Scheidungskosten

Scheidungskosten - die 10 wichtigsten Informationen zu den Kosten und dem Ablauf der Scheidung

Thema Scheidungskosten ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Wie teuer ist eine gerichtliche Scheidung? Benötige ich einen Anwalt? Was kostet die Scheidung mindestens? All diese Fragen werden Ihnen hier in der Themenwelt "Scheidungskosten" beantwortet. Berechnen Sie die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten mit unserem Scheidungskosten-Rechner .

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Die wichtigsten Fragen zum Thema Scheidungskosten

  • 01.

    Wann kann eine Ehe geschieden werden?

    Die Hälfte aller Ehen in Deutschland werden heute wieder geschieden, die meisten halten nur etwa 14 Jahre (Statista.com). Der Standesbeamte beurkundet die Heirat – für die Scheidung sind dagegen die Familiengerichte zuständig. Voraussetzung dafür: Die Lebensgemeinschaft der Partner besteht nicht mehr. Die Ehe muss so zerrüttet sein, dass auch keine Besserung mehr zu erwarten ist. Die rechtliche Grundlage findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, Paragraph 1565. Ehepaare müssen mit einem Trennungsjahr nachweisen, dass die Ehe keinen Bestand mehr haben wird.

  • 02.

    Welches Gericht ist zuständig?

    Für alle Ehen, die in Deutschland geschlossenen wurden, sind die örtlichen Familiengerichte zuständig. Das gilt nur, wenn beide Ehepartner die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Wenn einer von beiden Ausländer ist, kann unter Umständen die Gesetzgebung anderer Länder gelten. Leben beide Partner in Deutschland in demselben Gerichtsbezirk, ist das hier ansässige Familiengericht zuständig. Ansonsten definiert das Familiengesetz im Paragraph 122 eine Rangfolge für die Zuständigkeiten.

  • 03.

    Wer kann die Scheidung einreichen?

    Jeder der beiden Ehepartner kann einen Anwalt beauftragen, den Antrag auf Scheidung einzureichen. Dabei wird heute nicht mehr untersucht, wer „Schuld“ an der Zerrüttung der Ehe ist. Der Scheidungsantrag darf erst mit Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden. Konnten sich die Partner über eine einvernehmliche Scheidung einigen, muss das beim Antrag bereits angegeben werden. Wenn nicht, werden sofort Anträge zu Folgesachen wie Sorgerecht für die Kinder, Unterhalt und Versorgungsausgleich gestellt. Das Gericht stellt den Scheidungsantrag dann dem anderen Partner zu.

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  • 04.

    Wie läuft der Scheidungstermin vor Gericht ab?

    Kurz nach Eingang des Scheidungsantrags sendet das Gericht dem Antragsteller seine Kostenrechnung. Hat dieser keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, so wird das Gericht erst nach der Zahlung seiner Gebühren tätig. Die Vorbereitung der Scheidung im Familiengericht kann mehrere Monate dauern. Dann bestimmt das Gericht einen Termin, zu dem beide Partner mit ihren Anwälten erscheinen müssen. Nach Aufruf der Prozessteilnehmer prüft der Richter zuerst die Personalien der Eheleute. Dann klärt das Gericht, ob das Trennungsjahr abgelaufen und die Ehe tatsächlich zerrüttet ist. Im Anschluss wird der Versorgungsausgleich geklärt und alle anderen Folgesachen beurteilt. Wird die Scheidung ausgesprochen, so ist sie sofort rechtskräftig, wenn beide Partner einen Rechtsanwalt beauftragt haben.

  • 05.

    Spart man, wenn man sich einvernehmlich scheiden lässt?

    Willigen beide Partner in die Scheidung ein, kann die Ehe einvernehmlich geschieden werden. Dafür müssen vorab alle wichtigen Dinge geregelt worden sein, wie die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, der Kindes- und der Ehegattenunterhalt. Auch eine Einigung über das Sorgerecht gemeinsamer Kinder und über den Versorgungsausgleich sollte bereits vorliegen. Eine anwaltliche Beratung hierzu stellt sicher, dass alle Rechtsfolgen beachtet werden. All dies Rechtsfolgen können in einer Scheidungs­folgen­vereinbarung geregelt werden. Für einige Details ist auch der Gang zum Notar notwendig. Die einvernehmliche Scheidung spart viel Zeit, oft ist nur ein Gerichtstermin notwendig. Benötigt wird auch nur der Rechtsanwalt des Antragstellers. Seine Kosten werden dann geteilt.

  • 06.

    Muss man einen Anwalt nehmen?

    Bei der Scheidung der Ehe ist nur der Antragsteller verpflichtet, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht der andere Partner keinen eigenen Rechtsanwalt. Sobald es jedoch Streit um Details gibt, ist fachlicher Beistand zu empfehlen. Keine Angst vor den Kosten dafür – Geringverdiener können Prozesskostenhilfe beantragen.

  • 07.

    Was kostet eine Scheidung?

    Die gerichtliche Scheidung kostet Gebühren. Neben den Gerichtkosten muss der Rechtsanwalt bezahlt werden.

    Mit unserem Scheidungskostenrechner können Sie die Kosten einer Scheidung gleich hier berechnen.

    Berechnet wird auf der Grundlage des Streit- oder Verfahrenswertes – und der ist umso höher, je mehr Vermögen aufgeteilt werden muss. Das Gericht legt bei jedem Scheidungsverfahren einen Streitwert von mindestens 2.000 Euro fest. Alle Gebühren werden gestaffelt ermittelt, dafür gibt es ausführliche Tabellen. Rechtsanwälte berechnen Verfahrensgebühren (1,3fache des Gebührensatzes laut Tabelle) sowie Terminsgebühren (1,2fache des Gebührensatzes). Hinzu kommen Pauschalen für Post und Telefon und die Mehrwertsteuer.

    So wird der Verfahrenswert ermittelt
    Dreifaches Nettoeinkommen des ersten Partners
    + Dreifaches Nettogeinkommen des zweiten Partners
    − Freibetrag in Höhe von monatlich 250 Euro für jedes Kind
    + 5 Prozent des Vermögens (vermindert um einen je nach Familiengericht festgesetzten Freibetrag von rund 60.000 Euro)
    = Streit- oder Verfahrenswert

    Scheidungen können also richtig teuer werden, mit Kosten im vierstelligen Bereich sollten Sie rechnen.

  • 08.

    Ist eine Online-Scheidung günstiger?

    Viele Rechtsanwälte bieten heute ihre Dienstleistungen im Internet an. Eine reine Online-Scheidung ist allerdings nicht möglich. Das Verfahren wird beim örtlich zuständigen Gericht durchgeführt. Lesen Sie alle Details zur Online-Scheidung in unserem Ratgeber-Artikel.

  • 09.

    Versorgungsausgleich – was ist das?

    Zwischen den Eheleuten sollen unterschiedliche Versorgungs­ansprüche bei der Rentenversicherung, die während der Ehe entstanden sind, ausgeglichen werden. Dazu werden bei den Versicherungsträgern die Rentenübersichten angefordert und die Entgeltpunkte, die während der Ehe dazugekommen sind, ermittelt. Der Rentenausgleich der Ansprüche erfolgt dann durch Übertragung auf das Rentenkonto des Ex-Partners. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Artikel zum Versorgungsausgleich.

  • 10.

    Wann muss ich Unterhalt bezahlen?

    Verpflichtungen auf Barunterhalt entstehen gegenüber minderjährigen Kindern oder Volljährigen, die wirtschaftlich noch abhängig sind. Der ehemalige Partner hat zeitlich begrenzten Anspruch auf Unterhalt, wenn er gemeinsame Kinder im Alter bis zu drei Jahren betreut. Danach muss er selbst zu seinem Lebensunterhalt beitragen, zumindest durch eine Teilzeitarbeit. Ehegattenunterhalt, wie er früher üblich war, wird heute nur noch in Ausnahmefällen zugesprochen.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Scheidungskosten" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 17.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Scheidungskosten" wurden zuletzt am 17.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 19.12.2020

  • 19.12.2020: Anpassungen des Scheidungskostenrechners und der Berechnungsbeispiele an die vom Bundesrat genehmigten erhöhten Anwalts- und Gerichtskosten ab 2021.
  • 28.10.2020: Umfangreicher Ratgeber zum Thema Unterhaltsvorschuss.
  • 21.06.2020: Berücksichtigung der Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent auf die zu berechnenden Anwaltsgebühren für das 2. Halbjahr 2020 im Scheidungs­kosten-Rechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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