Welche Strafen gibt es bei Datenschutzverletzungen? Der DSGVO-Bußgeldrechner berechnet das Bußgeld für alle Verstöße gegen die DSGVO je nach Art und Schweregrad des Vergehens und abhängig vom Umsatz des Unternehmens.
Eingabehilfen und Berechnungsbeispiel zum DSGVO-Bußgeldrechner
Inhalt
Höhe des Vorjahresumsatzes
Wählen Sie bitte den Vorjahresumsatz des betroffenen Unternehmens in Euro aus. Anhand des Umsatzes wird das Unternehmen einer bestimmten Größenklasse zugeordnet. Der mittlere Jahresumsatz dieser Größenklasse wird durch 360 geteilt und auf ganze Euro gerundet. Dieser Tagessatz bildet den wirtschaftlichen Grundwert des betroffenen Unternehmens. Dieser wirtschaftliche Grundwert wird für die Bußgeldberechnung schließlich mit einem von der Art des Verstoßes und dessen Schweregrad abhängigen Faktor multipliziert.
War der Umsatz größer als 500 Millionen?
Fall der er ausgewählte Vorjahresumsatz über 500 Millionen Euro liegt, geben Sie bitte in dem sich dann öffnenden Eingabefeld den konkreten Vorjahresumsatz des betroffenen Unternehmens in Millionen Euro an. Ab einem jährlichen Umsatz von über 500 Millionen Euro ist der prozentuale Bußgeldrahmen von 2 Prozent bzw. 4 Prozent des jährlichen Umsatzes als Höchstgrenze zugrunde zu legen, sodass eine Berechnung anhand des konkreten Umsatzes erfolgt. Die Höhe des Bußgeldes ist dann unabhängig von der Art und Schwere des Verstoßes.
Art des Verstoßes gegen die DSGVO
Geben Sie bitte die Art des potenziellen Verstoßes an. Die DSGVO unterscheidet zwischen formellen und materiellen Verstößen.
- Zu den formellen Verstößen gehören alle in Art. 83 Abs. 4 DSGVO genannten Verstöße, also z.B. Verstöße bei der Auftragsverarbeitung sowie Verstöße gegen gewisse Zertifizierungspflichten.
- Zu den materiellen Verstößen gehören alle in Art. 83 Abs. 5 und 6 DSGVO genannten Verstöße, also z.B. eine unrechtmäßige Datenverarbeitung oder Verstöße gegen die Bedingungen der Einwilligung.
Beide Arten beeinflussen im Zusammmenhang mit dem Schweregrad die Höhe des Multiplikationsfaktors zur Berechnung des Bußgeldes. Bei materiellen Verstößen wird dabei gegenüber formellen Verstößen ein höherer Faktor angesetzt.
Was sind formelle DSGVO Verstöße?
Zu den formellen Verstößen gegen die DSGVO zählen:
- Fehlende oder unzureichende Auftragsverarbeitung
- Fehlendes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Unzureichende Datensicherung
- Unzureichende Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Nichtbeachtung der Altersgrenzen von Kindern bei Verarbeitung personenbezogener Daten
- Fehlende oder unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zur Gewährleistung der Informationssicherheit
- Fehlendes oder unzureichendes Nachkommen der Meldepflichten bei Datenverletzungen (an Aufsichtsbehörde und an die betroffene Person)
- Fehlende oder unzureichende Datenschutz-Folgenabschätzung
- Fehlender Datenschutzbeauftragter
- Verstöße gegen bestimmte Zertifizierungspflichten
Je nach Schweregrad werden hier Geldbußen von bis zu 10 Millionen Euro oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 2 Prozent seines gesamten weltweit erzielten Vorjahresumsatzes verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist.
Was sind materielle DSGVO Verstöße?
Zu den materiellen Verstößen gegen die DSGVO zählen:
- Verstoß gegen die Grundsätze für die Datenverarbeitung, einschließlich der Bedingungen für die Einwilligung (z.B. Werbe-Email ohne Einwilligung)
- Missachtung der Rechte betroffener Personen (z.B. Recht auf Information (u.a. deutsche Datenschutzerklärung), Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch)
- Übermittlung personenbezogener Daten an einen Empfänger in einem Drittland oder an eine internationale Organisation gemäß den Artikeln 44 bis 49 (z.B. Transfer von Sozialdaten an "nicht sichere" Drittstaaten).
- Nichteinhaltung von Pflichten gemäß den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, die im Rahmen des Kapitels IX (Besondere Verarbeitungssituationen) erlassen wurden.
- Nichteinhaltung von durch die Aufsichtsbehörde angeordneter Maßnahmen.
Je nach Schweregrad werden hier Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 Prozent seines gesamten weltweit erzielten Vorjahresumsatzes verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist.
Schweregrad des Verstoßes
Geben Sie bitte die Schwere des Verstoßes an. Der Schweregrad der Tat wird in Leicht, Mittel, Schwer und Sehr schwer unterteilt. Die Einteilung des Schweregrades in die vier Kategorien ist dabei anhand des Kriterienkatalogs aus Art. 83 Abs. 2 DSGVO vorzunehmen. Dort wird etwa die Art, Schwere und Dauer des Verstoßes sowie der Verschuldensgrad (fahrlässig oder vorsätzlich) berücksichtigt. Zusammen mit der Art des Verstoßes (formell oder materiell) beeinflusst der Schweregrad dann die Höhe des Multiplikationsfaktors zur Berechnung des Bußgeldes.
Grob kann die Einordnung folgendermaßen angenommen werden:
Was ist ein leichter DSGVO Verstoß?
- Den betroffenen Personen drohen nur geringfügige Nachteile
- Die Zahl der Betroffenen ist gering
- Maßnahmen zur Schadensminderung bei den Betroffenen wurden eingeleitet
- Es gab noch keinen Datenschutzvorfall
Beispiele für leichte Verstöße
- Unerlaubter Versand von Werbemails
- Nur leicht verspätete Beantwortung einer Betroffenenanfrage
- Verwendung eines unverschlüsselten Kontaktformulars auf Webseite
Was ist ein mittlerer DSGVO Verstoß?
- Den Betroffenen drohen spürbare Nachteile
- Wichtige Informations- oder Dokumentationspflichten werden nicht eingehalten
- Die Anzahl der Verstöße hält sich in Grenzen
Beispiele für mittlere Verstöße
- Fehlende Datenschutzerklärung auf Webseite
- Fehlende Auftragsverarbeitungsverträge
- Fehlendes Verarbeitungsverzeichnis
Was ist ein schwerer DSGVO Verstoß?
- Den Betroffenen drohen schwere Folgen
- Es wird gegen zentrale Datenschutzvorschriften verstoßen
- Die Zahl der betroffenen Personen ist hoch
- Das Ausmaß der Schäden ist hoch
- Es gab bereits viele vorherige Verstöße
- Verstöße wurden vorsätzlich begangen
Beispiele für schwere Verstöße
- Unerlaubte Überwachung von Mitarbeitern (z.B. Videokamera)
- Illegaler Handel mit Kundenadressen
Was ist ein sehr schwerer DSGVO Verstoß?
- Den Betroffenen drohen schwerwiegende, existenzbedrohende nachteilige Auswirkungen
- Die Zahl der betroffenen Personen ist sehr hoch
- Das Ausmaß der Schäden ist sehr hoch
- Die Tathandlung verstößt gegen zentrale Datenschutzvorschriften und ist moralisch besonders verwerflich
- Es gab bereits sehr viele vorherige Verstöße
- Verstoß wird vorsätzlich begangen
- Verstoß dauert schon lange an
Beispiele für sehr schwere Datenschutz Verstöße
- Unerlaubter Handel mit Daten über die Gesundheit oder sexuelle Orientierung
- Illegaler gewerblicher Handel mit personenbezogenen Daten in großem Umfang
- Unerlaubte Bekanntgabe von Informationen aus Zeugenschutzprogrammen
Kriterienkatalog gem. Art. 83 Abs. 2 DSGVO
Anhand dieser Kriterien ist der Schweregrad des Verstoßes im einzelnen zu bewerten:
- Art, Schwere und Dauer des Verstoßes unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs oder des Zwecks der Verarbeitung sowie der Zahl betroffener Personen und des Schadensausmaßes
- Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit
- Jegliche getroffene Maßnahmen zur Minderung des entstandenen Schadens
- Grad der Verantwortung unter Berücksichtigung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen
- Einschlägige frühere Verstöße
- Umfang der Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Kategorien personenbezogener Daten, die von dem Verstoß betroffen sind
- Art und Weise, wie der Verstoß der Aufsichtsbehörde bekannt wurde
- Einhaltung der früher gegen das Unternhmen in Bezug auf denselben Gegenstand angeordneten Maßnahmen
- Einhaltung von genehmigten Verhaltensregeln oder genehmigten Zertifizierungsverfahren
- Jegliche anderen erschwerenden oder mildernden Umstände, wie durch den Verstoß erlangte finanzielle Vorteile oder vermiedene Verluste.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "DSGVO Bußgeld" verwendet:
- DSGVO Bußgeldkonzept der DSK (Datenschutzkonferenz - Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder)
Letzte Aktualisierung am 20.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "DSGVO Bußgeld" wurden zuletzt am 20.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 08.01.2021
- 08.01.2021: Veröffentlichung des DSGVO-Bußgeldrechners.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt