Ehegattenunterhalt berechnen

Nach Trennung oder Scheidung – so wird Ehegattenunterhalt geregelt

Thema Ehegattenunterhalt ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Liebe und Treue bis dass der Tod euch scheidet – diese Ansicht über die Ehe ist wohl längst veraltet. In Deutschland lag die Quote der Ehescheidungen in den letzten Jahren zwischen 40 und 50 Prozent (Quelle: statista.de). Das sind fast die Hälfte aller Ehen, die geschlossen werden. Die Gründe sind vielfältig – Streit um finanzielle Belange zwischen den Partnern gehört häufig dazu. Und auch nach der Trennung oder der vollzogenen Scheidung geht die Auseinandersetzung um Geld in Form von Unterhalt weiter.

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Die wichtigsten Fragen zum Thema Ehegattenunterhalt

  • 01.

    Welchen Anspruch auf Ehegattenunterhalt gibt es während der Trennung?

    Bevor das Familiengericht die Ehe endgültig beendet, müssen die Partner eine Trennungsphase durchleben. Entscheidend ist hier, dass die Eheleute unabhängig voneinander leben und auch einen getrennten Hausstand führen. Dazu müssen beide über finanzielle Mittel verfügen. Verfügt ein Ehepartner nicht über Einkommen oder ist es zu gering, um das eigene Leben zu organisieren, so ist der Besserverdienende ihm zu Unterhalt verpflichtet. Ihm selbst muss jedoch als Erwerbstätiger ab 2021 und damit auch 2022 ein Betrag von 1.280 Euro bleiben (1.180 Euro, sofern keine Erwerbstätigkeit besteht). Dies ist der sogenannte Selbstbehalt. Dem Unterhaltsberechtigten stehen ab 2022 45 Prozent (bis 2022: 3/7) der Differenz zwischen Partnereinkommen und eigenem Verdienst zu. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt endet mit der rechtskräftigen Scheidung der Ehe.

  • 02.

    Wie sieht es mit dem Ehegattenunterhalt nach der Scheidung aus?

    Nach der vollzogenen Scheidung kann es unter bestimmten Umständen ein Recht auf nachehelichen Unterhalt geben. Auch hier geht es darum, dem finanziell schlechter gestellten Partner ein auskömmliches Leben zu ermöglichen. Mit diesen Gedanken regelt der §1567 des Bürgerlichen Gesetzbuches den Geschiedenenunterhalt. Während es früher fast selbstverständlich war, dass Mütter während der Zeit der Betreuung schulpflichtiger Kinder Unterhalt verlangen konnten, tritt in den aktuellen Fassungen des Gesetzes der Gedanke der Eigenverantwortung stärker in den Vordergrund.

  • 03.

    In welchen Zusammenhang stehen Unterhaltsverpflichtung und Leistungsfähigkeit?

    Einer Unterhaltspflicht gegenüber dem ehemaligen Partner können Ehegatten nur dann nachkommen, wenn sie leistungsfähig sind. Gibt es unterhaltsberechtigte minderjährige Kinder, so haben deren Ansprüche stets Vorrang vor denen des Ex-Partners. Außerdem steht jedem der eingangs erwähnte Selbstbehalt von 1.280 bei Erwerbstätigkeit bzw. 1.180 Euro ohne Erwerbstätigkeit zu. Bei einem geringen Verdienst kann es also durchaus vorkommen, dass der Geschiedene nur Unterhalt für den Nachwuchs zahlen kann, der bedürftige Partner leer ausgeht.

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  • 04.

    Ist der Anspruch auf Ehegattenunterhalt zeitlich unbegrenzt?

    Nachehelicher Unterhalt ('Geschiedenenunterhalt') steht heute nur noch Ehegatten zu, wenn sie wegen der Betreuung von Kindern nicht erwerbstätig sein können. Dieser Anspruch ist jedoch auf die ersten drei Lebensjahre des Nachwuchses begrenzt. Danach gehend die Familiengerichte davon aus, dass dem geschiedenen Partner die Arbeitsaufnahme zuzumuten ist, wenn das Kind betreut werden kann. Hier ist also eine Einzelfallprüfung notwendig.

  • 05.

    Welches Schema hilft bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts?

    Der Unterhaltsanspruch während der Phase der Kinderbetreuung beträgt ab 2022 45 Prozent der Einkommensdifferenz zwischen den ehemaligen Partnern. Ausgangspunkt für die Berechnung von Unterhaltsansprüchen ist das bereinigte Nettoeinkommen des geschiedenen Partners. Dafür wird vom ausgewiesenen Nettoverdienst eines Arbeitnehmers oder vom Gewinn eines Selbstständigen aus der Einkommenssteuererklärung eine Pauschale für die berufsbedingten Aufwendungen abgezogen. Üblich sind 5 Prozent des Einkommens, höchstens jedoch 150 Euro.

    Beispiel für eine Berechnung 2022:

    Unterhaltsberechtigt ist eine Mutter, die nach der Scheidung den zweijährigen Sohn betreut.

    Bereinigtes Nettoeinkommen des Vaters2.000 €
    Vorrangiger Unterhaltsanspruch des Sohnes, gemäß Düsseldorfer Tabelle 2022396 €
    angerechnet wird die Hälfte des Kindergeldes 2022− 109,50 €
    286,50 €
    Unterhaltspflicht gegenüber den Sohn287 €
    Für den Ehegattenunterhalt verbleibendes Einkommen1.713 €
    Selbstbehalt1.280 €
    Leistungsfähigkeit des Vaters433 €
    Mutter verdient nebenbei bereinigt100 €
    Einkommensdifferenz zwischen Vater und Mutter1.713 − 100 = 1.613 €
    Davon 45% Unterhaltsanspruch726 €
    Das übersteigt die Leistungsfähigkeit des Vaters (1.713−1.280=433 €)
    Die Mutter erhält Betreuungsunterhalt nur bis zum Selbstbehalt433 €

    Während der Betreuungszeit ist die Mutter nicht verpflichtet, erwerbstätig zu sein. Würde ihr Nebenverdienst wegfallen, erhöht sich der Anspruch auf Betreuungsunterhalt auf 771 Euro. Doch aufgrund der begrenzten Leistungsfähigkeit des Ex-Partners wird sie trotzdem nur 433 Euro erhalten. Bei der Berechnung der Unterhaltszahlungen muss stets der Einzelfall betrachtet werden.

  • 06.

    Ist eine Vollzeittätigkeit nach der 3-Jahres-Frist Pflicht?

    Minderjährige Kinder benötigen die besondere Fürsorge des Erziehungsberechtigten. Unterhaltspflichtige dürfen daher nicht sofort eine Vollzeitbeschäftigung vom Ex-Partner verlangen. Wird keine geeignete Betreuungsmöglichkeit für den Nachwuchs gefunden, verlängert sich das Recht auf Ehegattenunterhalt auch nach Ablauf der ersten drei Lebensjahre. Das gilt vor allem dann, wenn ein Kind krank oder behindert ist. Wird die Lebensplanung der Ehepartner von vornherein so gestaltet, dass ein Elternteil wegen der Kinderbetreuung längere Zeit seine beruflichen Pläne zurückstellt, so wird auch ihm ein längerer Ehegattenunterhalt zugestanden.

  • 07.

    Existieren Unterhaltsansprüche in Ehen ohne betreuungspflichtige Kinder?

    Die Möglichkeit, sein Leben eigenständig zu gestalten und finanziell unabhängig zu leben gehört zu den Grundsätzen unserer modernen Gesellschaft. Das gilt auch nach einer Scheidung. In der Regel sollen beide Partner wirtschaftlich selbstständig sein können, so dass Unterhaltsansprüche nicht entstehen. Doch es gibt auch Ausnahmen. Geschiedene können Ehegattenunterhalt verlangen, wenn

    • sie aufgrund ihres Alters oder einer eingeschränkter Gesundheit nicht mehr erwerbstätig sein können
    • sie trotz intensiver Suche keine angemessene Beschäftigung finden können
    • der eigene Verdienst nicht ausreicht, um das eigene Leben zu finanzieren
    • Billigkeitsgründe vorliegen (zum Beispiel die Betreuung eines anderen, nicht gemeinsamen Kindes)
  • 08.

    Wie können Unterhaltsansprüche von Geschiedenen durchgesetzt werden?

    Eine friedliche Trennung und eine einvernehmliche Scheidung ist bei uns wohl eher die Ausnahme. Auch finanzielle Auseinandersetzungen werden häufig mit Hilfe von Anwälten und Gerichten geführt. Dabei ist die Berechnung der Ansprüche auf Ehegattenunterhalt eigentlich einfach. Doch der Teufel steckt im Detail – und so streiten sich die ehemaligen Partner um die Höhe des Nettoeinkommens, um Zuverdienste und um die Dauer des Unterhalts. Wenn der Unterhaltspflichtige nicht freiwillig zahlt, so muss der Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden. Unterhaltsklagen werden vor dem örtlich zuständigen Familiengericht verhandelt. Titulierte Ansprüche können zeitnahe vollstreckt werden.

  • 09.

    Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Ehegattenunterhalt?

    Dem unterhaltspflichtigen Ehepartner steht beim Ehegattenunterhalt ein Selbstbehalt zu. Der unterhaltspflichtige Ehegatte darf einen Betrag für sich selbst beanspruchen, welcher letztendlich seinen eigenen Lebensunterhalt sichern soll. Somit soll vermieden werden, dass er Sozialleistungen beziehen muss. Unser Rechner zum Ehegattenunterhalt berücksichtigt diesen Selbstbehalt. 

  • 10.

    Wie lange muss man Ehegattenunterhalt zahlen?

    Beim Ehegattenunterhalt ist gesetzlich nicht definiert, wie lange ein Anspruch besteht. Grundsätzlich lässt zwar sich sagen, dass die Leistungsdauer maßgeblich von der Dauer der Ehe abhängt.  Bitte besprechen Sie diesen Sachverhalt am besten mit einem Fachanwalt für Familienrecht. In der Rechtsprechung existiert eine Vielzahl von Entscheidungen, die sich zum Teil auch signifikant widersprechen:

    BGH-Urteil vom 16.02.2011 ( Az. XII ZR 10 8/09 ): Der BGH sprach einer Ehefrau unbefristeten Ehegattenunterhalt zu, da ihr während der langjährigen Ehe durch Übernahme von Kindererziehung und Haushaltsführung Erwerbsnachteile entstanden: Nach der Scheidung erwirtschaftete sie ca. 700 Euro weniger, als sie heute bei ihrem früheren Arbeitgeber verdienen würde.

    BGH-Urteil vom 26.09.2007 ( Az. XII ZR 11/05 ): In diesem Urteil verneinte der BGH hingegen einen unbefristeten Unterhaltsanspruch bei einer Ehe von mehr als 20 Jahren: Allein die Dauer rechtfertige keinen unbegrenzten Anspruch. Nach einer Übergangszeit ist dem Ehepartner zuzumuten, dass er sich mit einem Lebensstandard begnügt, der sich aus eigenen Einkünften erreichen lässt.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Ehegattenunterhalt" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 17.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Ehegattenunterhalt" wurden zuletzt am 17.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse . Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 13.12.2021

  • 13.12.2021: Anpassung im Ehegattenunterhalt-Rechner an die Düsseldorfer Tabelle für 2022 (Erwerbstätigenbonus in Höhe von 1/10 ab 2022).
  • 12.03.2017: Veröffentlichung des Rechners für den Ehegattenunterhalt
  • Erstellen der Texte für die dazugehörgen Seiten
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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