Ehegattenunterhalt berechnen

Ehegattenunterhalt-Rechner - Berechnung des Ehegattenunterhalts 2022

Thema Ehegattenunterhalt ﹣ Rechner

Wie hoch ist der Ehegattenunterhalt? Mit dem Ehegattenunterhalt-Rechner berechnen Sie im Falle einer Trennung oder Scheidung den Unterhalt an Ihren Expartner. Dabei werden der Erwerbstätigenbonus und der Selbstbehalt ebenso berücksichtigt, wie das zuständige Oberlandesgericht, nach dessen Leitlinien sich die Höhe des Unterhalts bemisst. Die einzelnen Schritte der Berechnung finden Sie hinter den Info-Buttons im Ergebnisfenster, so dass Sie die Unterhaltsberechnung jederzeit nachvollziehen können.

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Wie lange kann es Ehegattenunterhalt nach der Scheidung geben?

Die Länge der Unterhaltszahlung nach einer Scheidung durch den Partner ist nicht gesetzlich geregelt. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass es keinen lebenslangen Unterhaltsanspruch gibt. Der nacheheliche Unterhalt kann zeitlich befristet und in der Höhe begrenzt sein. Unter Umständen gibt es auch gar keinen Unterhalt. 

Für die Unterhaltsbegrenzung ist entscheidend, ob der unterhaltsberechtigte Partner ehebedingte Nachteile erlitten hat. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Partner sich vermehrt um die Erziehung der Kinder gekümmert hat und nun aufgrund dieser Einschränkung ein geringeres Einkommen erzielt. Bei einer Ehe von mehr als 20 Jahren kann das Familiengericht Unterhalt auch unbefristet zusprechen (§ 1587b BGB).

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Unter welchen Voraussetzungen gibt es Ehegattenunterhalt nach der Scheidung?

In der Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung gibt es meist Trennungsunterhalt für den Ehegatten, der weniger verdient. Das Ziel ist es, dass nach der Scheidung jeder der beiden Partner selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann. Sollte dies nicht möglich sein, weil zum Beispiel einer der beiden Partner die gemeinsamen Kinder betreut und deswegen nicht oder in Teilzeit arbeiten kann, so wird Ehegattenunterhalt fällig.  Daneben gib es noch Unterhalt wegen Alters oder Krankheit, Erwerbslosenunterhalt, Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt und Unterhalt aus Billigkeitsgründen.

Eigentlich sollte die Zahlung von Unterhalt nach der Scheidung gesetzlich eher die Ausnahme sein, aber in der Praxis ist es oft die Regel.Die Person, die Unterhalt verlangt, muss bedürftig sein und einen besonderen Grund dafür haben, warum er/sie finanziell nicht eigenständig sein kann.  Bedingung ist ebenfalls, dass der geschiedene Partner leistungsfähig ist, also die finanziellen Mittel hat, seinen Ex-Partner zu unterstützen.  Je länger die Ehe gedauert hat, umso eher besteht ein Unterhaltsanspruch.

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Weitere Unterhaltsrechner für den Kindesunterhalt und allgemeinen Unterhalt

Neben dem Ehegattenunterhalts-Rechner stellen wir noch weitere Rechner für Sie zur Verfügung: So können Sie auch den Kindesunterhalt berechnen oder mit Hilfe des allgemeinen Unterhaltsrechners die Kombination von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt bestimmen.

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Beispiel für die Berechnung des Ehegattenunterhalts

Herr und Frau Kunze leben getrennt

  • Herr Kunze hat ein monatliches Nettoeinkommen von 3.200 Euro.
  • Frau Kunze bezieht 1.600 Euro netto.
  • Frau Kunze hat Anspruch auf Ehegattenunterhalt
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1. Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens

Das bereinigte Nettoeinkommen ist für die Unterhaltsberechnung relevant.

Berechnung für Herrn Kunze
Netto aus Erwerbstätigkeit3.200 Euro
− Berufsbedingte Aufwände150 Euro
+ Sonstige Einkommen0 Euro
− Aufwand Schulden0 Euro
= Bereinigtes Netto3.050 Euro
Berechnung für Frau Kunze
Netto aus Erwerbstätigkeit1.600 Euro
− Berufsbedingte Aufwände80 Euro
+ Sonstige Einkommen0 Euro
− Aufwand Schulden0 Euro
= Bereinigtes Netto1.520 Euro

Das Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit wird um eine Pauschale für berufsbedingte Aufwände von 5 Prozent (mindestens 50 Euro und höchstens 150 Euro) gemäß Anmerkung 3 der Düsseldorfer Tabelle gemindert. Es ist möglich, dass in einigen OLG-Bezirken diese 5 Prozent-Pauschale auch ohne Deckelung von 150 Euro angewandt wird. Die sonstigen Einkommen werden addiert und die Aufwände für ehebedingte Schulden subtrahiert.

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2. Berechnung des Ehegattenunterhalts für Frau Kunze

Das für den Ehegattenunterhalt bereinigte Netto des von Herrn Kunze setzt sich zusammen aus seinem bereinigten Erwerbseinkommen von 3.050 Euro und den sonstigen Einkünften von 0 Euro. Das von Frau Kunze setzt sich ebenso zusammen aus deren bereinigten Erwerbseinkommen von 1.520 Euro und den sonstigen Einkünften von 0 Euro.

Ehegattenunterhalt
Aufgrund des Erwerbstätigenbonus beträgt der Zahlbetrag von Herrn Kunze 45 Prozent (vor 2022 waren es 3/7) der Differenz der Einkommen aus Erwerbstätigkeit, also 45% × (3.050 − 1.520) = 688,50 Euro, aufgerundet 689 Euro.

Nach Addition der Zahlbeträge für Erwerbs- und sonstige Einkommen sowie ggf. der Verrechnung mit Zahlbeträgen von Frau Kunze, beträgt der Zahlbetrag von ihm 689 Euro. Herr Kunze kann den Unterhalt von 689 Euro auch unter Berücksichtigung seines Selbstbehalts von 1.280 Euro zahlen.

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Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion

  • Beiträge der freiwilligen Krankenversicherung abziehen?

    Unser Nutzer j.....x.de hatte am 09.11.2019 folgende Frage:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich würde gerne wissen, ob die Beiträge der freiwilligen Krankenversicherung abgezogen werden müssen um das bereinigte Nettoeinkommen zu berechnen? Anschließend werden die 5 Prozent Aufwendungen auch abgezogen?
    Das ist mir nicht ganz klar gewesen bei den Rechnern.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Jürgen M
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 09.11.2019:
    Sehr geehrter Herr M.,
    vielen Dank für Ihre Anfrage. Hinter dem Infobutton zur Eingabe des Nettos wird beschrieben, dass das einzugebende Netto dem Brutto­einkommen abzgl. Steuern, Sozial­abgaben und ange­messenen Vor­sorge­auf­wendungen entspricht. Ziehen Sie daher bitte die KV-Beiträge selber ab. Fünf Prozent als Pauschale für andere berufsbedingte Aufwände werden dann noch vom Rechner automatisch abgezogen.
    Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiter helfen und verbleibe mit herzlichen Grüßen
    Stefan Banse
    Unser Nutzer j.....x.de hatte am 10.03.2019 noch eine Nachfrage:
    Sehr geehrter Herr Banse,
    vielen Dank für die Erläuterung.
    Das hat mir sehr weitergeholfen.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Jürgen M
  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Ehegattenunterhalt?

    Haben Sie fachliche Fragen, dann hilft Ihnen unsere fachliche Beratung gerne weiter.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Ehegattenunterhalt" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 17.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Ehegattenunterhalt" wurden zuletzt am 17.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse . Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 13.12.2021

  • 13.12.2021: Anpassung im Ehegattenunterhalt-Rechner an die Düsseldorfer Tabelle für 2022 (Erwerbstätigenbonus in Höhe von 1/10 ab 2022).
  • 12.03.2017: Veröffentlichung des Rechners für den Ehegattenunterhalt
  • Erstellen der Texte für die dazugehörgen Seiten
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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