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Unterhaltsrechner
Kostenloser Unterhaltsrechner ✔ Kindesunterhalt ✔ Ehegattenunterhalt ✔ in 2 Minuten berechnen ✔ Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle (DT)Die Düsseldorfer Tabelle, auch als Unterhaltstabelle bekannt, enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. 1962 eingeführt durch das Oberlandesgericht Düsseldorf, ist sie abgestimmt mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag. Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sie dient aber als Leitlinie für die Familiengerichte. Mit ihrer Hilfe soll die Rechtsprechung der Familiengerichte u.a. in Bezug auf den Kindesunterhalt standardisiert und damit gerechter gestaltet werden.
Sie besteht aus vier Teilen:
- A: Kindesunterhalt,
- B: Ehegattenunterhalt,
- C: Mangelfälle und
- D: Verwandtenunterhalt
Die einzelnen Oberlandesgerichte veröffentlichen zudem ergänzende Leitlinien, die zusätzliche Erläuterungen enthalten.
Teil A für 2022: Kindesunterhalt
Die folgende Düsseldorfer Tabelle 2022 weist abhängig von der Einkommensgruppe und dem Alter des Kindes den monatlichen Unterhaltsbedarf 2022 der unterhaltsberechtigten Kinder aus. Der Bedarf ist allerdings nicht identisch mit dem Zahlbetrag, was im weiteren erläutert wird.
Düsseldorfer Tabelle 2022 (Bedarfssätze) | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Einkommensgruppe bei unterhaltsrelevantem Nettoeinkommen | Altersstufen in Jahren | Bedarfskon- trollbetrag | |||||
0-5 | 6-11 | 12-17 | ab 18 | ||||
1 | 0 bis 1.900 € | 396 € | 455 € | 533 € | 569 € | ||
2 | 1.901 bis 2.300 € | 416 € | 478 € | 560 € | 598 € | 1.400 € | |
3 | 2.301 bis 2.700 € | 436 € | 501 € | 587 € | 626 € | 1.500 € | |
4 | 2.701 bis 3.100 € | 456 € | 524 € | 613 € | 655 € | 1.600 € | |
5 | 3.101 bis 3.500 € | 476 € | 546 € | 640 € | 683 € | 1.700 € | |
6 | 3.501 bis 3.900 € | 507 € | 583 € | 683 € | 729 € | 1.800 € | |
7 | 3.901 bis 4.300 € | 539 € | 619 € | 725 € | 774 € | 1.900 € | |
8 | 4.301 bis 4.700 € | 571 € | 656 € | 768 € | 820 € | 2.000 € | |
9 | 4.701 bis 5.100 € | 602 € | 692 € | 811 € | 865 € | 2.100 € | |
10 | 5.101 bis 5.500 € | 634 € | 728 € | 853 € | 911 € | 2.200 € | |
11 | 5.501 bis 6.200 € | 666 € | 765 € | 896 € | 956 € | 2.500 € | |
12 | 6.201 bis 7.000 € | 697 € | 801 € | 939 € | 1.002 € | 2.900 € | |
13 | 7.001 bis 8.000 € | 729 € | 838 € | 981 € | 1.047 € | 3.400 € | |
14 | 8.001 bis 9.500 € | 761 € | 874 € | 1.024 € | 1.093 € | 4.000 € | |
15 | 9.501 bis 11.000 € | 792 € | 910 € | 1.066 € | 1.138 € | 4.700 € | |
ab 11.001 € nach den Umständen des Falles |
Teil A für 2021 zum Vergleich: Kindesunterhalt
Die folgende Düsseldorfer Tabelle 2021 weist den monatlichen Unterhaltsbedarf 2021 der unterhaltsberechtigten Kinder aus. Diese Tabelle zeigen wir Ihnen, damit Sie die Werte von 2022 (siehe oben) mit den Werten von 2021 vergleichen können:
Düsseldorfer Tabelle 2021 (Bedarfssätze) | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Einkommensgruppe bei unterhaltsrelevantem Nettoeinkommen | Altersstufen in Jahren | Bedarfskon- trollbetrag | |||||
0-5 | 6-11 | 12-17 | ab 18 | ||||
1 | 0 bis 1.900 € | 393 € | 451 € | 528 € | 564 € | ||
2 | 1.901 bis 2.300 € | 413 € | 474 € | 555 € | 593 € | 1.400 € | |
3 | 2.301 bis 2.700 € | 433 € | 497 € | 581 € | 621 € | 1.500 € | |
4 | 2.701 bis 3.100 € | 452 € | 519 € | 608 € | 649 € | 1.600 € | |
5 | 3.101 bis 3.500 € | 472 € | 542 € | 634 € | 677 € | 1.700 € | |
6 | 3.501 bis 3.900 € | 504 € | 578 € | 676 € | 722 € | 1.800 € | |
7 | 3.901 bis 4.300 € | 535 € | 614 € | 719 € | 768 € | 1.900 € | |
8 | 4.301 bis 4.700 € | 566 € | 650 € | 761 € | 813 € | 2.000 € | |
9 | 4.701 bis 5.100 € | 598 € | 686 € | 803 € | 858 € | 2.100 € | |
10 | 5.101 bis 5.500 € | 629 € | 722 € | 845 € | 903 € | 2.200 € | |
ab 5.501 € nach den Umständen des Falles |
Kinder mit eigenem Hausstand haben anderen Unterhaltsbedarf
Kindergeld kann vom Tabellenbedarf abgezogen werden
Die in der Düsseldorfer Tabelle dargestellten Werte entsprechen dem Unterhaltsbedarf der Kinder. Dieser Bedarf wird aber zum Teil durch das Kindergeld abgedeckt, so dass der Zahlbetrag für das Kind entsprechend geringer ausfällt. Somit kann der Unterhaltspflichtige das Kindergeld vom Tabellenbetrag kürzen.
Kindergeld 2022 und 2021 | |
---|---|
1. und 2. Kind | 219 € |
3. Kind | 225 € |
ab 4. Kind | 250 € |
Das Kindergeld für minderjährige Kinder steht beiden Eltern zu. Insofern kann der Unterhaltsschuldner als Barunterhaltspflichtiger die Hälfte des Kindergelds vom Tabellenunterhalt abziehen, um seinen Zahlbetrag zu ermitteln. Das Kindergeld für volljährige Kinder steht den Kindern selbst zu. Hier kann das volle Kindergeld vom Tabellenunterhalt abgezogen werden.
In den Tabellen mit den Zahlbeträgen zum Kindesunterhalt erhalten Sie einen entsprechenden Überblick:
- Zahlbeträge für erstes Kind
- Zahlbeträge für zweites Kind
- Zahlbeträge für drittes Kind
- Zahlbeträge ab viertem Kind
Eigenbedarf gegenüber den Kindern
Gegenüber den minderjährigen bzw. priviligiert volljährigen Kindern besteht ein Eigenbedarf von 1.160 Euro bei Erwerbstätigen bzw. 960 Euro bei nicht Erwerbstätigen. Gegenüber nicht priviligierten volljährigen Kindern beträgt der Eigenbedarf 1.400 Euro.
Düsseldorfer Tabelle: Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens ("Bereinigtes Nettoeinkommen")
Das bereinigte Netto setzt sich u.a. zusammen aus den Einkünften aus Erwerbstätigkeit und allen anderen Einkunftsarten. Hinzu kommt z.B. der sogenannte Wohnvorteil, also die fiktive Mietersparnis bei Bewohnen eines Eigenheims. Abgezogen werden können Aufwände aus ehebedingten Schulden sowie berufsbedingte Aufwendungen. Letztere können auch pauschal mit 5 Prozent (min. 50 Euro, max. 150 Euro) vom Erwerbseinkommen berechnet werden.
Korrektur der Einkommensgruppe aufgrund der Anzahl Unterhaltberechtigter
Die obige Tabelle stellt den Unterhaltsbedarf bei genau zwei Unterhaltsberechtigten dar. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Kind und der Ehepartner unterhaltsberechtigt sind. Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein.
Korrektur der Einkommensgruppe aufgrund der Unterschreitung des Bedarfskontrollbetrags
Der Bedarfskontrollbetrag des Unterhaltspflichtigen ab Gruppe 2 ist nicht identisch mit dem Eigenbedarf. Er soll eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den unterhaltsberechtigten Kindern gewährleisten. Wird er unter Berücksichtigung anderer Unterhaltspflichten unterschritten, ist der Betrag in der Düsseldorfer Tabelle der nächst niedrigeren Gruppe, deren Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten wird, anzusetzen.
B: Ehegattenunterhalt
Die monatlichen Unterhaltsrichtsätze des berechtigten Ehegatten betragen ab 2022 45 Prozent (2021: 3/7) der Differenz zwischen den anrechenbaren Erwerbseinkommen der Ehegatten. Für sonstige anrechenbare Einkünfte gilt der Halbteilungsgrundsatz. Grundsätzlich wird dabei der vorrangige Kindesunterhalt vorab vom Erwerbseinkommen abgezogen. Der Eigenbedarf beträgt 2022 und 2021 für Erwerbstätige 1.280 Euro und für nicht Erwerbstätige 1.180 Euro.
C: Mangelfälle
Ein Mangelfall tritt ein, sobald das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht ausreicht. Dann muss die nach Abzug des notwendigen Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig verteilt werden.
Berechnung von Kindes- und Ehegattenunterhalt per UnterhaltsrechnerÜberlassen Sie die Berechnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt unter Berücksichtigung aller obigen Faktoren, wie die Korrektur der Einkommensgruppe, die Berücksichtigung des Bedarfskontrollbetrags oder Mangelfälle einfach unserem Unterhaltsrechner. Jeder einzelene Rechenschritt und die Herleitung des Ergebnisses werden dort anhand der Infobuttons im Berechnungsfenster detailliert erläutert. Möchten Sie Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt unabhängig voneinander berechnen, können sie auch den Kindesunterhalts-Rechner bzw. den Ehegattenunterhalts-Rechner nutzen. |
D: Verwandtenunterhalt
Glossar zur Unterhaltstabelle (Düsseldorfer Tabelle)
Altersstufe
Das Alter der jeweiligen Kinder hat Auswirkungen auf die Unterhaltshöhe bzw. den endgültigen Unterhaltsbetrag. Somit können Sie der obigen Unterhaltstabelle die Altersstufe entnehmen. Grob gesagt, je älter die Altersstufe ist, umso mehr steigt der Unterhaltsbetrag in der Tabelle.
Einkommensstufe
Die Einkommensstufen definieren über das Nettogehalt des unterhaltspflichtigen Partners die Bedarfssätze jeweiligen Kinder, also die Höhe des zu zahlenden Unterhalts. In der obigen Tabelle verwenden wir den gleichbedeutenden Begriff Einkommensgruppe statt Einkommensstufe. Der Grundbedarf ist dabei in der 1. Einkommensstufe (unterhaltsrechtliches Nettoeinkommen bis 1.900 Euro) angesetzt.
Mindestunterhalt
Der Kindesunterhalt muss immer die Versorgung von minderjährigen Kindern von getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern sicher stellen. Die Kinder haben in diesem Fall einen gesetzlichen Anspruch auf Mindestunterhalt nach § 1612a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gegen den nicht im Haushalt lebenden Partner, der Unterhaltspflichtige. Die Höhe des Mindestunterhalts richtet sich nach dem Existenzminimum des minderjährigen Kindes (§ 1612 Abs. 1 Satz 2 BGB neue Fassung). Diesen soll das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz alle zwei Jahre neu bestimmen.
Unterhaltsberechtigte
Generell sind Unterhaltsberechtigt Personen, die gem. § 1602 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) außerstande sind, sich selbst zu unterhalten (zu versorgen). Diese sind in der Regel Kinder, Eheleute, Enkelkinder aber auch eigene Eltern usw. Die Unterhaltsberechtigung erfolgt nach einem Rangverhältnis bzw. der Rangfolge.
Auf den Seiten des Oberlandesgerichts Düsseldorf finden Sie auch frühere Düsseldorfer Tabellen sowie ergänzende Leitlinien. |
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Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Unterhalt" verwendet:
- Bürgerliches Gesetzbuch (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Düsseldorfer Tabelle vom OLG Düsseldorf
Letzte Aktualisierung am 17.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Unterhalt" wurden zuletzt am 17.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse . Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 13.12.2021
- 13.12.2021: Anpassung des Unterhaltsrechners an die neuen Bedarfssätze und erweiterten Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle für 2022.
- 03.09.2021: Ergänzungen zur Unterhaltsberechtigung volljähriger Kinder im Unterhaltsrechner.
- 01.03.2020: Ergänzung um Hinweis auf Unterhaltspflicht bei dreifachem Gehalt beim Unterhaltsrechner
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
Unterhalt steigt ab 18 Jahren?
Hallo,
Wie kommen Sie bei der Unterhaltstabelle für Kinder, also Düsseldorfer Tabelle darauf, dass ab 18 Jahren der Unterhalt steigt? Laut der offiziellen Tabelle sinkt dieser.
Viele Grüße,
SO
Sehr geehrte Frau O.,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Unter http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2019/Duesseldorfer-Tabelle-2019.pdf finden Sie die Originaltabelle. Auch dort sind die Bedarfssätze für die vierte Altersgruppe höher. Vielleicht haben Sie den Bedarfssatz für volljährige Kinder mit eigenem Hausstand gemeint. Dieser liegt mit 735 Euro je nach Einkommen der Eltern etwas niedriger.
Vielleicht haben wir aber auch etwas anderes übersehen. Dann wäre es nett, wenn Sie uns ein exaktes Zahlenbeispiel senden könnten.
Liebe Grüße
Guten Morgen Herr Banse,
Danke für die Info. Ich habe in den Tabellen abzgl Kindergeld geschaut. Das wird bei volljährigen Kindern komplett abgezogen, davor nur zur Hälfte. Dadurch ergibt sich dort ein niedrigerer Betrag.
Somit stimmt beides!
Viele Grüße und einen schönen Tag,
Sarah O
Anspruch höher als in der Tabelle?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihren Unterhaltsrechner genutzt...
Bei einem Einkommen von 1800 Euro und einem Kind von 7 Jahren besteht laut Ihrem Rechner ein Anspruch auf 322 Euro Unterhalt. Dies ist gemäß aktueller Tabelle (2018) nicht korrekt. Hier kommen gem. Tabelle nur 302 Euro zum Ansatz.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan M.
Hallo Herr M.,
die Werte der Düsseldorfer Tabelle sind immer für zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt. Da Sie mit dem einen Kind nur einen Unterhaltsberechtigten haben, wird für Sie automatisch eine um Eins höhere Einkommensgruppe zugrunde gelegt, wonach 322 Euro korrekt berechnet werden. Diese Begründung finden Sie auch hinter dem zur Einkommensgruppe gehörenden Infobutton. Als Hinweis zur Änderung Ihrer Einkommensgruppe wird zudem auch ein Sternchen angezeigt.
Mit besten Grüßen
Haben Sie auch eine Frage zum Thema Unterhalt?