Anwaltskosten

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Thema Anwaltskosten ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

In unserem Ratgeber zum Thema Anwaltskosten beantworten wir Ihnen gerne die wichtigsten zehn Fragen. Nutzen Sie auch unseren Anwaltskostenrechner, um sofort online zu ermitteln, wie hoch Ihre Kosten außergerichtlich, im Mahnverfahren oder bei einem Rechtsstreit vor Gericht sein könnten.

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Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Anwaltskosten

  • 01.

    Wie hoch sind die Kosten einer Erstberatung durch einen Anwalt?

    Eine Erstberatung durch einen Anwalt ist in Deutschland keineswegs kostenfrei. Auch für dieses Beratungsgespräch kann der Anwalt eine Vergütung verlangen. Allerdings regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die Höhe der Gebühr gegenüber Verbrauchern. Die Obergrenze für eine erste Beratung beläuft sich dabei auf 190,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Allerdings gilt diese Einschränkung nur für Verbraucher, nicht für Gewerbetreibende oder für Freiberufler. Die gesetzliche Obergrenze der Vergütung betrifft alle Rechtsgebiete wie das Arbeitsrecht, das Verkehrsrecht, das Strafrecht, das Familienrecht, das Erbrecht das Sozialrecht oder das Verwaltungsrecht.

  • 02.

    Wie hoch sind die Gebühren eines Anwaltes in Deutschland?

    Die Rechtsanwaltsvergütung regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches Anfang 2021 angepasst wurde. Die Vergütung setzt sich grundsätzlich aus Gebühren und Auslagen zusammen, deren Höhe gesetzlich geregelt ist. Man unterscheidet drei Formen der Vergütung: das Honorar für eine außergerichtliche Beratung, das Honorar für eine außergerichtliche Vertretung sowie das Honorar für eine gerichtliche Vertretung. Bei einer außergerichtlichen Beratung existieren festgelegte Mindestgebühren. Der Rechtsanwalt hat jedoch die Möglichkeit, mit seinem Mandanten eine höhere Beratungspauschale durch eine Gebührenvereinbarung festzulegen. Bei einer außergerichtlichen und einer gerichtlichen Auseinandersetzung richtet sich die Gebühr zum einen nach dem Arbeitsaufwand, zum anderen nach der Höhe des Streitwertes. Die Berechnung der Anwaltskosten können Sie mit unserem Anwaltskostenrechner gleich hier vornehmen.

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  • 03.

    Was ist das Rechtsanwaltvergütungsgesetz?

    Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem zusätzlichen Gebührenverzeichnis hält der Gesetzgeber eine leistungsgerechte und angemessene Vergütung für Anwälte fest. Dies bedeutet für jeden Mandanten eine besondere Transparenz der Kosten. Die Höhe der Vergütung können Anwalt und Mandant jedoch auch durch eine Vergütungsvereinbarung regeln, sodass keine Abrechnung nach der gesetzlichen Gebührenverordnung stattfindet. Eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren ist dabei nicht zulässig.

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  • 04.

    Sind die Anwaltskosten für eine außergerichtliche Vertretung auch festgelegt?

    Ja, das sind sie, und zwar ebenfalls im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wird ein Anwalt neben der Beratung für Sie außergerichtlich tätig, richtet sich seine Gebühr nach dem Gebührenverzeichnis des Gesetzes. Dabei unterscheidet man, in welchem Umfang der Anwalt für seinen Mandanten tätig wurde. Bei einfachen Schreiben beträgt die Gebühr - berechnet mittels Streitwert - beispielsweise nur einen Anteil von 0,3, bei umfangreichen Tätigkeiten bis zum zweieinhalbfachen der Gebühr. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist immer der Streitwert, der sogenannte Gegenstandswert der Auseinandersetzung. Kommt es zu einer außergerichtlichen Einigung, fällt zusätzlich eine Einigungsgebühr an.

  • 05.

    Lohnt sich außergerichtliches Vorgehen?

    Außergerichtliche Vorgehen enden häufig schneller als aufwendige Gerichtsverfahren und sparen zudem Gerichtskosten. Die Verhandlung über die Konfliktlösung steht klar im Vordergrund. Allerdings lässt sich pauschal nicht beantworten, ob der Weg des außergerichtlichen Vorgehens für jeden einzelnen Fall oder jeden Mandanten der richtige ist. Details über das Vorgehen sollten Sie deshalb immer individuell mit Ihrem Anwalt abstimmen.

  • 06.

    Werden Anwaltsgebühren aus vorherigen gerichtlichen Instanzen angerechnet?

    Nein, eine Anrechnung ist nicht möglich. Jede Instanz bedeutet auch eine gesonderte Gebühren­berechnung, wobei zu beachten ist, dass die Faktoren, mit denen man die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr ermittelt, im Verlauf von mehreren Instanzen zunehmen. Die Vergütung für den Anwalt erhöht sich somit bei jeder weiteren Instanz. Zu beachten ist ebenfalls, dass der Verlierer beispielsweise eines Zivilprozesses alle Kosten des Verfahrens tragen muss - die eigenen, und auch die des Gegners sowie die Gerichtskosten.

    Anders ist es bei den Verfahrens- bzw. Geschäftsgebühren aus der außergerichtlichen Vertretung bzw. dem gerichtlichen Mahnverfahren: Die Geschäftsgebühren aus der außergerichtlichen Vertretung werden zur Hälfte (max. 0,75 Gebührensätze) auf die entweder im Mahnverfahren oder in 1. Instanz folgenden Verfahrensgebühren angerechnet. Die Verfahrensgebühren des Mahnverfahrens werden sogar in vollem Umfang auf die Verfahrensgebühren in 1. Instanz angerechnet. Das heißt, selbst, wenn im Mahnverfahren wiederum außergerichtliche Gebühren angerechnet wurden, wird deren Abzug hier nicht berücksichtigt, sondern die gesamte Gebühr, als wäre keine Anrechnung erfolgt, in 1. Instanz abgezogen.

  • 07.

    Wie funktioniert das Mahnverfahren und wie hoch sind die Anwaltskosten?

    Das Mahnverfahren in Deutschland ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung, ohne dass eine Klage erhoben und ein Urteil gesprochen wurde. Es ist somit sehr schnell und kostensparend, da nicht überprüft wird, ob der Antragsteller tatsächlich einen Anspruch auf Zahlung hat. Auf Antrag eines Gläubigers stellt das Mahngericht einem Schuldner einen Mahnbescheid zu, um ihn zur Zahlung der Geldschuld zu bewegen. Legt der Schuldner keinen Einspruch ein, erhält der Gläubiger nach der Einspruchsfrist einen Vollstreckungsbescheid, mit dem die Zwangsvollstreckung möglich ist. Grundsätzlich kann jeder selbst einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellen. Somit fallen nur Gerichtskosten, keine Anwaltskosten an. Beauftragt man dagegen einen Anwalt, erhöhen sich die Kosten.

  • 08.

    Wie teuer ist ein Gerichtprozess?

    Die Kosten für einen Gerichtsprozess setzen sich zum einen aus den Anwaltskosten und zum anderen aus den Gerichtskosten zusammen. Bei den Gerichtskosten unterscheidet man gerichtliche Gebühren und gerichtliche Auslagen. Die Gebühren berechnen sich dabei meist aus dem Streitwert, die Auslagen dagegen richten sich nach den individuellen Aufwendungen, die in einem Fall entstehen. Darunter fallen beispielsweise Auslagen für Sachverständige, Pauschalen für Dokumente oder Entschädigungen von Zeugen. Die Anwaltskosten beider Parteien sowie die Gerichtskosten bezeichnet man zusammen als Prozesskosten. Wer diese letztendlich zahlen muss, entscheidet das Gericht am Ende des Verfahrens. Einen ersten Überblick über die Kosten erhalten Sie mit dem Prozesskostenrechner.

  • 09.

    Kann mein Anwalt höhere Kosten verlangen, wenn der Prozess aufwendig ist?

    Grundsätzlich richtet sich das Honorar für einen Anwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Da jedoch manchmal - beispielsweise in Strafsachen - die gesetzliche Vergütung nicht in Relation zum zeitlichen Arbeitsaufwand steht, kann der Anwalt mit seinem Mandanten eine schriftliche Honorarvereinbarung treffen. Diese Vergütung ist dann höher als es die gesetzliche Grundlage vorsieht.

  • 10.

    Kann man Anwaltskosten von der Steuer absetzen?

    Ja, in manchen Fällen kann man Anwaltskosten, Gerichtskosten und Gebühren für ein Gutachten als Werbungskosten absetzen. Anbei einige Beispiele:

    • als Vermieter: bei Streitigkeiten mit dem Mieter
    • als Arbeitnehmer bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber oder bei Auseinander­setzungen wegen Unfällen auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause
    • als Rentner: bei Unstimmigkeiten mit der Rentenversicherung.

    Lassen sich jedoch Ehepaare scheiden, sind die Höhe der Scheidungskosten nur noch in Ausnahmefällen von der Steuer absetzbar.

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Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion

  • Sind die Anwaltsgebühren in Ihren Tabellen Nettopreise?

    Unser Nutzer sa....p.de hatte am 08.01.2021 folgende Frage:
    Hallo und guten Tag

    Frage: Sind die Anwaltsgebühren in Ihren Tabellen Nettopreise also + MWST oder Bruttopreise inklusive MWST? Und muss mich der Anwalt darüber informieren, wenn eine Gebühr vereinbart wird, ob das ein Nettopreis oder Bruttopreis ist.

    Grüße aus Berlin und bleiben Sie gesund, J. C.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 09.01.2021:
    Hallo Herr C.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Anwaltsgebühren in unseren Tabellen z.B. unter https://www.smart-rechner.de/anwaltskosten/ratgeber/tabelle_anwaltskosten.php sind Nettopreise. Dank Ihres Hinweises haben wir dies nun unter jeder Tabelle entsprechend deutlich gemacht.

    Im Anwaltskostenrechner und dem Berechnungsbeispiel unter https://www.smart-rechner.de/anwaltskosten/rechner.php wird die MwSt. über eine gesonderte Position erhoben. Dort ist auch erkennbar, dass sich Gerichtskosten zwar ähnlich zu den Anwaltskosten anhand gesetzlicher Tabellen berechnen, diese aber im Gegensatz zu den Anwaltsgebühren mehrwertsteuer- bzw. umsatzsteuerfrei sind.

    Ihre Frage, ob Sie der Anwalt darüber informieren muss, kann ich wissentlich leider nicht beantworten. Wäre ich Anwalt, würde ich Klienten, die als Privatpersonen auftreten, darauf hinweisen. Unter Unternehmen werden wiederum meist Nettopreise kommuniziert.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Anwaltskosten?

    Haben Sie fachliche Fragen, dann hilft Ihnen unsere fachliche Beratung gerne weiter.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Anwaltskosten" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 17.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Anwaltskosten" wurden zuletzt am 17.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 03.11.2021

  • 19.12.2020: Anpassungen des Anwaltskostenrechners und der Berechnungsbeispiele an das vom Bundesrat genehmigte Kostenrechtsänderungsgesetz ab 2021.
  • 26.11.2020: Kostenrechtsänderungsgesetz 2021: Veröffentlichung neuer Tabellen für die Wertegebühren zu den Anwaltskosten.
  • 21.06.2020: Berücksichtigung der Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent auf die Anwaltsgebühren für das 2. Halbjahr 2020 im Anwaltskostenrechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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