Scheidungskosten

Wie arbeitet ein Rechtsanwalt für Familienrecht?

Thema Scheidungskosten ﹣ Arbeitsweise Rechtsanwalt Familienrecht

Rechner zum Thema

Scheidungskosten-Rechner

Der Scheidungskosten-Rechner berechnet sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten, aus denen sich die Scheidungskosten zusammen setzen. Dabei wird zunächst der Verfahrenswert bestimmt, der als Berechnungsgrundlage für die zu berechnenden Kosten dient. Basis für die Kostenberechnung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie das Gerichtskostengesetz (GKG).

Bereits 2019 hatten laut Angaben der Bundes­rechtsanwalts­kammer in Deutschland 165.104 Personen eine Zulassung als Rechtsanwalt. Davon waren 9.455 gleichzeitig Fachanwälte für Familienrecht. Das Familienrecht war damit die zweitbeliebteste Fachanwaltschaft unter den Anwälten direkt hinter dem Arbeitsrecht mit 10.760 Fachanwälten. Zum Vergleich: Die erst 2016 eingeführte Fachanwaltschaft für Migrationsrecht wurde 2019 nur von 108 Personen ausgeübt.

Aber was ist eigentlich genau ein "Anwalt für Familienrecht"? Was macht einen Fachanwalt aus und welche Aufgaben muss ein Familien­rechtsanwalt tagtäglich erledigen?

Wie wird man Anwalt für Familienrecht?

Jeder, der Rechtsanwalt werden möchte, muss zunächst das Jurastudium absolvieren. Das Grundstudium dauert neun Semester, bis das erste Staatsexamen geschrieben wird. Dieses besteht je nach Bundesland aus fünf bis sieben schriftlichen Klausuren. Danach darf man sich "Diplom-Jurist" nennen.

Anschließend sind zwei Jahre Referendariat zu absolvieren, also eine praxis- und prozessbasierte Tätigkeit an verschiedenen Gerichten, in Kanzleien oder auch in Firmen. Nach dem anschließenden zweiten Staatsexamen ist man "Volljurist". Um sich endlich "Rechtsanwalt" nennen zu können, benötigt man noch eine abgeschlossene Anwalts­haftpflicht­versicherung und die Zulassung von der Bundes­rechtsanwalts­kammer (BRAK).

Der fertige Rechtsanwalt kann sich nun einer familienrechtlichen Spezialisierung widmen, z.B. in Form einer Weiterbildung zum Fachanwalt für Familienrecht.

Achtung: Familienanwalt ≠ Fachanwalt für Familienrecht!

Nicht jeder Anwalt, der sich "Familienanwalt" oder "Anwalt für Familienrecht" nennt, ist auch tatsächlich "Fachanwalt für Familienrecht". Letzteren Titel darf nur führen, wer den Fachanwalts­lehrgang erfolgreich abgeschlossen hat. Folgende Voraussetzungen gelten dafür:

  • mindestens dreijährige Rechtsanwalts­zulassung
  • mindestens sechsjährige anwaltliche Tätigkeit
  • persönliche und weisungsfreie Bearbeitung von mindestens 120 Fällen im Familienrecht, davon 60 Gerichtsverfahren
  • mindestens 120-stündiger theoretischer Lehrgang mit mindestens drei abschließenden Klausuren

Jeder Fachanwalt für Familienrecht ist verpflichtet, sich nachweislich regelmäßig fort- und weiterzubilden.

Welche Aufgaben hat ein Rechtsanwalt für Familienrecht?

Ein Familienrechtsanwalt beantwortet die verschiedensten Rechtsfragen im familiären Bereich und wird außergerichtlich und gerichtlich in familiären Auseinander­setzungen tätig. Zu seinen oder ihren Haupt­tätigkeits­bereichen gehören:

  • Vertretung im Scheidungsverfahren
  • Erstellung von Eheverträgen, Trennungs­vereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Klärung und Durchsetzung von Unterhaltspflichten
  • Klärung von Sorgerechts- und Umgangsrechtsfragen
  • Klärung von Vermögensfragen bei Trennung und/oder Scheidung (z.B. Hausratsteilung, Immobilie, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich etc.)
  • Anwendung des internationalen Privatrechts im Familienrecht (z.B. grenz­überschreitende Scheidungsverfahren; Auslandsadoption)

Viele Fachanwälte für Familienrecht sind außerdem zusätzlich als Mediator tätig. Bei der Mediation handelt es sich um ein außergerichtliches Streit­beilegungs­verfahren, das insbesondere bei der Scheidung hilfreich sein kann. Die Ex-Partner erarbeiten im Rahmen eines strukturierten und freiwilligen Verfahrens mithilfe des neutralen Mediators gemeinsame, eigen­verantwortliche und verbindliche Lösungen für etwaige Streitpunkte bei der Scheidung.

Was kostet ein Anwalt für Familienrecht?

Ein Rechtsanwalt für Familienrecht muss sich – wie alle Anwälte – an bestimmte Richtlinien und Vorgaben halten, was seine Vergütung betrifft. In aller Regel erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwalts­vergütungs­gesetz (RVG) oder nach einer individuellen Vergütungs­vereinbarung, die mit dem Mandanten ausgehandelt wird. Üblich ist dabei etwa die Vereinbarung eines pauschalen Honorars oder die Zeitabrechnung.

Wie teuer ein Scheidungsprozess wird, können Sie mit unserem Scheidungskostenrechner gleich online berechnen.

Eine von den Vorgaben des RVG abweichende Vergütungsvereinbarung ist vor allem dann zulässig, wenn die Kosten dadurch höher ausfallen, als es die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgeben. Dadurch soll ein Preis-Dumping unter den Anwälten vermieden werden. Dennoch darf ein Anwalt nicht beliebig hohe Kosten von seinen Mandanten verlangen. Es muss immer ein stimmiges Verhältnis bezüglich Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko vorliegen. Strenge Regeln gibt es z.B. auch für außergerichtliche Beratungen. So darf eine Erstberatung etwa nicht mehr als 190 Euro (exkl. Umsatzsteuer) kosten. In vielen familienrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Anwaltskosten nach dem Gegenstandswert des jeweiligen Verfahrens. Die Kosten eines Scheidungsverfahrens hängen z.B. hauptsächlich vom Einkommen und Vermögen der Ex-Ehegatten ab.

Haben Sie noch offene Fragen?

Gerne vermitteln wir Ihnen einen passenden Anwalt, der Ihnen zunächst eine unverbindliche Auskunft über die anfallenden Gebühren erteilt. Nutzen Sie hierzu unsere Empfehlung im Bereich Fachliche Beratung.

Weiterführende Informationen zu Scheidungskosten

Die 10 wichtigsten Tipps
Beratung durch Experten

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Scheidungskosten" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 17.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Scheidungskosten" wurden zuletzt am 17.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 19.12.2020

  • 19.12.2020: Anpassungen des Scheidungskostenrechners und der Berechnungsbeispiele an die vom Bundesrat genehmigten erhöhten Anwalts- und Gerichtskosten ab 2021.
  • 28.10.2020: Umfangreicher Ratgeber zum Thema Unterhaltsvorschuss.
  • 21.06.2020: Berücksichtigung der Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent auf die zu berechnenden Anwaltsgebühren für das 2. Halbjahr 2020 im Scheidungs­kosten-Rechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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