Scheidungskosten

Der Ehevertrag

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Scheidungskosten-Rechner

Der Scheidungskosten-Rechner berechnet sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten, aus denen sich die Scheidungskosten zusammen setzen. Dabei wird zunächst der Verfahrenswert bestimmt, der als Berechnungsgrundlage für die zu berechnenden Kosten dient. Basis für die Kostenberechnung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie das Gerichtskostengesetz (GKG).

Wenn zwei sich lieben und eine Ehe eingehen, steht eine Trennung meist noch nicht auf dem Plan. In Deutschland gilt die Ehe als Zugewinngemeinschaft – der gemeinsame Vermögenszuwachs wird bei einer Scheidung halbiert. Das sorgt vor allem dann für Streit, wenn beide Partner mit unterschiedlichen finanziellen Ausgangspunkten in die Ehe starten. Dann empfiehlt es sich, vorab einen Ehevertrag auszusetzen.

Gründe für einen Ehevertrag

Vertragliche Regelungen für ein eventuelles Scheitern der Ehe sollten getroffen werden, wenn

  • ein Ehepartner ein Unternehmen besitzt
  • ein Partner hohe Schulden mit in die Ehe bringt
  • ein Zugewinn- und Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden soll, weil beide gut verdienen
  • die Eheleute im Ausland wohnen, aber deutsches Recht gelten soll
  • die Trennung oder Scheidung ohne Streit geregelt werden soll.

    Der beste Zeitpunkt, einen Ehevertrag zu schließen

    Es empfiehlt sich, bereits vor der Trauung vertragliche Regelungen bei einem Scheitern der Ehe zu vereinbaren. Zu diesem Zeitpunkt gelingt es oft besser, sachlich zu bleiben und negative Emotionen auszublenden. Vorsicht jedoch, wenn die künftige Frau bereits schwanger ist – entsteht jetzt ein Ehevertrag, der sie benachteiligt, kann er später angefochten werden.

    Hier kann unterstellt werden, dass eine Notsituation der Schwangeren ausgenutzt wurde. Ein Vertrag zu den Folgen einer Scheidung kann aber auch noch abschlossen werden, wenn die Ehe bereits gefährdet und ein Scheitern wahrscheinlich ist. Solch eine Scheidungsfolgenvereinbarung vereinfacht die Trennung und beschleunigt das Scheidungsverfahren.

    Rechtlicher Beistand erforderlich

    Für das Aufsetzen des Ehevertrages sollte unbedingt die Hilfe eines erfahrenen Anwaltes in Anspruch genommen werden. Ist ein Ehepartner Unternehmer, dann empfiehlt es sich, auch den Steuerberater hinzuzuziehen. Die vertraglichen Regelungen betreffen oft nicht nur die Ehe, sondern berühren auch das Erbrecht. Die Gestaltung des Ehevertrages unterliegt grundsätzlich keinen Normen, die Vereinbarungen lassen sich vielfältig auslegen – da verlieren Laien schnell den Überblick.

    Notarielle Beurkundung ist Pflicht

    In Deutschland muss solch ein Ehevertrag notariell beglaubigt werden. Der Notar ist verpflichtet, alle Vereinbarungen mit den Vertragsparteien zu erörtern und Vor- und Nachteile abzuwägen. Dabei vergewissert er sich auch, dass beide Ehepartner die Regelungen inhaltlich verstanden haben. So soll sichergestellt werden, dass nicht ein Ehepartner (also der, der den Anwalt bezahlt) besser gestellt wird. Grundsätzlich sind die Eheleute in ihren Entscheidungen frei, welche Regelungen sie in ihrem Ehevertrag aufführen. Sie dürfen jedoch nicht sittenwidrig sein oder gegen Treu und Glauben verstoßen. Klauseln zum Beispiel, die den Verzicht auf den Kindesunterhalt beinhalten, sind nichtig. Auch bestimmte Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, die einen Partner unangemessen benachteiligen, sind rechtlich unwirksam. Scheidungsfolgenvereinbarungen müssen vor dem Notar abgeschlossen werden.

    Diese Inhalte könnten im Ehevertrag geregelt werden

    1. Der Güterstand der Eheleute

    Das deutsche Recht kennt verschiedene Güterstände, in der Ehe besteht üblicherweise eine Zugewinngemeinschaft. Im Falle des Scheiterns der Ehe wird dann das Vermögen, das während der gemeinsamen Zeit entstanden ist, in einem sogenannten Zugewinnausgleich verteilt. Im Ehevertrag können hierzu Vereinbarungen getroffen werden, die eine andere Aufteilung vorsehen. Die Eheleute können aber auch von Anfang an Gütertrennung vereinbaren. Dann behält jeder auch nach der Scheidung das, was er gekauft hat.

    2. Der Ehegattenunterhalt

    Gesetzlich ist der Unterhaltsanspruch für einen wenig oder gar nicht verdienenden Ehepartner nach der Scheidung zeitlich begrenzt. Wie hoch die Hilfe für den Ex-Partner ist, zeigt unser Ehegattenunterhalt-Rechner. Im Ehevertrag können sowohl die Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhalt erweitert oder auch eingeschränkt werden, es kann aber auch die Höhe des Unterhalts genau festgelegt werden. Der Unterhalt für gemeinsame Kinder dagegen ist davon nicht betroffen, hier hat das Kindeswohl stets Vorrang.

    3. Der Versorgungsausgleich

    Der Ausgleich von Rentenanwartschaften ist Bestandteil des Scheidungsverfahrens. Der gesetzliche Ablauf berücksichtigt jedoch nicht die Bedürftigkeit der Ehegatten. Im Ehevertrag kann daher die Aufteilung der Altersvorsorge und Rentenansprüche bereits vorab beschlossen werden.

    Änderungen des Ehevertrages sind möglich

    Das Leben spielt oft sein eigenes Lied – manchmal kommt es anders als geplant. Daher empfiehlt es sich, die vertraglichen Regelungen alle paar Jahre zu prüfen. Einen Ehevertrag können die Eheleute auch nachträglich noch ändern.

    Die Kosten eines Ehevertrages

    Für den Ehevertrag fallen in der Regel zwei größere Kostenpositionen an: die Rechtsanwaltskosten und die Notargebühren. Grundlage für die Rechnung des Anwalts sind die Gegenstandsgebühren. Soll also die Aufteilung des Vermögens geregelt werden, so ist die Höhe des Vermögens der Gegenstand. Dann wird nach Gebührentabelle für Rechtsanwälte abgerechnet. Da die einzelnen Sachverhalte der Verträge so unterschiedlich sind, lässt sich vorab keine Kostenschätzung abgeben. Hier lohnt es sich immer, vorher zu fragen.

    Der Notar berechnet seine Gebühren dagegen immer nach dem Reinvermögen der Eheleute. Das Reinvermögen wird aus dem Gesamtwert des Besitzes ermittelt, wobei die Schulden zur Hälfte abgezogen werden. Hinzu kommen Schreibkosten des Notars und eventuelle Auslagen. So muss man bei einem Reinvermögen von 100.000 Euro zum Beispiel mit etwa 500 Euro Notarkosten rechnen.

    Vorsorge ist besser – das gilt auch für die Ehe

    Eheverträge regeln viele Angelegenheiten der Eheleute, die per Gesetz anders entschieden werden würden. Darum ist es für viele Paare ratsam, sich bereits vor der Trauung Gedanken zu machen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Partner Unternehmer ist oder finanziell viel besser dasteht als der andere. Von einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung sollten im Scheidungsfall beide profitieren. Streit vor Gericht lässt sich so vermeiden, die Scheidung kann viel schneller vollzogen werden.

    Weiterführende Informationen zu Scheidungskosten

    Die 10 wichtigsten Tipps
    Beratung durch Experten

    Quellenangaben

    Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Scheidungskosten" verwendet:

    Letzte Aktualisierung am 17.03.2022

    Die Seiten der Themenwelt "Scheidungskosten" wurden zuletzt am 17.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

    Vorherige Änderungen am 19.12.2020

    • 19.12.2020: Anpassungen des Scheidungskostenrechners und der Berechnungsbeispiele an die vom Bundesrat genehmigten erhöhten Anwalts- und Gerichtskosten ab 2021.
    • 28.10.2020: Umfangreicher Ratgeber zum Thema Unterhaltsvorschuss.
    • 21.06.2020: Berücksichtigung der Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent auf die zu berechnenden Anwaltsgebühren für das 2. Halbjahr 2020 im Scheidungs­kosten-Rechner.
    • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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