Fristenrechner

Fristen berechnen mit dem Fristenrechner

Thema Fristen ﹣ Rechner

Mit Hilfe des Fristenrechners können Sie sowohl für Ereignisfristen als auch für Beginnfristen anhand des maßgebenden Fristanfangs und der Fristdauer den eigentlichen Fristbeginn und das Fristende nach §§186 ff. BGB berechnen. Dabei wird unterschieden, ob Sie innerhalb der Frist eine Willenserklärung oder Leistung erbringen müssen. Entsprechend wird für das Fristende berücksichtigt, ob diese im Bundesland des Adressaten auf einen Feiertag oder auf ein Wochenende fällt, so dass der nächste Werktag dann das Fristende markiert.

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Die wichtigsten Informationen zu Fristen mit Beispiel-Berechnung

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Rechner ermöglichst Berechnung unterschiedlichster Fristen

Auch andere Rechtsgebiete, wie z.B. das Zivilprozessrecht in §222 ZPO oder das Verwaltungsverfahrensrecht in § 1 VwVfG, verweisen im Interesse der Rechtseinheit zum größten Teil auf die BGB-Berechnungsvorschriften zum Fristbeginn und Fristende, so dass der Fristenrechner auch für diese Rechtsgebiete genutzt werden kann.

Zur Berechnung von Mutterschutzfristen können Sie auch unseren Mutterschutzrechner und für die Fristen im Rahmen der Elternzeit den Elternzeitrechner nutzen. Ebenso könnte der Entgeltfortzahlungsrechner für den Krankheitsfall interessant für Sie sein.

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Was ist der Unterschied zwischen einer Beginnfrist und Ereignisfrist?

Eine Beginnfrist (auch Terminfrist genannt) beginnt an einem festen Datum, und zwar um null Uhr an diesem Datum/Termin. Eine Ereignisfrist hängt vom Eintritt eines Ereignisses ab, dessen Datum nicht im Voraus feststeht (zum Beispiel eine Kündigung). Nach § 187 Abs. 1 BGB beginnt die Ereignisfrist erst am auf das Ereignis folgenden Tag um null Uhr.
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Was ist bei der Berechnung eines Fristendes zu beachten?

Eine Frist kann nach den Vorschriften des Bundesgesetzbuches nicht an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag enden. Sie verlängert sich nach § 193 Bundesgesetzbuches automatisch auf den folgenden Werktag. Ein Fristende kann deshalb bundeslandabhängig sein, wenn es rechnerisch auf einen nicht bundeseinheitlichen Feiertag fällt. Dies berücksichtigt unser Fristenrechner automatisch.
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Eingabehilfe zum Fristenrechner

Für die Fristberechnung können folgende Eingaben getätigt werden:

Anfang der Frist

Fristenrechner : Anfang der Frist Bitte geben Sie an, wann die Frist anfängt, also das Datum, an dem sie ausgelöst wird. Setzen Sie also hier bitte das Datum z.B. der Zustellung einer Kündigung, einer richterlichen Entscheidung etc. ein bzw. geben Sie im anderen Fall ein gegebenenfalls vertraglich fest angegebenes Datum des Fristbeginns an.

Art der Frist

Fristenrechner : Art der Frist Bitte geben Sie an, ob es sich um eine Ereignisfrist (typischerweise z.B. ab Zustellung) oder um eine Beginnfrist (typischerweise ein vertraglich festgelegter Beginn) handelt. Davon abhängig ist der exakte Beginn der Frist.

Ereignisfrist

Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist dieser Tag nicht mitgerechnet. Wenn also der Fristbeginn an ein Ereignis, wie die Zustellung einer Kündigung, eine richterliche Entscheidung usw. anknüpft, dann beginnt sie am darauf folgenden Tag um 0:00 Uhr.

Beginnfrist (Terminfrist)

Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters. Wenn also ein konkret genannter Fristbeginn vertraglich vereinbart ist (z.B. in einem Arbeits- oder Mietvertrag), dann zählt dieser Tag selbst mit.

Bundesland

Fristenrechner : Bundesland Bitte wählen Sie das Bundesland aus, in dem Sie als Adressat bzw. Empfänger der Frist wohnen. Abhängig vom Bundesland gibt es eventuell unterschiedliche Feiertage, die gegebenenfalls bei der Berechnung des Fristendes zu berücksichtigen sind. In Bayern gibt es die Besonderheit, dass in den rund 1.700 Gemeinden mit mehr katholischen als evangelischen Bürgern Mariä Himmelfahrt (15. August) als gesetzlicher Feiertag gilt. In den übrigen rund 350 Gemeinden ist dies kein gesetzlicher Feiertag. Wählen Sie daher bitte "Bayern (evang.)" aus, wenn Sie in einer Gemeinde arbeiten, in der Mariä Himmelfahrt kein Feiertag ist. Wählen Sie bitte "Bayern (kath.)" aus, wenn Sie in einer Gemeinde arbeiten, in der Mariä Himmelfahrt ein Feiertag ist.

Ist eine Leistung / Willenserklärung innerhalb einer Frist erforderlich?

Fristenrechner : Leistung Bitte geben Sie an, ob innerhalb der Frist eine Leistung oder Willenserklärung abzugeben ist, also ob zum Einhalten der Frist "etwas getan" werden muss.

Willenserklärung nicht erforderlich

Beispielsweise bei Mutterschutzfristen oder Fristen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist eine Willenserklärung innerhalb der Frist nicht erforderlich. Daher kann das Fristende auch auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen.

Willenserklärung erforderlich

Etwa für die Widerrufsfrist bei Online-Einkäufen, bei der Buchausleihe und in den meisten anderen Fällen ist eine Willenserklärung innerhalb der Frist erforderlich - es muss also "etwas getan" werden. Das Fristende ist dann auf den nächsten Werktag zu verlegen, falls innerhalb der Frist eine Leistung zu erbringen oder eine Willenserklärung abzugeben ist, und der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Leistungs- bzw. Erklärungsort der Frist gesetzlichen Feiertag fällt.

Fristdauer

Fristenrechner : Fristdauer Bitte geben Sie an, ob die Frist in Jahren, Monaten, Wochen oder Tagen angegben ist und tragen Sie die entsprechende Anzahl ein. Im BGB sind dazu folgende Regelungen getroffen worden:

  • Unter einem halben Jahr wird eine Frist von sechs Monaten, unter einem Vierteljahr eine Frist von drei Monaten, unter einem halben Monat eine Frist von 15 Tagen verstanden.
  • Ist eine Frist auf einen oder mehrere ganze Monate und einen halben Monat gestellt, so sind die 15 Tage zuletzt zu zählen.
  • Unter Anfang des Monats wird der erste, unter Mitte des Monats der 15., unter Ende des Monats der letzte Tag des Monats verstanden.
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Beispiel für die Fristberechnung, also die Berechnung von Fristbeginn und Fristende

Frau Kluge erhält am Samstag, 30.04.2022 zwei Rechnungen "A" und "B"

  • Rechnung "A" hat ein Zahlungsziel von einem Monat
  • Rechnung "B" hat ein Zahlungsziel von vier Wochen

Sie möchte nun berechnen, wann Sie die Rechnungen spätestens begleichen muss.

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1. Bestimmung der Art der Frist gem. §187 BGB

Gemäß §187 BGB gilt:
(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.
(2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.

Ereignisfrist oder Beginnfrist

Frau Kluge wurden die Rechnungen im Laufe des 30.04.2022 zugestellt. Daher ist für den Anfang Ihrer Zahlungsfrist das Ereignis der Zustellung maßgebend.

Für beide Rechnungen ist also die Ereignisfrist zugrunde zu legen.

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2. Berechnung des Fristbeginns bei Ereignisfrist (§187 Abs. 1 BGB)

Bei der Ereignisfrist wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. Erst mit dem nächsten Tag um 0:00 Uhr beginnt die Frist.

Fristbeginn

Der Fristbeginn für Frau Kluges Zahlung beider Rechnungen ist Sonntag, 01.05.2022, 00:00 Uhr.

Für den Fristbeginn ist es unerheblich, ob dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.

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3. Berechnung des vorläufigen* Fristendes (§188 BGB)

Gemäß §188 Abs. 2 gilt, dass bei einer Ereignisfrist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt endigt. Bei einer Terminfrist endet die Frist mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.

(Vorläufiges*) Fristende
Demmnach gilt für Rechnung "A" mit einmonatigem Zahlungsziel ein (vorläufiges*) Fristende am Dienstag, 31.05.2022 um 24:00 Uhr
Für Rechnung "B" mit vierwöchigem Zahlungsziel gilt ein (vorläufiges*) Fristende am Samstag, 28.05.2022 um 24:00 Uhr

*) Vorläufig, weil im Folgenden noch überprüft werden muss, ob eine Verkürzung der Frist nach §188 Abs. 3 oder eine Verlängerung der Frist nach §193 erfolgt.

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4. Sonderfall für Verkürzung prüfen: Verkürzung, falls der Fälligkeitsmonat den maßgebenden Tag nicht enthält (§188 Abs.3 BGB)

Gemäß §188 Abs. 3 gilt: "Fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist in dem letzten Monat der für ihren Ablauf maßgebende Tag, so endigt die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats."

Verkürzung
Für Frau Kluges Zahlungsfrist beider Rechnungen trifft dieser Fall nicht zu.

Relevant wäre dieser Fall beispielsweise bei Zustellung einer Rechnung am 31.03.2022 mit einem Zahlungsziel von einem Monat. Das Fristende wäre rechnerisch der 31.04.2022. Da es dieses Datum nicht gibt, wird der 30.04.2022 als Fristende berechnet.

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5. Sonderfall für Verlängerung prüfen: Verlängerung, falls Fristende auf Wochenende oder Feiertag fällt (§193 BGB)

Gemäß §193 gilt: "Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag."

Bei einer Zahlungsfrist muss innerhalb der Frist die Zahlung erfolgen, also gemäß §193 innerhalb der Frist eine Leistung erbracht werden. Demnach ist für Frau Kluges Rechnungen zu überprüfen, ob das bisher berechnete (vorläufige) Fristende eventuell auf eine Wochenende oder einen Feiertag fällt.

Verlängerung

Das vorläufige unter Punkt 3 berechnete Fristende für Rechnung "A" ist Dienstag, 31.05.2022. Dies ist kein Feiertag.

Das vorläufige unter Punkt 3 berechnete Fristende für Rechnung "B" ist Samstag, 28.05.2022 um 24:00 Uhr. Die Zahlungsfrist muss demnach auf den nächsten Werktag verlängert werden.

Der nächste Werktag ist Montag, der 30.05.2022.

Wäre in Frau Kluges Bundesland der 30.05.2022 ein gesetzlicher Feiertag, so würde sich das Fristende um einen weiteren Tag auf Dienstag, den 31.05.2022 verschieben.

Diese Regelung ist allgemein dem Umstand geschuldet, dass für den Adressaten bzw. Empfänger der Frist die Abgabe einer Willenserklärung oder Leistung nicht an einem Wochenende bzw. Feiertag möglich ist. Daher ist auch zur Bestimmung, ob ein Tag ein (lokaler) Feiertag ist, generell der Wohn- oder Geschäftssitz des Adressaten und nicht des Absenders maßgeblich.

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6. Berechnung des endgültigen Fristendes

Nachdem unter Punkt 4 und Punkt 5 etwaige Korrekturen des zunächst berechneten Fristendes erfolgten, steht nun das Fristende endgültig fest.

Endgültiges Fristende

Für Rechnung "A" mit einmonatigem Zahlungsziel ist das Fristende der Dienstag, 31.05.2022 um 24:00 Uhr

Für Rechnung "B" mit vierwöchigem Zahlungsziel ist das Fristende der Montag, 30.05.2022 um 24:00 Uhr

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Weitere Beispiele

Auch die folgenden Beispiele, welche analog auch für 2022 gelten, lassen sich anhand des Fristenrechners nachvollziehen bzw. berechnen.

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Beispiel 1 : Kündigung des Ausbildungsvertrages

Ein Auszubildender kündigt seinen Ausbildungsvertrag nach Ablauf der Probezeit am Dienstag, den 20.03.18 mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist. Er möchte einen anderen Ausbildungsberuf antreten. Wann endet die Frist?

Lösung

Es handelt sich um eine Ereignisfrist, so dass der Fristbeginn der nächste Tag, also Mittwoch, der 21.03.18 um 0:00 Uhr ist. Die Frist endet nach vier Wochen daher am Dienstag, den 17.04.2018 um 24:00 Uhr.

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Beispiel 2 : Kündigung durch Arbeitgeber

Wie lautet das Fristende, wenn ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter am Dienstag, den 20.03.18 mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigt?

Lösung

Es handelt sich wieder um eine Ereignisfrist, so dass der Fristbeginn der nächste Tag, also Mittwoch, der 21.03.18 um 0:00 Uhr ist. Die Frist endet nach einem Monat am Freitag, 20.04.2018 um 24:00 Uhr.

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Beispiel 3 : kurzfristiger Arbeitsvertrag

Ein kurzfristiger Arbeitsvertrag beinhaltet, dass das Arbeits­verhältnis am Mittwoch, den 01.08.2018 beginnt und nach vier Wochen enden soll. Wann endet die Frist?

Lösung

In diesem Fall handelt es sich um eine Terminfrist, denn mit dem Vertrag ist der 01.08. von Beginn an festgelegt. Daher ist auch der Fristbeginn bereits am Mittwoch, den 01.08. ab 0:00 Uhr. Die Frist endet nach vier Wochen daher am Dienstag, den 28.08.2018 um 24:00 Uhr.

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Beispiel 4 : kurzfristiger Arbeitsvertrag II

Wann würde die Frist ablaufen, wenn im Arbeitsvertrag aus Beispiel 3 das Arbeits­verhältnis am 01.08. beginnt und nach einem Monat endet?

Lösung

Der Fristbeginn ist wieder Mittwoch, der 01.08. ab 0:00 Uhr. Das Fristende nach einem Monat ist daher Freitag, der 31.08.2018, 24:00 Uhr

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Beispiel 5 : befristeter Arbeitsvertrag

Das Arbeit­verhältnis beginnt am 31.01.2018 und endet nach einem Monat. An welchem Tag endet es?

Lösung

Es handelt sich um eine Terminfrist, denn mit dem Vertrag ist der 31.01. von Beginn an festgelegt. Daher beginnt auch die Frist bereits am 31.01. ab 0:00 Uhr. Ein Monat später wäre der "31.02.", den es natürlich nicht gibt. Somit endet die Frist gemäß §188 Abs. 3 BGB am 28.02. oder 29.02. im Falle eines Schaltjahres.

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Beispiel 6 : Fristende am Wochenende oder Feiertag

Den Fall, dass eine Frist an einem Wochenende oder Feiertag endet, behandelt das BGB auch in §193: An welchem Tag endet eine Frist, wenn berechnet wurde, dass das Fristende auf Donnerstag, den 25.12. 24:00 Uhr fällt?

Lösung

Der 25.12. ist ebenso wie Freitag, der 26.12. gesetzlicher Feiertag. Der 27.12. ist ein Samstag und der 28.12. fällt in diesem Beispiel auf den Sonntag. Somit ist der Montag der nächste mögliche Werktag. Das Fristende is also Montag, der 29.12. um 24:00 Uhr.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Fristen" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 18.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Fristen" wurden zuletzt am 18.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 05.11.2021

  • 05.11.2021: Aktualisieren des Berechnungsbeispiels auf der Seite zum Fristenrechner.
  • 30.10.2019: Berücksichtigung des 2020 einmaligen gesetzlichen Feiertages "Tag der Befreiung" in Berlin.
  • 03.03.2019: Hinzufügen neuer gesetzlicher Feiertage ab 2019: Internationaler Frauentag am 8. März in Berlin und Weltkindertag am 20. September in Thüringen
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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