Scheidungsfolgenvereinbarung-Rechner

Scheidungs­folgen - Alles zum Thema Scheidungs­folgen­vereinbarung

Thema Scheidungs­­folgen­­vereinbarung - Anwaltskosten ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Erfahren Sie, wozu eine Scheidungs­folgen­vereinbarung dient und in welchen Fällen Sie sinvoll ist. Berechnen Sie mit dem Rechner zur Scheidungs­folgen­vereinbarung die Anwaltskosten nach dem Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz (RVG).

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Die wichtigsten Fragen zum Thema Scheidungs­folgen­vereinbarung

  • 01.

    Was ist eine Scheidungs­folgen­vereinbarung?

    Wenn die Ehe gescheitert ist, ist es an der Zeit, sich über die Rechtsfolgen einer Scheidung Gedanken zu machen. Sind sich beide Ehepartner über die Abwicklung ihrer Ehe einig und möchten verbindliche Vereinbarungen schließen, ist eine Scheidungs­folgen­vereinbarung empfehlenswert. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der sämtliche Scheidungsfolgen scheidungs­williger Ehepartner außergerichtlich regelt. Hier können Sie individuelle Beratung erhalten.

  • 02.

    Wann ist eine Scheidungs­folgen­vereinbarung sinnvoll?

    Haben sich Ehepartner bereits unwieder­bringlich zu einer Scheidung entschlossen und möchten die Folgen ihrer Scheidung in gegenseitigem Einverständnis regeln, ist eine Scheidungs­folgen­vereinbarung sinnvoll. Wenn sich aber Ehepartner nach der Trennung noch unsicher sind, ob sie sich scheiden lassen möchten, sollten sie besser eine Trennungs­folgen­vereinbarung gestalten.

  • 03.

    Welche Vorteile hat eine Scheidungs­folgen­vereinbarung?

    Indem Ehepartner die Scheidungsfolgen im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung durch eine Scheidungs­folgen­vereinbarung regeln, können sie einen großen Teil der anfallenden Gerichtskosten im Scheidungs­verfahren sparen. Außerdem beschleunigt diese Übereinkunft das gerichtliche Scheidungs­verfahren, weil viele strittige Punkte bereits vorher geklärt werden konnten. Letzt­endlich sorgt sie dafür, dass die Nerven aller Beteiligten in einer emotional belastenden Situation geschont werden.

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  • 04.

    Was sollte in einer Scheidungs­folgen­vereinbarung geregelt werden?

    Die Scheidungs­folgen­vereinbarung sollte bei gemeinsamen Kindern Regelungen bezüglich des Umgangs­rechts sowie des Sorgerechts enthalten. Außerdem sollten darin Unterhalts­zahlungen an gemeinsame Kinder sowie an die Ehegatten untereinander geregelt werden. Darüber hinaus sollte bestimmt werden, wer die eheliche Wohnung weiterhin nutzen kann und wie der gemeinsame Hausrat sowie das gemein­schaft­liche Vermögen bzw. Verbindlichkeiten aufgeteilt werden. Des Weiteren ist es empfehlenswert, Vereinbarungen zum Zugewinn und Versorgungs­ausgleich zu treffen. Als weiterer wichtiger Bestandteil der Scheidungs­folgen­vereinbarung sollte ein Erb- und Pflichtteils­verzicht vereinbart werden. Schluss­endlich sollte man daran denken, gegenseitige Vollmachten bzw. Bezugs­berechtigungen des Ehepartners bei Lebens­versicherungen zu widerrufen.

  • 05.

    Ist eine Scheidungs­folgen­vereinbarung formbedürftig?

    In der Regel ist die Gestaltung einer Scheidungs­folgen­vereinbarung formfrei möglich. Einige Vereinbarungen müssen jedoch notariell beurkundet werden und sind daher formbedürftig.

  • 06.

    Welche Inhalte einer Scheidungs­folgen­vereinbarung sind nicht formbedürftig?

    Folgende Inhalte sind nicht formbedürftig:

    • Regelungen bezüglich des Trennungs­unterhalts für die Zeit der Trennung bis zur rechts­kräftigen Scheidung
    • Aufteilung des Hausrates
    • Nutzung der gemeinsamen Ehewohnung
    • Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt, sofern sie nach der rechts­kräftigen Scheidung getroffen werden

  • 07.

    Welche Inhalte der Scheidungs­folgen­vereinbarung sind formbedürftig?

    Diese Inhalte müssen notariell beurkundet werden:

    • Regelungen bezüglich des Zugewinnausgleichs
    • Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich
    • Übertragung des Immobilien­eigentums auf einen Ehepartner (muss nicht nur notariell beurkundet, sondern auch im Grundbuch eingetragen werden)
    • Vereinbarungen bezüglich des nachehelichen Unterhalt, die vor einem rechtskräftigen Scheidungsurteil in Kraft treten sollen
    • Verzicht auf das Erb- und Pflichtteils­recht

  • 08.

    Notarielle Beurkundung ist ratsam

    Um Ihre Absprachen in einer Scheidungs­folgen­vereinbarung rechtlich verbindlich zu gestalten, sollten Sie diese unbedingt notariell beurkunden lassen. Denn nur so wird gewährleistet, dass die Vereinbarungen nicht abgeändert werden, rechts­verbindlich sind und notfalls auch zwangsweise vollstreckt werden können.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Scheidungs­­folgen­­vereinbarung - Anwaltskosten" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 19.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Scheidungs­­folgen­­vereinbarung - Anwaltskosten" wurden zuletzt am 19.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 19.12.2020

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