Erfahren Sie, wozu eine Scheidungsfolgenvereinbarung dient und in welchen Fällen Sie sinvoll ist. Berechnen Sie mit dem Rechner zur Scheidungsfolgenvereinbarung die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die wichtigsten Fragen zum Thema Scheidungsfolgenvereinbarung
- 01.
Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Wenn die Ehe gescheitert ist, ist es an der Zeit, sich über die Rechtsfolgen einer Scheidung Gedanken zu machen. Sind sich beide Ehepartner über die Abwicklung ihrer Ehe einig und möchten verbindliche Vereinbarungen schließen, ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung empfehlenswert. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der sämtliche Scheidungsfolgen scheidungswilliger Ehepartner außergerichtlich regelt. Hier können Sie individuelle Beratung erhalten.
- 02.
Wann ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?
Haben sich Ehepartner bereits unwiederbringlich zu einer Scheidung entschlossen und möchten die Folgen ihrer Scheidung in gegenseitigem Einverständnis regeln, ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll. Wenn sich aber Ehepartner nach der Trennung noch unsicher sind, ob sie sich scheiden lassen möchten, sollten sie besser eine Trennungsfolgenvereinbarung gestalten.
- 03.
Welche Vorteile hat eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Indem Ehepartner die Scheidungsfolgen im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung regeln, können sie einen großen Teil der anfallenden Gerichtskosten im Scheidungsverfahren sparen. Außerdem beschleunigt diese Übereinkunft das gerichtliche Scheidungsverfahren, weil viele strittige Punkte bereits vorher geklärt werden konnten. Letztendlich sorgt sie dafür, dass die Nerven aller Beteiligten in einer emotional belastenden Situation geschont werden.
Scheidungsfolgenvereinbarung-Rechner
- 04.
Was sollte in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden?
Die Scheidungsfolgenvereinbarung sollte bei gemeinsamen Kindern Regelungen bezüglich des Umgangsrechts sowie des Sorgerechts enthalten. Außerdem sollten darin Unterhaltszahlungen an gemeinsame Kinder sowie an die Ehegatten untereinander geregelt werden. Darüber hinaus sollte bestimmt werden, wer die eheliche Wohnung weiterhin nutzen kann und wie der gemeinsame Hausrat sowie das gemeinschaftliche Vermögen bzw. Verbindlichkeiten aufgeteilt werden. Des Weiteren ist es empfehlenswert, Vereinbarungen zum Zugewinn und Versorgungsausgleich zu treffen. Als weiterer wichtiger Bestandteil der Scheidungsfolgenvereinbarung sollte ein Erb- und Pflichtteilsverzicht vereinbart werden. Schlussendlich sollte man daran denken, gegenseitige Vollmachten bzw. Bezugsberechtigungen des Ehepartners bei Lebensversicherungen zu widerrufen.
- 05.
Ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung formbedürftig?
In der Regel ist die Gestaltung einer Scheidungsfolgenvereinbarung formfrei möglich. Einige Vereinbarungen müssen jedoch notariell beurkundet werden und sind daher formbedürftig.
- 06.
Welche Inhalte einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind nicht formbedürftig?
Folgende Inhalte sind nicht formbedürftig:
- Regelungen bezüglich des Trennungsunterhalts für die Zeit der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung
- Aufteilung des Hausrates
- Nutzung der gemeinsamen Ehewohnung
- Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt, sofern sie nach der rechtskräftigen Scheidung getroffen werden
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- 07.
Welche Inhalte der Scheidungsfolgenvereinbarung sind formbedürftig?
Diese Inhalte müssen notariell beurkundet werden:
- Regelungen bezüglich des Zugewinnausgleichs
- Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich
- Übertragung des Immobilieneigentums auf einen Ehepartner (muss nicht nur notariell beurkundet, sondern auch im Grundbuch eingetragen werden)
- Vereinbarungen bezüglich des nachehelichen Unterhalt, die vor einem rechtskräftigen Scheidungsurteil in Kraft treten sollen
- Verzicht auf das Erb- und Pflichtteilsrecht
- 08.
Notarielle Beurkundung ist ratsam
Um Ihre Absprachen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung rechtlich verbindlich zu gestalten, sollten Sie diese unbedingt notariell beurkunden lassen. Denn nur so wird gewährleistet, dass die Vereinbarungen nicht abgeändert werden, rechtsverbindlich sind und notfalls auch zwangsweise vollstreckt werden können.
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Scheidungsfolgenvereinbarung - Anwaltskosten" verwendet:
- RVG - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung am 19.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Scheidungsfolgenvereinbarung - Anwaltskosten" wurden zuletzt am 19.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 19.12.2020
- 19.12.2020: Anpassungen des Scheidungsfolgenkostenrechners und der Berechnungsbeispiele an die vom Bundesrat genehmigten erhöhten Anwaltskosten ab 2021.
- 21.06.2020: Berücksichtigung der Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent auf die zu berechnenden Anwaltsgebühren für das 2. Halbjahr 2020 im Scheidungsfolgenvereinbarung-Rechner.
- 20.12.2019: Veröffentlichung der Wichtigsten Tipps zum Thema Scheidungsfolgenvereinbarung.
- 13.05.2019: Veröffentlichung des Rechners zur Berechnung der Anwaltskosten bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung nebst dazugehöriger Texte.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt