Empfängniszeit-Rechner

Empfängniszeit-Rechner nach § 1600d BGB

Der Empfängniszeit-Rechner berechnet ausgehend vom Geburtsdatum des Kindes die gesetzliche Empfängniszeit nach § 1600d BGB. Der Rechner berechnet also den gesetzlich festgelegten Zeitraum für die Empfängniszeit von dem 300. bis zu dem 181. Tag vor der Geburt des Kindes. Diese Empfängniszeit dient der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft.

Werbung

Zusatzinformationen zum Empfängniszeit-Rechner

Rechner ↑Inhalt ↑

Eingabehilfe zum Rechner

Für die Berechnung der gesetzlichen Empfängniszeit ist lediglich das Geburtsdatum des Kindes erforderlich.

Geburtsdatum

Geben Sie bitte das Geburts­datum des Kindes an. Der Empfängnis­zeit-Rechner berechnet den Empfängnis­zeitraum, also den Zeitraum, in dem die Zeugung des Kindes gemäß deutschem Recht erfolgt sein kann. Denn nach § 1600d BGB wird der Zeitraum vom 300. bis zum 181. Tag vor der Geburt eines Kindes als Empfängnis­zeit vermutet. Steht fest, dass das Kind außerhalb dieses Zeitraums empfangen worden ist, so gilt dieser abweichende Zeitraum als Empfängnis­zeit. Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer mit der Mutter während dieser Empfängnis­zeit Geschlechts­­verkehr gehabt hat (im Gesetz heißt es "beigewohnt hat"). Die Vermutung gilt nicht, wenn schwer­wiegende Zweifel an der Vater­schaft bestehen.

Rechner ↑Inhalt ↑

Unterschied zu biologischer Empfängnis­zeit

Von der gesetzlichen Empfängnis­zeit ist die biologische Empfängnis­zeit, also die Tragzeit bzw. Schwanger­schafts­dauer, zu unter­scheiden. Diese bezeichnet den Zeitraum einer Schwanger­schaft. Sie wird zumeist ab dem ersten Tag der letzten normalen Menstruation angegeben.

Rechner ↑Inhalt ↑

Gesetzliche Empfängniszeit trotz genetischer Vaterschaftstests

Obwohl inzwischen genetische Vaterschafts­tests möglich sind, wird auch heute noch vor Gericht das Zeitfenster zur Empfängnis anhand der gesetzlichen Empfängnis­zeit ermittelt. Die gesetzliche Empfängnis­zeit ist gerade zur Formulierung eines Anfangs­verdachts auf Schein­vaterschaft immer noch von Relevanz und muss daher bei einer eventuell in Erwägung zu ziehenden Vaterschafts­anfechtung unbedingt berücksichtigt werden.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Empfängniszeit nach BGB" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 19.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Empfängniszeit nach BGB" wurden zuletzt am 19.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 20.10.2018

  • Veröffentlichung des Empfängniszeit-Rechners
  • Erstellen der Texte für die dazugehörgen Seiten
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
vgwort dcdb1c020f4b4a7bb0125d56fef6fe20