Gerichtskosten

Ratgeber zu Gerichtskosten

Thema Gerichtskosten ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

In unserem Ratgeber zum Thema Gerichtskosten beantworten wir Ihnen gerne die wichtigsten zehn Fragen. Nutzen Sie auch unseren Gerichtskostenrechner, um sofort online zu ermitteln, wie hoch Ihre Kosten bei einem Rechtsstreit sein könnten.

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Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Gerichtskosten

  • 01.

    Wofür entstehen Gerichtskosten?

    Wenn zwei sich streiten – landen die Fälle oft vor einem Gericht. Unterschieden wird dabei zwischen Zivilrechts­prozessen (zum Beispiel bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, dem Vermieter, aber auch in Familienangelegenheiten wie Scheidungen) und Strafrechtsprozessen. Solche Verfahren kosten Geld, zum einen entstehen Kosten für die Rechtsanwälte der Parteien und zum anderen Gerichtskosten. Mit diesen werden die Ausgaben für die Gerichtsgebäude, die Richter und Schöffen und alle anderen Kosten rings um die Gerichtsbarkeit abgegolten. Rechtliche Grundlage für die Erhebung der Gebühren sind das Gerichtskostengesetz, das Gerichts- und Notarkostengesetz, das Gesetz über die Gerichtskosten in Familiensachen sowie diverse andere.

  • 02.

    Was sind gerichtliche Auslagen?

    Neben den Gerichtskosten werden auch gerichtliche Auslagen zurückgefordert. Diese entstehen zum Beispiel für Sachverständige und Gutachter, die im Prozess aussagen müssen. Außerdem gibt es Dokumentenpauschalen sowie Kosten für Übersetzungen und die Zeugenentschädigungen. Je nach Art der Verhandlung können hier erhebliche Beträge zusammenkommen.

  • 03.

    Wer trägt die Kosten eines Gerichtsverfahrens?

    In der deutschen Rechtsprechung trägt in der Regel der Verlierer des Prozesses die Gerichtskosten im Zivilrecht. Vergleichen sich beide Parteien vor einem Zivilgericht, fallen keine oder nur geringe Gerichtskosten an. Klagen Bürger vor den Sozialgerichten, greift allerdings die besondere Fürsorgepflicht des deutschen Sozialstaates – hier brauchen sie keine Gerichtskosten (und auch keine Auslagen) übernehmen, wenn sie im Prozess unterliegen. So soll es auch den Einkommensschwächsten möglich sein, ihre Interessen im Streit um Sozialleistungen, Renten und medizinischer Hilfe durchzusetzen. Gebühren und Auslagen von Familiengerichten, etwa bei Scheidungen oder Auseinandersetzung um Sorgerecht, werden meist hälftig von den Streitenden getragen. Bei Unterhaltsklagen dagegen muss der Unterliegende zahlen.

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  • 04.

    Wer trifft die Entscheidung zur Übernahme der Gerichtskosten?

    Jedes Urteil deutscher Gerichte enthält die Entscheidung darüber, wer die Prozesskosten zu übernehmen hat. Dabei geht es dann nicht nur um die Gerichtskosten, sondern auch um die eigenen Auslagen sowie um die Auslagen der anderen Partei. Größter Kostenpunkt sind hier meist die Anwaltskosten. Richter ordnen in der Regel die Kostenübernahme der Gerichtskosten durch den Verlierer an. Meist müssen sie auch alle anderen Prozesskosten übernehmen. Es gibt jedoch Urteile, in denen die Parteien ihre eigenen Kosten selbst übernehmen müssen (zum Beispiel in der ersten Instanz vor einem Arbeitsgericht).

  • 05.

    Wonach richten sich die Gerichtskosten im Zivilrecht?

    Bei Zivilprozessen bildet der Streitwert den Ausgangspunkt für die Berechnung der Gerichtskosten. Er ist übrigens auch Grundlage für die Kosten des Rechtsanwaltes der jeweiligen Partei. Verhandelt das Gericht eine reine Klage auf Zahlung eines bestimmten Betrages, lässt sich der Streitwert eindeutig ermitteln. In anderen Fällen ist das komplizierter. Die Gerichte berufen sich dann auf einen Streitwertkatalog, der von ihnen erarbeitet worden ist. In diesem werden Empfehlungen für übliche Auseinandersetzungen vor Gericht ausgesprochen. So wird zum Beispiel bei einer Klage gegen eine Abmahnung vor dem Arbeitsgericht ein Streitwert in Höhe eines Monatslohnes empfohlen. Gemäß Zivilprozessordnung legt das zuständige Gericht den Verfahrens­streitwert zu Beginn des Verfahrens fest. Dieser Wert regelt außerdem, welche Gerichtsebene zuständig ist und welche Rechtsmittel zugelassen sind, wenn eine Partei mit dem Urteil nicht einverstanden ist. So verhandeln Amtsgerichte grundsätzlich Verfahren mit einem Streitwert unter 5.000 Euro. Darüber hinaus sind Landgerichte zuständig. Für eine Berufung des Urteils muss der Streitwert mindestens bei 600 Euro liegen.

  • 06.

    Wie hoch sind die Kosten hier?

    Im Gerichtskostengesetz, Paragraph 34, werden die Gebühren gestaffelt für einzelne Streitwerte festgelegt. Erhoben wird dieser Betrag jedoch nicht einmal, sondern immer in einer gewissen Anzahl. Vor Amts- oder Landgerichten sind es in der Regel 3 Gebühren (also das Dreifache des dort genannten Betrages), vor Familiengerichten meist 2 Gebühren.

    Auszug aus der Gebührentabelle

    Streitwert bisEinfache Gebühr
    500 Euro38,00 Euro
    1000 Euro58,00 Euro
    1500 Euro78,00 Euro
    2000 Euro98,00 Euro
    3000 Euro119,00 Euro
    4000 Euro140,00 Euro
    5000 Euro161,00 Euro

    Stand: 2022 gemäß Kostenrechtsänderungsgesetz

    Hier finden Sie die gesamte Gerichtskostentabelle.

  • 07.

    Mit welchen Kosten muss man in einem Strafverfahren rechnen?

    In einem Strafprozess werden keine Streitwerte festgelegt. In diesen Verfahren geht es darum, Sanktionen wegen Fehlverhaltens auszusprechen, nicht um die Klärung materieller Rechte. Daher regeln sich die Gerichtskosten auch nach den verhängten Strafen. Beispiele für eine Verhandlung in erster Instanz:

    • Urteil: Geldstrafe bis 180 Tagessätze und Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr - 280,00 €
    • Urteil: Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren - 560,00 €
    • Urteil: Lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe mehr als 10 Jahre - 1.000 €

  • 08.

    Warum fordern die Gerichte einen Vorschuss?

    Um einen gerichtlichen Streit zu führen, muss der Kläger über gewisse finanzielle Mittel verfügen. Daher beginnen die Gerichte nicht eher mit ihrer Tätigkeit, bis ein Gerichtskostenvorschuss eingegangen ist. Das soll auch Übereifrige abhalten, Klagen zu erheben, die nicht gründlich vorbereitet sind.

  • 09.

    Übernimmt eine Rechtschutz­versicherung die Kosten?

    In zivilen Rechtsstreitigkeiten sollte die Rechtschutz­versicherung die Gerichtskosten übernehmen. Im Strafrecht dagegen ist die Kostenübernahme meist ausgeschlossen. Ausnahme gibt es nur, wenn die Tat fahrlässig begangen worden ist. Schauen Sie hier in die Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung.

  • 10.

    Wie kann ich Kostenbeihilfe beantragen?

    Für einkommensschwache Bürger Deutschlands gibt es die Möglichkeit, Prozesskosten­beihilfe zu beantragen. Diese übernimmt dann in der Regel sowohl Gerichts- als auch Anwaltsgebühren. Das gilt jedoch nur für Zivilgerichte, also nicht für Strafprozesse! Die Prozesskosten­hilfe muss vor Einreichung der Klage bei dem zuständigen Gericht beantragt werden. Formulare dafür erhalten Sie in der Geschäftsstelle.

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Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion

  • Wie hoch sind Gerichtskosten für Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses?

    Unser Nutzer dr....e.de hatte am 12.02.2019 folgende Frage:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    leider finde ich auf Ihren Seiten keine Angaben über Gerichtskosten für den Antrag eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Haben Sie ggf. einen Hinweis, wo ich diese finden könnte?

    Vielen Dank im voraus.

    Mit besten Grüßen
    Dr. Ralf E.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 12.02.2019:
    Sehr geehrter Herr Dr. E.,
    vielen Dank für Ihre Anfrage. Schauen Sie einmal hier: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/gottwaldmock-zwangsvollstreckung-zpo-829-pfaendung-e-11-kosten-gebuehren_idesk_PI42323_HI3469843.html. Demnach sollten es 20,- Euro sein.
    Mit besten Grüßen
  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Gerichtskosten?

    Haben Sie fachliche Fragen, dann hilft Ihnen unsere fachliche Beratung gerne weiter.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Gerichtskosten" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 18.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Gerichtskosten" wurden zuletzt am 18.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 03.11.2021

  • 19.12.2020: Anpassungen des Gerichtskostenrechners und der Berechnungsbeispiele an das vom Bundesrat genehmigte Kostenrechtsänderungsgesetz ab 2021.
  • 21.06.2020: Berücksichtigung der Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent auf die zu berechnenden Anwaltsgebühren für das 2. Halbjahr 2020 im Gerichtskostenrechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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