Prozesskosten

Gerichtskostentabelle gemäß Gerichtskostengesetz GKG

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Prozesskostenrechner

Berechnung aller Kosten eines Rechtsstreits nach RVG und GKG. Die Vertretung mehrerer Mandanten wird ebenso berücksichtigt, wie die Anrechnung außergerichtlicher Gebühren bei einer Klage vor Gericht. Alle Gebühren werden im Detail beschrieben und alle Kosten tranparent hergeleitet. Ein interaktiver Chart veranschaulicht das Prozesskostenrisiko in Abhängigkeit möglicher gerichtlicher Kostenentscheidungen.

Im GKG sind die Gerichtskosten geregelt. Dort werden in § 34 die sogenannten einfachen Wertgebühren abhängig vom Streitwert definiert. Unter anderem wird den verschiedenen gerichtlichen Instanzen jeweils ein Gebührensatz zugeordnet, der ein Vielfaches der einfachen Wertgebühr beträgt. Beispielsweise betragen gemäß Nr. 1210 die Gerichtskosten 3,0 Wertgebühren.

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§ 34 GKG Wertgebühren 2022 und 2021

Die mit dem seit Anfang 2021 geltenden Kostenrechtsänderungsgesetz einhergehenden rund 10prozentigen Erhöhungen der Gerichtskosten spiegeln sich mit dem neuen Gesetz in der folgenden Tabelle wider.

(1) Wenn sich die Gebühren nach dem Streitwert richten, beträgt die Gebühr bei einem Streitwert bis 500 Euro 38 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem

Streitwert
bis ... Euro
für jeden angefangenen
Betrag von weiteren ... Euro
um ... Euro
2.00050020
10.0001.00021
25.0003.00029
50.0005.00038
200.00015.000132
500.00030.000198
über 500.00050.000198

Zum Vergleich: § 34 GKG Wertgebühren vor 2021

(1) Wenn sich die Gebühren nach dem Streitwert richten, beträgt die Gebühr bei einem Streitwert bis 500 Euro 35 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem

Streitwert
bis ... Euro
für jeden angefangenen
Betrag von weiteren ... Euro
um ... Euro
2.00050018
10.0001.00019
25.0003.00026
50.0005.00035
200.00015.000120
500.00030.000179
über 500.00050.000180

Neue Gebührentabelle 2022 und 2021 für Streitwerte bis 500.000 Euro

Durch das Kostenrechtsänderungsgesetz von 2021 gelten die folgenden Gebühren, welche rund 10 Prozent über den vorherigen Gebühren liegen.

Anhand der Wertgebührentabelle ergeben sich folgende Gebühren für Streitwerte bis zu 500.000 Euro. Je angefangene darüber hinaus gehende 50.000 Euro Streitwert wird die Gebühr entsprechend um 198 Euro erhöht.

Gegenstandswert
bis ... Euro
GebührGegenstandswert
bis ... Euro
Gebühr
50038,0050.000601,00
1.00058,0065.000733,00
1.50078,0080.000865,00
2.00098,0095.000997,00
3.000119,00110.0001.129,00
4.000140,00125.0001.261,00
5.000161,00140.0001.393,00
6.000182,00155.0001.525,00
7.000203,00170.0001.657,00
8.000224,00185.0001.789,00
9.000245,00200.0001.921,00
10.000266,00230.0002.119,00
13.000295,00260.0002.317,00
16.000324,00290.0002.515,00
19.000353,00320.0002.713,00
22.000382,00350.0002.911,00
25.000411,00380.0003.109,00
30.000449,00410.0003.307,00
35.000487,00440.0003.505,00
40.000525,00470.0003.703,00
45.000563,00500.0003.901,00

Zum Vergleich: Gebührentabelle vor 2021 für Streitwerte bis 500.000 Euro

Anhand der Wertgebührentabelle ergeben sich folgende Gebühren für Streitwerte bis zu 500.000 Euro. Je angefangene darüber hinaus gehende 50.000 Euro Streitwert wird die Gebühr entsprechend um 180 Euro erhöht.

Gegenstandswert
bis ... Euro
GebührGegenstandswert
bis ... Euro
Gebühr
50035,0050.000546,00
1.00053,00 65.000666,00
1.50071,0080.000786,00
2.00089,0095.000906,00
3.000108,00110.0001.026,00
4.000127,00125.0001.146,00
5.000146,00140.0001.266,00
6.000165,00155.0001.386,00
7.000184,00170.0001.506,00
8.000203,00185.0001.626,00
9.000222,00200.0001.746,00
10.000241,00230.0001.925,00
13.000267,00260.0002.104,00
16.000293,00290.0002.283,00
19.000319,00320.0002.462,00
22.000345,00350.0002.641,00
25.000371,00380.0002.820,00
30.000406,00410.0002.999,00
35.000441,00440.0003.178,00
40.000476,00470.0003.357,00
45.000511,00 500.0003.536,00

Beispiel für Gerichtskosten

Herr Müller führt einen Rechtsstreit über 100.000 Euro und einigt sich mit seinem Prozessgegner in 1. Instanz auf einen Vergleich. Gemäß GKG fallen folgende Gerichtskosten an:

Einfache Wertgebühr nach §34 GKG bei 100.000 Euro Streitwert
1.129,- Euro

Demnach und gemäß der im GKG vorgeschriebenen Gebührensätze für die 1. Instanz bei Einigung ergeben sich folgende Kosten:

GerichtskostenGebührensätze× einfache Wertgebühr= Gebühren
1. Instanz bei Einigung1,0× 1.129 Euro= 1.129 Euro

Weiterführende Informationen zu Prozesskosten

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Beratung durch Experten

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Prozesskosten" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 17.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Prozesskosten" wurden zuletzt am 17.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 03.11.2021

  • 19.12.2020: Änderungen des Prozesskostenrechners und der Berechnungsbeispiele gemäß des vom Bundesrat genehmigten Kostenrechtsänderungsgesetz ab 2021.
  • 26.11.2020: Kostenrechtsänderungsgesetz 2021: Veröffentlichung neuer Tabellen für die Wertegebühren zu den Anwaltskosten sowie für die Wertegebühren zu den Gerichtskosten.
  • 21.06.2020: Berücksichtigung der Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent auf die zu berechnenden Anwaltsgebühren für das 2. Halbjahr 2020 im Prozesskostenrechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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