Gerichtskosten

Gerichtskostenrechner 2022 - So berechnen Sie die Gerichtsgebühren

Thema Gerichtskosten ﹣ Rechner

Recht haben ist die eine Seite – Recht bekommen die andere. Gerichtliche Auseinandersetzungen kosten Geld. Durch einen Vorschuss auf die Gerichtskosten müssen Kläger nachweisen, dass sie diese Kosten auch aufbringen können. Womit Sie rechnen müssen, ermittelt unser Gerichtskostenrechner.

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Das Wichtigste in Kürze zu den Gerichtskosten mit Beispiel-Berechnung

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Erhöhung der Wertgebühren seit Januar 2021 berücksichtigt

Die Änderungen durch das seit 1. Januar 2021 in Kraft getretene Kostenrechtsänderungsgesetz, also insbesondere die rund zehnprozentige Erhöhung der Wertgebühren in der Gerichtskostentabelle und in der Anwaltskostentabelle, werden vom Gerichtskostenrechner berücksichtigt.

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Auslagen und Rechtsanwaltskosten beachten

Neben Gerichtskosten müssen außerdem die Auslagen des Gerichts erstattet werden. Das können Aufwendungen für Gutachter und für Zeugen sein. Zusätzlich müssen Sie Kosten für Ihren Rechtsanwalt und, wenn Sie dazu verurteilt werden, auch die Kosten für den gegnerischen Anwalt übernehmen.

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Was ist Prozesskostenbeihilfe?

Die Kosten eines Verfahrens sollten Sie nicht davor abschrecken, Ihre Interessen durchzusetzen. Wer nicht genug verdient, kann staatliche Prozesskostenbeihilfe beantragen. Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht dann, wenn eine Partei die Kosten der Prozessführung gar nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Dieser Antrag muss jedoch immer sofort bei Einreichen der Klage ebenfalls beim zuständigen Gericht gestellt werden! Rechtschutzversicherte sollten dagegen vorab prüfen, für welche Verfahren ihr Vertrag eintritt.

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Gerichtkostenrechner ist gültig für alle Zivilprozesse

Unser Rechner für die Ermittlung von Gerichtskosten gilt für alle zivilrechtlichen Auseinandersetzungen und ähnliche Fälle. Dazu gehören Verfahren vor den Amts- und Landesgerichten, arbeitsrechtliche Klagen sowie Familienstreitigkeiten. Ob die Klagen zwischen Bürgern untereinander geführt werden oder ob Unternehmen beteiligt sind, spielt hier keine Rolle. Gebühren bei Strafprozessen regeln sich nach der Höhe der ausgesprochenen Strafen und können hier nicht berücksichtigt werden. Ihr Rechtsanwalt hilft Ihnen aber sicher in diesem Fall gern weiter.

In der Regel zahlen die Verlierer eines Zivilprozesses die Gerichtskosten. Die deutsche Prozessordnung sieht jedoch vor, dass schon kurz nach Einreichen der Klage ein Vorschuss auf die Gerichtskosten zu entrichten ist, und zwar von der klagenden Partei. Gewinnt sie, wird ihr der Vorschuss erstattet und vom Gegner eingefordert.

Für die Berechnung ihrer Gebühren sind deutsche Gerichte an das Gerichtskostengesetz (GKG) sowie an das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNozKG) gebunden. Familiengerichte berücksichtigen das Gesetz über die Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG). Außerdem gibt es diverse andere Gesetze, Verordnung und Richtlinien, die in die Berechnung der Gebühren einfließen.

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Wie hoch ist der Streit- oder Gegenstandswert bei einem Gerichtsverfahren?

Gerichtskosten Rechner Gegenstandswert Grundlage für die Berechnung der Gerichtsgebühren ist der Streit- bzw. der Gegenstandswert. In zivilrechtlichen Verfahren geht es um die Durchsetzung materieller Interessen eines Klägers. Die Gerichte bezeichnen dies als Streitwert (nur wenn es eine außergerichtliche Einigung gibt, sprechen sie von einem Gegenstandswert). Oft lassen sich diese Werte auf den Euro genau beziffern. Bei Schadensersatzforderungen etwa sind es die Aufwendungen für die Neubeschaffung oder die Reparatur des beschädigten Gutes oder auch der erlittene Verdienstausfall des Geschädigten.

Komplizierter wird es, wenn ein konkreter Betrag vorher nicht bekannt ist. Welcher Schaden ist zum Beispiel entstanden, wenn ein Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung klagt? Wenn es um eine Erhöhung einer monatlich wiederkehrenden Leistung wie eine Miete geht, welcher Zeitraum wird dann betrachtet? Das Gericht, bei dem die Klage eingegangen ist, muss den Streitwert vorab festlegen. In der Regel schätzt es den Wert dann. Um jedoch eine vergleichbare und verlässliche Gebührenberechnung vornehmen zu können, entwickelten deutsche Richter einen Streitwertkatalog, in denen Richtwerte typischer Rechtssachverhalte genannt werden. Hierbei handelt es sich stets nur um Empfehlungen, verbindlich ist der Katalog also nicht.

Beispiele für den Streitwert

SachverhaltStreit- / Gegenstandswert
Klage gegen Kündigung des Jobs3 Monatsgehälter bzw. - löhne
Klage gegen Abmahnung1 Monatsgehalt bzw. - lohn
Klage gegen Kündigung Mietvertrag1 Jahresmiete
Klage gegen MieterhöhungUnterschiedsbetrag zwischen neuer und alter Miete

Wer bestimmt den Streitwert?

Den Streitwert bestimmt das zuständige Gericht. Der Streitwert kann aber auch darüber bestimmen, in welchem Gericht das Verfahren stattfinden muss. So sind für Prozesse mit einem relativ geringen Streitwert, der unter 5.000 Euro liegt, stets die Amtsgerichte zuständig. Das sind zum Beispiel Nachbarschaftsstreitigkeiten. Liegt der Streitwert unter 600 Euro, ist keine Berufung gegen das Urteil zulässig.

Vor Familiengerichten wird der Verfahrenswert, wie der Streitwert hier genannt wird, anders berechnet. Im Scheidungsverfahren etwa ist der Verfahrenswert das Dreifache des gemeinsamen Monatsverdienstes beider Partner. Die Höhe des gemeinsamen Vermögens der Eheleute fließt ebenfalls in die Berechnung mit ein, dafür werden Aufschläge ermittelt. Mindestens beträgt aber der Verfahrenswert hier 3.000 Euro.

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Vorschuss auf die Gerichtskosten durch den Kläger

Nach Ermittlung (oder auch Schätzung) durch das zuständige Gericht erhält der Kläger die Aufforderung, einen Vorschuss auf die Gerichtskosten zu zahlen. Dieser entspricht in der Regel der vollen Höhe der Gerichtsgebühren, ohne Auslagen. Bevor der Vorschuss nicht eingegangen ist, wird die Klageschrift dem Beklagten nicht zugestellt. Der Zahlungseingang ist also Voraussetzung für den Prozessbeginn. Mit dem Urteil des Prozesses legt das Gericht dann fest, wer die Gerichtskosten tragen muss. In der Regel ist das der Verlierer des Verfahrens.

Ausnahme bei Sozialgerichten

Anders vor Sozialgerichten, hier muss ein klagender Bürger auch dann die Kosten und die Auslagen des Gerichts nicht übernehmen, wenn er kein Recht erhält. Die Kosten von Familiengerichten in Scheidungen oder Sorgerechtsauseinandersetzungen werden üblicherweise unter den Eltern aufgeteilt. Gerichtskosten im Streit um Unterhalt dagegen übernimmt der Verlierer.

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Gebührentabellen für die Gerichtskosten

Für die Ermittlung der Gerichtskosten gibt es Gebührentabellen. Hier ist jedem Streitwert eine Verfahrensgebühr zugeordnet. Diese Gebühr wird auch als „einfache“ Gebühr bezeichnet. Für Gerichtsverfahren in der ersten Instanz werden zum Beispiel 3,0 Gebührensätze erhoben.

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Ändern sich die Gerichtskosten bei mehreren Klägern?

Gerichtskosten Rechner Mandanten Schließen sich mehrere Kläger zu einer Streitgenossenschaft zusammen, um die Klage einzureichen, teilen sie sich in der Regel auch die Gerichtskosten. Im abschließenden Urteil kann die Verteilung der Gerichtskosten für die Gemeinschaft noch anders aussehen, sollte sie den Prozess verlieren. Hier ist jedoch auf den Einzelfall abzustellen.

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Ändern sich die Gerichtskosten bei mehreren Gegnern?

Gerichtskosten Rechner Gegner Nein. Wie viele Beklagte es auf der Gegenseite gibt, ist für die die Höhe der Gerichtskosten unerheblich.

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Wie hoch sind Gerichtskosten bei einer außergerichtlicher Einigungen?

0 Euro. Viele Auseinandersetzungen lassen sich ohne Hilfe eines Gerichts klären. Manchmal genügt schon die Androhung einer Klage, um die Interessen durchzusetzen. Dann fallen auch keine Gerichtskosten an. Nur die Kosten des eigenen Rechtsbeistandes sind dann zu übernehmen.

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Wie hoch sind Gerichtskosten für die erste Instanz bei einem Vergleich?

Auch während des Verfahrens ist es noch möglich, den Streit durch einen Vergleich beizulegen. Ein Urteil wird nicht gesprochen, daher erhebt das Gericht nur eine einfache Gebühr gemäß Gebührentabelle.

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Wie hoch sind Gerichtskosten für die erste Instanz nach einem Urteil?

Urteilen Richter zu einem Rechtsstreit, so sind 3,0 Gebührensätze auf der Grundlage des festgelegten Streitwertes fällig. Im Familienrecht sind es dagegen nur 2,0 Gebührensätze. Am Ende des Urteils wird genau festgelegt, wer welche Kosten des Verfahrens trägt. Die Gebühren des Gerichts sowie seine Auslagen muss meist der Verlierer tragen. Ausnahmen gibt es vor den Sozialgerichten sowie vor den Familienrichtern. Die derzeit gültige Gebührentabelle des Gerichtskostengesetzes stammt aus dem Jahr 2021. Sie wird nur von Zeit zu Zeit angepasst, ist aber auch 2022 gültig.

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Wie hoch sind Gerichtskosten für weitere Instanzen?

Berufung

Für Rechtsstreite mit einem Streitwert über 600 Euro sind in Deutschland Berufungen zugelassen. Diese werden als neue Verfahren gewertet, so dass erneut Gerichtskosten anfallen. Grundlage für die Berechnung sind erneut die festgesetzten Streitwerte. Wird die Berufung mit einer Einigung (also ohne Urteil) beendet, sind 2,0 Gebührensätze gemäß Tabelle des GKG fällig. Spricht das Gericht ein Urteil, sind es dagegen schon 4,0 Gebührensätze.

Revision

Widersprüche gegen das Urteil eines Berufungsverfahrens nennt man Revision. Solche Verfahren müssen vom Gericht ausdrücklich zugelassen werden. Das erfolgt nur, wenn das Urteil von grundsätzlicher Bedeutung für die Gesellschaft ist. Endet die Revisionsverhandlung mit einer Einigung, entstehen weitere Gebühren in Höhe von 3,0 Gebührensätzen. Bei Urteilssprechung steigt die Gebühr auf 5,0 Sätze.

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Auszug aus der Tabelle für Gerichtsgebühren

Streitwert bisEinfache Gebühr 1,0Gebührensatz 2,0Gebührensatz 3,0
500 Euro 38,00 Euro 76,00 Euro 114,00 Euro
1.000 Euro 58,00 Euro 116,00 Euro 174,00 Euro
2.000 Euro 98,00 Euro 196,00 Euro 294,00 Euro
5.000 Euro 161,00 Euro 322,00 Euro 483,00 Euro
10.000 Euro 266,00 Euro 532,00 Euro 798,00 Euro
25.000 Euro 411,00 Euro 822,00 Euro 1.233,00 Euro
110.000 Euro 1.129,00 Euro 2.258,00 Euro 3.387,00 Euro
260.000 Euro 2.317,00 Euro 4.634,00 Euro 6.951,00 Euro
500.000 Euro 3.901,00 Euro 7.802,00 Euro 11.703,00 Euro
1.000.000 Euro 5.881,00 Euro 11.762,00 Euro 17.643,00 Euro

Stand: 2022 gemäß Kostenrechtsänderungsgesetz

Gerichtskosten sind nicht mehrwertsteuerpflichtig.

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Beispiel für die Berechnung von Gerichtkosten

Der Vermieter stellt nach dem Auszug seines Mieters einen erheblichen Schaden in der Wohnung fest. Er fordert seinen ehemaligen Mieter zur Übernahme der Kosten auf, die er aufwenden musste, um die Räume wieder bewohnbar zu machen. Immerhin sind rund 10.000 Euro zusammengekommen. Nachdem der Ex-Mieter sich weigert, reicht der Eigentümer Klage ein.

Die Gerichtskosten berechnen sich:

  • Streitwert: 10.000 Euro
  • Einfache Gebühr laut Gebührentabelle: 266 Euro
  • Gebührensatz 3,0: 798 Euro

Variante A

Beide einigen sich in der ersten Gerichtsverhandlung auf einen Vergleich. Der ehemalige Mieter erstattet 7.000 Euro, das Verfahren ist beendet. Das Gericht erhebt die einfache Gebühr in Höhe von 266 Euro. Laut Vereinbarung werden diese in Quoten aufgeteilt - der Vermieter trägt 7/10 und der Mieter 3/10. Auf den geleisteten Gerichtskostenvorschuss in Höhe von 798 Euro erfolgt an den Vermieter also eine Erstattung.

Variante B

Das Gericht verurteilt den Beklagten zur Erstattung des Schadens. Als Verlierer trägt er die Gerichtskosten in voller Höhe. Er zahlt 798 Euro. Der Vermieter erhält den Vorschuss zurück. Das Gericht lässt eine Berufung zu.

Variante C

Der beklagte Mieter gibt sich mit dem Urteil nicht zufrieden und legt Berufung ein. Das Berufungsgericht sieht die Sache ganz anders und gibt ihm Recht. Erneut sind Gerichtsgebühren fällig. Sie betragen inzwischen insgesamt:

  • Gebühr aus der ersten Instanz: 3,0 Gebührensätze 798 Euro
  • Gebühr aus der zweiten Instanz: 4,0 Gebührensätze 1.064 Euro
  • Gesamtgebühren: 1.862 Euro

Revision wird nicht zugelassen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der Vermieter muss nun alle Gerichtskosten des gesamten Verfahrens übernehmen! Er trägt 1.862 Euro.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Gerichtskosten" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 18.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Gerichtskosten" wurden zuletzt am 18.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 03.11.2021

  • 19.12.2020: Anpassungen des Gerichtskostenrechners und der Berechnungsbeispiele an das vom Bundesrat genehmigte Kostenrechtsänderungsgesetz ab 2021.
  • 21.06.2020: Berücksichtigung der Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent auf die zu berechnenden Anwaltsgebühren für das 2. Halbjahr 2020 im Gerichtskostenrechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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