Prozesskosten

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Thema Prozesskosten ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

In unserem Ratgeber zum Thema Prozesskosten beantworten wir Ihnen gerne die wichtigsten zehn Fragen. Nutzen Sie auch unseren Prozesskostenrechner, um sofort online zu ermitteln, wie hoch Ihr Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit sein könnte. Das seit 2021 geltende Kostenrechtsänderungsgesetz und die damit verbundene rund zehnprozentige Erhöhung der Wertgebühren in der Gerichtskostentabelle und in der Anwaltskostentabelle, werden berücksichtigt.

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Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Prozesskosten

  • 01.

    Was ist der Unterschied zwischen außergerichtlichem und gerichtlichem Vorgehen?

    Bei einer außergerichtlichen Verhandlung ist das Ziel die Einigung der Parteien. Mit der Lösung des Konfliktes erklären sich die Gegner einverstanden. Oftmals sind es Parteien, die in einer längerfristigen Beziehung zueinanderstehen wie Geschäftspartner, Familienmitglieder, Nachbarn oder Mieter. Bei einem gerichtlichen Verfahren gibt es dagegen keine Einigung, sondern ein Urteil. An das müssen sich im Anschluss beide Parteien halten. Die außergerichtliche Einigung ist oftmals kostengünstiger und zeitsparender als ein Prozess.

  • 02.

    Wozu gibt es ein Berufungsverfahren? Was ist das Revisionsverfahren

    Ein Berufungsverfahren dient dazu, ein Urteil rechtlich und tatsächlich zu überprüfen. Das bedeutet, das Berufungsgericht kann die Beweisaufnahme wiederholen und eigene Tatsachen feststellen. Bei einem Revisionsverfahren dagegen überprüft das Revisionsgericht das Urteil ausschließlich auf einen Rechtsfehler. Wird dieser festgestellt, so hebt das Revisionsgericht das Urteil auf und leitet die Verfahrenssache wieder zurück an die Instanz, die das Urteil gesprochen hat. Dort trifft man im Anschluss eine neue Entscheidung.

  • 03.

    Welche Kosten kommen bei einem Gerichtsprozess auf mich zu?

    Bei einem Gerichtsprozess fallen zum einen Anwaltskosten, zum anderen Gerichtskosten an. Die Gerichtskosten setzen sich aus gerichtlichen Gebühren und gerichtlichen Auslagen zusammen. Gerichtliche Gebühren berechnen sich in der Regel aus dem Streitwert, die gerichtlichen Auslagen berücksichtigen tatsächlich angefallene Auslagen im Prozess. Dies sind beispielsweise Dokumenten­pauschalen, Entschädigungen für Zeugen oder Kosten für einen Sachverständigen. Die Gerichtskosten und die Honorare der Anwälte beider Parteien b ezeichnet man insgesamt als Prozesskosten. Wer diese tragen muss, entscheidet das Gericht mit dem Urteilsspruch. Einen Überblick über die anfallenden Gebühren gibt unser Prozesskostenrechner.

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  • 04.

    Sind die Kosten des gegnerischen Anwalts genauso hoch, wie die des eigenen Anwalts?

    Grundlage für die Berechnung der Vergütung eines Anwalts ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die dort festgelegten Gebühren beinhalten Pauschalen, die je nach Arbeitsaufwand unterschiedlich ausfallen können. Zudem können Anwalt und Mandant eine individuelle schriftliche Honorarvereinbarung treffen, sodass die Kosten für die Anwälte der beiden Parteien voneinander abweichen können.

  • 05.

    Was bedeutet 'Streitwert' bei der Berechnung der Anwaltskosten und der Gerichtskosten?

    Als Streitwert bezeichnet man den Geldwert des Streitgegenstandes. Teilweise tituliert man diesen Begriff auch als Prozess- oder Verfahrenswert. Geht es beispielsweise im Verfahren um eine strittige Forderung von 10.000 Euro, so beträgt der Streitwert 10.000 Euro. Um die Anwalts- und Gerichtskosten zu berechnen, dient der Streitwert als Bemessungs­grundlage.

  • 06.

    Was bedeutet z.B. eine '1,3 Verfahrensgebühr' bei der Berechnung der Anwaltskosten?

    Die Verfahrensgebühr berechnet sich zum einen aus dem Streitwert, zum anderen aus dem Faktor 1,3. Aus dem Gebührenverzeichnis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) kann man diese Gebühr anhand von Tabellen ermitteln. So beträgt bei einem Streitwert von 10.000 Euro und einem Faktor von 1,0 die Gebühr 614 Euro. Multipliziert man diese mit dem Faktor 1,3, ergibt sich eine Verfahrensgebühr von 798,20 Euro. Diese rechnet der Anwalt in seinem Honorar ab.

  • 07.

    Werden Gebühren aus vorherigen gerichtlichen Instanzen angerechnet?

    Im Rahmen der verschiedenen gerichtlichen Instanzen (1. Instanz, Berufung, Revision) ist das nicht möglich. Alle Prozesskosten sind pro Instanz zu begleichen und lassen sich nicht auf die nächste Instanz anrechnen. Da die Faktoren für die Verfahrens- und Terminsgebühren von Instanz zu Instanz steigen, nehmen in der Regel auch die Prozesskosten im Verlauf des Verfahrens zu. Einen Überblick über die jeweiligen Kosten pro Instanz erhalten Sie im Prozesskostenrechner.

    Jedoch werden Gebühren, die außergerichtlich oder im Mahnverfahren entstanden sind, in gewissem Umfang angerechnet: Außergerichtliche Geschäftsgebühren werden im Mahnverfahren oder in 1. Instanz zur Hälfte, maximal jedoch mit bis zu 0,75 Gebührensätzen angerechnet. Die Verfahrensgebühren aus einem vorherigen Mahnverfahren werden in 1. Instanz sogar gemäß BGH in voller Höhe, also auch ohne etwaige Abzüge aus einem vorherigen außergerichtlichem Vorgehen, in Abzug gebracht.

  • 08.

    Was geschieht mit den Prozesskosten, wenn sich Mandant und Prozessgegner vergleichen?

    Das regeln die Parteien individuell im Vergleich. So können sie beispielsweise vereinbaren, dass sie sich die Gerichtskosten teilen und die jeweils eigenen Anwaltskosten übernehmen. Man kann sich aber auch anhand einer Kostenquote orientieren, die dem Vergleich angepasst ist. Sind sich die Parteien nur über die Hauptforderung einig, nicht aber über die Kosten, können sie auch eine Entscheidung des Gerichtes fordern.

  • 09.

    Was ist Prozesskostenhilfe

    Eine Prozesskostenhilfe ist eine Sozialhilfe, die der Staat einem eingeschränkten Personenkreis zur Verfügung stellt, sodass ein Gerichtsverfahren nicht an den Kosten scheitert. Deshalb ermöglicht diese finanzielle Unterstützung auch einkommensschwachen Personen, Klage zu erheben und die Gerichts- und Anwaltskosten aufzubringen. Eine Prozesskostenhilfe wird grundsätzlich nur auf Antrag und mit Angabe der wirtschaftlichen Verhältnisse gewährt, sodass Einblick in die Vermögenssituation gegeben ist. Ebenfalls muss das Gerichtsverfahren eine gewisse Aussicht auf Erfolg haben. Geregelt ist die Prozesskostenhilfe in der Zivilprozessordnung (ZPO). Bei Strafprozessen stellt man Bedürftigen statt finanzieller Hilfe einen Pflichtverteidiger zur Verfügung.

  • 10.

    In welcher Höhe kommt eine Rechtsschutz­versicherung für die Prozesskosten auf?

    In der Regel übernimmt eine Rechtsschutz­versicherung die gesetzlichen vorgesehenen Anwaltsgebühren, die Gerichtskosten und die Kosten der anderen Partei, wenn der Versicherungsnehmer zu dieser Zahlung verpflichtet ist. Hat man jedoch mit seinem Anwalt eine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen, muss man die Differenz zu den gesetzlichen Anwaltsgebühren selber tragen. Zudem sind die im Versicherungsvertrag vereinbarten Höchstsummen und eine eventuelle Selbstbeteiligung zu beachten. Besteht ein Konflikt bereits bei Abschluss der Versicherung oder entsteht dieser während einer vereinbarten Wartezeit, ist eine Übernahme der Kosten ebenfalls ausgeschlossen.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Prozesskosten" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 17.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Prozesskosten" wurden zuletzt am 17.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 03.11.2021

  • 19.12.2020: Änderungen des Prozesskostenrechners und der Berechnungsbeispiele gemäß des vom Bundesrat genehmigten Kostenrechtsänderungsgesetz ab 2021.
  • 26.11.2020: Kostenrechtsänderungsgesetz 2021: Veröffentlichung neuer Tabellen für die Wertegebühren zu den Anwaltskosten sowie für die Wertegebühren zu den Gerichtskosten.
  • 21.06.2020: Berücksichtigung der Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent auf die zu berechnenden Anwaltsgebühren für das 2. Halbjahr 2020 im Prozesskostenrechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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