Im Rahmen des Mutterschutzgesetzes werden schwangere Arbeitnehmerinnen für eine gewisse
Zeit vor und nach der Geburt
von Ihrer Beschäftigung unter Fortzahlung ihres durchschnittlichen Nettolohns befreit. Hierzu wurden feste Fristen, die
sogenannten Mutterschutzfristen festgelegt. Mit Hilfe des Mutterschutzrechners können Sie all diese Fristen unter Angabe des errechneten Entbindungstermins bequem
selber ermitteln.
Wie lang ist die Mutterschutzfrist abhängig vom errechneten Geburtstermin?
Grundsätzlich beginnt die Mutterschutzfrist sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet im Normalfall
acht Wochen nach der Entbindung. Die Mutterschutzfrist ist abhängig vom errechneten Geburtstermin und - sofern schon bekannt - auch
abhängig vom tatsächlichen Geburtstermin.
Das heißt, ab sechs Wochen vor der Geburt ihres Kindes darf die Schwangere nur noch auf ihren ausdrücklichen
Wunsch beschäftigt werden. Nach der Entbindung besteht während der Schutzfrist allerdings ein absolutes
Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit dürfen Frauen auch nicht auf eigenen Wunsch beschäftigt werden.
Bei Mehrlingsgeburten, medizinischen Frühgeburten und Geburten behinderter Kinder verlängert sich die Mutterschutzfrist im Anschluss an die Entbindung
von acht auf zwölf Wochen.
Die Mutterschutzfrist beginnt exakt 6 Wochen vor dem errechneten voraussichtlichen Entbindungstermin, spätestens jedoch mit dem
tatsächlichen Geburtstermin, falls dieser noch früher eintritt.
Der Beginn der Schutzfrist ist damit grundsätzlich unabhängig vom tätsächlichen Entbindungstermin, sofern die Geburt nicht früher
als 6 Wochen vor dem errechneten Termin liegt.
Wie lang ist die Mutterschutzfrist abhängig vom tatsächlichen Geburtstermin?
Wird der errechnete Geburtstermin unterschritten, so verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die
Zeit, die wegen der vorzeitigen Entbindung vorher nicht in Anspruch genommen werden konnte.
Denn die sechswöchige Schutzfrist vor der errechneten Entbindung hat sich verkürzt. Die verlorenen Tage gehen aber
nicht verloren, denn sie werden zu den 8 bzw. 12 Wochen nach der tatsächlichen Entbindung hinzugerechnet. Insgesamt
haben Sie also nach wie vor 14 bzw. 18 Wochen Mutterschutz.
Liegt der tatsächliche Geburtstermin mehr als 6 Wochen vor dem errechneten Termin, so beginnt die "vorgeburtliche" sechswöchige Schutzfrist ab dem Tag der Geburt.
An diese schließt sich die "nachgeburtliche" Schutzfrist von 8 bzw. 12 Wochen an, wodurch wiederum 14 bzw. 18 Wochen Mutterschutz erreicht werden.
Wird der errechnete Geburtstermin überschritten, so verkürzt sich die Schutzfrist nach der Entbindung nicht. Sie
beträgt ebenfalls 8 bzw. 12 Wochen. Es erfolgt also keine Kürzung, obwohl sich die sechswöchige Schutzfrist vor der
errechneten Entbindung durch die Überschreitung des Termins verlängert hat. Die Überschreitung des errechneten
Geburtstermins hat also insgesamt zu einer Verlängerung des Mutterschutz geführt.
Wie lang ist die Mutterschutzfrist bei einer Mehrlingsgeburt?
Handelt es sich bei der Geburt um eine Mehrlingsgeburt, so gewährt das Mutterschutzgesetz nach dem Enbindungstermin
eine Mutterschutzfrist von 12 statt der 8 Wochen für den Normalfall.
Wie lang ist die Mutterschutzfrist bei medizinischer Frühgeburt?
Handelt es sich bei der Geburt um eine medizinische Frühgeburt, so gewährt das Mutterschutzgesetz - genauso wie bei
Mehrlingsgeburten - nach dem Enbindungstermin eine Mutterschutzfrist von 12 statt der normalerweise 8 Wochen.
Zusätzlich verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt um die Zeit, die wegen der vorzeitigen Entbindung
vorher nicht in Anspruch genommen werden konnte.
Um eine solche Frühgeburt im Sinne des Mutterschutzgesetzes handelt es sich, wenn das Kind bei der Geburt weniger
als 2.500 Gramm wiegt oder wenn das Kind trotz höheren Geburtsgewichts wegen noch nicht voll ausgebildeter
Reifezeichen einer wesentlich erweiterten Pflege bedarf. Für die Feststellung, dass eine Frühgeburt im medizinischen
Sinne vorliegt, ist ein ärztliches Zeugnis maßgebend. Nutzen Sie auch unseren SSW-Rechner
zur Bestimmung Ihrer aktuellen Schwangerschaftswoche.
Wie lang ist die Mutterschutzfrist bei der Geburt eines behinderten Kindes?
Die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung wird bei entsprechendem Antrag ebenfalls von 8 auf 12 Wochen verlängert,
weil die Geburt in vielen dieser Fälle für die Mutter mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist.
Mutterschutzgesetz (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Letzte Aktualisierung am 16.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Mutterschutz" wurden zuletzt am 16.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 01.10.2021
01.10.2018: Integration von Bildern bei den Hilfe-Texten
Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
Bewerten Sie unseren Rechner mit nur einem Klick
(linker Stern miserabel - rechter Stern gut)
4.4
Sterne bei
46
Bewertungen
546Mutterschutzrechner 2022