Rechner zum Thema
Mutterschutzrechner
Berechnung von Beginn und Ende des Mutterschutzes nach Eingabe des geplanten Geburtstermins. Gegebenenfalls können zudem der Tag der tatsächlichen Entbindung sowie eine Mehrlings- oder Frügeburt angegeben werden.Mutterschutzgesetz – MuSchG) erlassen. Mütter und ihre Kinder sollen so vor Gefahren am Arbeitsplatz, vor Überforderung und gesundheitlichen Schädigungen, aber vor allem auch vor finanziellen Einbußen in der Zeit rund um die Geburt geschützt werden.
Die Mutterschutzfrist
Besonderes Augenmerk gilt der Zeit vor der Geburt und den ersten Tagen danach. Diese Zeit wird auch als Mutterschutzfrist bezeichnet. Die Grundlage finden sich im Mutterschutzgesetz, und zwar im Paragraph 3 - Beschäftigungsverbot für werdende Mütter und im Paragraph 6 – Beschäftigungsverbote nach der Entbindung.
In den letzten sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin besteht ein Beschäftigungsverbot für werdende Mütter. Ist die Schwangere gesund, kann sie freiwillig weiterarbeiten. Auch bis zu acht Wochen nach der Geburt darf die Mutter nicht beschäftigt werden, sie darf auch nicht freiwillig arbeiten.
Bei Mehrlings- und auch bei Frühgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen. Wird das Baby jedoch zu früh geboren, wird die sechswöchige Mutterschutzfrist vor der Geburt nicht angehalten. Diese Zeit darf die Mutter nun zusätzlich nach der Entbindung in Anspruch nehmen. Als Frühgeburten gelten hier auch alle Babys mit einem Geburtsgewicht unter 2.500g.
Ausnahmen bei der Mutterschutzfrist
Verstirbt das Neugeborene oder kommt gar nicht lebend zur Welt, so gilt die Mutterschutzfrist von 8 Wochen trotzdem. Verstirbt das Baby bei einer zu frühen Geburt, so verlängert sich die Frist auf 12 Wochen. Fehlgeburten, und als solche rechnet das Gesetz auch Frühgeburten mit einem Startgewicht unter 500g, gelten nicht als Entbindung, die Mutterschutzfrist gilt hier nicht. Bei Todesfällen vor oder auch nach der Geburt kann die Frau bereits vorher wieder durch den Arbeitgeber beschäftigt werden, wenn sie dies ausdrücklich wünscht. Sie muss aber ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie arbeitsfähig ist.
Ausgangspunkt für die Berechnung der Mutterschutzfrist ist der voraussichtliche Geburtstermin, den die Hebamme oder der behandelnde Arzt bestätigt hat. Verzögert sich die Geburt um wenige Tage, hat das übrigens keine Auswirkungen auf das Beschäftigungsverbot nach der Entbindung.
Beispiel Mutterschutzfrist
Beispiel: Die Entbindung wird am Samstag, den 6. September 2022 erwartet. Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen früher, also am 26. Juli 2022.
Geboren wird das Kind dann schließlich am 10. September 2022. Ist alles gesund, dann endet die Frist nach 8 Wochen am 5. November 2022. Werden Zwillinge entbunden, endet sie erst nach 12 Wochen, also am 3. Dezember 2022.
Unser Mutterschutzrechner hilft Ihnen bei der schnellen Ermittlung des Startdatums für den Mutterschutz.
Arbeitsrechtlich gibt es für Unternehmen und Mütter vieles zu beachten. In der Mutterschutzfrist
- entsteht Urlaubsanspruch, denn diese Zeit wird als Arbeitszeit betrachtet
- kann die Angestellte Mutterschaftsfeld bei der Krankenkasse beantragen
- hat die Frau Anspruch auch finanziellen Ausgleich, der Arbeitgeber muss die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und letztem durchschnittlichen Lohn ausgleichen
- besteht der besondere Kündigungsschutz für Schwangere weiter
Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend informiert auf seinen Seiten ausführlich über den Mutterschutz. Geplant ist eine Reformierung des Gesetzes. Vorgesehen ist unter anderem die Ausdehnung der Mutterschaftsfrist auf 12 Wochen bei der Geburt eines behinderten Kindes.
Weitere Online-Rechner
Geburtstermin-Rechner, Eisprung-Rechner, Fristenkalender Krankengeld, Werbungskostenrechner, Ferien, Mietkündigung Fristenrechner, Mutterschaftsgeldrechner, Entgeltfortzahlungsrechner, Elternzeitrechner, Berechnung Kindergeld 2022, Hypotheken-Rechner, Leistungs-Umrechner, Verletztengeld-Rechner, SSW berechnen, Krankheitskosten Rechner, Mindestlohn berechnen
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Mutterschutz" verwendet:
- Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium - MuSchG (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Mutterschutz in Deutschland bei Wikipedia
- Mutterschutzgesetz (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Letzte Aktualisierung am 16.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Mutterschutz" wurden zuletzt am 16.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 01.10.2021
- 01.10.2018: Integration von Bildern bei den Hilfe-Texten
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt