Kleinunternehmer

Prüfen Sie, ob Sie Kleinunternehmer sind

Thema Kleinunternehmer ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Viele Unternehmer fragen sich, ob Ihr Unternehmen ggf. unter die Kleinunternehmer-Regelung fällt. Dies kann relativ leicht beantwortet werden. Doch zunächst wollen wir kurz darauf eingehen, wass denn die Regelung für Kleinunternehmer wirklich beinhaltet. Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Umsatzsteuerrecht. Unternehmern mit geringen Umsätzen wird ein Wahlrecht gewährt, wie Nichtunternehmer behandelt zu werden. Der wesentliche Unterschied ist, dass Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer erheben. Allerdings können Sie dann im Gegenzug auch keine Vorsteuer aus Rechnungen dritter Unternehmen abziehen.

Nutzen Sie unseren Online-Rechner zur Prüfung auf Kleinunternehmer-Regelung, ob Sie diese Regelung für Ihr Unternehmen in Anspruch nehmen können.

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Die wichtigsten Fragen zum Thema Kleinunternehmer-Regelung

  • 01.

    Was bedeutet die so genannte Kleinunternehmerregelung?

    Alle Unternehmer, die nur einen relativ geringen Umsatz pro Jahr machen, haben die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, dass man keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen muss. Damit sind der Netto- und der Brutto-Rechnungsbetrag identisch.

  • 02.

    Wer kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

    Die Kleinunternehmerregelung kann man als Unternehmer dann in Anspruch nehmen, wenn der Umsatz im Jahr zuvor bei nicht mehr als 22.000 Euro (vorher galten 17.500 Euro) gelegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht bei mehr als 50.000 Euro liegen wird. Dabei müssen beide Voraussetzungen erfüllt sein. Wird ein Unternehmen gegründet, kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich nicht bei mehr als 22.000 Euro liegen wird. Wer seine Tätigkeit während des Jahres aufnimmt, muss dabei den erwarteten Umsatz auf das gesamte Jahr umrechnen.

  • 03.

    Ist man automatisch Kleinunternehmer, wenn man die Umsatzgrenzen nicht überschreitet?

    Nein, die Kleinunternehmerregelung ist eine Wahlmöglichkeit, wenn der Umsatz des eigenen Unternehmens einen bestimmten Betrag nicht überschreitet. Man ist allerdings nicht dazu verpflichtet, diese Regelung zu nutzen.

Kleinunternehmer-Rechner

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  • 04.

    Gilt die Kleinunternehmerregelung auch für Freiberufler?

    Ja, auch Freiberufler können von der Kleinunternehmer-Regelung profitieren. Hier gelten die gleichen Umsatzgrenzen wie für andere Unternehmer.

  • 05.

    Welchen Vorteil hat die Kleinunternehmerregelung?

    Als Unternehmer muss man in diesem Fall auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Ein Kleinunternehmer, der eine Rechnung an einen Privatkunden über 100 Euro schreibt, erhält von diesem also 100 Euro. Wer die Kleinunternehmerregelung dagegen nicht in Anspruch genommen hat, schreibt eine Rechnung über 100 Euro und muss 19 Prozent Umsatzsteuer addieren, der Kunde zahlt also 119 Euro. Gegenüber Privatkunden kann man als Kleinunternehmen seine Leistungen also deutlich günstiger anbieten.

  • 06.

    Welchen Nachteil hat die Kleinunternehmerregelung?

    Da man keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt, darf man diese auch nicht mit der gezahlten Vorsteuer verrechnen. Kauft man also Waren ein, die man für seine Dienstleistungen benötigt, zahlt man darauf Umsatzsteuer, hat allerdings keinen Anspruch darauf, diese vom Finanzamt erstattet zu bekommen.

  • 07.

    Wann muss ich mich entscheiden, ob ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen will?

    Bei der Gründung eines Unternehmens kann man sich entscheiden, ob man die Kleinunternehmerregelung nutzen möchte oder nicht. Wer die Regelung nicht in Anspruch nimmt, ist anschließend fünf Jahre lang an diese Entscheidung gebunden. Danach kann man jederzeit die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn die entsprechenden Umsatzgrenzen eingehalten werden.

  • 08.

    Für wen ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll?

    Für Unternehmer, die vor allem oder ausschließlich Rechnungen an Firmenkunden erstellen, ist die Kleinunternehmerregelung nicht sinnvoll. Firmen erhalten gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt ohnehin erstattet, für sie ist also der Netto-Rechnungsbetrag entscheidend. Wer dagegen in erster Linie für Privatkunden tätig ist, kann von der Kleinunternehmerregelung profitieren, wenn man selbst keine hohen Vorsteuerbeträge zahlen muss.

  • 09.

    Was geschieht, wenn mein Unternehmen die Umsatzgrenzen überschreitet?

    Hat man sich für die Kleinunternehmerregelung entschieden, überschreitet aber den Umsatz von 22.000 Euro pro Jahr (vorher galten 17.500 Euro), hat das zur Folge, dass man im kommenden Jahr in jedem Fall der Umsatzsteuer unterliegt. Für das laufende Jahr hat das Überschreiten der Umsatzgrenze hingegen keine Auswirkungen, wenn man sich zuvor für die Kleinunternehmerregelung entschieden hat. Man muss also keine eventuellen Nachzahlungen befürchten.

  • 10.

    Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung für die Buchführung?

    Als Unternehmer muss man seine Geschäftsvorgänge durch eine geeignete Buchführung festhalten. Als Kleinunternehmer darf man die einfache Buchführung nutzen, wenn man nicht als Kaufmann gilt oder im Handelsregister eingetragen ist. Bei der Gewinnermittlung ist es für Kleinunternehmer ausreichend, eine Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) zu erstellen, um nach dem Ablauf eines Geschäftsjahres den Gewinn zu ermitteln. In der EÜR werden lediglich Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt, sie ist also wesentlich einfacher zu erstellen als eine komplette Bilanz.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kleinunternehmer" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 13.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Kleinunternehmer" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 20.12.2019

  • 20.12.2019: Erhöhung des maximalen Vorjahres­umsatzes von 17.500 auf 22.000 Euro im Kleinunternehmer-Rechner gemäß Bürokratie­entlastungs­gesetz III.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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