Übergangsgeld als Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Rentenversicherung steht Ihnen für die Teilnahme an Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation (Reha, Kur) zu. Zudem steht es behinderten Menschen, die an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen zu. In welcher Höhe und für welche Dauer Sie Anspruch auf Übergangsgeld haben sowie zahlreiche weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Fragen und Antworten. Oder berechnen Sie gleich hier Ihren Anspruch mit dem Übergangsgeld-Rechner.
Die wichtigsten Fragen zum Thema Übergangsgeld
- 01.
Was versteht man unter Übergangsgeld?
Übergangsgeld kann unter bestimmten Voraussetzungen bei medizinischer sowie beruflicher Rehabilitation an einen Versicherten gezahlt werden. Die Rechtsgrundlagen hierzu werden in dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Kapitel 6 dargelegt. Dabei stellt das Übergangsgeld eine Entgeltsersatzleistung dar, um den Einkommensausfall des betroffenen Arbeitnehmers auszugleichen. Es muss beantragt werden und wird erst dann gezahlt, wenn die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers (in der Regel nach 6 Wochen) beendet ist. Während der Zahlung von Übergangsgeld leistet der Rentenversicherungsträger die Beiträge zur Sozialversicherung, mit Ausnahme des Beitragszuschlages für Kinderlose ab dem 24. Lebensjahr in der Pflegeversicherung.
- 02.
Was bedeutet Entgeltersatzleistung?
Unter diesem Begriff versteht man eine finanzielle Hilfeleistung, erbracht von den verschiedenen Sozialleistungsträgern.
- 03.
Wann hat man Anspruch auf Übergangsgeld?
Übergangsgeld kann von Versicherten beantragt werden, die aufgrund einer Erkrankung oder eines Arbeitsunfalls im Anschluss an die Akutbehandlung weiterhin intensive Betreuung benötigen, um wieder arbeiten zu können. Um möglicherweise Übergangsgeld zu erhalten, muss der Patient unmittelbar vor Beginn der Reha Einkommen bezogen und Rentenversicherung gezahlt haben oder entweder Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Verletztengeld bekommen haben - sogenannte Entgeltersatzleistungen, denen ein rentenversichertes Einkommen zugrundeliegen muss.
Übergangsgeld-Rechner
- 04.
Von wem wird das Übergangsgeld gezahlt?
Bei einer medizinischen Reha wird das Übergangsgeld vor allem von der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung oder Unfallversicherung gezahlt. Die Rentenversicherung ist meist dann zuständig, wenn der Grundsatz "Reha vor Rente" zutrifft, wenn also durch eine Reha-Maßnahme eine Frühverrentung vermieden werden kann. Trifft wiederum der Grundsatz "Reha vor Pflege" zu, womit gemeint ist, dass durch medizinische Reha eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit gemildert oder abgewendet werden kann, zahlt meist die gesetzliche Krankenkasse. Auch hier muss zunächst ein Antrag auf Reha gestellt werden, über den der Medizinische Dienst der Krankenversicherung entscheidet. Zuständig für finanzielle Leistungen bei der beruflichen Reha sind vor allem die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Rentenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung.
- 05.
Was ist eine berufliche Rehabilitation?
Eine berufliche Rehabilitation kann in Anspruch genommen werden, wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann oder Schwierigkeiten hat, einen Arbeitsplatz zu finden, der seinen gesundheitlichen Problemen Rechnung trägt. Ziel der Rehabilitationsmaßnahme ist es, entweder den Arbeitsplatz des Betroffenen z.B. durch technische Hilfmittel zu erhalten oder ihm durch Umschulung bzw. Weiterbildung zu einer beruflichen Neuorientierung zu verhelfen, weswegen diese Maßnahme auch als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bezeichnet wird. Die berufliche Reha kann außerdem in Berufsbildungs- oder -förderungswerken sowie in Werkstätten für behinderte Menschen erfolgen.
- 06.
Was versteht man unter einer medizinischen Rehabilitation?
Während einer medizinischen Rehabilitation werden vor allem Gesundheits- und Funktionsstörungen mit dem Ziel behandelt, den Rehabilitanden möglichst schnell wieder ins Berufsleben einzugliedern. Diese Reha erfolgt entweder stationär in Reha-Kliniken oder in ambulanten Reha-Einrichtungen. Anspruch auf stationäre Reha besteht allerdings erst dann, wenn eine ärztliche Behandlung oder eine ambulante Reha nicht ausreichen und diese Behandlungen mindestens 4 Jahre lang erfolgt sind - es sei denn, eine stationäre Reha ist aus medizinischer Sicht für die Behandlung vorzeitig erforderlich.
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Haben auch freiberuflich Tätige bzw. freiwillig Versicherte Anspruch auf Übergangsgeld?
Selbstständige, die Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, können Anspruch auf Übergangsgeld haben. Bei freiberuflich Tätigen werden hierbei 80 Prozent jenes Einkommens berechnet, das der Beitragszahlung für die Rentenversicherung im vergangenen Kalenderjahr zugrundelag. Kein Anspruch besteht jedoch, wenn eine Person zwar freiwillig versichert oder selbstständig ist, aber keine Einkünfte hat oder im Kalenderjahr vor der Reha-Maßnahme keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat.
- 08.
Welche finanziellen Leistungen können Sie bei Übergangsgeld erwarten?
Die Höhe des Übergangsgeldes wird auf der Grundlage der letzten Arbeitseinkünfte berechnet. In der Regel bedeutet dies 80 Prozent des Bruttogehaltes, höchstens jedoch die Höhe des Nettogehalts. Normalerweise erhält ein kinderloser Versicherter 68 Prozent des letzten Nettogehalts, während ein Arbeitnehmer mit einem Kind 75 Prozent bekommt. Außerdem werden möglicherweise die Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen und Reisekosten erstattet.
- 09.
Wie lange wird Übergangsgeld gezahlt?
Gezahlt wird für die Dauer der medizinischen bzw. beruflichen Rehabilitation (maximal 6 Wochen). Übergangsgeld erhält ein Rehabilitand nur für die Tage, an denen er aktiv an der Reha-Maßnahme teilnimmt. Ein Fehlen muss entschuldigt werden. Leistungen für einen Monat werden regulär für 30 Tage angesetzt.
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Wodurch unterscheidet sich das Übergangsgeld von Krankengeld und Verletztengeld?
Krankengeld wird bei Arbeitsunfähigkeit von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt. Die Zahlungen beginnen, sobald die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet, was in der Regel nach 6 Wochen der Fall ist. Berechnungsgrundlage für das Krankengeld ist das letzte Bruttogehalt und die Anspruchshöhe beläuft sich auf 70 Prozent dieses Betrages, maximal aber auf 90 Prozent des Nettogehalts. Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden vorab von der Krankenkasse abgezogen und an die Versicherungsträger gezahlt. Das Verletztengeld ist im Grunde das Krankengeld der gesetzlichen Unfallversicherungen oder Berufsgenossenschaften und wird ähnlich wie dieses berechnet. Allerdings beläuft sich hier der Regelentgelt auf 80 Prozent des letzten Bruttogehalts und kann maximal die Höhe des Nettogehalts erreichen. Nur der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung muss von dem Betroffenen selbst getragen werden, ansonsten werden keine Sozialbeiträge abgezogen.
Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Übergangsgeld" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Beitragssätze zur Sozialversicherung bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung am 15.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Übergangsgeld" wurden zuletzt am 15.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 04.11.2021
- 04.11.2021: Berücksichtigung der geänderten Parameter für die neuen Sozialversicherungsbeiträge, Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen 2022 im Übergangsgeldrechner.
- 05.11.2019: Erweitern des Übergangsgeldrechners um die Auswahl des Berechnungsjahres.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
Muss Übergangsgeld in der Steuererklärung angegeben werden?
Guten Tag
Ich habe bisher keinen Hinweis dazu gefunden. Da aber meine Frau im letzten Jahr für mehrere Wochen krank geschrieben war und auch noch an einer dreiwöchigen Reha-Massnahme teilgenommen hat, bekam Sie hierfür ein Übergangsgeld. Ich weiss nur nicht, ob und wo ich dies in der Steuererklärung einzutragen habe.
MfG A.S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Übergangsgeld, ist wie alle anderen sogenannten Lohnersatzleistungen (z.B. auch Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld) in der Steuererklärung für das Jahr anzugeben, in dem die Leistungen bezogen wurden.
Solche Lohnersatzleistungen können im Mantelbogen auf Seite 2 Zeile 38 Kz. 120/121 der Einkommensteuererklärung eingetragen werden.
Lohnersatzleistungen sind zwar steuerfrei, müssen aber trotzdem angegeben werden. Denn sie unterliegen dem Progressionsvorbehalt, d.h. sie erhöhen ggf. den Steuersatz auf Ihr zu versteuerndes Einkommen. Genaueres dazu finden Sie auf unseren Seiten zum Thema Progressionsvorbehalt unter https://www.smart-rechner.de/progressionsvorbehalt/ und im dazugehörigen Rechner unter https://www.smart-rechner.de/progressionsvorbehalt/rechner.php
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Wird Übergangsgeld prozentual vom Krankengeld berechnet?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe bereits Krankengeld und soll nun Übergangsgeld für die Reha bekommen. Wird es nun mit 70 Prozent des Krankengeldes berechnet? Und wenn ich danach weiter krank geschrieben bin, wird dann das Krankengeld erneut mit 70 Prozent des Übergangsgeldes berechnet? Dies würde meine finanzielle Existenz gefährden. Womit muss ich nun rechnen?
Mit freundlichen Grüßen, Gabriele B.
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Prozentsätze bei Krankengeld und Übergangsgeld beziehen sich immer auf das beitragspflichtige Bruttogehalt unmittelbar vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Es ist also nicht so, dass Sie etwa 70 Prozent von 70 Prozent erhalten. Der Ausgangswert ist immer das ursprüngliche Brutto.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Ist eine Krankschreibung für die Reha notwendig?
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bin zur Zeit Krankengeldbezieher. Jetzt steht eine Reha an. Muss ich mich von meinem Arzt für die Dauer der Reha krankschreiben lassen? Setzt das Krankengeld dann aus und ich bekomme ein geringeres Übergangsgeld? Vielen Dank für eine schnelle Antwort.
Gruß Horst P.
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Meines Wissens sind Sie während der Reha automatisch krank geschrieben, benötigen also keine gesonderte AU von Ihrem Arzt. Während der Reha wird das Krankengeld durch das Übergangsgeld abgelöst. Dessen Höhe können Sie mit Hilfe unseres Übergangsgeld-Rechners unter https://www.smart-rechner.de/uebergangsgeld/rechner.php ermitteln.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Wann wird das Übergangsgeld ausgezahlt?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin jetzt seit dem 17.11.20 in Reha, die noch bis zum 15.12.20 dauert. Meine Frage ist nun wann das Übergangsgeld ausbezahlt wird?
Mit freundlichen Grüßen
A. P.
Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Anspruch auf Auszahlung des Übergangsgeldes besteht grundsätzlich immer erst am Ende der Rehabilitationsleistung. Jedoch können Sie nach Ablauf von 14 Tagen der Reha-Maßnamen einen anteiligen Vorschuss erfragen. Dies wird in vielen Fällen dann auch aus Kulanz so gehandhabt. Am Besten rufen Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter (Telefon-Nummer auf Reha-Bewilligungsbescheid) dazu an.
Mit herzlichen Grüßen und gute Besserung
Stefan Banse
Werden beim Übergangsgeld Beiträge zur Rentenversicherung geleistet?
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wird das beitragsfreie umgewandelte Arbeitsentgeld für die Altersversorge beim Übergangsgeld berücksichtig?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüssen
S.Z.
Sehr geehrter Herr Z.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Beiträge zur Sozialversicherung, also auch zur gesetzlichen Rentenversicherung werden prozentual vom Übergangsgeld berechnet und im vollen Umfang vom Sozialversicherungsträger für Sie übernommen.
Mit besten Grüßen
Vielen Dank für Ihre Antwort, aber sie trifft nicht meine Frage. Ich wollte wissen, ob die Altersvorsorge, die mein Arbeitgeber von meinem Bruttoverdienst an eine Versicherung überweist, beim Übergangsgeld abgezogen wird.
Mit freundlichen Grüssen
S.Z.
Sehr geehrter Herr Z.,
im Rechner unter https://www.smart-rechner.de/uebergangsgeld/rechner.php können sie ja Ihr Brutto, sowie Ihr Netto angeben.
Als Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld werden dann 80 Prozent Ihres Bruttos, maximal aber Ihr Netto herangezogen. Von diesem Betrag werden dann 75 Prozent (68 Prozent ohne Kinder) als Übergangsgeld gewährt.
Alles, was in Ihrem Brutto enthalten ist, wird also berücksichtigt. Es wirkt sich aber gegebenenfalls nicht auf die Höhe Ihres Übergangsgeldes aus, sofern 80 Prozent des Bruttos Ihr Netto übersteigen. Denn die Berechnungsgrundlage ist, wie gesagt, nach oben durch das Netto gedeckelt. Da ich Ihre Zahlen nicht kenne, probieren Sie es am besten für Ihren konkreten Fall mit dem Rechner aus.
Mit herzlichen Grüßen
Haben Sie auch eine Frage zum Thema Übergangsgeld?