Wieviel Netto vom Bruttogehalt übrig bleibt

Brutto Netto Rechner 2022 und 2021 - Ihr einfacher Gehaltsrechner

Thema Gehalt Brutto Netto ﹣ Rechner

Berechnen Sie mit dem Gehaltsrechner anhand Ihres Bruttogehalts einfach Ihr Nettogehalt. Denn der Brutto Netto Rechner berechnet für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber sämtliche Steuerabzüge sowie Sozial­versicherungs­abzüge. Ebenso können Sie die Auswirkungen einer Veränderung des Bruttos auf das Netto z.B. bei einer Gehaltserhöhung berechnen. Der seit 2021 neu zu berechnende Solidaritätsbeitrag wird im Gehaltsrechner automatisch berücksichtigt.

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Themenüberblick zum Gehaltsrechner

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Erhöhter Freibetrag bei Steuerklasse 2 ab 2022 automatisch berücksichtigt

Die seit 2020 geltende Erhöhung des Freibetrages für Alleinerziehende in Höhe von 2.100 € auf damit 4.008 € wurde für die Steuerjahre 2020 und 2021 noch nicht automatisch im monatlichen Lohnsteuer­­abzugs­­verfahren bei Steuerklasse II berücksichtigt. Über den Eintrag von Steuerklasse II wurde für diese Jahre weiterhin nur der bisherige Grund-Entlastungsbetrag von 1.908 € für das erste Kind berücksichtigt.

Der zunächst coronabedingte und dann dauerhafte Erhöhungsbetrag von 2.100 € war somit für 2020/2021 als zusätzlicher Freibetrag ausgestaltet und deshalb neben der Steuerklasse II als Freibetrag in der elektronischen Lohnsteuerkarte beim Finanzamt zu beantragen.

Ab 2022 wird der erhöhte Freibetrag automatisch im Lohnsteuerverfahren berücksichtigt, muss also nicht mehr gesondert als Freibetrag eingetragen werden. Lediglich der Zusatz-Entlastungsbetrag von 240 € für jedes weitere haushaltszugehörige Kind ist auch ab 2022 weiterhin als Freibetrag gesondert aufzunehmen.

Dieser Rechner beruht auf den gesetzlichen Vorgaben. Daher ist bei Auswahl von Klasse II für das Steuerjahr 2021 zusätzlich unter "Weitere Einkünfte"-"Jahresfreibetrag aus Lohnsteuerkarte" ein Betrag von 2.100 € zzgl. 240 € für jedes weitere Kind anzugeben, um den erhöhten Freibetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen.

Ab dem Steuerjahr 2022 wird der erhöhte Freibetrag offiziell und damit auch in diesem Rechner automatisch berücksichtigt. Wie beschrieben, muss dann nur noch der Zusatz-Entlastungsbetrag von 240 € für jedes weitere haushaltszugehörige Kind weiterhin als Freibetrag aufgenommen werden.

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Allgemeine Informationen zum Brutto Netto Rechner

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Was ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?

Die Begriffe Löhne und Gehälter sind deutlich voneinander zu unterscheiden. Bei einem Lohn handelt es sich zwar um einen festgelegten Stundensatz, der jedoch mit der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit multipliziert wird und somit jeden Monat variieren kann. Ein Gehalt bleibt dagegen in jedem Monat gleich und verändert sich ausschließ­lich dann, wenn dem Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung gewährt wird.

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Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?

Das Bruttogehalt und der Bruttolohn unterliegen festgelegten Abzügen, welche durch die Lohnsteuer, den Solidaritäts­zuschlag und die Sozialabgaben (Kranken-, Renten,- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) entstehen. Steuern sind zu entrichten, sobald das Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. In vielen Fällen wird außerdem die zu entrichtende Kirchensteuer in Abzug gebracht, was abschließend das ausgezahlte Nettogehalt bzw. den Nettolohn ergibt. Ist ein Arbeitnehmer ausschließlich geringfügig beschäftigt, also auf 450-Euro-Basis, so entstehen ihm keinerlei Abzüge. Jedoch hat der Arbeitgeber in diesem Fall eine pauschale Abgabe zu entrichten.

Lohn- und Gehaltsfortzahlung durch Krankenkasse auch für Arbeitgeber

Sowohl bei Löhnen als auch bei Gehältern besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, sich im Krankheitsfall seines Arbeitnehmers eine Lohnfortzahlung von der entsprechenden Krankenkasse auszahlen zu lassen. Dafür muss jedoch im Vorfeld ein Antrag erfolgen, der auch lediglich einmal pro Jahr verändert werden kann. Hierbei wird ein Erstattungssatz gewählt, welcher bei jeder Krankenkasse variiert und in der Regel zwischen 40 und 80 Prozent des Lohnes oder Gehaltes liegt. Der Arbeitgeber hat dabei gewisse Mehrzahlungen zu leisten, um eine entsprechend höhere Erstattung von den Krankenkassen zu erhalten.

Tipp zum Brutto Netto Rechner: Höherer Erstattungssatz bei chronisch Kranken vereinbaren

Bei Arbeitnehmern, die aufgrund einer bekannten chronischen Krankheit, wie beispielsweise Rückenleiden oder Migräneanfällen, ein erhöhter Anteil an Krankheitstagen zu erwarten ist, sollte der Arbeitgeber freiwillig einen höheren Erstattungssatz wählen und einen größeren Beitrag an die Krankenkasse leisten, um eine entsprechend bessere Erstattung und Entlastung erhalten zu können. Ist dies nicht der Fall, entscheiden sich die meisten Arbeitgeber für die so genannte Regelerstattung. Jedoch ist es zu empfehlen, den Ratschlag eines Steuerberaters in die Entscheidung einzubeziehen.

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Eingabehilfen zum Gehaltsrechner

Um die Brutto Netto Berechnung durchführen zu können, sind einige Eingaben erforderlich. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die Eingabe­möglich­keiten zur Berechnung des Nettogehalts.

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Steuerjahr

Gehaltsrechner Steuerjahr Wählen Sie bitte im Gehaltsrechner das Steuerjahr aus, für das die Brutto Netto Berechnung durchgeführt werden soll.

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Bruttolohn

Gehaltsrechner Bruttolohn Geben Sie bitte für den auf der linken Seite des Brutto Netto Rechners gewählten Zeitraum, also für Jahresbrutto, Monatsbrutto, Wochenbrutto oder Tagesbrutto Ihren entsprechenden Bruttolohn in Euro an.

Geburtsjahr

Gehaltsrechner Geburtsjahr Wählen Sie bitte im Brutto Netto Rechner Ihr Geburtsjahr aus. Wer vor Beginn eines Steuerjahres 64 ist, hat ab diesem Jahr Anspruch auf den Alters­entlastungs­freibetrag. Dieser betrug 2005 40 Prozent des Lohnes aber max. 1900 Euro. Durch das Alterseinkünfte­gesetz (AltEinkG) vom Juli 2004 wird dieser Freibetrag ab 2005 jedes Jahr kontinu­ierlich gekürzt (2021: 15,2% und max. 722 Euro; 2022: 14,4% und max. 684 Euro), bis 2040 dieser Freibetrag ganz entfällt. Da Bestands­schutz besteht, ist zukünftig für die Höhe des Freibetrages das Erst­berechtigungs­jahr maßgebend. Deshalb wird hier anhand des Geburtsjahres berechnet, ab welchem Jahr man bezugsberechtigt war. Liegt das Erst­berechtigungs­jahr vor 2005, gilt der Freibetrag von 2005.

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Kinderfreibeträge

Gehaltsrechner Kinderfreibeträge Die Kinderfreibeträge (auf der Lohnsteuerkarte vermerkt), werden nur bei Lohnsteuerklasse I bis IV berücksichtigt und wegen des Kindergeldes auch nur beim Solidaritätszuschlag (und der Kirchensteuer). Dazu werden die Kinderfreibeträge im Brutto Netto Rechner vom Brutto abgezogen und von der errechneten Steuer erst der Solidaritätszuschlag (und die Kirchensteuer) ermittelt.

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Steuerklasse

Gehaltsrechner Steuerklasse I : Zu Steuerklasse I gehören Ledige, Geschiedene, Verheiratete, die dauernd getrennt leben sowie Verwitwete, jedoch nur wenn die Voraussetzungen für die Steuerklassen III oder IV nicht erfüllt sind und ihnen kein Haushalts­freibetrag zusteht.

II: Personen aus Steuerklasse I erhalten die Steuerklasse II, wenn ihnen der Haushalts­freibetrag zusteht, weil in ihrer Wohnung im Inland mindestens ein Kind gemeldet ist, das einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält. Ist auch der andere Elternteil unbeschränkt einkommen­steuer­pflichtig, so erhält der Arbeitnehmer den Haushalts­freibetrag nur, wenn das Kind ihm zuzuordnen ist.

III: Steuerklasse III erhalten verheiratete Arbeitnehmer, wenn nur ein Ehegatte Arbeitslohn bezieht, oder der Ehegatte in die Steuerklasse V einzu­reihen ist. Voraus­setzung ist weiterhin, dass sie nicht dauernd getrennt leben und im Inland wohnen.

IV: Steuerklasse IV gilt nur für Verheiratete, wenn beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind, im Inland wohnen, nicht dauernd getrennt leben und beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen. Die Höhe der Lohnsteuer ist identisch mit der Steuerklasse I. Seit 2010 besteht die Möglichkeit, das Faktorverfahren zu wählen. Das zuständige Finanzamt ermittelt auf Antrag den Faktor, der das Verhältnis der beiden Lohnsteuer­beträge widerspiegelt. Mit diesem Faktor werden die errechneten Lohnsteuern multipliziert. Dadurch wird die stärkere Belastung in StKl V gemildert und Nachzahlungen vermieden.

V: Steuerklasse V gilt für Verheiratete, die die Voraussetzungen für die Steuerklasse IV erfüllen, wenn der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse III eingereiht wird.

VI: Steuerklasse VI ist auf der zweiten und jeder weiteren Lohnsteuerkarte bei Arbeitnehmern einzutragen, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen. In dieser Steuerklasse werden keine Freibeträge mehr berücksichtigt, da diese schon bei der ersten Steuerklasse wirken.

Kinderlos und mindestens 23 Jahre alt

Gehaltsrechner Kinderlos und mindestens 23 Jahre alt Arbeitnehmer, die noch keine Kinder haben, aber bereits 23 Jahre oder älter sind, müssen 2022 einen zusätz­lichen Beitrag von 0,35 Prozent (2021: 0,25 Prozent) zur Pflegeversicherung leisten. 2022 beträgt der Pflege­versicherungs­satz für Kinderlose damit 1,875 Prozent statt 1,525 Prozent, in Sachsen sogar 2,375 Prozent statt 2,025 Prozent. Bei Angabe von Kinderfreibeträgen berücksichtigt dies der Gehaltsechner von selbst. Bei älteren Kindern muss diese Rubrik verneint werden.

Arbeitsstelle in Bundesland

Gehaltsrechner Arbeitsstelle in Bundesland Bitte wählen Sie hier aus, in welchem Bundesland Ihre Arbeitsstelle liegt. Anhand dieser Angabe kann der Gehaltsrechner neben der Kirchensteuer auch die folgenden Bemessungsgrenzen und Sozialversicherungs­sätze berechnen.Denn nach dem Bundesland richtet sich die Beitrags­bemessungsgrenze der Renten- (und Arbeitslosen-) Versicherung. Die westdeutschen Länder haben eine höhere Bemessungsgrenze. In Sachsen arbeitende Arbeitnehmer müssen zudem in 2021 und 2022 2,025 Prozent der Pflegeversicherung tragen, statt 1,525 Prozent in den übrigen Ländern. Der Arbeitgeber zahlt in Sachsen nur 1,025 Prozent der Pflegeversicherung. Dafür haben die Sachsen einen arbeitsfreien Tag mehr (Buß- und Bettag).

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Kirchensteuer

Gehaltsrechner Kirchensteuer Bitte wählen Sie hier aus, ob Sie kirchensteuer­pflichtig sind. Der Kirchensteuersatz beträgt derzeit in Bayern und Baden-Württemberg 8nbsp;Prozent und in den übrigen Bundesländern 9 Prozent der Einkommensteuer. Der Gehaltsrechner berechnet automatisch den richtigen Kirchensteuer­satz anhand des ausgewählten Bundeslandes.

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Rentenversicherungs­pflicht

Gehaltsrechner Rentenversicherungspflicht Geben Sie bitte im Brutto Netto Rechner an, ob Sie rentenversicherungs­pflichtig sind. Löhne von rentenversicherungs­pflichtigen Arbeitnehmern werden nach der Allgemeinen Tabelle versteuert. Personen, die keiner Renteversicherungs­pflicht unterliegen, wie z.B. Beamte und Gesellschafter-Geschäfts­führer, werden nach der Besondere Tabelle besteuert, die eine geringere Vorsorge­pauschale berücksichtigt.

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Krankenversicherung

Gehaltsrechner Krankenversicherung Seit 2015 ist der Krankenkassen-Einheits­tarif von der Bundes­regierung auf 14,6 Prozent festgelegt. Dies ist der normale Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernehmen jeweils die Hälfte davon. Der ermäßigte Satz beträgt 14,0 Prozent und gilt für Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Dazu gehören z.B. Vor­ruhe­stands­geld­bezieher und Arbeitnehmer, die eine Rente oder eine Pension beziehen. Auch in diesem Fall wird der Beitrag zur Hälfte vom Arbeitnehmer geleistet. Nach Auswahl von "privat versichert" erhalten Sie weitere Eingabefelder zur Angabe Ihrer monatlichen Beiträge zur privaten Krankenversicherung.

Bei Auswahl "Privat versichert": Beitrag je Monat zur PKV

Bei privat Krankenversicherten bitte hier die Monatsprämie für die Kranken- und Pflegeversicherung eingeben. Diese Angaben werden zur Berechnung vom Brutto- zum Nettolohn (Gesamtbeitrag abzüglich Arbeitgeber­zuschuss) herangezogen.

Bei Auswahl "Privat versichert": Arbeitgeber­zuschuss zur PKV

Geben Sie bitte hier den Arbeitgeber­zuschuss Ihres Arbeitgebers in den Gehaltsrechner ein. In der Regel werden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung zur Hälfte (bis zur Beitrags­bemessungsgrenze) vom Arbeitgeber übernommen.

Bei Auswahl "Privat versichert": Basisbeitrag je Monat zur PKV

Bei privat Krankenversicherten bitte im Gehaltsrechner den von der Privatkasse mitgeteilten Basisbeitrag (berücksichtigungs­fähiger Beitrag) eingeben. Unterschiede zwischen dem tatsächlichen Beitrag und dem Basisbeitrag können z.B. dadurch entstehen, dass Sie einen hochwertigen Versicherungsschutz haben. Der Beitrag für den Basisschutz entspricht dem Schutz entsprechend den Leistungen der gesetzlichen Kassen. Dieser wird zur Berechnung der Vorsorgepauschale (Basisbeitrag abzüglich (einem erniedrigten) Arbeitgeberzuschuss) benötigt.

Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung

Gehaltsrechner Zusatzbeitrag Krankenversicherung Gemäß Bundesanzeiger beträgt 2021 und 2022 der durch­schnitt­liche kassen­individuelle Zusatzbeitrag 1,3 Prozent und gilt als Richtgröße für die Krankenkassen bei der Festlegung ihrer individuellen Zusatz­beitragssätze. Seit 2019 wird dieser Zusatzbeitrag wieder von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen geleistet, was vom Brutto Netto Rechner automatisch berechnet wird. Dies war zuvor anders: Während der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundsätzlich geteilt wurde, konnten die Krankenkassen einen einkommens­abhängigen Zusatzbeitrag erheben, welcher vollständig vom Arbeitnehmer zu tragen war. Informieren Sie sich über die Höhe des von Ihrer Krankenkasse erhobenen Zusatzbeitrags in unserem Krankenkassen Beitrags Rechner.

Weitere Einkünfte / Einträge in LSt-Karte

Gehaltsrechner Weitere Einkünfte Nach Auswahl von "ja" erhalten Sie im Gehaltsrechner weitere Eingabefelder zur Angabe von Einmalbezügen, Bezügen aus mehrjähriger Tätigkeit sowie Jahresfreibeträgen und Hinzurechnungs­beträgen auf der Lohnsteuerkarte.

Was sind Bezüge aus mehrjähriger Tätigkeit?

Bei Abfindungen/Vergütung für mehrjährige Tätigkeit wird nur von einem Fünftel dieser Einnahme die Steuer berechnet ("Fünftelregelung") und der sich dadurch ergebende Steuer­mehrbetrag dann mit 5 multipliziert. Dies ist besonders günstig in der unteren Progressionszone, wenn also keine oder nur geringe laufende Einnahmen vorliegen. Seit 2010 werden auf Grund der Änderung des § 39b EStG Entschädigungs­zahlungen nach § 24 EStG Nr.1 nicht mehr bei der Berechnung der Vorsorge­pauschale mit berück­sichtigt.Abfindungen können Sie also an dieser Stelle in den Brutto Netto Rechner eingeben.

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Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte

Zur Eingabe in den Gehaltsrechner entnehmen Sie ggf. den Jahresfreibetrag Ihrer Lohnsteuerkarte.

Hinzurechnungsbetrag auf LSt-Karte

Entnehmen Sie ggf. den Hinzurechnungs­betrag Ihrer ersten Lohnsteuerkarte (nur wenn mehrere Arbeits­verhältnisse / Lohnsteuerkarten bestehen / vorliegen).

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News zum Gehaltsrechner

November 2021: Der Brutto Netto Rechner unterstützt nun auch die Gehaltsberechnung für 2022. Folgende Änderungen für 2022 wurden im Gehaltsrechner unter anderem vorgenommen:

  • Anpassungen des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags 2022 auf 9.984 Euro)
  • Der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird auch 2022 weiter paritätisch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt.
  • Der durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz beträgt auch 2022 weiterhin 1,3 Prozent.
  • Beibehaltung des bundeseinheitlichen Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2022 mit 3,05 Prozent.
  • Erhöhung des Zuschlags in der sozialen Pflegeversicherung für Kinderlose 0,35 Prozent (2021: 0,25 Prozent).
  • Beibehaltung der Freibeträge für Kinder (4.194 Euro bzw. 8.388 Euro).
  • Beibehaltung der Beitrags­bemessungs­grenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung in Höhe von 58.050 Euro
  • Beitrags­bemessungs­grenze West (BBG West) der allgemeinen Rentenversicherung beträgt 2022 nun 84.600 Euro (2021: 85.200 Euro) und die Beitrags­bemessungs­grenze Ost (BBG Ost) beträgt 2022 nun 81.000 Euro (2021: 80.400 Euro)
  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt ab 2022 4.008 Euro. Der Erhöhungsbetrag von 2.100 Euro, der für die Jahre 2020 und 2021 galt, ist ab 2022 weggefallen.
  • Der Teilbetrag der Vorsorgepauschale beträgt 2022 für die Rentenversicherung 88 Prozent (2021: 84 Prozent)

November 2020: Der Brutto Netto Rechner unterstützt nun auch die Gehaltsberechnung für 2021. Folgende Änderungen für 2021 wurden im Gehaltsrechner unter anderem vorgenommen:
  • Anpassungen des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags 2021 auf 9.744 Euro)
  • Der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird auch 2021 weiter paritätisch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt.
  • Anpassung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für 2021 auf 1,3 Prozent.
  • Beibehaltung des bundeseinheitlichen Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2021 mit 3,05 Prozent.
  • Freibeträge für Kinder (Anhebung auf 4.194 Euro bzw. auf 8.388 Euro).
  • Beitrags­bemessungs­grenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung ab 2021 58.050 Euro (2020: 56.250 Euro)
  • Beitrags­bemessungs­grenze West (BBG West) der allgemeinen Rentenversicherung beträgt 2021 nun 85.200 Euro (2020: 82.800 Euro) und die Beitrags­bemessungs­grenze Ost (BBG Ost) beträgt 2021 nun 80.400 Euro (2020: 77.400 Euro)
  • Der Teilbetrag der Vorsorgepauschale beträgt 2021 für die Rentenversicherung 84 Prozent (2020: 80 Prozent)

Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion

  • Sind die Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt?

    Unser Nutzer S.....s.de hatte am 24.05.2019 folgende Frage:
    Guten Morgen Hr. Mühl,
    ich habe soeben Ihren Online-Gehaltsrechner genutzt.
    Prima Sache dieses!!
    Aber ich habe festgestellt, dass der Rechner die verschiedenen Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt.
    Egal wie viele Kinder ich eingebe, dass Ergebnis bleibt immer gleich.
    Dieses nur mal als Hinweis.
    Es grüßt Sie
    Sven H
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 24.05.2019:
    Hallo Herr H.,
    vielen Dank für Ihren Hinweis und Ihr positives Feedback! Es stimmt, das sich nichts an an der Lohnsteuer ändert. Jedoch ändert sich zumindest ab einem bestimmten Gehalt der Soli und die Kirchensteuer.
    Im Hilfetext zu den Kinderfreibeträgen ist dazu folgendes vermerkt: "Die Kinderfreibeträge (auf der Lohnsteuerkarte vermerkt), werden nur bei Lohnsteuerklasse I bis IV berücksichtigt und wegen des Kindergeldes auch nur beim Solidaritätszuschlag (und der Kirchensteuer). Dazu werden die Kinderfreibeträge vom Lohn abgezogen und von der errechneten Steuer erst der Solidaritätszuschlag (und die Kirchensteuer) ermittelt.“

    Damit rechnet der Lohnsteuerrechner genau so, wie der Rechner vom Bundesfinanzministerium unter https://www.bmf-steuerrechner.de/.
    Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
    mit herzlichen Grüßen
  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Gehalt Brutto Netto?

    Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen können.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Gehalt Brutto Netto" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 12.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Gehalt Brutto Netto" wurden zuletzt am 12.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 01.01.2022

  • 01.01.2022: Berücksichtigung der für 2022 von 0,12 auf 0,09 Prozent herabgesetzten Insolvenzgeldumlage U3 im Brutto-Netto-Rechner.
  • 10.11.2021: Anpassung des Brutto Netto Rechners und der Texte an die Gehaltsberechnung für 2022 (siehe auch die News von November 2022 auf der Seite des Gehaltsrechners.
  • 17.03.2021: Aufnahme eines Hinweises zur Freibetragserhöhung für Alleinerziehende bei Steuerklasse 2 im Brutto-Netto-Rechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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