Beitragsvergleich Krankenkassen

Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen

Die gesetzlichen Krankenkassen können seit 2015 einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag erheben, während die allgemeinen Beitragssätze aller Krankenkassen per Gesetz gleich hoch sind. Demnach unterscheiden sich die Beitragskosten für die Krankenversicherung nur beim Zusatzbeitrag, unabhängig davon, ob Sie zum Beispiel als Arbeitnehmer oder Selbstständiger versichert sind.

Der Rechner vergleicht die Zusatzbeiträge aller deutschen Krankenkassen und berechnet Ihren jährlichen Beitragsvorteil beim Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Krankenkasse. Berücksichtigt werden dabei auch die aktuelle Beitrags­bemessungs­grenze für höhere Einkommen sowie das Gleitzonenentgelt beim Midijob.

Die Leistungen der Kassen sind meist sehr ähnlich und ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie nicht auf eine spezielle Leistung Ihrer bisherigen Krankenkasse angwiesen sind, kann sich ein Wechsel aufgrund eines niedrigeren Zusatzbeitrags daher finanziell sehr lohnen.

Info für Krankenkassen

Sofern Sie als Krankenkasse den Rechner auf Ihrer Internet-Seite verwenden möchten, können Sie die Namen Ihrer Kasse hinterlegen und das Eingabefeld für das Bundesland ausblenden. Somit erhalten Sie einen Vorteilsrechner, der die Eingabe der bisherigen Krankenkasse mit dem Zusatzbeitrag Ihrer Kasse vergleicht und ggf. den Beitragsvorteil anzeigt. Wir sind bei der Einrichtung sehr gerne behilflich.

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Vergleich der Zusatzbeiträge bei der Krankenversicherung mit Beispiel-Rechnung

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Eingabehilfe zum Rechner

Bisherige Krankenkasse

Bitte geben Sie den Namen Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse an.

Bundesland

Bitte geben Sie wahlweise das Bundesland Ihres Wohnortes oder Ihrer Arbeitsstätte an.

Monatsbrutto

Bitte geben Sie Ihr monatliches Bruttoeinkommen an. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden prozentual vom Monatsbrutto berechnet und setzen sich zusammen aus dem allgemeinem Beitragssatz, der für alle Kassen gleich hoch ist und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag ist - wie der Name schon andeutet - je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch.

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Wie kann man die Krankenkasse wechseln?

Der Wechsel der Krankenkasse ist recht einfach. Versicherte müssen mindestens 18 Monate Mitglied ihrer Krankenkasse sein, bevor sie zur Kündigung berechtigt sind. Eine Ausnahme ist, wenn die Kasse den Zusatzbeitrag erhöht. Dann besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in dem die Beitragserhöhung erhoben wird. Bei regulärer Kündigung wird diese zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und innerhalb von 14 Tagen durch die alte Krankenkasse bestätigt werden. Währenddessen muss man sich um eine neue Krankenkasse kümmern. Entsprechende Anträge werden meist im Internet zur Verfügung gestellt. Sofern der Wechsel innerhalb der Wechselfrist erfolgt ist, muss dem Arbeitgeber (oder der Arbeitsagentur) die neue Mitglieds­bescheinigung umgehend vorgelegt werden. Sonst bleibt der Versicherte Mitglied seiner alten Kasse.

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Was ist der Zusatzbeitrag bei der Krankenkasse?

Seit 2015 können die Kankenkassen einen einkommens­­abhängigen Zusatzbeitrag erheben. Der Zusatzbeitrag dient den Krankenkassen einerseits zum Ausgleich finanzieller Engpässe. Zum anderen soll er den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen in der gesetzlichen Krankenversicherung fördern. Gemäß Bundesanzeiger beträgt der diesjährige (2022) durchschnittliche Zusatzbeitrag 1,30 Prozent und gilt als Richtgröße für die Krankenkassen bei der Festlegung ihrer individuellen Zusatzbeitragssätze.

Seit 2019 wird dieser Zusatzbeitrag wieder von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen geleistet. Dies war zuvor anders: Während der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundsätzlich geteilt wurde, konnten die Krankenkassen einen einkommens­abhängigen Zusatzbeitrag erheben, welcher vollständig vom Arbeitnehmer zu tragen war.

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Was ist die Beitrags­bemessungs­grenze bei der Krankenkasse?

Die Beitrags­bemessungs­grenze (BBG) ist der maximale Betrag des Bruttolohns, von dem in Deutschland Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bzw. zur gesetzlichen Sozialversicherung höchstens erhoben werden. Die Beitrags­bemessungs­grenze beträgt derzeit 4 837,50 Euro (Stand 2022)).

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Infos zum Gleitzonenentgelt

Liegt das Monatsbrutto 2022 innerhalb der Verdienstgrenzen für Midijobs, also zwischen 450 Euro und 1300 Euro, basiert die Berechnung der Sozial­versicherungs­beiträge - und damit auch die Berechnung des Zusatzbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung - auf dem Gleitzonenentgelt. Dieses liegt unterhalb des Monatsbruttos und wird über eine gesonderte Formel berechnet. So sind Beschäftigungen mit einem Bruttogehalt, das an die versicherungsfreie 450-Euro-Grenze für Minijobs angrenzt, zwar versicherungs­pflichtig, der Arbeitnehmer hat aber nur einen reduzierten Beitragsanteil am Sozial­versicherungs­beitrag zu zahlen. Ziel der Gleitzone ist die Beseitigung der sogenannten Niedriglohnschwelle. Diese würde in Beschäftigungs­verhältnissen bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro zu einem plötzlichen Anstieg der Beitragsbelastung auf den vollen Sozial­versicherungs­beitrag von rund 20 Prozent führen.

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Beispiel für die Berechnung des Beitragsvorteils

Herr Zwiener ist derzeit in der A-BKK krankenversichert und möchte feststellen, ob sich ein Wechsel in eine andere Krankenkasse lohnt.

  • Sein Wohn- und Arbeitsort liegt in Nordrhein-Westfalen.
  • Herrn Zwieners monatliches Bruttogehalt beträgt 3.000 Euro.

1. Ermitteln des Zusatzbeitrags der derzeitigen Krankenkasse

Anhand der Datenbank aller deutschen gesetzlichen Krankenkassen beträgt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag von Herrn Zwieners A-BKK 1,0 Prozent. Demnach muss er derzeit 1,0 Prozent seines monatlichen Bruttogehalts als Zusatzbeitrag an seine bisherige Kasse entrichten.

2. Berechnen des maßgeblichen Bruttos

Herrn Zwieners Monatsbrutto liegt mit 3.000 Euro unterhalb der Beitrags­bemessungs­grenze und oberhalb des Einkommens für Midijobs. Insofern bildet sein Brutto von 3.000 Euro die Grundlage zur prozentualen Berechnung des Zusatzbeitrags.

3. Berechnen aller im gewählten Bundesland geöffneten Krankenkassen

Aus der Datenbank aller deutschen gesetzlichen Krankenkassen werden alle Kassen, die in NRW geöffnet haben, herausgefiltert (dies macht unserer Rechner automatisch). In diese Kassen kann Herr Zwiener theoretisch wechseln.

4. Vergleichen der Zusatzbeiträge der ermittelten Kassen

Die gefundenen Kassen werden nach der Höhe des von ihnen veranschlagten Zusatzbeitragssatz sortiert

5. Berechnen des jährlichen Beitragsvorteils für jede ermittelte Kasse

Die erste gelistete, also die günstigste Krankenkasse, die BKK-W erhebt einen Beitragssatz für den Zusatzbeitrag in Höhe von 0,4 Prozent. Demnach ist der Zusatzbeitragssatz der BKK-W insgesamt 0,6 Prozentpunkte günstiger, als die 1,0 Prozent von Herrn Zwieners derzeitiger A-BKK.

So erfolgt die Berechnung des Beitragsvorteils (hier W-BKK gegenüber A-BKK)
Differenz Zusatzbeitrag× Maßgebendes Brutto× 12 Monate
0,6 Prozent (1,0 Prozent−0,4 Prozent)× 3.000 Euro× 12
= 216 Euro jährlicher Beitragsvorteil
Da Herr Zwieners Arbeitgeber die Hälfte davon leisten muss, bleibt Herrn Zweiner ein jährlicher Beitragsvorteil von 108 Euro

Herr Zwiener kann als durch einen Wechsel von seiner derzeitgen A-BKK zur günstigeren W-BKK jährlich 108 Euro Zusatzbeitrag und damit an seinem gesamten Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung sparen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Beitragsvorteil beim Zusatzbeitrag" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 18.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Beitragsvorteil beim Zusatzbeitrag" wurden zuletzt am 18.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 12.12.2021

  • 12.12.2021: Anpassung des Beitragsvorteil-Rechners an die Beitragsbemessungsgrenze 2022 sowie an den Gleitzonenfaktor 2022
  • 18.11.2020: Anpassung des Beitragsvorteil-Rechners an die Beitragsbemessungsgrenze 2021 sowie an den Gleitzonenfaktor 2021
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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