Anspruch, Berechnung, Höhe und Dauer des Krankengeldes

Krankengeld - die 10 wichtigsten Tipps zur Höhe des Krankengeldes

Thema Krankengeld ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Krankengeld als Entgeltersatz­leistung der gesetzlichen Krankenversicherung steht Ihnen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit zu. In welcher Höhe und für welche Dauer Sie Anspruch auf Krankengeld haben sowie zahlreiche weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Fragen und Antworten. Die wichtigste Frage ist natürlich: Wie hoch ist das Krankengeld? Nutzen Sie hierzu sofort unseren Krankengeldrechner.

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Die wichtigsten Fragen zum Thema Krankengeld

  • 01.

    Was versteht man unter Krankengeld?

    Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland wie z.B. die AOK ist Leistungsträger des Krankengeldes. Sie zahlt gemäß dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch einem Versicherten vor allem dann Krankengeld, falls dieser aufgrund einer mindestens sechs Wochen andauernden Krankheit arbeitsunfähig ist, sich auf Kosten der Krankenkasse einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung unterzieht (§ 44 Abs. 1 SGB V) oder der Versicherte ein erkranktes Kind pflegen muss.

  • 02.

    Wann hat man Anspruch auf Krankengeld?

    Der sogenannte Versicherungsfall mit Anspruch auf Krankengeld tritt ein, wenn ein Versicherter die bis zur Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Arbeit krankheitsbedingt entweder überhaupt nicht mehr ausführen kann oder eine weitere Verrichtung der Arbeit die Erkrankung möglicherweise verschlimmern würde. Arbeitnehmer, die Krankengeld beziehen, sind in der Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosen­versicherung versicherungspflichtig und müssen daher während des Bezuges von Krankengeld ihre Beiträge weiter entrichten. Diese Abgaben werden normalerweise gleich von der Krankenkasse vom Krankengeld einbehalten und an den Versicherungsträger überwiesen. Hinsichtlich Krankenversicherung besteht während dieser Zeit jedoch Beitragsfreiheit.

    Eine Zahlung des Krankengeldes erfolgt in der Regel frühestens ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit. Die ersten 6 Wochen zahlt zunächst der Arbeitgeber den Arbeitsentgelt weiter. Dieser reicht vor Ablauf dieser Zeit das Formular zur Verdienst­bescheinigung bei der Krankenkasse ein, auf dessen Grundlage dann das Krankengeld berechnet wird. Bei Empfängern von Arbeitslosengeld I wird die Krankenkasse von der Bundesanstalt für Arbeit darüber informiert, wann die Fortzahlung des Arbeitslosengeldes endet und wie hoch der Betrag war. Anschließend setzt ab Beginn einer Behandlung im Krankenhaus oder am Tag nach erfolgter ärztlicher Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit die Zahlung des Krankengeldes ein.

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  • 03.

    Hat man auch Anspruch auf Übergangsgeld, selbst wenn man Krankengeld erhält?

    Übergangsgeld kann ein Sozialversicherter im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation erhalten oder ein behinderter Mensch, der in einer Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation weitergebildet wird, um wieder ins Arbeitsleben integriert zu werden. Übergangsgeld können Personen, die vor der Rehabilitation renten­versicherungs­pflichtig waren, zusätzlich zum Krankengeld beantragen.

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  • 04.

    Wer hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeld?

    Bezieher von Arbeitslosengeld II, Studenten, Praktikanten und familienversicherte Angehörige erhalten kein Krankengeld. Ebensowenig haben Personen Anspruch, die nicht mehr Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind und keinen sonstigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall besitzen. Alle kurzzeitig Beschäftigten haben keinerlei Anspruch auf die sechswöchige Entgeltfortzahlung. Diese Versicherten haben jedoch die Möglichkeit, sich mit Anspruch auf Krankengeld oder mit Wahltarife Krankengeld zu versichern. Das gesetzliche Krankengeld kann ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit oder einer Behandlung im Krankenhaus bezogen werden. Die Wahltarife Krankengeld ermöglichen einen noch früheren Bezug von Krankengeld.

  • 05.

    Haben auch freiwillig Versicherte wie selbstständig Tätige Krankengeldanspruch?

    Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige besitzen keinerlei gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Sie haben aber die Möglichkeit, das gesetzliche Krankengeld oder einen von ihrer Krankenkasse angebotenen Wahltarif, der Krankengeld einschließt, zu wählen. Das gesetzliche Krankengeld wird ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit oder stationären Behandlung 2022 in einer Höhe von bis zu 112,87 Euro (2021 waren es ebenfalls maximal 112,78 Euro) brutto pro Tag gezahlt.

  • 06.

    Von wem wird das Krankengeld gezahlt?

    Normalerweise wird zunächst vom Arbeitgeber sechs Wochen lang weiterhin das Gehalt gezahlt. Anschließend übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen wie z. B. die AOK für maximal 78 Wochen die Zahlung des Krankengeldes. In einigen Fällen zahlt auch der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankengeld, um den Differenzbetrag zum Nettoeinkommen auszugleichen. Es lohnt sich, beim Arbeitgeber nachzufragen, ob ein solcher Zuschuss geleistet wird. Den Differenzbetrag können Sie hier mit dem Krankengeldrechner berechnen.

  • 07.

    Wonach richtet sich die Berechnung des Krankengeldes?

    Das Krankengeld wird aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt oder Einkommen bis zur Höhe der Beitrags­bemessungs­grenze berechnet. Es beträgt normalerweise 70 Prozent des Bruttoverdienstes und höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Dabei werden Urlaubs- oder Weihnachtsgeld anteilig mitberechnet. Das monatliche Nettoentgelt ohne Berücksichtigung dieser Einmalzahlungen darf jedoch nicht überschritten werden. 2022 kann das Krankengeld bis zu 112,87 Euro pro Tag betragen.

  • 08.

    Was versteht man unter Mitwirkungspflichten?

    Zu diesen Pflichten gehören Beratungen und Untersuchungen des Empfängers von Krankengeld, die der Medizinische Dienst der Krankenversicherung durchführt, um den Versicherten während seiner Krankheit zu unterstützen. Im Rahmen dieser Beratungen, insbesondere wenn ein ärztliches Gutachten eine möglicherweise geminderte Erwerbsfähigkeit des Mitglieds feststellt, kann die Krankenversicherung fordern, dass Rehabilitationsmaßnahmen beantragt werden.

  • 09.

    Über welchen maximalen Zeitraum hinweg erstreckt sich die Leistungsdauer?

    Innerhalb von 3 Jahren zahlt die Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund der gleichen Krankheit maximal 78 Wochen lang. Diese Höchstdauer verlängert sich auch dann nicht, falls eine weitere Krankheit in dieser Zeit hinzukommt.

  • 10.

    Wodurch unterscheidet sich das Verletztengeld vom Krankengeld?

    Entsteht eine Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, so wird nach Ablauf der Entgeltfortzahlung für die Dauer einer medizinischen Rehabilitation Verletztengeld gezahlt. Im Unterschied zum Krankengeld liegt das Verletztengeld bei 80 Prozent des Regelentgelts. Es darf jedoch den Nettoarbeitslohn nicht überschreiten. Abgezogen werden auch Anteilzahlungen zur Renten- und Arbeitslosen­versicherung. Funktion des Verletztengeldes ist es, wegfallendes Einkommen auszugleichen, um den Lebensunterhalt des Verletzten sicherzustellen.

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Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion

  • Wie löse ich Probleme mit der Krankenkasse?

    Unser Nutzer da.....com hatte am 19.10.2021 folgende Frage:
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vor ca. 2 Monaten erlitt ich einen Arbeitsunfall, weshalb ich meinen Meniskus operieren lassen musste. Nach der Operation habe ich von der BG Formulare bekommen, die ich ausgefüllt habe. Natürlich habe ich alle Krankenmeldungen, die ich habe, geschickt. In diesem Monat habe ich nur einen Teil des Gehalts erhalten und die Firma hat mir gesagt, dass ich mich an meine Krankenkasse wenden soll. Als ich sie unter Vertrag genommen habe, haben sie mir gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe, weil ich Student bin und ich mich an die BG wenden muss. Dort sagten sie mir, dass ich keinen Anspruch auf Verletzungsgeld habe, weil es eine Verletzung von früher war, was nicht stimmt. Ich arbeite als Werksstudent und bin gesetzlich versichert.

    Vielen Dank im Voraus, David J.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 22.10.2021:
    Sehr geehrter Herr J.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Da wir Ihr Anliegen nicht rechtssicher beantworten können, wenden Sie sich am besten damit an das Bürgertelefon des Bundesministerium für Gesundheit. Dies ist eine unabhängige Anlaufstelle, an die man sich mit allen Fragen zum deutschen Gesundheitssystem, also auch mit Ihrem Anliegen wenden kann. Das Bürgertelefon zur Krankenversicherung hat die Rufnummer 030 / 340 60 66 01.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Krankengeld?

    Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen können.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Krankengeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 15.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Krankengeld" wurden zuletzt am 15.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 04.11.2021

  • 04.11.2021: Berücksichtigung der geänderten Parameter für die neuen Sozialversicherungs­beiträge, Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen 2022 im Krankengeldrechner.
  • 05.11.2019: Erweitern des Krankengeldrechners um die Auswahl des Berechnungsjahres.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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