Rechner Beiträge Krankenversicherung Arbeitnehmer und Auszubildende

Kosten Krankenversicherung für Arbeitnehmer und Auszubildende

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und Auszubildende müssen neben Steuern einen Teil Ihres Gehalts für die gesetzliche Sozialversicherung aufbringen, zu der auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gehört. Grundsätzlich werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber geleistet. Die genaue Höhe der Beiträge und deren Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber können Sie mit dem Beitragsrechner gleich hier ermitteln.

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Beitragsübersicht für die gesetzliche Krankenversicherung

Der Rechner berücksichtigt folgende Besonderheiten

Beitrags­bemessungs­grenze, Minijob, Midijob, Gleitzonenentgelt, Pflegeversicherung Sachsen, Pflegeversicherung für kinderlose, Geringverdienergrenze, kassenindividueller Zusatzbeitrag.

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Wie hoch ist der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung?

Grundsätzlich beträgt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung 14,6 % (Stand 2022) des monatlichen Bruttoeinkommens. Dazu kommt noch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Finanzierung erheben können. Der durchschnitt­liche Zusatzbeitrag beträgt 14,6 Prozent (2022) und gilt als Richtgröße für die Krankenkassen bei der Festlegung ihrer individuellen Zusatzbeitragssätze. Bis Ende 2018 musste darüber hinaus der Arbeitnehmer alleine noch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag leisten. Seit 2019 wird dieser Zusatzbeitrag in Höhe von derzeit 14,6 Prozent (2022) wieder von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen geleistet.

ArbeitnehmerArbeitgeber
Krankenversicherung   7,3 % vom Brutto7,3 % vom Brutto
Zusatzbeitrag≈ 0,65 % vom Brutto≈ 0,65 % vom Brutto
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Wie hoch ist der Beitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung wird zusammen mit den Beiträgen zur Krankenversicherung von der Krankenkasse erhoben. Ihr allgemeiner Beitragssatz beträgt 3,05 Prozent (Stand 2022), den sich wiederum Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, so dass jeder 1,525 Prozent vom Monatsbrutto zu leisten hat. Arbeitnehmer, die noch keine Kinder haben, aber bereits 23 Jahre oder älter sind, müssen einen um 0,35 Prozentpunkte (vor 2022 0,25 Prozentpunkte) höheren Beitrag zur Pflegeversicherung leisten, als die übrigen Arbeitnehmer. In Sachsen arbeitende Arbeitnehmer zahlen einen um 0,5 Prozenztpunkte höheren Beitrag zur Pflegeversicherung, als in den übrigen Ländern. Der Arbeitgeber zahlt dort entsprechend 0,5 Prozentpunkte weniger. Dies ist ein Ausgleich dafür, dass nur in Sachsen der Buß- und Bettag ein zusätzlicher gesetzlicher Feiertag ist.

ArbeitnehmerArbeitgeber
Pflegeversicherung normal1,525 % vom Brutto1,525 % vom Brutto
Pflegeversicherung kinderlos1,875 % vom Brutto1,525 % vom Brutto
Pflegeversicherung Sachsen2,025 % vom Brutto1,025 % vom Brutto
Pflegeversicherung kinderlos und Sachsen2,375 % vom Brutto1,025 % vom Brutto
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Wie hoch ist die Beitrags­bemessungs­grenze?

Die Beitrags­bemessungs­grenze für die Krankenversicherung beträgt monatlich 4 837,50 Euro (Stand 2022)

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Krankenversicherung innerhalb Beitrags­bemessungs­grenze

Dies ist der "Normalfall" bei der Berechnung der Krankenkassen-Beiträge: Der vom Monatsbrutto berechnete allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung, zum Zusatzbeitrag und zur Pflegeversicherung wird je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen.

ArbeitnehmerArbeitgeber
Krankenversicherung   7,3 % vom Brutto7,3 % vom Brutto
Zusatzbeitrag≈ 0,65 % vom Brutto≈ 0,65 % vom Brutto
Pflegeversicherung   1,525 % vom Brutto1,525 % vom Brutto
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Krankenversicherung oberhalb Beitrags­bemessungs­grenze

Beträgt das Monatsbrutto mehr als die Beitrags­bemessungs­grenze in Höhe von monatlich 4 837,50 Euro (2022), ist die Grundlage für Berechnung der Beiträge eben diese Beitrags­bemessungs­grenze . Da das Monatsbrutto oberhalb dieser Bemessungsgrenze liegt, werden die Beiträge auf diese Weise nach oben gedeckelt.

ArbeitnehmerArbeitgeber
Krankenversicherung   7,3 % von 4 837,50 = 353,14 Euro7,3 % von 4 837,50 = 353,14 Euro
Zusatzbeitrag≈ 0,65 % von 4 837,50 = 31,44 Euro≈ 0,65 % von 4 837,50 = 31,44 Euro
Pflegeversicherung   1,525 % von 4 837,50 = 73,77 Euro1,525 % von 4 837,50 = 73,77 Euro
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Wie hoch sie die Beiträge mit einem Minijob?

Bei einem Monatslohn bis zu 450 Euro gilt man als geringfügig beschäftigt, übt also einen Minijob aus. Dann müssen keine eigenen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale in Höhe von 5 Prozent oder 13 Prozent des Monatsbruttos, je nachdem, ob eine Beschäftigung als Haushaltshilfe im Privathaushalt oder im betrieblichen bzw. gewerblichen Bereich durchgeführt wird. Ist der Minijobber privat krankenversichert, so muss der Arbeitgeber keinen Beitrag zur Krankenversicherung leisten.

ArbeitnehmerArbeitgeber
Haushaltshilfe in Privathaushalt-5 % pauschal vom Monatsbrutto
Einsatz im betrieblichen
bzw. gewerblichen Bereich
-13 % pauschal vom Monatsbrutto
Privat versicherter Minijobber-0 %
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Wie hoch sie die Beiträge mit einem Midijob?

Bei einem Monatsbruto zwischen 450,01 und 1.300 Euro (vor 1. Juli 2019 waren es 850 Euro) übt man einen sogenannten Midijob aus. In diesem Fall existiert eine besondere Beitragsberechnung für die Beschäftigten, welche deren Beitragsbelastung abmildert. Mit Hilfe einer Formel wird das sogenannte Gleitzonenentgelt bestimmt, welches unterhalb des Monatsbruttos liegt. Dann wird der Gesamtbeitrag (also von Arbeitnehmer und Arbeitgeber) prozentual vom Gleitzonenentgelt berechnet. Zieht man davon den sich weiterhin am gesamten Monatsbrutto orientierenden Beitragsanteil des Arbeitgebers ab, so erhält man den letztlich niedrigeren Arbeitnehmeranteil. Die Beitragssätze des Arbeitgebers orientieren sich weiterhin am Monatsbrutto.

Formel für Gleitzonenentgelt, wobei F = 0,7509 (2022)
Gleitzonenentgelt = F × 450 + (1.300/(1.300-450) - (450/(1.300-450))×F) × (Monatsbrutto − 450)
Berechnung Arbeitnehmeranteil anhand Gleitzonenentgelt
Gesamtbeitrag =Gleitzonenentgelt × Gesamtbeitragssatz
Arbeitgeberanteil =Monatsbrutto × Beitragssatz (Arbeitgeber)
Arbeitnehmeranteil =Gesamtbeitrag − Arbeitgeberanteil
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Wie hoch sie die Beiträge für Auszubildende mit einem Monatsbrutto unterhalb der Geringverdienergrenze?

Für Auszubildende mit einem Monatsbrutto bis zur Geringverdienergrenze von 325 Euro (2022) trägt der Arbeitgeber die gesamten Beiträge zur Sozialversicherung alleine. Für den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung gilt hier folgende Besonderheit: Während sonst der Arbeitnehmer seinen kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen mit dem Arbeitgeber leisten muss (kann über oder unter dem Durchschnitt liegen), übernimmt der Arbeitgeber in diesem Fall generell den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von aktuell 1,3 Prozent (2022) des Monatbruttos.

AuszubildenderArbeitgeber
Krankenversicherung-14,6 % vom Brutto
Zusatzbeitrag-1,3 % vom Brutto
Pflegeversicherung-3,05 % vom Brutto
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Wie hoch sie die Beiträge für Auszubildende mit einem Monatsbrutto oberhalb der Geringverdienergrenze?

Die Beitragsberechnung für Auszubildende mit einem Monatsbrutto oberhalb der Geringverdienergrenze von 325 Euro (2022) erfolgt, wie bei Arbeitnehmern auch: Der Allgemeine Beitragssatz wird hälftig durch den Arbeitgeber und den Auszubildenden geleistet, der kassenindividuelle Zusatzbeitrag vom Auszubildenden alleine. Es gelten beim Azubi unabhängig vom Monatsbrutto jedoch nicht die Sonderregelungen vom Minijob bzw. Midijob.

AuszubildenderArbeitgeber
Krankenversicherung   7,3 % vom Brutto7,3 % vom Brutto
Zusatzbeitrag≈ 0,65 % vom Brutto≈ 0,65 % vom Brutto
Pflegeversicherung   1,525 % vom Brutto1,525 % vom Brutto

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "GKV-Beiträge Arbeitnehmer/Azubis" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 16.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "GKV-Beiträge Arbeitnehmer/Azubis" wurden zuletzt am 16.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 12.11.2020

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