Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (AOK, BKK, DAK, und ähnliche) bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit.
Nachdem die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall des Arbeitgebers endet, also meistens nach 6 Wochen, erhalten Sie Krankengeld.
Mit Hilfe des Krankengeldrechners können Sie anhand Ihrer letzten Gehälter berechnen, wie hoch Ihr Anspruch auf diese
Leistung ist.
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Die grafische Ausgabe veranschaulicht die Versorgungsücke zwischen Ihrem gewohnten Nettogehalt und der Höhe des
Krankengeldes der Krankenkasse. Außerdem machen zahlreiche Zusatzinformationen im Ergebnis die Berechnung des Krankengeldanspruchs
und der Nettolücke transparent und nachvollziehbar. Wählen Sie bitte zunächst aus, für welches Kalenderjahr die Berechnung des Krankengeldes durchgeführt werden soll. Abhängig davon werden
ggf. unterschiedliche Sozialversicherungssätze, Beitragsbemessungsgrenzen oder Bezugsgrößen für die
Krankengeldberechnung verwendet.
Geben Sie bitte dann Ihr für die Krankenversicherung beitragspflichtiges Bruttogehalt des letzten Monats vor Beginn
der Arbeitsunfähigkeit ein. Zum Bruttoeinkommen zählen auch Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen und
Mehrarbeitsvergütungen. Einmalig gezahlte Arbeitsentgelte, wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bitte hier nicht eintragen.
Der beitragspflichtige Teil des Bruttogehalts ist der Teil, der zur Beitragsberechnung für die Krankenversicherung zugrunde
gelegt wurde. Beitragsfreie Bezüge bleiben hingegen bei der Berechnung des Krankengeldes unberücksichtigt.
Als nächstes geben Sie bitte Ihr monatliches Nettoeinkommen (Berechnung mit dem Gehaltsrechner) des letzten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit an.
Das Nettogehalt ist das um die Steuern sowie um die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung verminderte BruttoArbeitsgehalt.
Auch hier werden Einmalzahlungen, wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nicht berücksichtigt.
Die Angabe der Einmalzahlungen erfolgt als nächstes: Geben Sie bitte den beitragspflichtigen Teil Ihrer erhaltenen
Einmalzahlungen der letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit an. Einmalzahlungen sind z.B. Urlaubsgeld,
Weihnachtsgeld oder Gewinnbeteiligungen. Der beitragspflichtige Teil der Einmalzahlungen ist der Teil, der zur
Beitragsberechnung für die Krankenversicherung zugrunde gelegt wurde. Beitragsfreie Bezüge bleiben hingegen bei der
Berechnung des Krankengeldes unberücksichtigt. Die Einmalzahlungen werden bei der Krankgengeldberechnung dem monatlichen
Gehalt anteilig hinzugerechnet und somit berücksichtigt.
Schließlich ist noch die Angabe erforderlich, ob Sie älter als 23 Jahre und kinderlos sind. Denn Kinderlose ab dem
24. Lebensjahr müssen einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen. Sie zahlen 2022 einen Aufschlag von 0,35 Prozentpunkten
und damit einen Beitragsanteil in Höhe von 1,875 Prozent statt 1,525 Prozent. Im Jahr 2021 war dies noch ein Aufschlag von
0,25 Prozentpunkten und damit ein Beitragsanteil in Höhe von 1,775 Prozent statt 1,525 Prozent.
Diese Prozentsätze fließen in die Berechnung des Krankengeldes ein.
Rechner ↑Inhalt ↑Beispiel-Berechnung
Herr Meyer, verheiratet und ein Kind, verfügt 2022 über ein monatliches Bruttogehalt von 3.000 Euro. Netto beträgt sein Arbeitsentgelt
2.000 Euro. Zudem hat er in den vergangenen 12 Monaten Weihnachstgeld und Urlaubsgeld in Höhe von zusammen 3.600 Euro erhalten.
Aufgrund einer länger andauernden Krankheit erhält er zunächst von seinem Arbeitgeber die sechswöchige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Im Anschluss hat er Anspruch auf Krankengeld von seiner Krankenkasse.
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Anhand Herrn Meyers bisheriger Einkünfte ergibt sich das kumulierte beitragspflichtige Bruttogehalt vor Beginn der
Arbeitsunfähigkeit in Höhe von 3.300 Euro. Es setzt sich zusammen aus seinem laufenden Brutto-Monatsgehalt sowie
anteilig aus den für die Krankenversicherung beitragspflichtigen Einmalzahlungen, nämlich seinem Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Dieses kumulierte Brutto ist in
§ 47 SGB V
"Höhe und Berechnung des Krankengeldes" als Regelentgelt definiert. Dieses Regelentgelt ist für die Berechnung des Krankengeldes
durch die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung nach oben mit 4.837,50 Euro je Monat begrenzt (Stand 2022 und 2021).
Das Regelentgelt ist demnach der kleinere der beiden Beträge, also bei der vorliegenden Rechnung 3.300 Euro.
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Analog zur Bestimmung des kumulierten Bruttogehalts erfolgt die Berechnung des kumulierten Nettogehalts. Es beträgt bei Herrn Meyer
2.200 Euro und setzt sich zusammen aus den monatlichen 2.000 Euro zuzüglich der "auf netto herunter gerechneten"
Einmalzahlungen. Hierzu wird das Verhältnis zwischen monatlichem Brutto- und Nettogehalt auch auf die Einmalzahlungen angewandt.
Anteilig betragen die Einmalzahlungen also hier 200 Euro je Monat netto.
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Die Berechnung des monatlichen Krankengeldes von Herrn Meyer unterliegt folgenden drei Regeln gemäß § 47 SGB V:
- Das Krankengeld beträgt 70 Prozent, also 2.310 Euro seines kumulierten Bruttos.
- Das Krankengeld darf zudem 90 Prozent, also 1.980 Euro seines kumulierten Nettogehalts nicht überschreiten.
- Das Krankengeld darf 100 Prozent, also 2.000 Euro des Monatsgehalts netto (also ohne Einmalzahlungen) nicht überschreiten.
Der kleinste dieser Werte, also 1.980 Euro ist Herrn Meyers Anspruch auf Krankengeld, von dem allerdings noch Beiträge zur
Sozialversicherung abzuziehen sind.
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Von Herrn Meyers Tagessatz an Brutto-Krankengeld werden noch die hälftigen Beitragsanteile zur Sozialversicherung einbehalten.
Die andere Hälfte zahlt die Krankenversicherung. Diese hälftigen Anteile betragen derzeit (Stand 2022) 9,3 Prozent für die Rentenversicherung,
1,2 Prozent für die Arbeitslosenversicherung und 1,525 Prozent für die Pflegeversicherung.
Sie werden prozentual vom Krankengeld (brutto) berechnet.
Hätte Herr Mayer kein Kind, müsste er zusätzlich einen Zuschlag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,35 Prozent (2022) bzw.
in Höhe von 0,25 Prozent (2021) von 80 Prozent des kumulierten Bruttos tragen.
Für die Krankenversicherung besteht während des Bezuges von Krankengeld Beitragsfreiheit. Somit werden 12,025 Prozent
des täglichen Brutto-Krankengeldes von Herrn Meyer einbehalten.
Krankengeld ist steuerfrei, muss jedoch bei der Steuererklärung angegeben werden. Es wird zur Berechnung des
Steuersatzes herangezogen und unterliegt dem Progressionsvorbehalt,
wodurch letztlich doch eine steuerliche Mehrbelastung aufgrund des Krankengeldes entsteht. Die steuerlichen Auswirkungen können mit dem
Progressionsvorbehalt-Rechner berechnet werden.
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Schließlich erhält Herr Meyer ein tägliches Krankengeld in Höhe von 58,06 Euro bzw. monatlich 1.741,80 Euro
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Herr Meyer erhält somit nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall monatlich
2.200,00 − 1 495,80 = 458,20 Euro weniger, als er vorher kumuliert zur Verfügung hatte.
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Werden von den Einmalzahlungen die Krankenkassenbeiträge abgezogen?
Sehr geehrter Herr Mühl,
zu ihrem Krankengeldrechner hätte ich eine Frage: Nehmen wir an, in den letzten 12 Monaten habe ich 5.000 Euro an Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jubiläum) bekommen. Von diesen wurden mir Krankenkassenbeiträge abgezogen. Welchen Betrag trage ich bei den Sonderzahlungen ein, die 5.000 oder 5.000 abzüglich der abgezogenen Krankenkassenbeiträge? Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert L.
Sehr geehrter Herr L,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Es ist der gesamte beitragspflichtige Teil anzugeben. Sie müssten also die gesamten 5.000 Euro ohne Abzug der Krankenkassenbeiträge eintragen.
Noch ein schönes Restwochenende und herzliche Grüße
Michael Mühl
Werden Monate mit 31 Tagen auf 30 vergütete Tage gekürzt?
Hallo,
habe folgende Frage: wurde mein Krankengeld falsch berechnet oder wird bei längerer Krankheit für den 31. des Monats kein Krankengeld bezahlt?
Also, werden Monate mit 31 Tagen auf 30 vergütete Tage gekürzt?
Freundliche Grüsse
Betty N.
Sehr geehrte Frau N.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Bezüglich der 30 Tage wurde Ihr Krankengeld korrekt berechnet. Denn nach § 47 Abs. 1 Satz 7 SGB V gilt: Die Zahlung des Krankengeldes erfolgt bei vollen Monaten immer mit 30 Tagen. Ist ein Monat nicht voll mit Krankengeld belegt, sind die restlichen Kalendertage des betreffenden Monats anzusetzen.
Mit herzlichen Grüßen
Wie viel Arbeitstage werden dem Krankengeld zugrunde gelegt?
Wie viel Arbeitstage werden dem Krankengeld zugrunde gelegt?
MfG
Michaele R
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Meinen Sie mit Ihrer Frage, wie viele Tage dem monatlichen Krankengeld zugrunde gelegt wird?
Generell wird das Krankengeld tageweise berechnet. Dies wäre der Betrag unter „täglich“ ganz rechts im Ergebnis. Links daneben unter „monatlich“ wird im Rechner der tägliche Anspruch mit 30 multipliziert. Gemäß Gesetz werden unabhängig vom Monat stets 30 Tage zugrunde gelegt.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten und verbleibe mit besten Grüßen
Haben Sie auch eine Frage zum Thema Krankengeld?