Anspruch, Berechnung, Höhe und Dauer des Übergangsgeld

Übergangsgeld für Reha - Höhe berechnen

Thema Übergangsgeld ﹣ Rechner

Übergangsgeld ist eine Entgeltersatz­leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für die Teilnahme an Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation (Reha oder Kur) bzw. für behinderte Menschen, die an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen. Mit dem Übergangsgeld-Rechner können Sie den Anspruch auf diese Leistung anhand Ihres Einkommens berechnen.

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Alles Wissenswerte zum Übergangsgeldes mit Beispiel-Berechnung

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Die Höhe des Übergangsgeldes - Hinweise zur Nutzung des Übergangsgeldrechners

Wählen Sie bitte zunächst aus, für welches Kalenderjahr die Berech­nung des Übergangs­geldes durchgeführt werden soll. Abhängig davon werden ggf. unter­­schied­­liche Sozial­­versich­erungs­sätze, Beitrags­­bemessungs­­grenzen oder Bezugs­­größen für die Übergangs­­geld­­berech­nung verwen­det.

Geben Sie bitte im nächsten Feld das für die Rentenversicherung beitragspflichtige Bruttogehalt des letzten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein. Zum Bruttoeinkommen zählen auch Sach­bezüge, vermögens­wirksame Leistungen und Mehrarbeits­vergütungen. Ein­malig gezahl­te Arbeits­entgelte, wie z.B. Urlaubs- oder Weih­nachts­geld bitte hier nicht eintragen. Beitragspflichtig ist der Teil des Bruttogehalts, der für die Beitrags­berech­nung zur Rentenver­sicherung herangezogen wurde. Die beitragsfreien Bezüge werden bei der Berechnung des Übergangsgeldes nicht berücksichtigt.

Im weiteren können Sie Ihr Nettomonatseinkommen des letzten Monats vor Beginn der Arbeits­unfähig­keit angeben. Das Nettogehalt ist das um Steuern sowie um Sozial­­versicherungs­beiträge ver­min­derte Brutto­arbeits­gehalt.

Sollten Sie z.B. wegen einer bereits länger bestehenden behinderungsbedingten Funktionseinschränkung vergleichsweise wenig verdienen, ist für die Eingabe des Bruttos und des Nettos eine fiktive Berechnungs­grundlage zu beachten: Nach §48 SGB IX soll ein Rehabilitand, der zur Berechnung des Übergangsgeldes vergleichsweise wenig verdiente, Übergangsgeld in Höhe einer Mindesthöhe erhalten. Aus diesem Grund soll das Arbeitsentgelt, das für die Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde gelegt wird, mindestens einem fiktiven Arbeitsentgelt, nämlich dem tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelt entsprechen. In diesem Fall ist also das fiktive Arbeitsentgelt als "Monats­gehalt Brutto " und 65 Prozent davon als "Monatsgehalt Netto " einzutragen.

Im nächsten Feld geben Sie bitte den beitragspflichtigen Teil Ihrer erhaltenen Einmalzahlungen des letzten Jahres vor Beginn der Arbeits­unfähig­keit an. Dazu zählen z.B. Weih­nachts­geld, Urlaubsgeld oder auch Gewinnbeteiligungen. Der beitragspflichtige Teil der Einmal­zah­lun­gen ist wiederum der Teil, der für die Beitrags­berech­nung zur Rentenver­sicherung herangezogen wurde. Beitragsfreie Bezüge bleiben bei der Berechnung des Übergangsgeldes unberücksichtigt. Die Einmalzahlungen werden bei der Übergangsgeldberechnung dem monatlichen Gehalt anteilig hinzugerechnet und somit berücksichtigt.

Geben Sie im Folgenden bitte an, ob Sie hinsichtlich Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung dem Beitrittsgebiet West oder Ost angehören. Das beim Übergangsgeld höchstens zu berücksichtigende Einkommen wird durch die Beitrags­bemessungs­grenze der Rentenversicherung nach oben begrenzt. Diese liegt 2022 für das Beitrittgebiet West bei 7.050 Euro (2021 bei 7.100 Euro) und für Ost 2022 bei 6.750 Euro (2021 bei 6.700 Euro) monatlich.

Schließlich können Sie noch angeben, ob Sie mindestens ein Kind haben, für das Sie kindergeld­berechtigt sind oder ob Ihr Lebenspartner eine Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann, weil dieser Sie pflegt oder selbst der Pflege bedarf und keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat. In diesem Fall erhalten Sie ein höheres Übergangsgeld als die übrigen Leistungsempfänger.

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Beispiel für die Berechnung des Übergangsgeldes

Herr Schulze, verheiratet und zwei Kinder, wohnt in Köln und hat 2022 ein monatliches Bruttogehalt von 4.000 Euro. Sein Netto-Arbeitsentgelt beträgt 3.000 Euro. Außerdem hat er in den vergangenen 12 Monaten Weihnachstgeld und Urlaubsgeld in Höhe von zusammen 6.000 Euro erhalten. Aufgrund ständiger Bandscheibenprobleme nimmt er 2022 an einer Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation (früher Kur) teil. Er hat für die Zeit dieser Maßnahme Anspruch auf Übergangsgeld von der gesetzlichen Rentenversicherung, das sich wie folgt berechnet:

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Kumuliertes Brutto

Anhand Herrn Schulzes Einkünfte ergibt sich das kumulierte beitragspflichtige Bruttogehalt vor Beginn der Rehamaßnahme in Höhe von 4.500 Euro. Es setzt sich zusammen aus seinem laufenden Brutto-Monatsgehalt sowie anteilig aus den für die Rentenversicherung beitragspflichtigen Einmalzahlungen, nämlich seinem Weihnachts- und Urlaubsgeld. Dieses kumulierte Brutto ist in § 46 SGB IX "Höhe und Berechnung des Übergangsgelds" als Regelentgelt definiert. Dieses Regelentgelt ist für die Berechnung des Übergangsgelds durch die Beitrags­bemessungs­grenze der Rentenversicherung nach oben mit 7.050 Euro (West) bzw. 6.750 Euro (Ost) im Jahr 2022 je Monat begrenzt. Das Regelentgelt ist demnach der kleinere der beiden Beträge, also bei der vorliegenden Rechnung 4.500 Euro.

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Kumuliertes Netto

Analog zur Bestimmung des kumulierten Bruttoentgelts wird die Berechnung des kumulierten Nettoentgelts berechnet. Dieses beträgt für Herrn Schulze 3.375 Euro und setzt sich zusammen aus den monatlichen 3.000 Euro zuzüglich der "auf netto herunter gerechneten" Einmalzahlungen. Hierzu wird das Verhältnis zwischen monatlichem Brutto- und Nettogehalt auch auf die Einmalzahlungen angewandt. Anteilig betragen die Einmalzahlungen also hier 375 Euro je Monat netto.

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Übergangsgeld (brutto)

Die Berechnung des monatlichen Übergangsgeldes von Herrn Schulze unterliegt folgenden Regeln gemäß § 46 SGB IX:

  • Die Berechnungs­grundlage für das Übergangsgeld bilden 80 Prozent, also 3.600 Euro seines kumulierten Bruttos.
  • Diese Berechnungs­grundlage darf zudem das kumulierte Nettogehalt in Höhe von 3.375 Euro nicht überschreiten.
  • Das Übergangsgeld beträgt 75 Prozent der gerade ermittelten Berechnungs­grundlage, also 2.531,25 Euro, da Herr Schulze Kinder hat. Hätte er keine kindergeld­berechtigte Kinder, würde er nur ein geringeres Übergangsgeld von 68 Prozent durch den Rentenversicherungs­träger erhalten.
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Beiträge zur Sozialversicherung und Steuern

Im Unterschied zu anderen Entgeltersatzleistungen wie z.B. Krankengeld oder Verletztengeld, übernimmt der Leistungserbringer, also die Rentenkasse, die gesamten Beiträge zur Sozialversicherung.

Übergangsgeld ist steuerfrei, muss jedoch bei der Steuererklärung angegeben werden. Es wird zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen und unterliegt dem Progressionsvorbehalt, wodurch letztlich doch eine steuerliche Mehrbelastung aufgrund des Übergangsgeldes entsteht. Diese steuerliche Auswirkung kann mit dem Progressionsvorbehalt-Rechner berechnet werden.

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Übergangsgeld (netto)

Schließlich erhält Herr Schulze ein tägliches Übergangsgeld in Höhe von 84,38 Euro bzw. monatlich 2.531,40 Euro

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Netto-Lücke bzw. Versorgungslücke

Herr Schulze erhält somit während seiner Rehamaßnahme monatlich 843,60 Euro weniger als er vorher kumuliert zur Verfügung hatte.

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Tipps zum Übergangsgeld

Tipp1: Kurtagegeld-Versicherung abschließen

Schließen Sie eine Kurtagegeld­versicherung ab, um die Versorgungslücke während der Maßnahme zur medizinischen Rehabilition günstig abzusichern.

Tipp2: Weitere Entgeltersatz­leistungen

Zahlreiche Informationen und die passenden Rechner zu weiteren Entgeltersatz­leistungen finden Sie in unserem Themenwelten Krankengeld und Verletztengeld.

Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion

  • Wird das 13. Monatsgehalt für die Berechnung des Übergangsgelds einbezogen?

    Unser Nutzer ma....b.de hatte am 05.09.2021 folgende Frage:
    Hallo liebe Redaktion,

    ich beginne im Oktober eine Rehabilitation für 5 Wochen. Mein Arbeitgeber hat mir vorsorglich schon eine Gehaltsbescheinigung zur Berechnung des Übergangsgeldes ausgestellt. Dabei fehlt jedoch die Angabe des 13. Monatsgehaltes. Ist das korrekt oder wird das 13. Monatsgehalt in die Berechnung des Übergangsgeldes bzw. Krankengeld einbezogen.
    Danke im voraus für Ihre Antwort.

    Mit freundlichem Gruß, Marina H.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 06.09.2021:
    Sehr geehrte Frau H.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie anhand unseres Rechners für das Übergangsgeld unter https://www.smart-rechner.de/uebergangsgeld/rechner.php ersichtlich, spielt ein 13. Gehalt durchaus eine Rolle zur Berechnung des Übergangsgeldes. Der beitragspflichtige Teil des Weihnachts- bzw. Urlaubsgeldes wird durch 12 geteilt und dem Monatsbrutto auf diese Weise anteilig hinzugerechnet, um das kumulierte Brutto und auch das kumulierte Netto zu erhalten.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
  • Ist das Krankengeld die Berechnungsbasis für das Übergangsgeld?

    Unser Nutzer do.....com hatte am 26.11.2020 folgende Frage:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe Krankengeld bezogen und bin jetzt in medizinischer Reha. Das Übergangsgeld fällt kleiner aus als das Krankengeld. Ist das Krankengeld, welches ich erhalten habe, die Rechenbasis?
    Wenn ich nach der REHA wieder Krankengeld bekomme, ist das wieder so hoch, wie vor der Reha?
    Bärbel
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 29.11.2020:
    Sehr geehrte Frau D.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Krankengeld können Sie mit Hilfe unseres Krankengeldrechners unter https://www.smart-rechner.de/krankengeld/rechner.php berechnen. Das Übergangsgeld anhand des Übergangsgeldrechners unter https://www.smart-rechner.de/uebergangsgeld/rechner.php. Hier können sie den Hilfetexten hinter den entsprechenden Buttons entnehmen, dass als Berechnungsgrundlage - egal, ob Kranken- der Übergangsgeld - immer das letzte Brutto vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit gilt. Anhand der Hilfetexte im Ergebnisfenster wird ersichtlich, dass das Übergangsgeld anders berechnet wird, als das Krankengeld, weshalb es, zumindest in Ihrem Fall leider geringer ausfällt.

    Nach der Reha müssten Sie wieder das Krankengeld in der vorherigen Höhe erhalten. Fragen Sie aber vorsichtshalber einmal bei dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Krankenversicherung nach.

    Mit herzlichen Grüßen
    Stefan Banse
  • Wie ist die Berechnungsgrundlage für Übergangsgeld nach Krankengeld?

    Unser Nutzer sc....e.de hatte am 07.09.2020 folgende Frage:
    Wie wird das Übergangsgeld berechnet, wenn man schon Krankengeld bezieht? Vom Krankengeld netto oder vom letzten Einkommen? Bitte genau erläutern. Danke.

    Mit freundlichen Grüßen
    Horst B.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 07.09.2020:
    Sehr geehrter Herr B.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/Studientexte/Reha-Recht/13_uebergangsgeld.pdf können Sie zum Thema Übergangsgeld eine Broschüre der Deutschen Rentenversicherung downloaden. In Kapitel 6 „Weitergeltung der Berechnungsgeltung“ auf Seite 82 wird auf Ihre Fragestellung eingegangen. Dort heißt es:

    "Versicherten, die unmittelbar vor Beginn der Leistung zur Rehabilitation Krankengeld bezogen haben und die unmittelbar vor Beginn des Krankengeldes rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer waren, wird das Übergangsgeld von der gleichen Berechnungsgrundlage wie das Krankengeld berechnet (§ 69 SGB IX). „

    Demnach wird das Übergangsgeld unter Berücksichtigung des letzten Einkommens und nicht auf Grundlage des Krankengeldes berechnet. Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.

    Mit herzlichen Grüßen und noch ein schönes Restwochenende
  • Zeugnis meiner höchsten Qualifikation als Grundlage für das Übergangsgeld?

    Unser Nutzer ri.....com hatte am 28.03.2020 folgende Frage:
    Hallo,
    ich weiß nicht, ob ich mit meiner Frage bei Ihnen richtig bin, aber ich versuche es ganz einfach mal.
    Ich werde demnächst eine Umschulung über den Rentenversicherungsbund antreten...
    Meine Frage nun an Sie:
    ich musste ein Zeugnis meiner höchsten Qualifikation abgeben und eine Entgelt-Bescheinigung vom Arbeitgeber !
    Ausf welcher Grundlage ( höchste Qualifikation oder letzter Lohn ) wird denn nun das Übergangsgeld berechnet ?
    Lg RS
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 30.03.2020:
    Hallo Frau S.,
    vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei unserem Übergangsgeldrechner unter https://www.smart-rechner.de/uebergangsgeld/rechner.php wird beschrieben, dass einerseits das letzte Bruttogehalt zugrunde gelegt wird, andererseits aber bei länger bestehender Funktionseinschränkung aber eine fiktive Berechnungsgrundlage gewählt werden kann:

    Sollten Sie z.B. wegen einer bereits länger bestehenden behinderungsbedingten Funktionseinschränkung vergleichsweise wenig verdienen, ist für die Eingabe des Bruttos und des Nettos eine fiktive Berechnungsgrundlage zu beachten: Nach §48 SGB IX soll ein Rehabilitand, der zur Berechnung des Übergangsgeldes vergleichsweise wenig verdiente, Übergangsgeld in Höhe einer Mindesthöhe erhalten. Aus diesem Grund soll das Arbeitsentgelt, das für die Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde gelegt wird, mindestens einem fiktiven Arbeitsentgelt, nämlich dem tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelt entsprechen. In diesem Fall ist also das fiktive Arbeitsentgelt als "Monatsgehalt Brutto " und 65 Prozent davon als "Monatsgehalt Netto " einzutragen.

    Ich vermute daher, dass mit Hilfe Ihres Zeugnisses folgendes berücksichtigt werden soll: Ihr „fiktives Monatsgehalt“ könnte anhand des ortsüblichen Arbeitsentgelts Ihrer höchsten Qualifikation ermittelt werden, falls dieses höher liegt, als Ihr derzeitiges Monatsgehalt.
    Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Übergangsgeld?

    Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen können.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Übergangsgeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 15.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Übergangsgeld" wurden zuletzt am 15.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 04.11.2021

  • 04.11.2021: Berücksichtigung der geänderten Parameter für die neuen Sozialversicherungs­beiträge, Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen 2022 im Übergangsgeldrechner.
  • 05.11.2019: Erweitern des Übergangsgeldrechners um die Auswahl des Berechnungsjahres.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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