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Wählen Sie bitte zunächst aus, für welches Kalenderjahr die Berechnung des Übergangsgeldes durchgeführt werden soll. Abhängig davon werden ggf. unterschiedliche
Sozialversicherungssätze, Beitragsbemessungsgrenzen oder Bezugsgrößen für die Übergangsgeldberechnung verwendet.
Geben Sie bitte im nächsten Feld das für die Rentenversicherung beitragspflichtige Bruttogehalt des letzten Monats vor Beginn
der Arbeitsunfähigkeit ein. Zum Bruttoeinkommen zählen auch Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen und
Mehrarbeitsvergütungen. Einmalig gezahlte Arbeitsentgelte, wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bitte hier nicht eintragen.
Beitragspflichtig ist der Teil des Bruttogehalts, der für die Beitragsberechnung zur Rentenversicherung herangezogen
wurde. Die beitragsfreien Bezüge werden bei der Berechnung des Übergangsgeldes nicht berücksichtigt.
Im weiteren können Sie Ihr Nettomonatseinkommen des letzten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit angeben.
Das Nettogehalt ist das um Steuern sowie um Sozialversicherungsbeiträge verminderte Bruttoarbeitsgehalt.
Sollten Sie z.B. wegen einer bereits länger bestehenden behinderungsbedingten Funktionseinschränkung vergleichsweise wenig verdienen,
ist für die Eingabe des Bruttos und des Nettos eine fiktive Berechnungsgrundlage zu beachten:
Nach §48 SGB IX soll ein Rehabilitand, der zur Berechnung des Übergangsgeldes vergleichsweise wenig verdiente, Übergangsgeld in Höhe einer
Mindesthöhe erhalten.
Aus diesem Grund soll das Arbeitsentgelt, das für die Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde gelegt wird, mindestens einem
fiktiven Arbeitsentgelt, nämlich dem tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelt entsprechen.
In diesem Fall ist also das fiktive Arbeitsentgelt als "Monatsgehalt Brutto " und 65 Prozent davon als "Monatsgehalt Netto " einzutragen.
Im nächsten Feld geben Sie bitte den beitragspflichtigen Teil Ihrer erhaltenen
Einmalzahlungen des letzten Jahres vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit an. Dazu zählen z.B.
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder auch Gewinnbeteiligungen. Der beitragspflichtige Teil der Einmalzahlungen ist
wiederum der Teil, der für die Beitragsberechnung zur Rentenversicherung herangezogen wurde. Beitragsfreie
Bezüge bleiben bei der Berechnung des Übergangsgeldes unberücksichtigt. Die Einmalzahlungen werden bei der
Übergangsgeldberechnung dem monatlichen Gehalt anteilig hinzugerechnet und somit berücksichtigt.
Geben Sie im Folgenden bitte an, ob Sie hinsichtlich Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung dem Beitrittsgebiet West oder Ost
angehören. Das beim Übergangsgeld höchstens zu berücksichtigende Einkommen wird durch die Beitragsbemessungsgrenze der
Rentenversicherung nach oben begrenzt. Diese liegt 2022 für das Beitrittgebiet West bei 7.050 Euro (2021 bei 7.100 Euro) und für Ost
2022 bei 6.750 Euro (2021 bei 6.700 Euro) monatlich.
Schließlich können Sie noch angeben, ob Sie mindestens ein Kind haben, für das Sie kindergeldberechtigt sind oder
ob Ihr Lebenspartner eine Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann, weil dieser Sie pflegt oder selbst der Pflege bedarf
und keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat. In diesem Fall erhalten Sie ein höheres
Übergangsgeld als die übrigen Leistungsempfänger.
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Anhand Herrn Schulzes Einkünfte ergibt sich das kumulierte beitragspflichtige Bruttogehalt vor Beginn der
Rehamaßnahme in Höhe von 4.500 Euro. Es setzt sich zusammen aus seinem laufenden Brutto-Monatsgehalt sowie
anteilig aus den für die Rentenversicherung beitragspflichtigen Einmalzahlungen, nämlich seinem Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Dieses kumulierte Brutto ist in
§ 46 SGB IX
"Höhe und Berechnung des Übergangsgelds" als Regelentgelt definiert. Dieses Regelentgelt ist für die Berechnung des Übergangsgelds
durch die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung nach oben mit 7.050 Euro (West) bzw. 6.750 Euro (Ost)
im Jahr 2022 je Monat begrenzt. Das Regelentgelt ist demnach der kleinere der beiden Beträge, also bei der vorliegenden
Rechnung 4.500 Euro.
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Im Unterschied zu anderen Entgeltersatzleistungen wie z.B. Krankengeld oder
Verletztengeld, übernimmt der Leistungserbringer, also die Rentenkasse, die
gesamten Beiträge zur Sozialversicherung.
Übergangsgeld ist steuerfrei, muss jedoch bei der Steuererklärung angegeben werden. Es wird zur Berechnung des
Steuersatzes herangezogen und unterliegt dem Progressionsvorbehalt,
wodurch letztlich doch eine steuerliche Mehrbelastung aufgrund des Übergangsgeldes entsteht. Diese steuerliche Auswirkung kann mit dem
Progressionsvorbehalt-Rechner berechnet werden.
Rechner ↑Inhalt ↑Tipp1: Kurtagegeld-Versicherung abschließen
Schließen Sie eine Kurtagegeldversicherung ab, um die Versorgungslücke während der Maßnahme zur medizinischen Rehabilition
günstig abzusichern.
Tipp2: Weitere Entgeltersatzleistungen
Zahlreiche Informationen und die passenden Rechner zu
weiteren Entgeltersatzleistungen finden Sie in unserem Themenwelten
Krankengeld und
Verletztengeld.
Wird das 13. Monatsgehalt für die Berechnung des Übergangsgelds einbezogen?
Hallo liebe Redaktion,
ich beginne im Oktober eine Rehabilitation für 5 Wochen. Mein Arbeitgeber hat mir vorsorglich schon eine Gehaltsbescheinigung zur Berechnung des Übergangsgeldes ausgestellt. Dabei fehlt jedoch die Angabe des 13. Monatsgehaltes. Ist das korrekt oder wird das 13. Monatsgehalt in die Berechnung des Übergangsgeldes bzw. Krankengeld einbezogen.
Danke im voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß, Marina H.
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie anhand unseres Rechners für das Übergangsgeld unter https://www.smart-rechner.de/uebergangsgeld/rechner.php ersichtlich, spielt ein 13. Gehalt durchaus eine Rolle zur Berechnung des Übergangsgeldes. Der beitragspflichtige Teil des Weihnachts- bzw. Urlaubsgeldes wird durch 12 geteilt und dem Monatsbrutto auf diese Weise anteilig hinzugerechnet, um das kumulierte Brutto und auch das kumulierte Netto zu erhalten.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Ist das Krankengeld die Berechnungsbasis für das Übergangsgeld?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Krankengeld bezogen und bin jetzt in medizinischer Reha. Das Übergangsgeld fällt kleiner aus als das Krankengeld. Ist das Krankengeld, welches ich erhalten habe, die Rechenbasis?
Wenn ich nach der REHA wieder Krankengeld bekomme, ist das wieder so hoch, wie vor der Reha?
Bärbel
Sehr geehrte Frau D.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Krankengeld können Sie mit Hilfe unseres Krankengeldrechners unter https://www.smart-rechner.de/krankengeld/rechner.php berechnen. Das Übergangsgeld anhand des Übergangsgeldrechners unter https://www.smart-rechner.de/uebergangsgeld/rechner.php. Hier können sie den Hilfetexten hinter den entsprechenden Buttons entnehmen, dass als Berechnungsgrundlage - egal, ob Kranken- der Übergangsgeld - immer das letzte Brutto vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit gilt. Anhand der Hilfetexte im Ergebnisfenster wird ersichtlich, dass das Übergangsgeld anders berechnet wird, als das Krankengeld, weshalb es, zumindest in Ihrem Fall leider geringer ausfällt.
Nach der Reha müssten Sie wieder das Krankengeld in der vorherigen Höhe erhalten. Fragen Sie aber vorsichtshalber einmal bei dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Krankenversicherung nach.
Mit herzlichen Grüßen
Stefan Banse
Wie ist die Berechnungsgrundlage für Übergangsgeld nach Krankengeld?
Wie wird das Übergangsgeld berechnet, wenn man schon Krankengeld bezieht? Vom Krankengeld netto oder vom letzten Einkommen? Bitte genau erläutern. Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Horst B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/Studientexte/Reha-Recht/13_uebergangsgeld.pdf können Sie zum Thema Übergangsgeld eine Broschüre der Deutschen Rentenversicherung downloaden. In Kapitel 6 „Weitergeltung der Berechnungsgeltung“ auf Seite 82 wird auf Ihre Fragestellung eingegangen. Dort heißt es:
"Versicherten, die unmittelbar vor Beginn der Leistung zur Rehabilitation Krankengeld bezogen haben und die unmittelbar vor Beginn des Krankengeldes rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer waren, wird das Übergangsgeld von der gleichen Berechnungsgrundlage wie das Krankengeld berechnet (§ 69 SGB IX). „
Demnach wird das Übergangsgeld unter Berücksichtigung des letzten Einkommens und nicht auf Grundlage des Krankengeldes berechnet. Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.
Mit herzlichen Grüßen und noch ein schönes Restwochenende
Zeugnis meiner höchsten Qualifikation als Grundlage für das Übergangsgeld?
Hallo,
ich weiß nicht, ob ich mit meiner Frage bei Ihnen richtig bin, aber ich versuche es ganz einfach mal.
Ich werde demnächst eine Umschulung über den Rentenversicherungsbund antreten...
Meine Frage nun an Sie:
ich musste ein Zeugnis meiner höchsten Qualifikation abgeben und eine Entgelt-Bescheinigung vom Arbeitgeber !
Ausf welcher Grundlage ( höchste Qualifikation oder letzter Lohn ) wird denn nun das Übergangsgeld berechnet ?
Lg RS
Hallo Frau S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei unserem Übergangsgeldrechner unter https://www.smart-rechner.de/uebergangsgeld/rechner.php wird beschrieben, dass einerseits das letzte Bruttogehalt zugrunde gelegt wird, andererseits aber bei länger bestehender Funktionseinschränkung aber eine fiktive Berechnungsgrundlage gewählt werden kann:
Sollten Sie z.B. wegen einer bereits länger bestehenden behinderungsbedingten Funktionseinschränkung vergleichsweise wenig verdienen, ist für die Eingabe des Bruttos und des Nettos eine fiktive Berechnungsgrundlage zu beachten: Nach §48 SGB IX soll ein Rehabilitand, der zur Berechnung des Übergangsgeldes vergleichsweise wenig verdiente, Übergangsgeld in Höhe einer Mindesthöhe erhalten. Aus diesem Grund soll das Arbeitsentgelt, das für die Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde gelegt wird, mindestens einem fiktiven Arbeitsentgelt, nämlich dem tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelt entsprechen. In diesem Fall ist also das fiktive Arbeitsentgelt als "Monatsgehalt Brutto " und 65 Prozent davon als "Monatsgehalt Netto " einzutragen.
Ich vermute daher, dass mit Hilfe Ihres Zeugnisses folgendes berücksichtigt werden soll: Ihr „fiktives Monatsgehalt“ könnte anhand des ortsüblichen Arbeitsentgelts Ihrer höchsten Qualifikation ermittelt werden, falls dieses höher liegt, als Ihr derzeitiges Monatsgehalt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Haben Sie auch eine Frage zum Thema Übergangsgeld?