Der Rentenlücken-Rechner berechnet anhand Ihrer Angaben zum Bruttogehalt und Geburtsdatum Ihre voraussichtliche Rentenlücke.
Die Rentenlücke ist der Betrag, der Ihnen bei Renteneintritt netto weniger zur Verfügung stehen wird. Berechnet wird das Nettogehalt
sowie die voraussichtliche Nettorente. Die Differenz, also die Lücke zwischen Nettogehalt und Nettorente verdeutlicht meist, dass
man sich möglichst rechtzeitig um die private Altersvorsorge kümmern sollte, um den späteren Finanzbedarf abzudecken.
Geben Sie bitte Ihr Geburtsdatum ein.
Anhand des Geburtsdatums kalkuliert der Rentenlücken-Rechner zusammen mit ihrem derzeitgen Brutto eine Hochrechnung für den Beginn und die
voraussichtliche Höhe Ihrer künftigen Rente.
Alter bei Berufseinstieg
Geben Sie bitte an, ab welchem Alter Sie als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer tätig wurden.
Ab diesem Zeitpunkt wurden Rentenpunkte gesammelt und vom Rentenlücken-Rechner berücksichtigt.
Derzeitiges Bruttogehalt
Bitte geben sie Ihre derzeitiges Bruttogehalt an.
Das aktuelle Bruttogehalt bildet hier zum einen die Grundlage für die Berechnung der künftigen Rentenhöhe,
zum anderen wird das aktuelle Nettogehalt berechnet, um dieses mit der künftigen Nettorente zu vergleichen. Die Differenz ist die
voraussichtliche Rentenlücke.
Steuerklasse
Bitte geben Sie Ihre Steuerklasse an.
Damit Sie nicht zu viele Eingaben zur Berechnung der Rentenlücke machen müssen, geht der Rechner anhand des Nettolohns und der
Nettorente vereinfachend von folgenden Annahmen aus:
Bei Steuerklasse 2 werden zwei auf der Lohsteuerkarte eingetragene Kinderfreibeträge angenommen, ansonsten keine.
Bei Steuerklasse 3 wird für die Besteuerung der voraussichtlichen Rente davon ausgegangen, dass dann das Splittingverfahren, also die gemeinsame Veranlagung angewandt wird.
Bei allen anderen Steuerklassen basiert die Besteuerung der Rente auf dem Grundtarif, also der getrennten Veranlagung.
Kirchensteuer
Bitte wählen Sie hier aus, wie hoch Ihr Kirchensteuersatz ist.
Die Kirchensteuer beträgt derzeit in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent und in den übrigen Bundesländern 9 Prozent der Einkommensteuer.
Überwiegender Arbeitsort
Geben Sie bitte an, ob Ihre überwiegende Arbeitsstätte in den alten oder in den neuen Bundesländern liegt.
Abhängig davon ist der für die Berechnung der Rentenhöhe maßgebende Rentenwert. Der aktuelle Rentenwert Ost
beträgt 33,47 Euro und der Rentenwert West beträgt 34,19 Euro.
Der entsprechende aktuelle Rentenwert wird mit den erzielten Entgeltpunkten (Rentenpunken) multipliziert, um die monatliche
Rente zu berechnen.
Herr Adams ist am 04.01.1989 geboren, Anfang 2022 also 33 Jahre alt und möchte zu diesem Zeitpunkt wissen, wie groß seine voraussichtliche Rentenlücke sein wird.
Herr Adams hat mit 20 seine Ausbildung als Einzelhandelskaufmann begonnen, danach seinen Wehrdienst absolviert und ist seit dem als Einzelhandelskaufmann beschäftigt.
Nun im Alter von 33 Jahren verdient er monatlich 3.000 Euro brutto.
Er hat Steuerklasse 1 und zahlt 9 Prozent Kirchensteuer.
Der Zusatzbeitrag seiner Krankenversicherung entspricht dem durchschnittlichen Satz von 1.3 Prozent (2022)
Die Regelaltersrente beginnt für Herrn Adams mit 67 Jahren am 01.02.2056.
Die Höhe seiner Regelaltersrente wird anhand seines derzeitigen Bruttogehalts, seines Alters bei Berufseinstieg
und seines überwiegenden Arbeitsortes hochgerechnet.
Der Rentenlücken-Rechner ermittelt über ein Näherungsverfahren die durch Herrn Adams gesammelten
Entgeltpunkte (Rentenpunkte) vom Beginn seiner beruflichen
Laufbahn bis zum Renteneintritt. Genaueres zu diesem Verfahren zur Berechnung der Entgeltpunkte
können sie auf der Seite zu unserem Rentenrechner oder beim Infobutton zur Regelaltersrente im
Ergebnis des obigen Rentenlücken-Rechners in Erfahrung bringen.
Gemäß der Rentenformel ergibt sich für Herrn Adams folgendes:
Von Herrn Adams künftiger Bruttorente sind noch Abschläge, nämlich seine Beiträge zur Sozialversicherung sowie Steuern abzuziehen. Diese gliedern sich für
2022 wie folgt:
Für die Prognose wird hier zur Berechnung der Steuern und Sozialversicherungsabgaben die aktuelle Gesetzgebung mit den derzeitigen
Sozialversicherungs- bzw. Steuersätzen verwendet. Zu Beginn der Rente wird jedoch die dann geltende Regelung herangezogen.
Dabei werden die Steuern für die Rente grundsätzlich jährlich erhoben. Hier wurden sie zum Vergleich mit dem derzeitigen monatlichen Nettogehalt auf den Monat herabgerechnet.
Zunächst wird also das zu versteuernde Jahreseinkommen anhand der Rente berechnet. Dann wird der je nach Alter zu gewährende
Rentenfreibetrag sowie die Sozialversicherungsbeiträge
als Vorsorgeaufwendungen abgezogen. Nach abschließenden Abzügen von Werbungskostenpauschbetrag und Sonderausgabenpauschbetrag erhält man das zu versteuernde Einkommen von Herrn Adams.
Unter Berücksichtigung des Grundfreibetrags von 9.984 Euro (2022) sind somit jährlich 1.252 Euro, also monatlich 104,33 Euro Einkommensteuern für Herrn Adams fällig.
Nettorente
Herrn Adams Nettorente beträgt demnach 1.531,82 Euro − 168,50 Euro − 113,71 Euro = 1.249,61 Euro
Die Rentenlücke bzw. Versorgungslücke ist der Betrag, der Herrn Adams nach Renteneintritt netto voraussichtlich weniger zur Verfügung stehen wird.
Dieser Betrag ist die Differenz von Nettogehalt zur Nettorente.
Rentenlücke
Herrn Adams Rentenlücke beträgt demnach 1.979,74 Euro − 1.249,61 Euro = 730,13 Euro
Damit beträgt die voraussichtliche Nettorente von Herrn Adams nur noch 63,12 Prozent vom Nettogehalt.
Wird die Inflation bei der Rentenlücke berücksichtigt?
Unser Nutzer si....e.de hatte am 14.01.2022 folgende Frage: Guten Tag,
ich habe Ihren Rentenlückenrechner genutzt. Vielen Dank für Ihr sehr gutes Angebot ! Allerdings stellt sich mir die Frage, wie die Inflation von heute bis zu meinem geplanten Renteneintrittsdatum berücksichtigt wird. Muss ich das parallel selbst mit berücksichtigen oder habe ich einen Denkfehler? Vielen Dank für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen, Simone H.
Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 14.01.2022: Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Vorweg möchte ich betonen, das der Rentenlückenrechner unter https://www.smart-rechner.de/rentenluecke/rechner.php lediglich eine grobe Hochrechnung Ihrer zu erwartenden Rente vornimmt.
Der Rechner geht dabei von Ihrem jetzigen Gehalt und der hochgerechneten zu erwartenden Rente anhand des derzeitigen Rentenwerts, also dem Wert von im 1. Halbjahr 2022 geltenden 34,19 Euro West (33,47 Euro Ost) je erworbenen Rentenpunkt aus.
Wenn man davon ausgeht, dass langfristig sowohl die Gehälter als auch der Rentenwert (dieser wird jährlich u.a. unter Berücksichtigung der Inflation und der allgemeinen Gehaltsentwicklung angepasst) parallel zur Inflation steigen, sollte zumindest die Hochrechnung des prozentualen Verhältnisses zwischen Brutto und Rente bestehen bleiben. Also davon ausgehend, dass Gehalt und Rente aufgrund der Inflation gleichermaßen wachsen, wird später weiterhin ein Anteil der voraussichtlichen Rente von beispielsweise 60 Prozent vom Nettogehalt zu erwarten sein. Die Lücke in Euro würde gemäß der Inflation allerdings steigen.
Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen können.
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Rentenlücke" verwendet:
Die Seiten der Themenwelt "Rentenlücke" wurden zuletzt am 18.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Wird die Inflation bei der Rentenlücke berücksichtigt?
Guten Tag,
ich habe Ihren Rentenlückenrechner genutzt. Vielen Dank für Ihr sehr gutes Angebot ! Allerdings stellt sich mir die Frage, wie die Inflation von heute bis zu meinem geplanten Renteneintrittsdatum berücksichtigt wird. Muss ich das parallel selbst mit berücksichtigen oder habe ich einen Denkfehler? Vielen Dank für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen, Simone H.
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Vorweg möchte ich betonen, das der Rentenlückenrechner unter https://www.smart-rechner.de/rentenluecke/rechner.php lediglich eine grobe Hochrechnung Ihrer zu erwartenden Rente vornimmt.
Der Rechner geht dabei von Ihrem jetzigen Gehalt und der hochgerechneten zu erwartenden Rente anhand des derzeitigen Rentenwerts, also dem Wert von im 1. Halbjahr 2022 geltenden 34,19 Euro West (33,47 Euro Ost) je erworbenen Rentenpunkt aus.
Wenn man davon ausgeht, dass langfristig sowohl die Gehälter als auch der Rentenwert (dieser wird jährlich u.a. unter Berücksichtigung der Inflation und der allgemeinen Gehaltsentwicklung angepasst) parallel zur Inflation steigen, sollte zumindest die Hochrechnung des prozentualen Verhältnisses zwischen Brutto und Rente bestehen bleiben. Also davon ausgehend, dass Gehalt und Rente aufgrund der Inflation gleichermaßen wachsen, wird später weiterhin ein Anteil der voraussichtlichen Rente von beispielsweise 60 Prozent vom Nettogehalt zu erwarten sein. Die Lücke in Euro würde gemäß der Inflation allerdings steigen.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
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