Rentenhöhe

Rentenpunkte - mit Beispiel und einfachem Online-Rechner

Thema Altersrente ﹣ Rentenpunkte

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Rentenrechner

Einfacher Rentenrechner ✔ Mit dem Rentenrechner berechnen Sie die voraussichtliche Rentenhöhe im Alter und erhalten zahlreiche Informationen zu den unterschiedlichen Altersrenten, eventuellen Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente und vielem mehr.

Die gesetzliche Rente soll jedem Versicherten im Alter ein angenehmes und auch angemessenes Leben ermöglichen. Wie hoch die tatsächliche Rentenzahlung ist, hängt davon ab, wie viel Beitrag man während seiner Erwerbstätigkeit auf seinem Rentenkonto eingezahlt hat.

Nun sammelt aber dieses Konto nicht einfach das Geld ein und bewahrt es für später auf, wie ein traditionelles Sparbuch. Die Rentenversicherung rechnet die eingezahlten Beiträge in Rentenpunkte um, die auch Entgeltpunkte genannt werden.

Rentenpunkte als Basis für die Berechnung der eigenen Rente

Die deutsche Rentenversicherung versteht sich als Solidargemeinschaft, in der die Rentenzahlungen aus den Beiträgen der Versicherten finanziert werden. Verpflichtet zur Zahlung sind alle Arbeitnehmer, die gesetzlich sozialversichert sind. Selbstständige Gewerbetreibende oder Freiberufler können sich freiwillig versichern lassen. Bei der Rentenzahlung soll die Lebensleistung des Einzelnen honoriert werden, dafür werden auch erbrachte Leistungen für die Gemeinschaft angerechnet. Zeiten für die Kindererziehung zählen zum Beispiel dazu.


Die Formel und der praktische Online-Rechner

Für die Ermittlung der monatlichen Rentenhöhe verwendet die Versicherung diese Formel:

Monatsrente =
Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor

Viel einfacher geht es mit unserem Rentenrechner!

Das steckt hinter den Faktoren

Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor bei Eintritt in die Rente mit Erreichen der Regelaltersgrenze beträgt 1,0. Bei einem früheren Rentenbezug gibt es für jeden Monat einen Abschlag. Arbeitet der Versicherte länger, erhält er natürlich einen Zuschlag.

Rentenwert

Jedem eingezahlten Entgeltpunkt wird ein Eurobetrag zugeordnet- das ist der aktuelle Rentenwert. Dieser wird regelmäßig von der Bundesregierung überprüft und angehoben, wenn die allgemeinen Lebens­haltungs­kosten und/oder das Lohnniveau in Deutschland gestiegen sind. Meist wird diese Erhöhung in Prozent angegeben. Bei der Mitteilung, dass die Renten zum Beispiel um zwei Prozent steigen, wird der aktuelle Rentenwert um diesen Satz angehoben.

Rentenartfaktor

Für jede Art der Rente gibt es einen Rentenartfaktor – der Faktor für die Altersrente ist 1,0. Für eine Halbwaisenrente liegt er zum Beispiel bei 0,1.

All diese Komponenten der Rentenformel sind schnell zu ermitteln. Sie gelten für eine große Gruppe an Versicherten, sie werden gesetzlich vorgegeben und veröffentlicht. Einzig der Faktor der Entgeltpunkte ist für jeden Versicherten individuell. Die deutsche Rentenversicherung informiert ihre Mitglieder regelmäßig darüber, welchen Stand ihr Rentenkonto erreicht hat – und gibt dabei auch die Entgeltpunkte an.

So wird aus Beitrag ein Entgeltpunkt

Jeder Versicherte muss von seinem Bruttolohn einen bestimmten Prozentsatz an die Rentenversicherung abführen, der Arbeitgeber gibt die zweite Hälfte dazu. Zusammen beträgt der Rentenbeitragssatz gesetzlich Versicherter derzeit etwas unter 19 Prozent. Die Höhe des Beitrages ist also von der Lohnsumme abhängig – daher wird dem Durchschnittslohn eines deutschen Arbeitnehmers im Jahr der Entgeltwert 1,0 für die Rente zugeordnet. Der persönliche Entgeltwert des Versicherten errechnet sich dann aus dem Verhältnis seines Jahreslohnes zum deutschen Durch­schnitts­lohn.


Dazu ein Beispiel

Angenommen, die Rentenversicherung würde ein Durch­schnitts­einkommen von 40.000 Euro ermitteln, so würde diesem Entgelt der Rentenpunkt 1,0 zugewiesen. Jedes andere Einkommen würden dann damit verglichen werden:

Einkommen in EuroEntgeltpunkte
40.0001,000
25.0000,625
30.0000,750
50.0001,250
60.0001,500

Die Rente für einen Arbeitnehmer, der 40 Jahre in die Rente eingezahlt hat und dabei immer ein Entgelt erzielte, das 30 Prozent über dem Durch­schnitts­lohn lag, wird dann so errechnet:

Entgeltpunkte: 40 x 1,3 = 52

Die Monatsrente würde sich schließlich anhand der Rentenformel wie folgt berechnen:

52 (Entgeltpunkte)
× 1,0 (Zugangsfaktor bei Eintritt in die Rente mit dem Regelalter)
× 34,19 Euro (Rentenwert Anfang 2022 für die alten Bundesländer)
× 1,0 (Rentenartfaktor für die Altersrente)
= 1.777,88 Euro Monatsrente

Die wichtigsten Faktoren der Entgeltpunkte

Je mehr Entgeltpunkte, desto höher also die Rentenzahlung jeden Monat. Dabei wird die Summe der Rentenpunkte zum einen von der Dauer der Beitragszahlungen und zum anderen von der Höhe des Lohnes bestimmt. Gutverdiener in Deutschland, die durchgängig erwerbstätig waren, profitieren von diesem System. Beschäftigten im Niedriglohnsektor, die dazu über mehrere Jahre nicht erwerbstätig waren, droht die Altersarmut. Besonders betroffen davon sind Frauen.

Anrechenbare Zeiten für Mütter oder für Pflegende

Um hier gegenzusteuern, wurde in den letzten Jahren die Mütterrente eingeführt. Erwerbstätige Frauen (aber auch Männer), die wegen der Erziehung von Kinder oder der Pflege von Angehörigen zu Hause bleiben und daher keinen Verdienst haben, profitieren hier von der Solidar­gemeinschaft. Ihnen werden zum Zeitpunkt des Renteneintritts Entgeltpunkte hinzugerechnet, die auf einem fiktiven Entgeltbezug in den Monaten ohne Beitragszahlung beruhen.

Weitere Anrechnungszeiten

Auch für Monate, in denen Zivildienst geleistet wurde oder der Versicherte arbeitslos war, werden für die Rentenberechnung Entgeltpunkte hinzugerechnet, die aus einem fiktiven Verdienst ermittelt wurden. Diese sind jedoch geringer.

Entgeltpunkte bestimmen die gesetzliche Rente

Genügend Rentenpunkte sind die Grundlage für ausreichende monatliche Zahlungen im Alter. Diese steigen also, je früher der Versicherte mit Beitragszahlungen beginnt und je mehr er verdient. Ein später Einstieg in das Erwerbsleben und Zeiten der Nichtbeschäftigung wirken sich negativ aus. Umso wichtiger wird dann die private Vorsorge als Baustein für die spätere Rente. Die umfassende Beratung zum Thema Altersvorsorge gewinnt für alle deutschen Bürger an Bedeutung.

Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion

  • Ost-West Rechner für Rentenpunkte

    Unser Nutzer ma....b.de hatte am 15.02.2019 folgende Frage:
    Hallo,

    hätte mal eine Frage:
    Ich bin in ganz im Süden von Thüringen geboren und arbeite dort auch.
    Mein Wohnsitz ist allerdings 15 km von meiner Arbeit weg, in Bayern.
    Werden meine Rentenpunkte dann nach der Ost (Arbeit) oder Westtabelle ( Wohnsitz) gezählt ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Marc H.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 15.02.2019:
    Sehr geehrter Herr H.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Hilfetext zu unserem Rentenrechner unter https://www.smart-rechner.de/altersrente/rechner.php heißt es:

    Überwiegender Arbeitsort
    Geben Sie bitte an, ob Ihre überwiegende Arbeitsstätte in den alten oder in den neuen Bundesländern liegt.
    Abhängig davon ist der für die Berechnung der Rentenhöhe maßgebende Rentenwert. Der aktuelle Rentenwert Ost beträgt 30,69 € und der Rentenwert West beträgt 32,03 €. Der entsprechende aktuelle Rentenwert wird mit den erzielten Entgeltpunkten multipliziert, um die monatliche Rente zu berechnen.

    Demnach sammeln Sie gerade Ost-Rentenpunkte. Fragen Sie aber zur Sicherheit bitte beim Rentenversicherungsträger nach.

    Mit besten Grüßen
  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Altersrente?

    Haben Sie fachliche Fragen, dann hilft Ihnen unsere fachliche Beratung gerne weiter.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Altersrente" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 01.04.2022

Die letzten Änderungen in der Themenwelt "Altersrente" wurden am 01.04.2022 umgesetzt durch Stefan Banse. Hauptsächlich wurde folgendes aktualisiert:

  • 01.04.2022: Aktualisierung der Durchschnittsentgelte gemäß Anlage 1 SGB VI
  • 22.03.2022: Hinterlegen der neuen, ab 1. Juli 2022 geltenden Rentenwerte im Rentenrechner: Erhöhung des Rentenwerts Ost von 33,47 Euro auf 35,52 Euro (6,12 Prozent) und des Rentenwert West von 34,19 Euro auf 36,02 Euro (5,35 Prozent).
  • 15.11.2021: Berücksichtigung der Beitrags­bemessungs­grenzen für 2022 im Rentenrechner und Aktualisierung der Durchschnittsentgelte
  • 01.07.2021: Hinterlegen der ab 1. Juli 2021 geltenden Rentenwerte im Rentenrechner sowie in den Texten der Themenwelt Altersrente
  • 15.11.2020: Integration der ab 2021 geltenden Grundrente in den Rentenrechner sowie die entsprechenden Texte.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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