Erfahren Sie mehr, ab wann Sie im Alter in Rente gehen können. Sie erhalten zahlreiche Informationen zu den möglichen Altersrenten, den Voraussetzungen dafür und dem vom Geburtsjahr abhängigen Rentenbeginn. Neben den wichtigsten Fragen und Antworten können Sie sich mit unserem Rentenbeginn-Rechner informieren, ab welchem Renteintrittsalter und ab welchem Datum die möglichen Renten beginnen. Oder besuchen Sie unseren Rentenabschlag-Rechner. Dieser informiert Sie zu den Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme, also bei früherem Beginn der Rente.
Mit unserem Rentenrechner können Sie übrigens auch die voraussichtliche Höhe Ihrer künftigen Rente berechnen.
Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Rentenbeginn
- 01.
Seit wann gelten die Regelungen zum Renteneintritt?
Deutsche Arbeitnehmer werden immer älter, gleichzeitig erblicken deutlich weniger Kinder das Licht der Welt als früher. Damit müssen immer weniger Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung die Renten für die ältere Generation aufbringen. Bereits im April 2007 beschloss die Bundesregierung mit dem Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz grundlegende Änderungen zum Beginn der Altersrente. Während bisher der Renteneintritt mit 65 Jahren möglich war, wird ab dem Jahr 2029 für die meisten Arbeitnehmer das Rentenalter auf 67 Jahre angehoben. Erreicht wird das durch eine schrittweise Anhebung der Lebensarbeitszeit, beginnend im Jahr 2012 mit dem Jahrgang 1947. Alle Arbeitnehmer, die zwischen dem Jahr 1947 und 1963 geboren worden sind, müssen sich ihren möglichen Renteneintritt also erst ausrechnen.
- 02.
Gibt es Unterschiede zwischen Männern und Frauen?
Viele Jahre lang durften Frauen in Deutschland früher in Rente gehen als Männer. Diese Unterschiede zwischen weiblichen und männlichen Arbeitnehmern werden heute nicht mehr gemacht. Die Regelungen zum Renteneintrittsalter gelten für beide Geschlechter.
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- 03.
Welche Jahrgänge dürfen wie in Rente gehen?
Das Gesetz zur Anhebung des Renteneintrittsalters sah die erste Anhebung der Lebensarbeitszeit für das Jahr 2012 vor. Wer zu diesem Zeitpunkt in Rente gehen wollte, war Jahrgang 1947 und 65 Jahre alt. Der Rentenbeginn verschob sich auf 65 Jahre und einem Monat. Jahrgang 1948 durfte dann im Jahr 2013 mit 65 Jahren und zwei Monaten in Rente gehen – so wird bis zum Jahr 2024 das Rentenalter auf 66 Jahre angehoben. Danach geht es in Schritten von zwei Monaten weiter. Für den dann kommenden Geburtsjahrgang 1959 liegt das Renteneintrittsalter bei 66 Jahren und zwei Monaten, Jahrgang 1960 geht mit 66 Jahren und vier Monaten in Rente. Im Jahr 2029 ist die Anpassung beendet, dann gehen alle 1964 geborenen Arbeitnehmer mit 67 Jahren in die Altersrente.
Rentenbeginn-Rechner
- 04.
45 Jahre Beiträge für die Rente – wann kann man Rente beziehen?
Wer frühzeitig im Arbeitsleben stand, hat über viele Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Nach 45 Jahren Wartezeit kann ein besonders langjährig Versicherter, so die offizielle Bezeichnung, ohne Abschläge zwei Jahre früher in Rente gehen. Geburtsjahrgänge vor 1953 durften mit 63 Jahren Altersrente beziehen. Für die folgenden Jahrgänge greifen auch hier die Regelungen zur Anhebung des Rentenalters. Allerdings verlängert sich die Lebensarbeitszeit jedes Jahr um zwei Monate. Für im Jahr 1953 geborene Arbeitnehmer liegt das Renteneintrittsalter bei 63 Jahren und zwei Monaten, der Jahrgang 1954 darf mit 63 Jahren und 4 Monaten Rente beziehen. Ab dem Geburtsjahr 1964 liegt der Renteneintritt dann für besonders langjährig Versicherte bei 65 Jahren.
- 05.
Unter welchen Bedingungen ist ein frühzeitiger Renteneintritt mit Abschlägen möglich?
Nach 35 Jahren Beitragszahlung gelten Arbeitnehmer als langjährig versichert. Sie dürfen schon ab dem 63. Lebensjahr in Rente gehen, allerdings mit deutlichen Abschlägen. Diese liegen bei 0,3 Prozent je Monat. Arbeitnehmer, die 48 Monate vor ihrem regulären Renteneintritt ihre Berufstätigkeit aufgeben möchten, müssen also immerhin mit 14,4 Prozentpunkten Abzügen im Monat leben. Da durch die frühere Rente auch keine Beiträge mehr geleistet werden, fällt die Rente ohnehin niedriger aus.
- 06.
Beeinflussen Wartezeiten den Rentenbeginn?
Grundlage für die Rentenberechnung sind die beitragspflichtigen Arbeitsjahre. Welche Zeiten außerdem anerkannt werden, ist unterschiedlich. Altersrente kann beantragen, wer mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt hat. Hier werden auch die Zeiten für die Kindererziehung anerkannt, Wehrdienst- oder Zivildienstzeiten sowie Entgeltersatzzahlungen. Hinzu kommen auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich. Bei der Wartezeit von 35 Jahren (für die langjährigen Versicherten) werden außerdem das Mutterschutzgeld, Arbeitslosengeld, Krankheit und Rehabilitation berücksichtigt. Bei der Wartezeit von 45 Jahren (für besonders langjährige Versicherte) erkennt die Rentenversicherung zusätzlich auch Zeiten freiwilliger Beitragszahlungen an.
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- 07.
Wann können Bezieher einer Erwerbsminderungsrente reguläre Rente erhalten?
Rentenzahlungen für eine teilweise oder vollständige Erwerbsminderung werden bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet. In der Regel erhalten die Rentner also dann mit 67 Jahren Altersrente.
- 08.
Welche Regelungen gelten für Schwerbehinderte?
Personen mit einer Behinderung von mehr als 50 Prozent konnten früher mit 63 Jahren Altersrente beziehen, letztmalig galt das für den Geburtsjahrgang 1951. Auch hier sind die Lebensarbeitszeiten angehoben worden. Im Jahr 2022 müssen Schwerbehinderte bei ihrem Rentenbeginn schon 64 Jahre sein. 2029 wird die schrittweise Anpassung um zwei Monate beendet sein, dann geht der Jahrgang 1964 mit 65 Jahren in Altersrente.
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- 09.
Arbeitslos und kein Job in Aussicht – kann ich in Rente gehen?
Für ältere Arbeitnehmer ist es schwer, eine neue Anstellung zu finden. Doch die besonderen Regelungen für einen vorzeitigen Renteneintritt, die das Sozialgesetzbuch vorsehen, gelten nur für die Jahrgänge bis 1951. Im Jahr 2018 sind die letzten Versicherten mit 67 Jahren in Rente gegangen, die davon profitieren konnten. Damit sind diese Regelungen ausgelaufen.
- 10.
Wird das Renteneintrittsalter weiter verschoben?
Die Prognosen der Wirtschaftsexperten sagen voraus, dass die Beitragszahlungen der Arbeitnehmer künftig nicht ausreichen werden, um das Rentenniveau zu halten. Viele erwarten daher in den nächsten Jahren weitere Anpassungen des Renteneintrittsalters. Hochrechnungen sprechen vom Rentenbeginn mit 73 Jahren. Wie die Bundesregierung und die Rentenversicherung dieses Thema lösen, bleibt abzuwarten.
Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Renteneintrittsalter" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- BMAS Altersrenten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung am 17.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Renteneintrittsalter" wurden zuletzt am 17.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 12.11.2021
- 06.08.2019: Textliche Anpassungen des Ratgeberartikels Rente mit 60.
- 13.03.2019: Veröffentlichung neuer Ratgeberartikel: Regelaltersrente, Rentenalter, Rente mit 60 und Renteneintrittsalter Tabelle
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
Was ändert sich bei Arbeitslosigkeit vor Renteneintritt?
Sehr geehrte Damen und Herren,
als besonders langjährig Versicherter dürfte ich mit 64 Jahren und 2 Monaten in Rente gehen (Geburtsjahr 1959) ohne Abschläge. Meine Frage wäre: Aus gesundheitlichen Gründen möchte ich aber bereits mit 63 Jahren aufhören zu arbeiten und mich arbeitslos melden. Hätte dies einen Einfluss auf meinen geplanten Renteneintritt mit 64 Jahren und 2 Monaten?
Vielen Dank und freundliche Grüße, W.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Unseres Wissens ist dies theoretisch möglich. Bitte beachten Sie aber, dass die Zeiten der Arbeitslosigkeit ggf. nicht als anrechenbare Zeiten für die erforderlichen 45 Jahre der Rente für besonders langjährige Versicherte gelten.
Fragen Sie aber vorsichtshalber auch einmal bei der Deutschen Rentenversicherung selbst nach. Unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html können Sie einen unverbindlichen Termin buchen.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Muss man bei Schwerbehinderung früher in Rente?
Hallo Ihr Mitarbeiter von Smart-Rechner,
befinde mich in einer misslichen Lage, da ich früher als erwartet in Rente gehen soll. Der Grund wird begründet, da ich ein schwerbehinderter Mensch bin ( 50 Prozent ). Das sagt mein Arbeitgeber, aber laut Vereinbarung bin ich laut Härtefallregelung nach §11 TV UmBw frei gestellt. Ich soll darauf einen Auflösungsvertrag unterschreiben, was ich aber als Nötigung sehe.
Nach Rentenanpassungsgesetz würde ich mit 65 J. und 11 Mon. in Rente gehen. Bin ich verpflichtet eher in Rente zu gehen? Finde keinen Hinweis im Internet. Würde mich freuen über eine Antwort, wie Ihr es das Gesetz sieht oder aussagt.
Mit freundlichen Gruß Birgit S.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Unseres Erachtens müssen Sie nicht früher in Rente gehen. Anhand unseres Rentenbeginn-Rechners unter https://www.smart-rechner.de/rentenbeginn/rechner.php ist ersichtlich, dass Sie zwar auf eigenen Wunsch gegebenenfalls früher in Rente gehen können, die Regelaltersgrenze liegt allerdings für Schwerbehinderte und für nicht Behinderte genau gleich hoch.
Allerdings kennen wir die weiteren Details Ihres individuellen Falls nicht. So ist eventuell in Ihrem Arbeitsvertrag eine bestimmte und eventuell anders lautende Regelung enthalten. Daher sollten Sie möglichst den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen - spätestens sobald sich die Situation mit Ihrem Arbeitgeber zuspitzt.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Ist das Renteneintrittsalter abhängig von der Anzahl der Kinder?
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage lautet, inwiefern sich das Renteneintrittsalter durch die Anzahl der Kinder ändern kann.
MfG Carla Köhler
Sehr geehrte Frau Köhler,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Anzahl der Kinder hat keine Auswirkungen auf das Renteneintrittsalter. Jedoch erhöht sich wahrscheinlich Ihr Rentenanspruch, da Sie für die Erziehung der Kinder Rentenpunkte erhalten (Stichwort „Mütterrente“).
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Haben Sie auch eine Frage zum Thema Renteneintrittsalter?