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Rentenrechner
Einfacher Rentenrechner ✔ Mit dem Rentenrechner berechnen Sie die voraussichtliche Rentenhöhe im Alter und erhalten zahlreiche Informationen zu den unterschiedlichen Altersrenten, eventuellen Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente und vielem mehr.Viele Arbeitnehmer freuen sich nach einem langen Arbeitsleben auf ihren Ruhestand. Sie träumen von ausgedehnten Reisen, sie möchten ihre Enkel verwöhnen und ihr Zuhause genießen. Doch deutsche Bürger werden immer älter – und das reguläre Renteneintrittsalter verschiebt sich nach hinten. Anrechenbare Beitragsjahre, Flexirente und Rente mit Abschlägen sind Schlagworte, die durch die Medien geistern.
Die wichtigsten Fragen
Der Regelfall heute: Rente mit 67
Die letzten Rentenreformen der Bundesrepublik Deutschland sehen eine schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre vor. Die Mindestwartezeit auf den Anspruch der gesetzlichen Altersvorsorge bei uns beträgt 5 Jahre. Der Geburtsjahrgang 1964 wird der erste sein, bei dem sowohl Männer als auch Frauen erst mit dem Erreichen des 67. Lebensjahres ihre volle gesetzliche Altersrente beziehen können. In der Rentenversicherung wird diese auch als Regelaltersrente bezeichnet. Da aufgrund der erwarteten niedrigen Zahlung die Rente für die Erhaltung des gewohnten Lebensstandards nicht ausreichen dürfte, ist zusätzliche private oder betriebliche Vorsorge unbedingt notwendig. Verwenden Sie unseren Rechner, um das Renteneintrittsalter zu berechnen.
Vorweg bitte beachten: Fehlende Entgeltpunkte
Ganz egal, ob Sie mit oder ohne Abschläge früher in Rente gehen können, müssen sie beachten, dass Sie bei früherem Renteneintritt weniger Beitragsjahre aufweisen und damit weniger Entgeltpunkte (Rentenpunkte) sammeln können. Gehen Sie z.B. zwei Jahre früher in Rente, fehlen Ihnen neben eventuellen Rentenabschlägen auch zwei Jahre in Ihrem Rentenkonto. Einem Durchschnittsverdiener entgeht somit je Jahr früherem Rentenbeginn ein Entgeltpunkt und damit derzeit (1. Hj. 2022) dauerhaft monatlich 33,47 Euro im Osten und 34,19 Euro im Westen.
Wer kann früher abschlagsfrei in Rente gehen?
Arbeitnehmer, die früher in Rente gehen möchten, müssen verschiedene Bedingungen erfüllen und außerdem erhebliche Abschläge auf ihre Rente hinnehmen. Doch es gibt Ausnahmen.
Besonders langjährig Versicherte
Nach 45 Beitragsjahren gelten Arbeitnehmer als besonders langjährig versichert. Sie dürfen (ebenfalls gültig für den Jahrgang 1964) ohne Abschläge bereits mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres in Rente gehen. Für ältere Arbeitnehmer ist das sogar noch einige Monate früher möglich. Eine gute Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten des Rentenbeginns finden Sie hier.
Schwerbehinderte Versicherte
Menschen mit einer Schwerbehinderung von mehr als 50 Prozent und mit mindestens 35 Beitragsjahren können ebenfalls mit 65 Jahren in Rente gehen. Sie können die Rente unter Abschlägen bis zu 3 Jahre früher als regulär in Anspruch nehmen.
Rente mit 63 für langjährig Versicherte: Die Frührente ist mit Abschlägen möglich
Als langjährig Versicherter, also nach mindestens 35 Beitragsjahren, können Arbeitnehmer mit Abschlägen bereits mit 63 in Rente gehen. Der abschlagsfreie, reguläre Beginn der Rente für langjährig Versicherte liegt je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 (gestaffelt vor Jahrgang 1964) und 67 Jahren (ab Jahrgang 1964). Ab Geburtsjahrgang 1964 sind die Abschläge für die Rente mit 63 daher besonders hoch, da die Rente vier Jahre früher als regulär angetreten werden kann. Nicht vergessen werden darf, dass neben den Abschlägen auch weniger Rentenpunkte (Entgeltpunkte) bis zur vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente gesammelt werden können. Die volle Rentenhöhe wird Frührentnern also nicht ausgezahlt.
Hier noch einmal im Überblick:
Regelaltersrente | Rente für langjährig Versicherte | Rente für besonders langjährig Versicherte | Rente für schwerbehinderte Versicherte | |
---|---|---|---|---|
Mindestversicherungszeit | 5 | 35 | 45 | 35 |
Reguläres Renteneintrittsalter * | 65-67 | 65-67 | 63-65 | 63-65 |
Vorzeitige Inanspruchnahme ** |
nicht möglich | ab 63 | nicht möglich | ab 3 Jahre vor regulärem Beginn |
* Das Renteneintrittsalter ist abhängig vom Geburtsjahr: Für ältere Jahrgänge ist das Eintrittsalter gestaffelt beginnend mit dem niedrigeren Wert. Ab Jahrgang 1964 ist das Eintrittsalter dann am höchsten.
** Die Abschläge für die vorzeitige Inanspruchnahme betragen dauerhaft 0,3% der Rente je vorzeitigem Monat.
Mit welchen Abschlägen müssen Sie rechnen?
Bei der Rente mit 63 müssen die Ruheständler für jeden Monat, den sie früher in Rente gehen möchten, einen Abschlag von 0,3 Prozent auf ihre Rente akzeptieren. Dieser fällt auch dann nicht weg, wenn Sie später die Regelaltersgrenze erreichen. Die einmal errechnete Rente erhalten Sie also bis zu Ihrem Ableben, die Abschläge wirken sich auch auf Hinterbliebenenrenten aus. Die meisten von uns möchten ihren Ruhestand lange genießen – daher muss die Entscheidung für oder gegen die Frühpensionierung auch gut überlegt sein. Eine frühzeitige Planung des Rentenbeginns ist auch deshalb zu empfehlen, weil zur Vermeidung der Rentenabschläge auch ab dem 50. Lebensjahr eine Sonderzahlung in die Rentenversicherung erlaubt ist.
Liegt der Regelalterseintritt eines Arbeitnehmers, der nach seinem 63. Geburtstag frühzeitig Rente beziehen möchte, bei 67 Jahren, so kann sich der Abschlag auf immerhin 14,4 Prozent summieren: 4 Jahre x 12 Monate x 0,3 Prozent = 14,4 Prozent.
Rente mit 63 - Hier ein konkretes Beispiel:
Ein Angestellter hat 37 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt. Er ist Jahrgang 1960, im November 2024 wird er seinen 64. Geburtstag feiern. Er plant dann, zum 01. Januar 2025 in Rente zu gehen. Sein Regeleintrittsalter liegt bei 66 Jahren und 4 Monaten. Zum geplanten Rentenbeginn ist er 64 Jahre und 1 Monat alt. Er zieht die Rente um 2 Jahre und 3 Monate vor, insgesamt also um 27 Monate. Er muss mit Abschlägen von 8,1 Prozent rechnen:
27 Monate x 0,3 Prozent = 8,1 Prozent.
Bei einer erwarteten Rentenhöhe von 1500 Euro im Monat sind das immerhin 121,50 Euro. Natürlich ließe sich der Rentenabschlag auch durch einen Hinzuverdienst zur Rente mindern – die Höchstgrenze liegt jedoch bei monatlich 450 Euro.
Wie oben beschrieben, fehlen bei früherem Rentenbeginn darüber hinaus für die weniger geleisteten 27 Beitragsmonate entsprechende Rentenpunkte, was die zu erwartende Rente weiter dauerhaft mindert.
Was wird als Beitragsjahr angerechnet?
Voraussetzung für einen Anspruch auf Zahlungen aus der Rentenversicherung sind mindestens fünf beitragspflichtige Beschäftigungsjahre. Doch der Versicherte muss nicht unbedingt Lohn- und Gehaltseingänge eines Arbeitsgebers vorweisen können. Als anrechnungsfähige Beitragsjahre gelten auch Ersatzzeiten, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, aus dem Rentensplitting oder aus Minijobs. Als Beitragszeit zählen auch Zeiten der Kindererziehung (36 Monate), des Wehr- oder Zivildienstes und der Berufsausbildung, aber auch Monate mit Sozialleistungen, Vorruhestandsgeldern oder Pflegeentgelten.
Bei den langjährig und den besonders langjährig Versicherten gehören außerdem Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten zu den Beitragsjahren. Angerechnet werden zum Beispiel Krankheit – oder Rehabilitationszeiten, Schwangerschaft und Mutterschutz, Arbeitslosigkeit und Schul-, Fach- und Hochschulzeiten. Berücksichtigt werden außerdem Kindererziehungszeiten für das letzte Kind bis zum 10. Lebensjahr.
Einen guten Überblick, welche Zeiten der Nicht-Beschäftigung für die Rente berücksichtigt werden, gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung.
Die Flexirente – was ist das?
Seit dem Juli 2017 gibt es die Flexirente. Diese Regelungen sehen eine Anhebung der Hinzuverdienstgrenze für Bezieher von vorzeitigen Renten auf den Betrag von 6.300 Euro vor. Die monatliche Grenze von 450 Euro entfällt. Von darüber hinaus verdienten Entgelten werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Versicherte, die bereits eine Regelaltersrente beziehen, dürfen nach wie vor unbegrenzt dazuverdienen. Wer sich noch fit fühlt und sogar nach dem Erreichen des 65. bzw. 67. Lebensjahres noch weiter arbeiten möchte, wird belohnt. Künftig wird es einen Rentenzuschlag in Höhe von 0,5 Prozent für jeden weitergearbeiteten Monat geben. Eine Verschiebung des Renteneintritts um ein Jahr erhöht die künftige Rente also um immerhin 6 Prozent.
Ich möchte in Rente gehen – was ist zu tun?
Spätestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn sollte der Rentenantrag bei der zuständigen Stelle der deutschen Rentenversicherung eingegangen sein. Möchten Sie bereits vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, lohnt sich eine ausführliche Beratung. Vereinbaren Sie hier rechtzeitig einen Termin. Die Beratungsstellen und ihre Öffnungszeiten finden Sie auf der Webseite der Rentenversicherung im Internet. Jedes Jahr versendet die Behörde außerdem die Berechnung Ihrer voraussichtlichen Rentenhöhe. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherungszeiten lückenlos geklärt sind. Nur wenn alle Beitragsjahre nachgewiesen werden können, werden Sie die richtige Rente erhalten.Was andere Leser auch gelesen haben
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Altersrente" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- BMAS Altersrenten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung am 01.04.2022
Die letzten Änderungen in der Themenwelt "Altersrente" wurden am 01.04.2022 umgesetzt durch Stefan Banse. Hauptsächlich wurde folgendes aktualisiert:
- 01.04.2022: Aktualisierung der Durchschnittsentgelte gemäß Anlage 1 SGB VI
- 22.03.2022: Hinterlegen der neuen, ab 1. Juli 2022 geltenden Rentenwerte im Rentenrechner: Erhöhung des Rentenwerts Ost von 33,47 Euro auf 35,52 Euro (6,12 Prozent) und des Rentenwert West von 34,19 Euro auf 36,02 Euro (5,35 Prozent).
- 15.11.2021: Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenzen für 2022 im Rentenrechner und Aktualisierung der Durchschnittsentgelte
- 01.07.2021: Hinterlegen der ab 1. Juli 2021 geltenden Rentenwerte im Rentenrechner sowie in den Texten der Themenwelt Altersrente
- 15.11.2020: Integration der ab 2021 geltenden Grundrente in den Rentenrechner sowie die entsprechenden Texte.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt