Rentenbeginn

Renteneintrittsalter berechnen

Thema Renteneintrittsalter ﹣ Rechner
Top Ratgeber
bei Amazon:

"Meine Rente" der Stiftung Warentest

Berechnen Sie mit dem Rentenbeginn-Rechner das Renteneintrittsalter sowie das Datum des Beginns der Rente. Anhand Ihres Geburtsdatums berechnet der Rechner gesetzeskonform das Eintrittsalter für die Regelaltersrente - die sogenannte Regelaltersgrenze. Außerdem werden abhängig von den weiteren Eingaben der frühestmögliche Rentenbeginn einer geeigneten Rente sowie der Rentenbeginn und das Renteneintrittsalter bei vorzeitiger Inanspruch­nahme berechnet.

Werbung

Alles Wissenswerte zum Rentenbeginn mit Beispiel-Berechnung

Rechner ↑Inhalt ↑

Eingabehilfen zum Rentenbeginn-Rechner

Der Rechner enthält im Ergebnisfenster hinter den Info-Buttons zahlreiche Detailinformationen zur den verschiedenen Altersrenten, die dafür jeweils notwendigen Voraussetzungen und deren vom Geburtsjahrgang abhängigen, zu berechnenden Rentenbeginn. Besuchen Sie unseren Rentenrechner, wenn Sie die voraussichtliche Höhe Ihrer künftigen Rente berechnen möchten.

Geburtsdatum

Rentenbeginn-Rechner Geburtsdatum Geben Sie bitte Ihr Geburtsdatum ein. Anhand des Geburtsdatums berechnen wir das Renteneintrittsalter und das Datum des Rentenbeginns für die unterschiedlichen geeigneten Altersrenten. Dazu zählen unter anderem die Regelarbeitsrente, die Altersente für langjährig Versicherte und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Schwerbehindert

Rentenbeginn-Rechner Schwerbehindert Geben Sie bitte an, ob eine Schwerbehinderung, also eine Behinderung mit einem amtlich zuerkannten Grad von mindestens 50 Prozent vorliegt. Bei einer Schwerbehinderung und ausreichend langer Wartezeit haben Sie ein Anrecht auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, deren Beginn bereits vor der Regelaltersrente, also der normalen Rente liegt. Darüber hinaus kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorzeitig in Anspruch genommen werden.

Im Bergbau beschäftigt

Rentenbeginn-Rechner Bergbau Geben Sie bitte an, ob Sie ständig unter Tage arbeiten. Dann haben Sie bei ausreichend langer Wartezeit ein Anrecht auf die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, deren Beginn bereits vor der Regelaltersrente, also der normalen Rente liegt.

Rechner ↑Inhalt ↑

Altersrenten, deren Voraussetzungen und Renteneintrittsalter nach SGB VI

Der Rentenbeginn-Rechner berücksichtigt alle im sechsten Sozialgesetzbuch aufgeführten relevanten Renten. Berechnet wird abhängig von Geburtsdatum und den weiteren Angaben der reguläre Beginn und, falls möglich der Beginn der Rente bei vorzeitiger Inanspruch­nahme. Zu jeder dieser möglichen Renten wird auch die Wartezeit, also die Mindest­versicherungs­zeit aufgeführt. Diese wird in § 50 SGB VI geregelt und kann einerseits durch Beitragszeiten, andererseits mit sogenannten beitragsfreien Zeiten, wie z.B. Kindeserziehung oder Ausbildung erfüllt werden. Schule und Studium ab dem 17. Geburtstag (kurz: Ausbildungszeiten) werden für maximal 8 Jahre als Anrechnungszeit zur Erfüllung der Wartezeit für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und für die Altersrente für langjährig Versicherte berücksichtigt. Diese Ausbildungszeiten gelten nicht als beitragsfreie Zeiten bei der Rente für besonders langjährig Versicherte. Der Beginn der jeweiligen Rente ist immer der erste des Folgemonats nach Erreichen der Altersgrenze. Ausnahme: Der Geburtstag fällt auf den ersten Tag des Monats. Dann kann die Rente schon im selben Monat bezogen werden.

Rechner ↑Inhalt ↑

Was ist die Regelaltersrente?

Die Regelaltersrente ist die normale Altersrente. Versicherte haben Anspruch auf diese Rente, wenn

  • die allgemeine Mindest­versicherungs­zeit (Wartezeit) von fünf Jahren erfüllt ist sowie
  • abhängig vom Geburtsjahr bzw. Jahrgang die Regelaltersgrenze zwischen 65 und 67 Lebensjahren erreicht ist.

Diese Altersrente können Sie nicht vorzeitig erhalten. Übrigens kann bei Bezug der Regelaltersrente ohne Anrechnung auf die Rente unbegrenzt hinzuverdient werden. Darin unterscheidet sich die Regelaltersrente von den anderen Altersrenten.

Regelaltersgrenze abhängig vom Geburtsjahr

Grundsätzlich wird die Regelaltersgrenze, also das Renteneintrittsalter gemäß § 35 SGB VI mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Diese Altersgrenze lag bei Renteneintritt bis einschließlich 2011 noch bei 65 Jahren und wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen höheren Rentenbezugszeit seit 2012 stufenweise auf 67 Jahre erhöht. Geregelt ist dies in § 235, wonach die Regelaltersgrenze für vor 1947 Geborene bei 65 Jahren verbleibt. Für Versicherte ab Jahrgang 1947 beginnt die Rente erst später gemäß unten stehender Tabelle.

Tabelle Rentenbeginn Regelaltersrente (Regelaltersgrenze)

Geburtsjahr / JahrgangRegelaltersgrenze
vor 194765
194765 + 1 Monat
194865 + 2 Monate
194965 + 3 Monate
195065 + 4 Monate
195165 + 5 Monate
195265 + 6 Monate
195365 + 7 Monate
195465 + 8 Monate
195565 + 9 Monate
195665 + 10 Monate
195765 + 11 Monate
195866
195966 + 2 Monate
196066 + 4 Monate
196166 + 6 Monate
196266 + 8 Monate
196366 + 10 Monate
ab 196467

Vertrauensschutz

Abweichend vom zu berechnenden Rentenbeginn gemäß Tabelle liegt die Altersgrenze weiterhin bei 65 Jahren für Versicherte, die vor 1955 geboren sind sowie vor 2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der von § 2 und 3 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.

Rechner ↑Inhalt ↑

Was ist die Altersrente für langjährig Versicherte?

Versicherte haben Anspruch auf "Altersrente für langjährig Versicherte", wenn

  • die Mindest­versicherungs­zeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllt ist sowie
  • abhängig vom Geburtsjahrgang die Altersgrenze zwischen 65 und 67 Lebensjahren erreicht ist.

Im Vergleich zur Regelaltersrente, die bereits nach einer Versicherungs- bzw Wartezeit von 5 Jahren bezogen werden kann, kann man diese Rente mit Abschlägen in Höhe von 0,3 Prozent je Monat von der für den Zeitpunkt der Inanspruchnahme zu erwartenden Rente bereits vorzeitig ab 63 Jahren in Anspruch nehmen.

Altersgrenze abhängig vom Geburtsjahr

Grundsätzlich wird die Altersgrenze, also das Renteneintrittsalter für langjährig Versicherte gemäß § 36 SGB VI mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Diese Altersgrenze lag bei Renteneintritt bis einschließlich 2013 noch bei 65 Jahren und wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen höheren Rentenbezugszeit seit 2014 stufenweise auf 67 Jahre erhöht. Geregelt ist dies in § 236, wonach die Altersgrenze für vor 1949 Geborene bei 65 Jahren verbleibt. Für Versicherte, die ab 1949 geboren sind, erhöht sie sich gemäß folgender Tabelle.

Tabelle Rentenbeginn für langjährig Versicherte

Geburtsjahr / JahrgangAltersgrenze
vor 194965
1949 Jan65 + 1 Monat
1949 Feb65 + 2 Monate
1949 März–Dez65 + 3 Monate
195065 + 4 Monate
195165 + 5 Monate
195265 + 6 Monate
195365 + 7 Monate
195465 + 8 Monate
195565 + 9 Monate
195665 + 10 Monate
195765 + 11 Monate
195866
195966 + 2 Monate
196066 + 4 Monate
196166 + 6 Monate
196266 + 8 Monate
196366 + 10 Monate
ab 196467

Vertrauensschutz

Abweichend vom zu berechnenden Rentenbeginn gemäß Tabelle liegt die Altersgrenze weiterhin bei 65 Jahren für Versicherte, die vor 1955 geboren sind sowie vor 2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der von § 2 und 3 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.

Rechner ↑Inhalt ↑

Was ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen?

Versicherte haben Anspruch auf "Altersrente für schwerbehinderte Menschen", wenn

  • die Mindest­versicherungs­zeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllt ist,
  • bei Beginn der Altersrente mindestens eine 50%ige Schwerbehinderung anerkannt ist sowie
  • abhängig vom Geburtsjahr die Altersgrenze zwischen 63 und 65 Lebensjahren erreicht ist.

Diese Altersrente können Sie mit Abschlägen in Höhe von 0,3 Prozent je Monat bereits vorzeitig ab drei Jahre vor der Altersgrenze in Anspruch nehmen.

Altersgrenze abhängig vom Geburtsjahr

Grundsätzlich wird die Altersgrenze, also das Renteneintrittsalter für schwerbehinderte Menschen gemäß § 37 SGB VI mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Diese Altersgrenze lag bei Renteneintritt bis einschließlich 2014 noch bei 63 Jahren und wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen höheren Rentenbezugszeit seit 2015 stufenweise auf 65 Jahre erhöht. Geregelt ist dies in § 236a, wonach die Altersgrenze für vor 1952 Geborene bei 63 Jahren verbleibt. Für Versicherte, die ab 1952 geboren sind, erhöht sie sich gemäß folgender Tabelle.

Tabelle Rentenbeginn für schwerbehinderte Menschen

Geburtsjahr / JahrgangAltersgrenze
vor 195263
1952 Jan63 + 1 Monat
1952 Feb63 + 2 Monate
1952 März63 + 3 Monate
1952 April63 + 4 Monate
1952 Mai63 + 5 Monate
1952 Juni–Dez63 + 6 Monate
195363 + 7 Monate
195463 + 8 Monate
195563 + 9 Monate
195663 + 10 Monate
195763 + 11 Monate
195864 
195964 + 2 Monate
196064 + 4 Monate
196164 + 6 Monate
196264 + 8 Monate
196364 + 10 Monate
ab 196465

Die vorzeitige Inanspruch­nahme dieser Rente ist stets ab drei Jahre vor den oben definierten Altersgrenzen möglich.

Vertrauensschutz

Abweichend vom zu berechnenden Rentenbeginn gemäß Tabelle liegt die Altersgrenze weiterhin bei 63 Jahren für Versicherte, die am 1. Januar 2007 als schwerbehinderte Menschen anerkannt waren und vor 1955 geboren sind sowie vor 2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der von § 2 und 3 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.

Rechner ↑Inhalt ↑

Was ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte?

Versicherte haben Anspruch auf "Altersrente für besonders langjährig Versicherte", wenn

  • die Mindest­versicherungs­zeit (Wartezeit) von 45 Jahren erfüllt ist sowie
  • abhängig vom Geburtsjahr die Altersgrenze zwischen 63 und 65 Lebensjahren erreicht ist.

Im Vergleich zur Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre Wartezeit) besteht der Anspruch auf diese Rente bereits zwei Jahre früher. Jedoch kann die Rente für besonders langjährig Versicherte - auch gegen Abschläge - nicht vorzeitig in Anpruch genommen werden.

Altersgrenze abhängig vom Geburtsjahr

Grundsätzlich wird die Altersgrenze, also das Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte gemäß § 38 SGB VI mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Diese Altersgrenze lag bei Renteneintritt bis einschließlich 2015 noch bei 63 Jahren und wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen höheren Rentenbezugszeit seit 2016 stufenweise auf 65 Jahre erhöht. Geregelt ist dies in § 236b, wonach die Altersgrenze für vor 1953 Geborene bei 63 Jahren verbleibt. Für Versicherte, die ab 1953 geboren sind, erhöht sie sich gemäß folgender Tabelle.

Tabelle Rentenbeginn für besonders langjährig Versicherte

Geburtsjahr / JahrgangAltersgrenze
vor 195363
195363 + 2 Monate
195463 + 4 Monate
195563 + 6 Monate
195663 + 8 Monate
195763 + 10 Monate
195864
195964 + 2 Monate
196064 + 4 Monate
196164 + 6 Monate
196264 + 8 Monate
196364 + 10 Monate
ab 196465
Rechner ↑Inhalt ↑

Was ist die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute?

Versicherte haben Anspruch auf "Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute", wenn

  • die Mindest­versicherungs­zeit (Wartezeit) von 25 Jahren erfüllt ist sowie
  • abhängig vom Geburtsjahr die Altersgrenze zwischen 60 und 62 Lebensjahren erreicht ist.

Im Vergleich zur Regelaltersrente besteht der Anspruch auf diese Rente bereits fünf Jahre früher. Jedoch kann die Rente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute - auch gegen Abschläge - nicht vorzeitig in Anpruch genommen werden.

Altersgrenze abhängig vom Geburtsjahr

Grundsätzlich wird die Altersgrenze, also das Renteneintrittsalter für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute gemäß § 40 SGB VI mit Vollendung des 62. Lebensjahres erreicht. Diese Altersgrenze lag bei Renteneintritt bis einschließlich 2011 noch bei 60 Jahren und wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen höheren Rentenbezugszeit seit 2012 stufenweise auf 62 Jahre erhöht. Geregelt ist dies in § 238, wonach die Altersgrenze für vor 1952 Geborene bei 60 Jahren verbleibt. Für Versicherte, die ab 1952 geboren sind, erhöht sie sich gemäß folgender Tabelle.

Tabelle Rentenbeginn für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Geburtsjahr / JahrgangAltersgrenze
vor 195260
1952 Jan60 + 1 Monat
1952 Feb60 + 2 Monate
1952 Mär60 + 3 Monate
1952 Apr60 + 4 Monate
1952 Mai60 + 5 Monate
1952 Jun–Dez60 + 6 Monate
195360 + 7 Monate
195460 + 8 Monate
195560 + 9 Monate
195660 + 10 Monate
195760 + 11 Monate
195861
195961 + 2 Monate
196061 + 4 Monate
196161 + 6 Monate
196261 + 8 Monate
196361 + 10 Monate
ab 196462

Vertrauensschutz

Abweichend davon liegt die Altersgrenze weiterhin bei 60 Jahren für Versicherte, die Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus oder Knappschafts­ausgleichs­leistung bezogen haben.

Rechner ↑Inhalt ↑

Beispiel-Berechnung des Rentenbeginns

Frau Kirsch möchte wissen, ab wann sie mit dem Bezug einer Altersrente rechnen kann.

  • Frau Kirsch ist am 26.06.1959 geboren.
  • Sie hat eine anerkannte Schwerbehinderung in Höhe von 50 Prozent.

1. Berechnung der möglichen Renten

Frau Kirsch stehen drei geeignete Altersenten zur Auswahl:

  • Dies ist zum einen die Regelaltersrente, also die normale Rente. Sie hat gegenüber den anderen Renten den Vorteil, dass Frau Kirsch bei dieser unbegrenzt hinzuverdienen könnte.
  • Da Frau Kirsch voraussichtlich über 35 Beitragsjahre haben wird, kann sie später auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen.
  • Eventuell kommt Frau Kirsch sogar auf 45 Beitragsjahre, so dass sie auch ein Anrecht auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte hätte.

2. Berechnung des Beginns der Regelaltersrente

Das Eintrittsalter für die Regelaltersrente, also der "normalen" Rente liegt grundsätzlich bei 67 Jahren. Frau Kirsch ist Jahrgang 1959 und kann die Regelalterserente gemäß obiger Tabelle bereits mit einem Eintrittsalter von 66 Jahren und 2 Monaten am 1.9.2025 beziehen.

3. Berechnung des Beginns der Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Das Eintrittsalter bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen liegt grundsätzlich bei 65 Jahren. Gemäß obiger Tabelle kann Frau Kirsch mit Jahrgang 1959 bereits mit 64 Jahren und 2 Monaten am 1.9.2023 in Rente gehen. Zu beachten ist aber, dass die Rente aufgrund bis dahin weniger gesammelter Entgeltpunkte geringer ausfallen wird, als die Regelaltersrente.

4. Berechnung des Beginns der Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Das Eintrittsalter bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte liegt, ebenso wie bei der Rente für Schwerbehinderte grundsätzlich bei 65 Jahren. Gemäß obiger Tabelle kann Frau Kirsch mit Jahrgang 1959 hier nicht früher in Rente gehen, als bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Gegenüber der Rente für Schwerbehinderte müsste Frau Kirsch hier zudem 45 Beitragsjahre (statt 35) aufweisen.

5. Berechnung des Beginns der frühestmöglichen Rente bei vorzeitiger Inanspruch­nahme

Frau Kirsch könnte die Altersrente für schwerbehinderte Menschen auch früher in Anspruch nehmen. Diese Rente kann sie mit Abschlägen in Höhe von 0,3 Prozent je Monat bereits vorzeitig ab drei Jahre vor ihrer eigentlichen berechneten Rentenbeginn in Anspruch nehmen. Demnach kann Frau Kirsch ab dem 1.9.2020 im Alter von 61 Jahren und 2 Monaten vorzeitig die Rente beginnen. Neben den bis dahin weniger gesammelten Entgeltpunkten, also einer sich ohnehin ergebenden geringeren Rente, werden beim frühestmöglichen Beginn (36 Monate früher als regulär) weitere 36 × 0,3  = 10,8 Prozent dauerhaft abgezogen.

Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion

  • Wann kann ich die Rente für besonders langjährig Versicherte beginnen?

    Unser Nutzer Ke....n.de hatte am 21.10.2021 folgende Frage:
    Hallo,

    ich bin am 17.10.1957 geboren und arbeite seit dem 01.09.1977.
    Somit habe ich am 01.09.2022 genau meine 45 Jahre erreicht. An welchem Tag kann ich in Rente für besonders langjährig Versicherte gehen?

    Vielen Dank und freundliche Grüße, Kerstin K.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 22.10.2021:
    Sehr geehrte Frau K.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Grunde haben Sie Ihre Frage schon gleich selbst beantwortet. Mit Ablauf der 45 Jahre, also ab dem 1. September 2022 können Sie die Rente für besonders langjährig Versicherte beziehen. Denn, wie Sie auch mit unserem Rentenbeginn-Rechner unter https://www.smart-rechner.de/rentenbeginn/rechner.php berechnen können, haben Sie das Renteneintrittsalter für die Rente für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 63 Jahren und 10 Monaten für Jahrgang 1957 bereits erreicht.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
  • Welches Gesetz regelt den genauen Monat des Rentenbeginns?

    Unser Nutzer bi....v.de hatte am 12.02.2021 folgende Frage:
    Liebes Redaktionsteam,
    anhand Ihres Rentenbeginn-Rechners unter https://www.smart-rechner.de/rentenbeginn/rechner.php kann man, in Abhängigkeit zum Alter, (unter anderem) den „frühstmöglichen Rentenbeginn ohne Abschlag“ ermitteln lassen. Frage: Wo kann ich die Beschreibung/Gesetz finden, dass erst der Folgemonat für die Berechnung der Monate herangezogen wird (also für alle Kalendertage vom 02. bis zum 31.)? Für den 01. Scheint direkt der Monat zu gelten. Vielen Dank und ich freue mich von Ihnen zu hören.
    Viele Grüße Anke B.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 14.02.2021:
    Sehr geehrte Frau B.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Antwort finden Sie in §99 SGB VI https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__99.html : "Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind […]“

    Wenn also bis zum Ersten des Monats alle Voraussetzungen für den Bezug der Rente erfüllt sind, kann auch ab diesem Monat Rente geleistet werden. Hat man am Ersten dieses Monats z.B. seinen 67. Geburtstag, so hat man am Tag zuvor sein 67. Lebensjahr vollendet. Somit wäre auch die Altersgrenze bereits erfüllt.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
  • Können Sie diesen Renteneintrittsrechner realisieren?

    Unser Nutzer Ma....e.eu hatte am 06.08.2020 folgende Frage:
    Sehr geehrter Herr Banse,
    vielen Dank erstmal, dass Sie online eine Reihe von Rechnern anbieten. Das hilft zur Orientierung.
    Ein Anliegen hätte ich, wobei ich nicht weiß, wie man das sinnvollerweise in einen Online-Rechner einkippen könnte.
    Hintergrund: Wenn man überlegt, zu welchem Datum man in vorgezogene Rente gehen möchte (also zw. 63 und 67), dann gibt es ein Reihe von Themen, die man bei der Wahl eines finanztechnisch optimalen Datums ins Kalkül ziehen muss. Geht man unterjährig (zum Beispiel zum 1.7.) dann sind für dieses Steuerjahr mehrere Faktoren zu berücksichtigen wie
    1. Reguläres Arbeits-Jahreseinkommen (50 Prozent, Jan-Jun)
    2. DRV-Rente (Jul-Dez)
    3. Firmen-Rente (Jul-Dez)
    4. Abfindung und/oder zusätzlich Einmalzahlung der Firmen-Rente (zB. Versorgungskonto)
    All dies führt sicher zu einer sehr hohen Besteuerung im Renteneintrittsjahr. Wahrscheinlich wäre ein Renteneintritt zum 1.1. oder Anfang eines Jahres günstiger.
    Jedenfalls wäre es echt cool, könnte man die Punkte 1-4 in einem Online-Rechner zusammenrechnen, um für ein bestimmtes Datum Steuern und Sozialabgaben im Steuerjahr zu berechnen.
    Schon mal vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Mathias K.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 07.08.2020:
    Sehr geehrter Herr K,
    vielen Dank für Ihr positives Feedback und Ihre Vorschläge für einen neuen Rechner bzw. eine Rechnererweiterung.
    Ihr Vorschlag ist interessant, würde aber zu einem recht großen Rechner, der sehr viele Eingaben erfordert, führen. Unser Ziel ist es, mit eher handlichen Rechnern einen schnellen Überblick zu verschaffen.

    Für Ihre Vorstellungen wäre folgende Vorgehensweise sinnvoll: Der Einkommensteuerrechner unter https://www.smart-rechner.de/einkommensteuer/rechner.php berechnet die jährlich zu entrichtenden Steuer, auch unter Einbeziehung von Einmalzahlungen. Das dort anzugebende „zu versteuernde Einkommen“ entspricht Ihren Bruttojahreseinkünften abzüglich aller für Sie geltenden persönlichen Freibeträge. Dazu gehört auch Ihr persönlicher Rentenfreibetrag, den Sie zuvor mit dem Rentensteuerrechner unter https://www.smart-rechner.de/rentenbesteuerung/rechner.php ermitteln können. Allerdings würden bei dieser Vorgehensweise Ihre Sozialbeiträge nicht berücksichtigt. Diese können Sie wiederum z.B. dem Lohnsteuerrechner unter https://www.smart-rechner.de/lohnsteuer/rechner.php entnehmen. Für die Altersrente ist mit rund 11 Prozent der Bruttorente an Sozialversicherungsbeiträgen zu rechnen (https://www.smart-rechner.de/rentenluecke/rechner.php).

    Letztlich müssen Sie Ihre gesamten Einkünften (ein Fünftel der Abfindung) abzüglich persönlicher Freibeträge im betreffenden Steuerjahr versteuern. Ob hier ein größerer Unterschied z.B. bei unterjährigem Rentenbeginn entsteht, könnten Sie auf diese Weise abschätzen.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und verbleibe mit herzlichen Grüßen
  • Ab wann in Rente bei 45 Beitragsjahren?

    Unser Nutzer uw....e.de hatte am 27.07.2020 folgende Frage:
    Guten Tag,
    ab wann kann ich meine Regelaltersrente (Jahrgang 1964) beziehen wenn ich vom 01.08.1979 - 01.02.2029 Beiträge eingezahlt habe? Dann habe ich ja deutlich mehr als 45 Jahre Beitragszeit.
    In den Online Rechnern kann ich dazu nichts finden, bzw. habe ich keine Eingabemöglichkeit.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Uwe W.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 27.07.2020:
    Sehr geehrter Herr W,
    vielen Dank für Ihre Anfrage. Hatten Sie den den Rentenbeginn-Rechner unter https://www.smart-rechner.de/rentenbeginn/rechner.php genutzt? Nach Eingabe eines Geburtsdatums in 1964 erhalten Sie eigentlich das gewünschte Ergebnis, nämlich die „Frühestmögliche Rente ohne Abschlag“ aufgrund der 45 Beitragsjahre, wie Sie dem zu diesem Punkt gehörenden Hilfetext entnehmen können. Die Regelaltersrente und deren Beginn hingegen ist die „normale“ Altersrente, die Sie auch bei weniger Beitragsjahren beziehen können.

    Sollten Sie also die 45 Jahre erfüllt haben, so würde Ihre Rente 2029 beginnen.
    Mit besten Grüßen
  • Welche Frist muss ich bei frühzeitigem Rentenbeginn beim Arbeitgeber einhalten?

    Unser Nutzer ba....x.de hatte am 09.06.2020 folgende Frage:
    Sehr geehrte Redaktion,
    können Sie mir mitteilen, mit welcher Frist ich verpflichtet bin, dem Arbeitgeber mitzuteilen, wenn ich vorhabe in Rente zu gehen Welche Regelungen gibt es hier?
    Mit freundlichem Gruß
    Rolf W.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 10.06.2020:
    Sehr geehrter W.,
    vielen Dank für Ihre Anfrage. Generell müssen Sie diesbezüglich die Bestimmungen aus Ihrem Arbeitsvertrag einhalten, das heißt, z.B. die entsprechende Kündigungsfrist einhalten.
    Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt ansonsten, den Antrag auf Altersrente etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Dann bleibt für dritte Stellen wie Arbeitgeber oder Krankenkasse ausreichend Zeit, alle nötigen Informationen zu übermitteln.
    Mit herzlichen Grüßen
  • Von welchem Wert wird der Abschlag berechnet?

    Unser Nutzer s.....b.de hatte am 15.03.2019 folgende Frage:
    Hallo und guten Tag,
    ich konnte mich dank Ihrer Seite als langjährig Versicherter (geb. 1957, mindestens 35 Jahre "eingezahlt") identifizieren.
    Mein frühestes Rentenbeginn wäre somit der 1.05.2020 - wobei ich mit 10,5 Prozent Abschlag zu rechnen hätte.
    Allerdings kann ich nirgendwo finden "von was" der Abschlag abgezogen wird. Wie ermittle ich diesen Grundwert oder wo kann ich diesen Grundwert finden?

    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan S.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 16.03.2019:
    Sehr geehrter Herr S.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Die kurze Antwort lautet: Die Abschläge werden von dem Rentenbetrag in Abzug gebracht, der Ihnen bei Renteneintritt zustände.

    Hier kommt die ausführliche Antwort:

    Generell sammeln Sie ja im Laufe Ihres Berufslebens Rentenpunkte. Grundsätzlich gilt: Je höher Ihre jeweils je Jahr erzielten beitragspflichtigen Einnahmen, desto mehr Rentenpunkte können sie sammeln. Verdienen Sie 40 Jahre lang genau so viel wie der Durchschnitt in Deutschland, hätten Sie insgesamt 40 Rentenpunkte. Die Höhe Ihrer Rente ergibt sich dann aus dem Produkt der Rentenpunkte mit dem jedes Jahr zum 1. Juli neu festgelegten Rentenwert, von derzeit vereinfacht 32 Euro. Bei 40 Rentenpunkten ergibt sich also eine Bruttorente von derzeit 1.280 Euro.

    Wenn Sie nun vorzeitig in Rente gehen möchten, werden nur die bis dahin gesammelten Rentenpunkte zugrundegelegt. Bei durchschnittlichem Einkommen verlieren Sie also einen Punkt je Jahr vorzeitiger Inanspruchnahme. Sie würden also je fehlendem Rentenpunkt eine um rund 32 Euro verminderte Rente erhalten. Von dieser verminderten Rente wird dann noch zusätzlich der prozentuale Abschlag dauerhaft in Abzug gebracht. Insofern verlieren Sie gleich doppelt: Aufgrund der verminderten Rentenpunkte erhalten Sie ohnehin eine geringere Rente und es wird ein dauerhafter Abschlag von dieser Rente berechnet.

    Wie hoch Ihr Anspruch bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente ist, können Sie ggf. bei Ihrer Rentenversicherung über eine gesonderte Rentenauskunft erfahren (siehe https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/03_vor_der_rente/03_rentenzeiten/02_nachzahlung_und_erstattung/02_rentenminderung_ausgleichen.html).

    Ansonsten bieten wir den Rentenrechner unter https://www.smart-rechner.de/altersrente/rechner.php an, der die künftige Rente (auch die vorzeitige) nach einem bestimmten Algorithmus hochrechnet. Allerdings wird die Hochrechnung nicht zwingend mit Ihren persönlichen Rentenpunkten übereinstimmen, weshalb der Rechner nur eine erste Einschätzung liefert.

    Mit besten Grüßen

    Stefan Banse
    Unser Nutzer s.....b.de hatte am 17.03.2019 noch eine Nachfrage:
    Hallo Herr Banse, dank für die schnelle Antwort. Gedacht hatte ich mir das schon, nur wird es so nie beschrieben. Es wird immer nur von dem prozentualem Abschlag pro Monat geschrieben, nie aber die Abhängigkeit von der "aktuellen" Entgeltpunkten.
    Mfg Stefan S.
  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Renteneintrittsalter?

    Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen können.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Renteneintrittsalter" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 17.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Renteneintrittsalter" wurden zuletzt am 17.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 12.11.2021

vgwort a27696233d2b4266b76cc3a1a84a0929