Soli berechnen

Soli-Rechner 2022 und 2021 - Abschaffung Solidaritätszuschlag

Der Soli-Rechner berechnet anhand Ihres Einkommens und der Angabe, ob Sie getrennt oder zusammen­veranlagt sind, Ihren Solidaritätszuschlag auf Grundlage der zu berechnenden Einkommensteuer. Berücksichtigt wird hierbei auch die Berechnung des Soli für 2022 und 2021 gemäß des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags, wonach die meisten Steuerzahler seit 2021 gar keinen Solidaritäts­beitrag mehr zahlen müssen. Berechnen Sie selbst, ob und wieviel Soli Sie ab 2022 sparen.

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Alles Wissenswerte zur Solidaritätsbeitrag mit Beispiel-Berechnung

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Abbau des Soli seit 2021

Das am 14.11.2019 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags sieht vor, das ein Großteil der Steuerzahler seit 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen muss. All diese Änderungen des Soli für 2022 und 2021 können Sie mit dem Soli-Rechner berechnen und somit auch die Jahre und Ihre Ersparnis vergleichen. Der Soli für 2022 und 2021 wird also bereits gemäß des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags berechnet.

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Wer muss ab 2021 noch Soli zahlen?

Der Soli beträgt auch 2022 und 2021 weiterhin 5,5 Prozent der zu leistenden Einkommensteuer. Allerdings wurden die bisherigen Freigrenzen stark erhöht. Für Unverheiratete und getrennt veranlagte Steuerzahler stieg diese Freigrenze von 972 Euro auf 16.956 Euro (Einkommensteuer). Entsprechend stieg auch die Freigrenze bei gemeinsamer Steuerveranlagung von zuvor 1.944 Euro auf 33.912 Euro ab 2021. Das heißt, erst ab einer zu zahlenden Einkommensteuer, die über diese Freigrenze hinaus geht, wird der Soli auch erst fällig.

Allerdings wurde bei der Berechnung des Solis bei Überschreiten der Freibeträge ein gleitender Übergang eingeführt: Zuvor betrug der Soli nicht mehr als 20 Prozent des Unterschieds­betrages zwischen der Bemessungs­grundlage - also der Einkommen­steuer - und der jeweils maßgebenden Freigrenze. Seit 2021 hat sich dieser Wert geändert, denn statt 20 Prozent gelten nun 11,9 Prozent des Unterschieds­betrages.

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Wie hoch sind die Freibeträge beim Solidaritätsbeitrag?

Grundsätzlich beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent von der berechneten Einkommensteuer. Jedoch wird der Soli erst ab einer bestimmten Höhe dieser Einkomensteuer berechnet. Die Freigrenzen werden mittels folgender Tabelle veranschaulicht.

Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag
Soli erst ab einer ESt von mehr als...
Steuer­liche Ver­an­la­gungbis 31.12.2020seit 01. 01.2021
Einzel­ver­an­la­gung972 €16.956 €
Zu­sam­men­ver­an­la­gung1.944 €33.912 €
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Gleitender Übergang nach Überschreiten der Freigrenzen

Sobald die Einkomensteuer die jeweilige Freigrenze für den Soli überschreitet, werden nicht gleich die vollen 5,5 Prozent davon als Soli berechnet. Mit Hilfe einer gesonderten Berechnung wird dafür gesorgt, dass die Höhe des Soli ab Überschreitung der Freigrenzen langsam anwächst. Dafür sorgt § 4, Satz 2 des Solidaritäts­zuschlag­gesetz: Der Soli darf seit 2021 demnach nicht mehr betragen als 11,9 Prozent (20 Prozent bis einschl. 2020) des Unterschieds­betrags zwischen Einkommensteuer und Freigrenze. Durch diese Berechnung beträgt beispiels­weise der Soli bei Zusammen­veranlagung nach Überschreiten der vor 2021 geltenden Freigrenze von 1.944 Euro nicht gleich 5,5 Prozent, sondern nur wenige Cent. Dadurch sind erst ab einer bestimmten Einkommensteuer­last die vollen 5,5 Prozent Soli zu berechnen, wie die folgende Tabelle zeigt.

Solidaritätszuschlag - Gleitender Übergang nach Überschreiten der Freigrenzen
Volle 5,5 % erst ab einer ESt von...
Steuer­liche Ver­an­la­gungbis 31.12.2020seit 01. 01.2021
Einzel­ver­an­la­gung1.340,69 €31.527,56  €
Zu­sam­men­ver­an­la­gung2.681,38 €63.055,13 €
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Beispiele zur Berechnung des Soli

Im Folgenden zeigen wir Ihnen einige Beispiele für die Berechnung des Soli vor und seit 2021. Dabei zeigt sich, dass seit 2021 nur noch Bezieher höherer Einkommen den Solidaritätsbeitrag in vollem Umfang leisten müssen.

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1. Beispiel: Einkommensteuer unter der Soli-Freigrenze vor 2021

12.000 Euro Einkommen

Herr Albers, nicht verheiratet, hat 2020 ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) in Höhe von 12.000 Euro. Demnach muss er eine Einkommensteuer in Höhe von 428 Euro zahlen, welche somit sowohl unterhalb der Soli-Freigrenze von 2020 als auch unter der von 2022/2021 liegt.

Berechnung Soli 2020

Die Freigrenze für den Soli 2020 beträgt für Herrn Albers 972 Euro. Da Herrn Albers Einkommensteuer mit 428 Euro darunter liegt, muss er keinen Soli zahlen.

Berechnung Soli 2022

Die Freigrenze für den Soli 2022 beträgt für Herrn Albers 16.956 Euro. Da Herrn Albers Einkommensteuer 2022 mit 323 Euro darunter liegt, muss er auch 2022 keinen Soli zahlen.

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2. Beispiel: Einkommensteuer über alter Soli-Freigrenze 2020, jedoch unter Soli-Freigrenze 2022/2021

60.000 Euro Einkommen

Herr Berndt, nicht verheiratet, hat 2020 ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 60.000 Euro. Demnach muss er eine Einkommensteuer in Höhe von 16.236 Euro zahlen. Diese liegt über der Soli-Freigrenze von 2020, aber unter der von 2022/2021.

Berechnung Soli 2020

Die Freigrenze für den Soli 2020 beträgt für Herrn Berndt 972 Euro. Da Herrn Berndts Einkommensteuer mit 16.236 Euro darüber liegt, muss er Soli in Höhe von 5,5 Prozent seiner ESt zahlen. Demnach zahlt er einen Soli in Höhe von 892,98 Euro.

Berechnung Soli 2022

Die Freigrenze für den Soli 2022 beträgt für Herrn Berndt 16.956 Euro. Da Herrn Berndts Einkommensteuer 2022 mit 15.932 Euro darunter liegt, muss er keinen Soli zahlen.

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4. Beispiel: Einkommensteuer knapp über Soli-Freigrenze 2022/2021

63.000 Euro Einkommen

Herr Dorsch, nicht verheiratet, hat 2020 ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 63.000 Euro. Demnach muss Herr Dorsch eine Einkommensteuer in Höhe von 17.496 Euro zahlen. Die ESt liegt also weit über der Soli-Freigrenze von 2020, jedoch nur etwas oberhalb der Freigrenze von 2022/2021.

Berechnung Soli 2020

Die Freigrenze für den Soli 2020 beträgt für Herrn Dorsch 972 Euro. Da Herrn Dorschs Einkommensteuer mit 17.496 Euro darüber liegt, muss er Soli in Höhe von 5,5 Prozent seiner ESt zahlen. Demnach zahlt er einen Soli in Höhe von 962,28 Euro.

Berechnung Soli 2022

Die Freigrenze für den Soli 2022 beträgt für Herrn Dorsch 16.956 Euro. Da Herrn Dorsch Einkommensteuer 2022 mit 17.192 Euro nur unwesentlich darüber liegt, muss er weniger als 5,5 Prozent seiner ESt als Soli leisten. Hier kommt nämlich die Regelung zum Tragen, nach welcher der Soli seit 2021 nicht mehr als 11,9 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen der Einkommensteuer und der jeweils maßgebenden Freigrenze sein soll: Herrn Dorschs ESt in Höhe von 17.192 Euro abzüglich der Soli-Freigrenze über 16.956 Euro sind 236 Euro. Davon 11,9 Prozent sind 28,08 Euro. Statt 5,5 Prozent seiner ESt, also 945,56 Euro, muss Herr Dorsch 2022 nur einen Soli in Höhe von 28,08 Euro zahlen.

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3. Beispiel: Einkommensteuer über Soli-Freigrenze 2022/2021

100.000 Euro Einkommen

Herr Calmund, nicht verheiratet, hat 2020 ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 100.000 Euro. Demnach muss er eine Einkommensteuer in Höhe von 33.036 Euro zahlen. Die ESt liegt damit sowohl über der Soli-Freigrenze von 2020 als auch über der von 2022/2021.

Berechnung Soli 2020

Die Freigrenze für den Soli 2020 beträgt für Herrn Calmund 972 Euro. Da Herrn Calmunds Einkommensteuer mit 33.036 Euro darüber liegt, muss er Soli in Höhe von 5,5 Prozent seiner ESt zahlen. Demnach zahlt er einen Soli in Höhe von 1.816,98 Euro.

Berechnung Soli 2022

Die Freigrenze für den Soli 2022 beträgt für Herrn Calmund 16.956 Euro. Da Herrn Calmunds Einkommensteuer 2022 mit 32.732 Euro darüber liegt, muss er Soli in Höhe von 5,5 Prozent seiner ESt zahlen. Demnach zahlt er 2022 auch einen Soli in Höhe von 1.800,26 Euro.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Solidaritätszuschlag" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 19.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Solidaritätszuschlag" wurden zuletzt am 19.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 02.11.2021

  • 02.11.2021: Anpassen des Soli-Rechners und der Beispiele an den Einkommensteuer­tarif für 2022
  • 15.11.2019: Veröffentlichung des Soli-Rechners
  • Erstellen der Texte für die dazugehörgen Seiten
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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