Berechnen Sie die Anzahl Ihrer Arbeitstage während eines beliebigen Zeitraums unter Berücksichtigung aller
gesetzlichen Feiertage in Ihrem Bundesland. Neben der Zahl der Arbeitstage, enthält das Ergebnis einen
Kalender, der Ihnen alle Informationen zu Arbeitstagen, Wochenenden und Feiertagen übersichtlich bereitstellt.
Tooltips im Kalender geben zudem Detailinformationen beispielsweise zu den jeweiligen Feiertagen an.
Wie ermittelt man die Arbeitstage für die Pendlerpauschale?
Sie möchten im Rahmen Ihrer Steuerklärung Fahrtkosten bzw. die Entfernungspauschale geltend machen und müssen daher die Anzahl
Ihrer Arbeitstage mit dem Arbeitstagerechner für das gesamte Steuerjahr berechnen. Unter Berücksichtigung Ihrer üblichen Wochenarbeitstage, Urlaubs-,
Fortbildungs- und Krankentage sowie Sonn- und Feiertagsarbeit werden sämtliche Arbeitstage gezählt. Anschließend werden
die in Ihrem Bundesland geltenden gesetzlichen Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen, abgezogen, um schließlich die
relevanten Arbeitstage zu erhalten.
Dieses Ergebnis können Sie z.B in unserem Pendlerpauschalen-Rechner
verwenden.
Um bei Projektplanungen oder bei der Einhaltung von Lieferterminen die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage unter
Berücksichtigung von Wochenenden und Feiertagen zu ermitteln, geben Sie im Rechner einfach Beginn und Ende des
Projekts ein. Der Rechner ermittelt, wie viele Arbeitstage ohne Wochenenden und Feiertage Ihnen zur Verfügung stehen.
Gesetzliche Veränderung mit Relevanz auf die Anzahl der Arbeitstage
Neuer Feiertag für Berlin
Berlin erhielt mit dem Tag der Befreiung einmalig für 2020 einen weiteren Feiertag.
Reformationstag ist ab 2018 auch gesetzlicher Feiertag in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Im Ersten Halbjahr 2018 beschlossen die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Einführung des
Reformationstags als gesetzlichen Feiertag ab 2018.
Der Reformationstag am 31. Oktober war zuvor grundsätzlich jedes Jahr Feiertag in den fünf sogenannten neuen Bundesländern, also in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. 2017 galt er anläßlich des 500. Geburtstages Martin Luthers einmalig bundesweit als gesetzlicher Feiertag.
Reformationstag am 31.10.17 ist bundesweiter Feiertag
Der Reformationstag ist grundsätzlich immer Feiertag in den fünf sogenannten neuen Bundesländern, also in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Im Jahr 2017 wurde er aber erstmalig und einmalig bundesweit zu einem Feiertag. Am 31. Oktober 2017 war
in allen deutschen Bundesländern arbeitsfrei. Darauf haten sich die Bundesländer geeinigt. Der Grund dafür lag in der
Feier des 500. Jahrestags der Reformation durch Luther.
Die Seiten der Themenwelt "Arbeitstage" wurden zuletzt am 16.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
30.10.2019: Berücksichtigung des 2020 einmaligen gesetzlichen Feiertages "Tag der Befreiung" in Berlin.
03.03.2019: Hinzufügen neuer gesetzlicher Feiertage ab 2019: Internationaler Frauentag am 8. März in Berlin und Weltkindertag am 20. September in Thüringen
24.10.2018: Splitten der Auswahl im Arbeitstagerechner für das Bundesland Bayern zu "Bayern (evang.)" und "Bayern (kath.)", um die Besonderheit von Mariä Himmelfahrt (15. August) als gesetzlichen Feiertag in Bayern zu berücksichtigen. Denn für Bürger der rund 350 vorwiegend evangelischen Gemeinden in Bayern ist der 15. August im Gegensatz zu den rund 1.700 vorwiegend katholischen Gemeinden kein gesetzlicher Feiertag.
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