Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen - Mindern der Steuerlast

Thema Haushaltsnahe Dienstleistungen ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Wer haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nimmt, kann einen Teil davon von der Steuerschuld abziehen. Bis zu gewissen Maximalbeträgen können 20 Prozent der Aufwände als Steuerbonus Ihre Steuer direkt ermäßigen. Ob Putzhilfe im Mini-Job (450 Euro-Job), Haushaltshilfe vom Dienstleister oder Handwerker. Alle Aufwände für Lohn-, Fahrt und Maschinenkosten inklusive MwSt. bzw. Abgaben können Sie jährlich geltend machen.

Rechner haushaltsnahe Dienstleistungen starten

Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • 01.

    Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

    Die haushaltsnahe Dienstleistung ist ein Begriff aus dem Einkommensteuergesetz. Die dafür erforderlichen Aufwände können eine Steuerermäßigung bewirken. Geregelt wird dies in § 35a des Einkommensteuergesetzes. Grundsätzlich geht es bei haushaltsnahen Dienstleistungen um Arbeiten in privaten Haushalten, die sonst gewöhnlich durch Mitglieder dieses Haushalts erledigt werden, oder um Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen durch Handwerker.

  • 02.

    Warum steuerliche Begünstigung haushaltsnaher Dienstleistungen

    Die steuerliche Förderung wurde erstmals 2003 vom Gesetzgeber erlassen. Seitdem hat es bereits zahlreiche Änderungen gegeben. Grundsätzlich möchte man mit dieser Förderung die Schwarzarbeit in den privaten Haushalten eindämmmen.

Was andere Leser auch gelesen haben

  • 03.

    Wie hoch ist die Steuerermäßigung und was heißt "Direkte Steuerermäßigung"?

    Die Aufwände für haushaltsnahe Dienstleistungen führen zu einer direkten Steuerermäßigung statt nur einer Anrechnung auf das Einkommen. Anders als bei den meisten anderen absetzbaren Kosten, welche steuerlich zunächst nur die Einkünfte mindern, können Sie 20 Prozent der Aufwände für haushaltsnahe Dienstleistungen direkt von Ihrer Steuer abziehen. Bis zu festgelegten Maximalbeträgen "sparen" Sie also ein Fünftel dieser Aufwände inkl. MwSt. bzw. Abgaben.

Rechner haushaltsnahe Dienstleistungen

Werbung
  • 04.

    Welche Arten und Höchstsätze sieht das Gesetz vor?

    Das Einkommensteuergesetz unterscheidet in § 35a zwischen drei Arten der Dienstleistungen, für die unterschiedliche Höchstsätze bzw. Maximalbeträge für die Steuerermäßigungen gelten:

    • Haushaltsnahes Beschäftigungs­verhältnis mit geringfügig Beschäftigten (Mini-Jobber) (max. 510 Euro Steuerbonus)
    • Haushaltsnahe Dienstleistung durch selbstständige Dienstleister (max. 4.000 Euro Steuerbonus)
    • Handwerker­leistungen (max. 1.200 Euro Steuerbonus)

  • 05.

    Was ist ein haushaltsnahes Beschäftigungs­verhältnis mit geringfügig Beschäftigten?

    Eine geringfügige Beschäftigung ist in § 8 SGB IV definiert. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Beschäftigung auf 450 Euro-Basis bzw. als Mini-Jobber. Ein haushaltsnahes Beschäftigungs­verhältnis liegt vor, wenn in einem Privathaushalt Tätigkeiten von dem/der Beschäftigten ausgeübt werden, die sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Dazu zählen beispielsweise Putzen (auch Fenster), Waschen, Bügeln, Einkaufen, Kochen, Backen, Nähen, Gartenarbeit, Versorgung von Kindern oder Pflege von Pflegebedürftigen.

  • 06.

    Was ist eine haushaltsnahe Dienstleistung durch selbstständige Dienstleister?

    Im Unterschied zum haushaltsnahen Beschäftigungs­verhältnis mit geringfügig Beschäftigten wird die Leistung durch Selbstständige oder Mitarbeiter eines Dienstleisters erbracht.

  • 07.

    Was sind Handwerker­leistungen im Zusammenhang mit haushaltsnahen Dienstleistungen?

    Zu den Handwerkerlesitungen zählen alle Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im oder am Haus bzw. auf dem Grundstück. Im einzelnen zählen hierzu beispielsweise der Austausch von Bodenbelägen, Malerarbeiten, Modernisierung von Bädern, Fenstern und Türen, Installateurarbeiten, Schornsteinfeger- sowie Pflaster- und Gartenarbeiten auf dem Grundstück. Da dieses Thema sehr komplex ist, haben wir hierzu einen Ratgeber "Absetzen von handwerklichen Leistungen" geschrieben.

  • 08.

    Welche Aufwände genau sind zu 20 Prozent abziehbar?

    Grundsätzlich abziehbar sind die Arbeitskosten sowie Fahrt- und Maschinenkosten inklusive Mehrwertsteuer bzw. inklusive aller Abgaben im Falle eines Mini-Jobs. Nicht begünstigt sind Materialkosten (außer Verbrauchsmitteln, wie z.B. Schmier- oder Reinigungsmittel). In der Rechnung sollten also Material- und Arbeitskosten getrennt ausgewiesen sein.

  • 09.

    Wieso wird ein Kontoauszug als Nachweis benötigt?

    Die Aufwendungen werden vom Finanzamt meist nur anerkannt, wenn die Bezahlung der Rechnung per Überweisung erfolgt, so dass ein Kontoauszug als Nachweis dienen kann. Barzahlungen sollten also vermieden werden.

  • 10.

    Was mache ich, wenn die Steuerermäßigung höher als meine Einkommensteuer ist? Was ist, wenn die maximalen Ermäßigungbeträge überschritten sind?

    Das Finanzamt zieht die Summe unabhängig von Ihrem persönlichen Steuersatz von der Steuerschuld ab. Dieser Steuerbonus läuft jedoch zu dem Teil ins Leere, der die Höhe Ihrer Steuerlast möglicherweise überschreitet. Für diesen Fall könnten Sie evtl. mit Ihrer Haushaltshilfe bzw. mit Ihrem Handwerker vereinbaren, einen Teil der Rechnungen erst im Folgejahr zu überweisen, um sie erst dann mit 20 Prozent in Abzug zu bringen. Für das Finanzamt ist nämlich der Zeitpunkt der Begleichtung der Rechnung und nicht das Datum der Rechnungsstellung relevant. Ähnliches gilt für den Fall, dass Sie die Maximalbeträge ausgereizt haben und deshalb einen Teil der Aufwände in das kommende Jahre verschieben möchten.

Rechner haushaltsnahe Dienstleistungen starten

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Haushaltsnahe Dienstleistungen" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 15.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Haushaltsnahe Dienstleistungen" wurden zuletzt am 15.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 13.04.2021

  • 10.03.2020: Erweitern der Themenwelt um den Ratgeberartikel Handwerker absetzen
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
vgwort 1b197eb1e78140fc8500fdeb8f837992