Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen - Berechnung der Steuerermäßigung

Beschäftigen Sie eine Putzhilfe auf 450 Euro-Basis? Hilft Ihnen ein Dienstleistungs­unternehmen bei Arbeiten in Ihrem Haushalt? Haben Sie einen Handwerker zur Modernisierung Ihres Bades beauftragt? Alle Aufwände, die Ihnen dabei entstehen, können Sie zu einem Fünftel direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.

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Weitere Informationen zum Rechner für haushaltsnahe Dienstleistungen

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Informationen zum Rechner für haushaltsnahe Dienstleistungen

Das Einkommensteuergesetz enthält in § 35a hierfür alle Regelungen. Dort werden drei Leistungsgruppen haushaltsnaher Dienstleistungen unterschieden. Je nach Einordnung gelten verschiedene Höchstbeträge für die steuerliche Berücksichtigung. Diesen drei Gruppen entsprechen die drei Eingabefelder des Rechners. Geben Sie Ihre jährlichen Aufwände einfach in die entsprechenden Felder ein. Den Rest erledig der Rechner für Sie.

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Übersicht über die Höchstbeträge für die Steuerermäßigung

In folgender Tabelle erhalten Sie eine Übersicht zu den Steuerboni bei einer Beschäftigung gemäß der drei Leistungsgruppen haushaltsnaher Dienstleistungen.

Leistung Steuer­bonus Höchst­abzug max. ausschöpfbar
Haushaltshilfe durch geringfügig Beschäftigte 20 Prozent 510 Euro 2.550 Euro
Haushaltshilfe durch Dienstleister 20 Prozent 4.000 Euro 20.000 Euro
Handwerkliche Leistung 20 Prozent 1.200 Euro 6.000 Euro
Da das Thema Handwerker-Leistungen sehr komplex ist, haben wir hierzu einen Ratgeber "Absetzen von handwerklichen Leistungen" geschrieben.

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Berechnungsbeispiel für haushaltsnahe Dienstleistungen

Sie haben eine Putzfrau auf 450 Euro-Basis, die wöchentlich die Wohnung putzt sowie die Wäsche bügelt. Dafür erhält sie jeweils 40 Euro also monatlich 160 Euro. Das macht jährlich 1.920 Euro zzgl. monatlich 23,98 Euro (Stand 2022) für Steuer- und Sozialabgaben. Der daraus resultierende jährliche Gesamtaufwand beträgt also 2.207,76 Euro. Davon können Sie ein Fünftel von Ihrer Steuerschuld abziehen lassen, das heißt Sie "sparen" 441,55 Euro.

Interessant: Sie haben nach der Steuerermäßigung real insgesamt 2.207,76 Euro − 441,55 Euro = 1.766,21 Euro für die Leistungen Ihrer Putzhilfe ausgegeben. Obwohl sie Steuer- und Sozialabgaben leisten mussten, haben Sie unterm Strich weniger ausgegeben, als wenn Sie Ihrer Putzhilfe die Entlohnung an der Steuer "vorbei" bezahlt hätten. Dann hätten Sie 1.920 Euro ausgegeben. Sie sparen also dank Ihrer Steuerehrlichkeit 154 Euro.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Haushaltsnahe Dienstleistungen" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 15.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Haushaltsnahe Dienstleistungen" wurden zuletzt am 15.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 13.04.2021

  • 10.03.2020: Erweitern der Themenwelt um den Ratgeberartikel Handwerker absetzen
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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