Beschäftigen Sie eine Putzhilfe auf 450 Euro-Basis? Hilft Ihnen ein Dienstleistungsunternehmen bei Arbeiten in Ihrem Haushalt? Haben Sie einen Handwerker zur Modernisierung Ihres Bades beauftragt? Alle Aufwände, die Ihnen dabei entstehen, können Sie zu einem Fünftel direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Haushaltsnahe Dienstleistungen" verwendet:
- § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) - Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Haushaltsnahe Dienstleistung (Wikipedia)
Letzte Aktualisierung am 15.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Haushaltsnahe Dienstleistungen" wurden zuletzt am 15.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 13.04.2021
- 10.03.2020: Erweitern der Themenwelt um den Ratgeberartikel Handwerker absetzen
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt