Rechner zum Thema
Haushaltshilfen-Rechner
Der Rechner zeigt Ihnen alle Steuern, Abgaben und Steuerermäßigungen im Detail. Tragen Sie einfach das monatliche Arbeitsentgelt Ihrer Putzhilfe ein.Eine Putzfrau beschäftigen und damit auch noch Steuern sparen? Ob selbstständiger Unternehmer oder angestellter Arbeitnehmer – mit unseren deutschen Steuergesetzen ist das möglich. Wie hoch die Steuerersparnis ist, ermittelt unser Haushaltsscheck-Rechner mit nur wenigen Eingaben.
Wann kann eine Haushaltshilfe bei der Steuer berücksichtigt werden?
Um die Putzfrau oder den Gärtner von der Steuer abzusetzen, hat der Steuerpflichtige zwei Möglichkeiten:
- Die Putzfrau arbeitet selbstständig und auf eigene Rechnung. Dann dürfen die Zahlungen an sie als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
- Der private Auftraggeber meldet ein Beschäftigungsverhältnis mit der Putzfrau selbst an. In der Regel sind es nur wenige Stunden in der Woche mit einem entsprechenden Lohn, so dass diese Arbeitsverhältnisse als geringfügig Beschäftigungen (sogenannte 450-Euro-Jobs oder auch Mini-Jobs) angemeldet werden können. Zahlungen, die dadurch entstehen, dürfen steuerlich abgesetzt werden.
In welcher Steuererklärung können diese Kosten abgesetzt werden?
Steuerlich gesehen mindern sowohl die Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen als auch Zahlungen an einen Minijobber die Steuerschuld aus der Einkommensteuererklärung. Sie wirken sich also nicht auf den zu versteuernden Verdienst aus, sondern können direkt von der Steuerlast abgezogen werden.
Hier ein Beispiel für die Berechnung
Zu versteuerndes Einkommen im Jahr | 60.000 € |
Steuerlast bei einem persönlichen Steuersatz von 15 Prozent | 9.000 € |
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen | − 510 € |
Verbleibende Steuerlast | = 8.490 € |
Welche Dienstleistungen werden steuerlich begünstigt?
Zu den unterstützenden Tätigkeiten in privaten Haushalten, die steuerlich gefördert werden, zählen
- Reinigungstätigkeiten, auch Treppenreinigung und Fensterputzen
- Hilfe in der Gartenpflege
- Kinderbetreuung
- Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger
- Hilfe beim Einkaufen oder der Essenszubereitung
- Fahrdienste
Welche Regeln gelten bei der Anmeldung einer Putzfrau als Minijobber?
Wird mit der Putzfrau ein Arbeitsverhältnis auf Minijob-Basis vereinbart, so muss dieses bei der Minijobzentrale angemeldet werden. Das geht recht unkompliziert, das Verfahren nennt sich Haushaltsscheck. Im Internet kann das Formular heruntergeladen werden. Minijobber dürfen monatlich 450 Euro verdienen, im Jahr liegt die Grenze bei 5.400 Euro. Zuschläge, zum Beispiel für Nachtarbeit oder für Überstunden, bleiben dabei unberücksichtigt. Unter diesen Umständen bleibt die Tätigkeit sozialversicherungsfrei. Wird dieser Höchstbetrag nicht eingehalten, etwa weil zusätzlich Prämien, Weihnachts- oder Urlaubsgeld ausgereicht werden, so müssen Pflichtversicherungsbeiträge abgeführt werden. Die Anmeldung dafür muss bei der Krankenkasse des Angestellten erfolgen. Eine ungeplante Überschreitung dieser Grenze ist aber in der Regel nicht problematisch.
Natürlich kann die Beschäftigung einer Haushaltshilfe auch mit einer höheren Entlohnung vereinbart werden. Dann jedoch muss das Arbeitsverhältnis wie jedes andere auch bei der Krankenkasse gemeldet werden. Dann gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Beitragspflichten in der Sozialversicherung sowie die Lohnsteuerpflicht.
Ausdrücklich fördert der Fiskus nur legale Ausgaben, keine Schwarzarbeit. Die Beträge müssen daher nachweislich ausgezahlt worden sein. Akzeptiert werden in der Regel nur Überweisungen auf das Konto der Putzhilfe oder der Haushaltshilfe, Barzahlungen nicht. Steuerpflichtige legen die Kontoauszüge als Beleg vor. Entscheidend für die Höchstgrenzen ist dabei das Datum der Zahlung – Vorsicht also bei der Überweisung an die Putzfrau für den Dezember!
Muss die Haushaltshilfe im 450-Euro-Job Dokumente vorlegen?
Die 450-Euro-Jobs sowie das Haushaltsscheckverfahren wurden auch zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingeführt. Die Putzfrau muss eine Versichertennummer der deutschen Sozialversicherung vorlegen, sonst ist eine Anmeldung bei der Minijobzentrale nicht möglich. Eine Anstellung ausländischer Angestellter ist erlaubt, wenn es sich um Bürger der EU, des europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz handelt. Diese sollten aber darauf hingewiesen werden, dass sie ihre eigenen Sozialversicherungsträger über die Aufnahme solch eines Beschäftigungsverhältnisses informieren müssen. Haushaltshilfen auch anderen Ländern benötigen eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, wenn sie eine 450-Euro-Beschäftigung ausüben möchten. Private Steuerpflichtige werden zum Chef für den Minijobber – ein Personalfragebogen kann helfen, alle Daten zu erfassen.
Wird Lohnsteuer fällig?
Die Pflicht zur Abführung von Lohnsteuer entfällt für den Minijobber – als Auftraggeber muss der private Auftraggeber einen pauschalen Lohnsteuerbetrag in Höhe von 2 Prozent abführen.
Welche Abgaben müssen abgeführt werden?
In der Regel wird der Verdienst von 450 Euro brutto gleich netto ausgezahlt. Ausnahmen davon gibt es nur, wenn der Minijobber, also die Putzfrau das ausdrücklich wünscht. Der Angestellte braucht keine Abgaben zu leisten – das übernimmt der Arbeitgeber für ihn. Das gilt auch dann, wenn das Beschäftigungsverhältnis mit einem privaten Steuerpflichtigen abgeschlossen wird. Durch die vereinfachte Anmeldung mit dem Haushaltsscheck ist das Verfahren aber recht einfach, solange der Lohn monatlich gleich hoch ist. Bei einem Verdienst von 450 Euro entstehen 2022 diese Abgaben:
Pauschalbetrag zur Krankenversicherung 5 Prozent | 22,50 Euro |
Pauschalbetrag zur Rentenversicherung 5 Prozent | 22,50 Euro |
Beitrag zur Unfallversicherung 1,6 Prozent | 7,20 Euro |
Umlage U1: 0,9 Prozent | 4,05 Euro |
Umlage U2: 0,29 Prozent | 1,31 Euro |
Pauschale für Lohnsteuer 2 Prozent | 9,00 Euro |
Gesamtbetrag Abgaben, allein von Arbeitgeber zu tragen | = 66,56 Euro |
(Stand 2022)
Gelten diese Regelungen auch, wenn mehrere Tätigkeiten bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeführt werden?
Viele Arbeitnehmer nehmen heute mehrere Beschäftigungen auf, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Meist wird neben dem eigentlichen Hauptberuf noch eine Nebentätigkeit z.B als Putzfrau ausgeübt, doch auch mehrere Minijobs nebeneinander sind erlaubt. Voraussetzung: die Arbeitsverhältnisse müssen mit unterschiedlichen Arbeitgebern vereinbart werden.
Bei Regelungen mit mehreren Arbeitsverhältnissen ist die Abrechnung stets genau zu überprüfen. So treten keine Probleme auf, wenn zwei Minijobs zusammen die 450-Euro-Grenze nicht überschreiten. Verdient der Minijobber allerdings zusammen mehr als diesen Betrag, so werden beide Arbeitsverhältnisse sozialversicherungspflichtig – dann sind erhebliche Beiträge zu bezahlen. Wird ein Minijob dagegen neben einer Haupttätigkeit ausgeübt, so erfolgt keine Zusammenrechnung des Verdienstes. Obwohl im Erstjob schon die Kranken- und Rentenversicherung bezahlt wird, müssen die für den Minijob üblichen Pauschalen abgeführt werden.
Private Arbeitgeber für Minijobber sind für die Anmeldung und Abrechnung der Arbeitsverhältnisse verantwortlich und führen die fälligen Beiträge und Steuern auch direkt ab. Es empfiehlt sich daher, die persönlichen Verhältnisse des Minijobbers genau zu erfragen und zu dokumentieren, zum Beispiel mit einem Personalfragebogen. Für alle Fragen rund um die Minijobs lohnt es sich, die Minijobzentrale zu kontaktieren.
Wie hoch sind die steuerlichen Vorteile?
In der Steuererklärung können die Ausgaben für die Putzfrau als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden. Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen gem §35a EStG wird hinsichtlich der möglichen Steuerersparnis die Art der Dienstleistung unterschieden:
- Bei der Beschäftigung eines Minijobbers zählen neben dem Verdienst von (höchstens) 450 Euro auch die abgeführten Abgaben zu den Ausgaben. Leider ist nicht der gesamte Betrag eines Jahres steuerlich absetzbar, sondern nur 20 Prozent. Zusätzlich hat der Gesetzgeber einen Höchstbetrag von 510 Euro jährlich eingeführt. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das deutsche Einkommensteuergesetz, Paragraph 35a.
- Ist das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig, weil der Höchstbetrag von 5.400 Euro jährlich überschritten wurde, so sind ebenfalls 20 Prozent steuerbegünstigt. Für diese Art der haushaltsnahen Dienstleistung können dann bis zu 4.000 Euro im Jahr eingereicht werden. Die Höchstbeträge gelten je Haushalt, ein Ehepaar kann sie nicht doppelt nutzen.
Beispiel bei Dienstleistung über Minijob
Ein privater Steuerpflichtiger beschäftigt für seinen Haushalt in Deutschland eine Hilfe mit einer monatlich fest vereinbarten Vergütung von 450 Euro. Diese meldet er bei der Minijobzentrale ordnungsgemäß an. Seine Putzhilfe ist deutsche Staatsbürgerin. Er zahlt ihr den Lohn immer am 20. des Monats per Überweisung aus. Damit erfüllt er alle Voraussetzungen, um die Ausgaben steuerlich geltend zu machen.
Summe der Auszahlungen | 12 × 450,00 € = 5.400,00 € |
Summe der Abgaben | 12 × 66,56 € = 798,72 € |
Ausgaben gesamt | 6.2198,72 € |
Davon 20 Prozent | 1.239,74 € |
Maximale Steuerermäßigung jedoch | 510,00 € |
Beispiel bei Dienstleistung über sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
Ein privater Steuerpflichtiger beschäftigt für seinen Haushalt in Deutschland einen Gärtner, der auch im Haushalt hilft, für monatlich 40 Wochenstunden und mit einer fest vereinbarten Vergütung. Diese sozialversicherungspflichtige Tätigkeit meldet er bei der Krankenkasse des Angestellten ordnungsgemäß an. Dieser ist polnischer Staatsbürger, besitzt somit als EU-Bürger eine Arbeitserlaubnis in Deutschland. Der Arbeitgeber zahlt ihm den Lohn immer am 20. des Monats per Überweisung aus. Damit erfüllt er auch hier alle Voraussetzungen, um die Ausgaben steuerlich geltend zu machen.
Summe der Auszahlungen Bruttolohn) | 12 × 3.000,00 € = 36.000,00 € |
Davon 20 Prozent | 7.200,00 € |
Maximale Steuerermäßigung jedoch | 4.000,00 € |
Wo wird die Haushaltskraft im Steuerformular eingetragen?
Heute kann die Einkommensteuererklärung nur noch mit Hilfe eines elektronischen Formulars übermittelt werden. Einen Download dazu findet man im Internet. Wird eine Steuersoftware genutzt, so ähneln die Eingabemasken auch meist dem offiziellen Formular. Für haushaltsnahe Dienstleistungen ist die Seite 3 des Mantelbogens vorgesehen. Alle Ausgaben für einen Minijobber gehören in die Zeile 69. Eingetragen wird hier der Gesamtbetrag der Aufwendungen, nicht der bereits ermittelte Höchstbetrag! Das gilt auch für die Kosten eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses. Die Angaben dazu werden gleich darunter in Zeile 70 erwartet.
Weitere Online-Rechner
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Haushaltsscheck" verwendet:
Letzte Aktualisierung am 15.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Haushaltsscheck" wurden zuletzt am 15.03.2022 redaktionell überprüft durch . Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 26.01.2022
- 26.01.2022: Anpassung der für 2022 neuen Umlagesätze U1 von 1,0 auf 0,9 Prozent und U2 von 0,39 auf 0,29 Prozent im Haushaltshilfen-Rechner sowie in den Texten und Beispielen der Themenwelt Haushaltsscheck.
- 05.11.2020: Anpassen des Berechnungsvorschriften im Haushaltshilfen-Rechner für 2022
- 01.10.2020: Berücksichtigung der neuen Umlagesätze bei Minijobs ab Oktober 2020 im Haushaltshilfen-Rechner: Erhöhung der Umlage U1 auf 1,0 Prozent und Erhöhung der Umlage U2 auf 0,39 Prozent.
- 11.03.2020: Erweitern der Themenwelt um den Ratgeberartikel Putzfrau steuerlich absetzen
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt