In unserem Ratgeber zum Thema Pflegegeld beantworten wir Ihnen gerne die wichtigsten zehn Fragen. Nutzen Sie auch unseren Pflegegeldrechner, um sofort online zu ermitteln, wie viel Pflegegeld Ihnen in einem konkreten Fall zustehen würde.
Erfolgt 2021 oder 2022 eine Pflegegeld-Erhöhung?
Nein, es erfolgt weder 2021 noch in den Folgejahren eine Erhöhung der Pflegegeldes. Gemäß dem am 25. Juni 2021 vom Bundesrat zugestimmten Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung ist aus der noch Ende 2020 angepriesenen "Pflegereform 2021" in vielen Bereichen nur ein Reförmchen geworden:
Entgegen der Ankündigungen vom Bundesgesundheitsminister erfolgt keine Erhöhung des Pflegegeldes. Weder zum angekündigten 1. Juli 2021 noch in den Folgejahren bis von 2022 bis 2025 wird das Pflegegeld erhöht.
Ebenso wurden die in Aussicht gestellten Erhöhungen der Leistungen für die teilstationäre Pflege (Tagespflege bzw. Nachtpflege) oder auch die Verhinderungspflege dauerhaft gestrichen.
Immerhin werden die ambulanten Pflegesachleistungen, also die Leistungen für den ambulanten Pflegedienst ab Januar 2022 um die angekündigten fünf Prozent erhöht und auch bei der vollstationären Pflege wird es ab 2022 Leistungsverbesserungen geben, die aber unter den zunächst geplanten Erhöhungen liegen.
Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Pflegegeld
- 01.
Was ist Pflegegeld?
Pflegebedürftige, die keine Pflegehilfe eines Pflegedienstes beanspruchen, erhalten durch die Pflegepflichtversicherung ein monatliches Pflegegeld. Dadurch soll die ehrenamtliche Pflege und Pflege von Angehörigen unterstützt werden.
- 02.
Wie hoch ist das Pflegegeld
Je nach Pflegegrad, gibt es einen Anspruch auf folgende Beträge.
Pflegegeld für häusliche Pflege durch Privatperson Pflegegrad 2017-2025 Pflegegrad 1 0 € Pflegegrad 2 316 € Pflegegrad 3 545 € Pflegegrad 4 728 € Pflegegrad 5 901 € Erhöhung der Leistungen für teilstationäre Pflege dauerhaft gestrichen
Gemäß dem am 25. Juni 2021 vom Bundesrat zugestimmten Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung erfolgt entgegen anderslautender Ankündigungen weder am 1. Juli 2021 eine fünf-prozentige Erhöhung noch zu anderen Daten bis 2025 eine Erhöhung des Pflegegeldes.
Die fünf Pflegegrade werden durch den medizinischen Dienst im Rahmen eines Verfahrens, welches im Pfelgegradrechner abgebildet ist, festgestellt.
- 03.
Wie werden die Pflegegrade für das Pflegegeld zugeordnet?
Der Pflegegrad ist abhängig vom Grad des Pflegebedarfs und kann mit Hilfe des Pflegegradrechners ermittelt werden. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einem der Pflegegrade 1 bis 5 erfolgt durch die zuständige Pflegekasse mit Hilfe des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.
Pflegegeldrechner 2022
- 04.
Was ist dauerhaft eingeschränkte Alltagskompetenz?
Dieser Begriff wurde noch zu Zeiten der Pflegestufen, die bis Ende 2016 anstelle der Pflegegrade vergeben wurden, verwendet. Die Pflegestufen wurden nochmals unterteilt, um den den Schweregrad von Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen zu berücksichtigen. Seit der Einführung der fünf Pflegegrade wird die eingeschränkte Alltagskompetenz implizit berücksichtigt.
- 05.
Werden Leistungen eines häuslichen (ambulanten) Pflegedienstes erstattet?
Je nach Pflegegrad gibt es einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen ambulanten Pflegedienst, der die häusliche Pflege übernimmt.
Kostenübernahme für ambulante Pflege (Pflegedienst) Pflegegrad 2017-2021 ab 2022 Erhöhung um Pflegegrad 1 125 € 125 € 0 € Pflegegrad 2 689 € 724 € 35 € Pflegegrad 3 1.298 € 1.363 € 65 € Pflegegrad 4 1.612 € 1.693 € 81 € Pflegegrad 5 1.995 € 2.095 € 100 € Terminverschiebung bei Leistungserhöhung für ambulante Pflege
Gemäß dem am 25. Juni 2021 vom Bundesrat zugestimmten Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung erfolgt eine fünf-prozentige Erhöhung dieser ambulanten Pflegesachleistungen für die Pflegegrade 2 bis 5 erst zum 1. Januar 2022. Zuvor wurde diese Erhöhung bereits für den 1. Juli 2021 angekündigt. Die ebenso in Aussicht gestellten jährlichen inflationabedingten Erhöhungen erfolgen bis 2025 nicht.
- 06.
Werden Leistungen der teilstationären Pflege, also Tages- oder Nachtpflege erstattet?
In folgender Tabelle sind die Erstattungen für teilstationäre Pflege anhand der Pflegegrade aufgeführt.
Kostenübernahme für teilstationäre Pflege (Tagespflege) Pflegegrad 2017-2025 Pflegegrad 1 0 € Pflegegrad 2 689 € Pflegegrad 3 1.298 € Pflegegrad 4 1.612 € Pflegegrad 5 1.995 € Erhöhung der Leistungen für teilstationäre Pflege dauerhaft gestrichen
Gemäß dem am 25. Juni 2021 vom Bundesrat zugestimmten Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung erfolgt entgegen der zuvor gemachten Ankündigungen bis einschließlich 2025 keine Erhöhung der Leistungen für die teilstationäre Pflege.
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- 07.
Wird das Pflegegeld gekürzt, falls man einen häuslichen Pflegedienst oder Tagespflege beansprucht?
Ja. Weil das Pflegegeld als Aufwandsentschädigung für die Eigenleistung bei der täglichen Pflege des Angehörigen konzipiert ist, wird es bei der Inanspruchnahme von professioneller Hilfe entsprechend gekürzt oder fällt sogar ganz weg, je nach Umfang der externen Leistungen.
- 08.
Was versteht man beim Pflegegeld unter Kombinationsleistungen?
Erfolgt die Pflege zu einem Teil durch Angehörige und zu einem anderen Teil durch einen Pflegedienstleister, werden Kombinationsleistungen durch die Pflegeversicherung geleistet. Es besteht also ein kombinierter Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Pflegedienst (Sachkosten) und auf Pflegegeld für die Eigenleistung, falls der Maximalbetrag der Sachkosten nicht voll ausgeschöpft wird.
- 09.
Wie hoch ist das Pflegegeld in Kombination mit der Inanspruchnamhe eines häuslichen Pflegedienstes?
Die häusliche Pflege erfolgt zu einem Teil durch Angehörige in Eigenleistung und zu einem anderen Teil mit der Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes. Dann besteht weiterhin ein Anspruch auf anteiliges Pflegegeld. Der maximale Anspruch auf Pflegegeld wird dabei um den Prozentsatz gekürzt, mit dem durch den ambulanten Pflegedienst dessen Maximalbetrag ausgeschöpft wird.
Beispiel: Wird z.B die maximale Leistung für den ambulanten Pflegedienst in Höhe von 1.363 € bei Pflegegrad 3 (Stand 2022) durch den Pflegedienst zu 50 Prozent (= 681,50 €) aufgezehrt, so bleibt ein Anteil von 50 Prozent des maximalen Pflegegelds als Ausgleich für die Eigenleistungen. Es werden 50 Prozent von 545 € = 272,50 €Pflegegeld ausgezahlt. - 10.
Wie hoch ist das Pflegegeld in Kombination mit der Inanspruchnamhe eines häuslichen Pflegedienstes und teilstationärer Pflege?
Bereits seit einigen Jahren gilt: Wer ambulante Sachleistungen und/oder Pflegegeld bekommt, kann nun Tages- und Nachtpflege daneben ohne Anrechnung voll in Anspruch nehmen. Dies war vorher anders: die gleichzeitige Inanspruchnahme von teilstationärer und ambulanter Pflege wurde zum Teil aufeinander angerechnet, so dass es nur zu anteiligen Leistungen kam.
Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pflegegeld" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung am 13.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Pflegegeld" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 08.11.2021
- 08.11.2021: Anpassung des Pflegegeldrechners an die ab 2022 um 5 Prozent erhöhten Leistungen für den ambulanten Pflegedienst (Pflegesachleistungen).
- 27.06.2021: Neue Informationen zur der am 25.06.21 vom Bundesrat zugestimmten Pflegegeldreform 2021 in der Themenwelt "Pflegegeld": U.a. dauerhaft keine Pflegegelderhöhung
- 17.04.2021: Neue Informationen zur Pflegegeldreform 2021 in der Themenwelt "Pflegegeld": Möglicherweise Erhöhung des Pflegegeldes sowie der anderen Leistungen zur häuslichen Pflege um 5 Prozent.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
Erhalten wir nachträglich die Erhöhung für die Verhinderungspflege?
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben unsere Verhinderungspflege schon dieses Jahr beansprucht, nun wird das ja Mitte 2021 erhöht. Stehen uns darum noch Zahlungen, die man beantragen kann, zu oder erst im nächsten Jahr? Dankeschön für Ihre Rückmeldungen.
Mit freundlichen Grüßen Marianne
Guten Tag Marianne,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Verhinderungspflege wird bis auf weiteres leider doch nicht erhöht. Wie viele andere im Zuge der Pflegereform 2021 in Aussicht gestellte Erhöhungen für Pflegebedürftige (z.B. auch das Pflegegeld), wurde und werden auch die Leistungen zur Verhinderungspflege nicht erhöht. Und zwar nicht in diesem Jahr und wohl auch in den folgenden Jahren nicht.
Erst vergangenen Freitag, also am 25.06.21 wurde dem am 11.06.21 vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung („Pflegereform 2021“) vom Bundesrat zugestimmt. In diesem Gesetzestext finden sich viele der ursprünglich geplanten Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige nicht mehr wieder.
Mehr dazu finden Sie auf unseren Seiten zum Pflegegeld unter https://www.smart-rechner.de/pflegegeld/ und unter https://www.smart-rechner.de/pflegegeld/rechner.php .
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
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