Mit dem Pflegestufenrechner können Sie den Grad einer Pflegebedürftigkeit bestimmen.
Er berechnet anhand Ihrer Angaben, welche Pflegestufe Ihnen oder Ihrem Angehörigen
zustehen könnte und gibt eine erste Orientierung dafür, ob eine Beantragung von
Pflegegeld möglich wäre.
Achtung: Ab 2017 wurden die Pflegestufen im Zuge der Pflegereform durch Pflegegrade abgelöst. In der neuen Themenwelt Pflegegrade
erfahren Sie alles Wissenswerte dazu. Auch ein Pflegegrad-Rechner steht Ihnen hier zu Verfügung.
Häufigkeit und Zeitaufwand für die Hilfe bei der täglichen Grundpflege bilden die
Haupt-Entscheidungskriterien für die Feststellung einer Pflegebedürftigkeit und damit
einer Pflegestufenzuordnung. Die Grundpflege umfasst die drei Bereiche Körperpflege,
Ernährung und Mobilität.
Der Rechner hilft Ihnen bei der Ermittlung des durchschnittlichen täglichen Zeitaufwands
für die Pflegeleistungen (täglicher Hilfebedarf). Dabei werden sogenannte Zeitorientierungswerte
berücksichtigt, die ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete
Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung
benötigt. Entsprechend des gesamten Hilfebedarfs kann eine von drei Pflegestufen zugeordnet werden.
Je nach Pflegestufe unterscheidet sich auch die Höhe der Leistungen.
Als pflegebedürftig wird nur angesehen, wer dauerhaft der Hilfe bedarf. Das ist gegeben, wenn die
Hilfebedürftigkeit voraussichtlich länger als sechs Monate andauern wird.
Hauwirtschaftlicher Hilfebedarf
Für alle Pflegestufen wird vorausgesetzt, dass beim hauswirtschaftlichen Hilfebedarf die Mindestzeiten erreicht werden,
was i.d.R. auch der Fall ist. Für die einzelnen Pflegestufen gilt folgendes:
Zum hauswirtschaftlichen Hilfebedarf im Rahmen der Pflegeversicherung gehört z.B.
Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen von Wäsche und Kleidung oder
das Beheizen der Wohnung.
Achtung: Ab 2017 wurden die Pflegestufen im Zuge der Pflegereform durch Pflegegrade abgelöst. In der neuen Themenwelt Pflegegrade
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Die Seiten der Themenwelt "Pflegestufen" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 20.10.2018
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