Pflegegrad berechnen

Pflegegrade - Der Ratgeber mit den 10 wichtigsten Fragen

Thema Pflegegrade ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

In unserem Ratgeber zum Thema Pflegegrade beantworten wir Ihnen gerne die wichtigsten zehn Fragen. Nutzen Sie auch unseren Pflegegradrechner, um sofort online zu ermitteln, welcher Pflegegrad in einem konkreten Fall ermittelt würde:

Pflegegradrechner starten

Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Pflegegrade

  • 01.

    Wozu gibt es Pflegegrade?

    Da jeder Pflegebedürftige individuell unterschiedliche Hilfeleistungen benötigt, hat der Gesetzgeber zur Ermittlung des Pflegegeldes und weiterer Leistungen für Pflegebedürftige fünf Pflegegrade (vorher drei Pflegestufen) geschaffen. Der Pflege­grad ist abhängig vom Grad des Pflege­bedarfs.

  • 02.

    Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

    Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt. Dieser spricht nach erfolgter Feststellung der Pflegebedürftigkeit eine für die Krankenkasse maßgebliche Empfehlung aus. Üblicherweise geben die Pflegekassen dem MDK den Auftrag, die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Dies erfolgt in Form eines Hausbesuches durch den MDK bei dem/der betreffenden Pflegebedürftigen. Bei diesem Hausbesuch findet eine körperliche Untersuchung statt; außerdem werden mögliche ärztliche und pflegerische Befunde eingesehen. Gleichzeitig wird der individuelle Hilfebedarf festgestellt. Der Pflegegrad richtet sich anders, als vor 2017 bei den Pflegestufen nicht mehr nach dem durchschnittlichen täglichen Zeitaufwand für die Pflege. Im Vordergrund der Pflegebegutachtung steht allgemein der Grad der Selbstständigkeit.

  • 03.

    Warum ersetzen Pflegegrade die damaligen Pflegestufen?

    Die 2017 erfolgte Reform der Pflegestufen war der allgemeinen Kritik geschuldet, dass sie insbesondere den Bedürfnissen Pflegebedürftiger mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie Demenz- und psychisch Kranke nicht ausreichend gerecht wurde. Dies änderte sich mit der Pflegestufen-Reform. Psychische und physische Faktoren der Pflegebedürftigkeit wurden damit gleichgesetzt. Im alten System der Pflegestufen wurde dagegen hauptsächlich die körperliche Komponente betrachtet, wenn es um die Einteilung in eine Pflegestufe ging.

Pflegegradrechner

Werbung
  • 04.

    Ab wann ist man offiziell pflegebedürftig?

    Die Pflegebedürftigkeit ist im Sozialgesetzbuch (Elftes Buch, 2. Kapitel, § 14) definiert. Daher sind Personen pflegebedürftig, die auf Grund einer Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße Hilfe benötigen. Diese Hilfeleistungen müssen für mindestens 6 Monate benötigt werden.

  • 05.

    Wie unterscheiden sich die einzelnen Pflegegrade voneinander?

    Man unterscheidet die folgenden 5 Pflegegrade: Pflegegrad 1 - "geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit"; Pflegegrad 2 - "erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit"; Pflegegrad 3 - "schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit"; Pflegegrad 4 - "schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit"; Pflegegrad 5 - "schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung".

  • 06.

    Wie verläuft eine Pflegebegutachtung?

    Um Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) zu erhalten, muss die versicherte Person bei der Pflegekasse der zuständigen Krankenversicherung einen schriftlichen Antrag auf Pflegegeld stellen. Daraufhin erfolgt eine Pflegebegutachtung durch Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Diese erfolgt in Form eines angekündigten Hausbesuches, entweder im Haus oder in der stationären Pflegeeinrichtung der betreffenden Person. Dabei wird der Hilfs- und Betreuungsbedarf ermittelt. Im Anschluss daran wird von einem Gutachter das Pflegegutachten erstellt, das dann an die Pflegekassen weitergeleitet wird.

  • 07.

    Wer trifft die endgültige Entscheidung?

    Die Pflegekasse trifft unter Berücksichtigung des Pflegegutachtens eine abschließende Entscheidung, ob eine Leistungsberechtigung vorliegt und in welcher Höhe Pflegegeld zusteht.

  • 08.

    Was versteht man unter Pflegegeld?

    Nachdem der Antrag auf Pflegegeld durch die Pflegekasse bewilligt wurde, erhält die als pflegebedürftig eingestufte Person Pflegegeld. Die Höhe ist abhängig vom festgestellten Pflegegrad sowie abhängig davon, durch wen (durch einen Angehörigen oder durch einen ambulanten Pflegedienst) und auf welche Art die Pflege erfolgt. Das Pflegegeld wird dem Betroffenen monatlich ausbezahlt oder aber unter dem Begriff "Sachleistungen" an ambulante Pflegedienste oder Pflegeheime gezahlt. Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden. Das heißt, dass der Versicherte über die Verwendung des Pflegegeldes frei entscheiden kann.

  • 09.

    Wie viel Pflegegeld steht mir zu?

    Der Umfang des Pflegegelds ist abhängig vom ermittelten Pflegegrad, also dem Grad der Hilfebedürftigkeit. Zudem wird unterschieden, ob die Pflegeleistung in Form von häuslicher Pflege durch Angehörige oder aber durch einen professionellen Pflegedienst erfolgt. Der Pflegegeld-Rechner weist Ihnen unter Angabe des Pflegegrads sowie ggf. der Inanspruch­nahme eines ambulanten Pflegedienstes den exakten Pflegegeldbetrag aus.

  • 10.

    Welche Pflegezuschüsse gibt es?

    Angehörige, die die Pflege selbst übernehmen, erhalten ein dem zugrunde liegenden Pflegegrad entsprechendes Pflegegeld. Neben dem monatlichen Pflegegeld gehören die Pflegesach­leistungen, also die Inanspruch­nahme eines ambulanten Pflegedienstes zu den Leistungen der Pflegekassen. Ebenso sind die Erstattung technischer Pflegehilfsmittel und eine Beteiligung an Kosten für Umbaumaßnahmen im Wohnbereich vorgesehen.

Pflegegradrechner starten

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pflegegrade" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 13.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Pflegegrade" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 20.07.2021

  • 20.07.2021: Überarbeitung des Pflegegradrechners sowie der Texte in der Themenwelt Pflegegrade an die mit Beschluss vom 22.03.2021 geänderten und konkretisiertern Inhalte der Begutachtungs­richtlinien für die Pflegebdürftigkeit.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
vgwort 9e5c6641d6b048c6b4fb0e144a3e3bc8