Pflegegrad berechnen

Pflegegrad 1

Thema Pflegegrade ﹣ Pflegegrad 1

Rechner zum Thema

Pflegegradrechner

Der Pflegegradrechner gibt Auskunft über den Pflegegrad, in den Sie anhand Ihrer Eingaben vorraussichtlich einzuordnen sind. Grafische Charts und zahlreiche informative Hilfetexte begleiten Sie bei der Berechnung.

Der Pflegegrad 1 kennzeichnet die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit. Er gehört zu den seit 2017 fünf definierten Pflegegraden, welche aufgrund des Zweiten Pflege­stärkungsgesetz (PSG II) die bis Ende 2016 geltenden Pfleges­tufen ersetzt haben. Pflegegrad 1 erhalten Pflegebedürftige, die die Grundbedingungen für die Pflegestufe 0 bis Ende 2016 nicht erfüllt hatten. Daher gelten mit der neuen Pflegereform prinzipiell mehr Menschen als pflegebedürftig. Mit Pflegegrad 1 werden also seit 2017 mehr Menschen durch die Pflegeversicherung unterstützt.

Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrad 1

Im Rahmen des Bestandsschutzes für Pflegebedürftige, die bereits vor 2017 eine anerkannte Pflegestufe hatten, wurde ohne neues Gutachten eine automatische Umwandlung in einen Pflegegrad vorgenommen, der die Pflegebedürftigen mindestens besser stellte. Dabei wurde aus der bisherigen Pflegestufe 0 allerdings nicht Pflegegrad 1, sondern Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 ist demnach als geringster Pflegegrad neu hinzugekommen.

Pflegestufen aus 2016, die automatisch in Pflegegrad 1 umgewandelt wurden
keine der bisherigen Pflegestufen

Berechnung des Pflegegelds zu Pflegegrad 1

Mit dem Pflegegeldrechner können Sie selbst ermitteln, wie hoch Ihr voraussichtlicher Anspruch auf monatliches Pflegegeld bei Pflegegrad 1 ist. Vergleichen Sie die Leistungen der anderen Pflegegrade, indem Sie einen anderen Grad im Rechner auswählen.

Weiterführende Informationen zu Pflegegrade

Die 10 wichtigsten Tipps
Beratung durch Experten

Leistungsüberblick bei Pflegegrad 1

Die folgenden Leistungen werden durch die zuständige Pflegekasse bei Pflegegrad 1 erbracht.

BeschreibungBetrag
Pflegegeld für häusliche Pflege0 €
Kostenübernahme für ambulante Pflege125 €
Kostenübernahme für teilstationäre Pflege0 €
Kostenübernahme für vollstationäre Pflege (Pflegeheim)0 €

Feststellung von Pflegegrad 1

Anhand des Feststellungsverfahrens für die Pflegebedürftigkeit werden die Pflegebedürftigen mit Hilfe einer Punkteskala ganzheitlich im Bezug auf ihre Selbstständigkeit bewertet. Die Einteilung in die fünf Pflegegrade und damit auch in Pflegegrad 1 erfolgt dann auf Basis der von 0-100 vergebenen Punkte.

PflegegradKurzbeschreibungPunkte
Pflegegrad 1geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeitab 12,5 bis unter 27 Punkte

Typische Bedarfskonstellation

Im Auftrag des Bundes­minis­teriums für Gesund­heit wurde empirisch unter­sucht, welche typi­schen Bedarfs­konstel­lationen sich anhand der Einord­nung der Pflege­grade ergibt. Die folgende Tabelle beschreibt anhand dieser Studie die charakteristische Versorgungskonstellation für Pflegegrad 1 (Quelle: Abschluss­bericht Ana­lysen für die Ent­wick­lung von Em­pfeh­lungen zur leis­tungs­recht­lichen Aus­ge­stal­tung des neuen Pflege­be­dürf­tig­keits­begriffs)

Tägliche Hilfe bei
Pflegegrad
Grundpflege Psycho­soziale
Unters­tützung
Nächtliche Hilfen Präsenz tagsüber
Pflegegrad 1 27-60 Min. 0-1 mal nein nein

Übersicht über alle fünf Pflegegrade

Detaillierte Informationen und einen Vergleich zwischen allen fünf Pflegegraden erhalten Sie auf der allgemeinen Ratgeberseite zum Thema Pflegegrade.

Weiterführende Informationen zu Pflegegrade

Die 10 wichtigsten Tipps
Beratung durch Experten

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pflegegrade" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 13.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Pflegegrade" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 20.07.2021

  • 20.07.2021: Überarbeitung des Pflegegradrechners sowie der Texte in der Themenwelt Pflegegrade an die mit Beschluss vom 22.03.2021 geänderten und konkretisiertern Inhalte der Begutachtungs­richtlinien für die Pflegebdürftigkeit.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
vgwort aa5318ba887b483597cc94bb91bac2a2