Rechner zum Thema
Pflegegradrechner
Der Pflegegradrechner gibt Auskunft über den Pflegegrad, in den Sie anhand Ihrer Eingaben vorraussichtlich einzuordnen sind. Grafische Charts und zahlreiche informative Hilfetexte begleiten Sie bei der Berechnung.Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und gehört zu den seit 2017 fünf definierten Pflegegraden. Diese Pflegegrade haben im Zuge der Pflegereform die bis Ende 2016 geltenden Pflegestufen ersetzt. Pflegegrad 5 erhalten Pflegebedürftige, die bis einschließlich 2016 entweder in Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz eingeordnet oder als "Härtefall" eingestuft waren. Bei Pflegegrad 5 wird bezüglich der Pflegeleistungen kein Unterschied zwischen Pflegebedürftigen mit und ohne eingeschränkte kognitive Fähigkeiten gemacht.
Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrad 5
Im Rahmen des Bestandsschutzes für Pflegebedürftige, die bereits vor 2017 eine anerkannte Pflegestufe hatten, wurde ohne neues Gutachten eine automatische Umwandlung in einen Pflegegrad vorgenommen, der die Pflegebedürftigen mindestens besser stellte.
Pflegestufen aus 2016, die automatisch in Pflegegrad 5 umgewandelt wurden |
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Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz |
"Härtefall" |
Berechnung des Pflegegelds zu Pflegegrad 5
Anhand des Pflegegeldrechners können Sie Ihren Anspruch auf monatliches Pflegegeld bei Pflegegrad 5 berechnen. Vergleichen Sie die Leistungen der anderen Pflegegrade, indem Sie einen anderen Grad im Rechner wählen.
Weiterführende Informationen zu Pflegegrade
Überblick über die Leistungen bei Pflegegrad 5
Die folgenden Leistungen stehen Ihnen bei Pflegegrad 5 durch die zuständige Pflegekasse zu.
Beschreibung | Betrag |
---|---|
Pflegegeld für häusliche Pflege | 901 € |
Kostenübernahme für ambulante Pflege | 2.095 € ab 2022, vorher 1.995 € |
Kostenübernahme für teilstationäre Pflege | 1.995 € |
Kostenübernahme für vollstationäre Pflege (Pflegeheim) | 2.005 € *) |
*) Ab 2022 Zuschüsse bei vollstationärer Pflege
Ab Januar 2022 wird zusätzlich ein Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten gewährt und damit der Eigenanteil an diesen Kosten schrittweise verringert. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden nach wie vor nicht bezuschusst. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem Zeitraum, in dem Leistungen der vollstationären Pflege bezogen werden. Heimbewohner mit Pflegegrad 2-5 erhalten
- 5 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres
- 25 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
- 45 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
- 70 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben.
Feststellung von Pflegegrad 5
Anhand des Feststellungsverfahrens für die Pflegebedürftigkeit werden die Pflegebedürftigen mit Hilfe einer Punkteskala ganzheitlich im Bezug auf ihre Selbstständigkeit bewertet. Die Einteilung in die fünf Pflegegrade und damit auch in Pflegegrad 5 erfolgt dann auf Basis der von 0-100 vergebenen Punkte.
Pflegegrad | Kurzbeschreibung | Punkte |
---|---|---|
Pflegegrad 5 | schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | ab 90 bis 100 Punkte |
Typische Bedarfskonstellation
Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit wurde empirisch untersucht, welche typischen Bedarfskonstellationen sich anhand der Einordnung der Pflegegrade ergibt. Die folgende Tabelle beschreibt anhand dieser Studie die charakteristische Versorgungskonstellation für Pflegegrad 5 (Quelle: Abschlussbericht Analysen für die Entwicklung von Empfehlungen zur leistungsrechtlichen Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs)
Tägliche Hilfe bei Pflegegrad |
Grundpflege | Psychosoziale Unterstützung |
Nächtliche Hilfen | Präsenz tagsüber |
---|---|---|---|---|
Pflegegrad 5 | 245-279 Min. | mind. 12 mal | mind. 3 mal | rund um die Uhr |
Übersicht über alle fünf Pflegegrade
Detaillierte Informationen und einen Vergleich zwischen allen fünf Pflegegraden erhalten Sie auf der allgemeinen Ratgeberseite zum Thema Pflegegrade.
Weiterführende Informationen zu Pflegegrade
Weitere Online-Rechner
Pflegestufe berechnen, Pflegegeldrechner 2022, Pflegelücken-Rechner, Zucker/Diabetes-Rechner
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pflegegrade" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Pflegebedürftigkeit und Pflegebegutachtung (MDS - Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen)
Letzte Aktualisierung am 13.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Pflegegrade" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 20.07.2021
- 20.07.2021: Überarbeitung des Pflegegradrechners sowie der Texte in der Themenwelt Pflegegrade an die mit Beschluss vom 22.03.2021 geänderten und konkretisiertern Inhalte der Begutachtungsrichtlinien für die Pflegebdürftigkeit.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt