Pflegegrad berechnen

Pflegegrade 2022

Thema Pflegegrade ﹣ Pflegegrade 2022

Rechner zum Thema

Pflegegradrechner

Der Pflegegradrechner gibt Auskunft über den Pflegegrad, in den Sie anhand Ihrer Eingaben vorraussichtlich einzuordnen sind. Grafische Charts und zahlreiche informative Hilfetexte begleiten Sie bei der Berechnung.

Die Pflege­grade ersetzen inzwischen seit 2017 aufgrund des Zweiten Pflege­stärkungs­gesetz (PSG II) die bis dahin gültigen Pfleges­tufen. Der Pflege­grad ist abhängig vom Grad des Pflege­bedarfs. Die Fest­stellung der Pflege­bedürf­tig­keit und die Zuordnung zu einem der Pflege­grade 1 bis 5 erfolgt durch die zustän­dige Pflege­kasse mit Hilfe des medi­zin­ischen Dienstes der Kranken­ver­sich­erung. Abhängig vom Pflegegrad ist die Höhe der verschiedenen Leistungen durch die Pflegekasse, wie das Pflegegeld sowie die Kostenübernahme für ambulante, teilstationäre und stationäre Leistungen.

Warum wurden die bis 2017 geltenden Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt?

Die damalige Reform der Pflegestufen war der allgemeinen Kritik geschuldet, dass sie insbesondere den Bedürfnissen Pflegebedürftiger mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie Demenz- und psychisch Kranke nicht ausreichend gerecht wurde. Dies wurde durch die Pflegestufen-Reform 2017 geändert.

Psychische und physische Faktoren der Pflegebedürftigkeit wurden damit gleichgesetzt. Im alten System der Pflegestufen wurde dagegen hauptsächlich die körperliche Komponente betrachtet, wenn es um die Einteilung in eine Pflegestufe ging.

Vorteile der Pflegereform

Die Pflegereform brachte, um es kurz zu machen, zwei wesentliche Vorteile: Nämlich im Durchschnitt höhere Leistungen durch die Pflegekasse sowie eine stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Demenz- und psychisch Kranken.

Bestandsschutz: Umwandlung der damaligen Pflegestufen in Pflegegrade

Es bestand Bestandsschutz für alle Pflegebedürftigen, die bereits 2016 eine anerkannte Pflegestufe hatten. Für diese wurde also kein neues Gutachten erstellt, sondern es erfolgte eine automatische Umwandlung der Pflegestufen in die neuen Pflegegrade gemäß folgender Tabelle:

Definition der Pflegegrade seit 2017

Pflegestufe... ...wurde zu Pflegegrad
Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 mit eingeschränkter AlltagskompetenzPflegegrad 5

Dadurch wurde gewährleistet, dass bis 2017 Pflegebedürftige durch die Pflegereform keine finanziellen Nachteile erfahren, denn die Leistungen der Pflegekasse erhöhten sich mit dem Wechsel in die Pflegegrade auch in aller Regel. Lediglich für die bisherigen Pflegestufen 1 und 2 (jeweils ohne eingeschränkte Alltagskompetenz) verminderte sich die Leistung für vollstationäre Pflege im Zuge der Pflegereform, wie aus unten stehender Tabelle hervorgeht. Allerdings galt auch in diesen Fällen, dass die betroffenen Personen einen Bestandsschutz ihrer monatlich wiederkehrenden Leistungen in Höhe des Durchschnitts der vor dem 31.12.2016 bezogenen Leistungen erhielten.

Leistungen 2017 bis 2022

Im folgenden erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Geldleistungen der Pflegekasse vor und bis 2022. Detailliertere Informationen erhalten Sie auch in unserer Themenwelt Pflegegeld und durch unseren Pflegegeld-Rechner

Pflegegeld für häusliche Pflege bis 2022

Pflegestufe 2016 Pflegegrad 2017-2022
Pflegegrad 1 0 €
Pflegestufe 0 mit e. A. 123 € Pflegegrad 2 316 €
Pflegestufe 1 244 € Pflegegrad 2 316 €
Pflegestufe 1 mit e. A. 316 € Pflegegrad 3 545 €
Pflegestufe 2 458 € Pflegegrad 3 545 €
Pflegestufe 2 mit e. A. 545 € Pflegegrad 4 728 €
Pflegestufe 3 728 € Pflegegrad 4 728 €
Pflegestufe 3 mit e. A. 728 € Pflegegrad 5901 €

Kostenübernahme für ambulante Pflege bis 2022

Pflegestufe 2016 Pflegegrad 2017-2021 2022
Pflegegrad 1 125 € 125 €
Pflegestufe 0 mit e. A. 231 € Pflegegrad 2 689 € 724 €
Pflegestufe 1 468 € Pflegegrad 2 689 € 724 €
Pflegestufe 1 mit e. A. 689 € Pflegegrad 3 1.298 € 1.363 €
Pflegestufe 2 1.144 € Pflegegrad 3 1.298 € 1.363 €
Pflegestufe 2 mit e. A. 1.298 € Pflegegrad 4 1.612 € 1.693 €
Pflegestufe 3 1.612 € Pflegegrad 4 1.612 € 1.693 €
Pflegestufe 3 mit e. A. 1.612 € Pflegegrad 5 1.995 € 2.095 €

Kostenübernahme für teilstationäre Pflege bis 2022

Pflegestufe 2016 Pflegegrad 2017-2022
Pflegegrad 1 0 €
Pflegestufe 0 mit e. A. 231 € Pflegegrad 2 689 €
Pflegestufe 1 468 € Pflegegrad 2 689 €
Pflegestufe 1 mit e. A 689 € Pflegegrad 3 1.298 €
Pflegestufe 2 1.144 € Pflegegrad 3 1.298 €
Pflegestufe 2 mit e. A 1.298 € Pflegegrad 4 1.612 €
Pflegestufe 3 1.612 € Pflegegrad 4 1.612 €
Pflegestufe 3 mit e. A 1.612 € Pflegegrad 5 1.995 €

Kostenübernahme für vollstationäre Pflege (Pflegeheim) bis 2022

Pflegestufe2016Pflegegrad2017-2022 *)
Pflegegrad 1 0 €
Pflegestufe 0 mit e. A. 0 € Pflegegrad 2 770 €
Pflegestufe 1 1.064 € Pflegegrad 2 770 €
Pflegestufe 1 mit e. A 1.064 € Pflegegrad 3 1.262 €
Pflegestufe 2 1.330 € Pflegegrad 3 1.262 €
Pflegestufe 2 mit e. A 1.330 € Pflegegrad 4 1.775 €
Pflegestufe 3 1.612 € Pflegegrad 4 1.775 €
Pflegestufe 3 mit e. A 1.612 € Pflegegrad 5 2.005 €

*) Ab 2022 bei Grad 2 bis 5 erfolgt ein Leistungszuschlag für die zu zahlenden Eigenanteile an den rein pflegebedingten Aufwendungen (Unterkunfts-, Verpflegungs- und Investitionskosten werden nicht berücksichtigt). Dieser prozentuale Zuschlag beträgt im ersten Jahr der Pflegebedürftigkeit 5 Prozent, ab dem zweiten Jahr 25 Prozent, ab dem dritten Jahr 45 Prozent und ab dem vierten Jahr 70 Prozent des Eigenanteils.

Das Verfahren zur Feststellung der Pflegegrade

Nach wie vor wird bewertet, inwieweit die Pflegebedürftigen ihren Alltag selbst gestalten können bzw. wie stark sie auf pflegerische Hilfe anderer angewiesen sind. Dabei wird mit der Pflegereform seit 2017 neben der körperlichen Verfassung auch die geistige Verfassung stärker als Kriterium für die Einstufung in eine der fünf Pflegegrade herangezogen. Neu ist seit dem auch die Bewertungsmethode: Während zur damaligen Einstufung in die Pflegestufen eine minutengenaue Zeitmessung für die einzelnen notwendigen pflegerischen Verrichtungen erfolgte, spielt diese Zeitmessung im jetzigen Begutachtungsverfahren nur noch eine untergeordnete Rolle. Stattdessen werden die Pflegebedürftigen mit Hilfe einer Punkteskala ganzheitlich im Bezug auf ihre Selbstständigkeit bewertet. Die Einteilung in die fünf Pflegegrade erfolgt dann auf Basis der vergebenen Punkte.

Das aktuelle Begutachtungsverfahren erfasst also nicht nur die "klassischen" Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Neu ist, dass

  • die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten,
  • das soziale Verhalten und die psychischen Problemlagen,
  • die Gestaltung von Alltagsleben und sozialen Kontakten
  • sowie Maßnahmen der "Behandlungspflege"

umfänglich einbezogen werden.

Unterteilung in Module und deren Gewichtung

Das aktuelle Begutachtungsverfahren ist unterteilt in folgende Module, für deren Einzelpositionen jeweils Punkte ermittelt werden, die wiederum je nach Modul gewichtet werden, um so eine Gesamtpunktzahl mit maximal 100 Punkten zu erhalten.

ModulGewichtung
1. Mobilität10
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15
3. Verhaltensweisen und deren Problemlagen 15
4. Selbstversorgung40
5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen20
6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte15

Einordnung in Pflegegrade

Anhand des Ergebnisses der modularen Punktevergabe werden folgende Pflege­grad-Ein­ord­nungen fest­gelegt:

PflegegradKurzbeschreibungPunkte
Pflegegrad 1geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeitenab 12,5 bis unter 27 Punkte
Pflegegrad 2erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeitenab 27 bis unter 47,5 Punkte
Pflegegrad 3schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeitenab 47,5 bis unter 70 Punkte
Pflegegrad 4schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeitenab 70 bis unter 90 Punkte
Pflegegrad 5schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
ab 90 bis 100 Punkte

Typische Bedarfskonstellation

Im Auftrag des Bundes­minis­teriums für Gesund­heit wurde empirisch unter­sucht, welche typi­schen Bedarfs­konstel­lationen sich anhand der Einord­nung der Pflege­grade ergibt. Die folgende Tabelle beschreibt daher charakteristische Versorgungskonstellationen in den einzelnen Pflegegraden, wobei innerhalb der Pflegegrade noch einmal zwischen Personen mit und ohne eingeschränkte Alltagskompetenz (e. A.) unterschieden wird. Zu beachten ist bei diesen Angaben, dass nicht jede Besonderheit des Einzelfalls in die Aufstellung aufgenommen werden konnte. Außerdem sind verschiedene Angaben als grobe Schätzungen zu verstehen.

Tägliche Hilfe bei
Pflegegrad
Grundpflege Psycho­soziale
Unters­tützung
Nächtliche Hilfen Präsenz tagsüber
Pflegegrad 1 27-60 Min. 0-1 mal nein nein
Pflegegrad 2 30-127 Min. 0-1 mal 0-1 mal nein
Pflegegrad 2 mit e. A. 8-58 Min. 2-12 mal nein unter 6 Stunden
Pflegegrad 3 131-278 Min. 2-6 mal 0-2 mal unter 6 Stunden
Pflegegrad 3 mit e. A. 8-74 Min. 6 mal bis ständig 0-2 mal 6-12 Stunden
Pflegegrad 4 184-300 Min. 2-6 mal 2-3 mal 6-12 Stunden
Pflegegrad 4 mit e. A. 128-250 Min. 7 mal bis ständig 1-6 mal rund um die Uhr
Pflegegrad 5 245-279 Min. mind. 12 mal mind. 3 mal rund um die Uhr

Quelle: Abschluss­bericht Ana­lysen für die Ent­wick­lung von Em­pfeh­lungen zur leis­tungs­recht­lichen Aus­ge­stal­tung des neuen Pflege­be­dürf­tig­keits­begriffs

Weiterführende Informationen zu Pflegegrade

Die 10 wichtigsten Tipps
Beratung durch Experten

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pflegegrade" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 13.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Pflegegrade" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 20.07.2021

  • 20.07.2021: Überarbeitung des Pflegegradrechners sowie der Texte in der Themenwelt Pflegegrade an die mit Beschluss vom 22.03.2021 geänderten und konkretisiertern Inhalte der Begutachtungs­richtlinien für die Pflegebdürftigkeit.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
vgwort b172c0861ee24e4c9cc45629c6b8d876