Rechner zum Thema
Pflegegradrechner
Der Pflegegradrechner gibt Auskunft über den Pflegegrad, in den Sie anhand Ihrer Eingaben vorraussichtlich einzuordnen sind. Grafische Charts und zahlreiche informative Hilfetexte begleiten Sie bei der Berechnung.Die Pflegegrade ersetzen inzwischen seit 2017 aufgrund des Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) die bis dahin gültigen Pflegestufen. Der Pflegegrad ist abhängig vom Grad des Pflegebedarfs. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einem der Pflegegrade 1 bis 5 erfolgt durch die zuständige Pflegekasse mit Hilfe des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Abhängig vom Pflegegrad ist die Höhe der verschiedenen Leistungen durch die Pflegekasse, wie das Pflegegeld sowie die Kostenübernahme für ambulante, teilstationäre und stationäre Leistungen.
Warum wurden die bis 2017 geltenden Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt?
Die damalige Reform der Pflegestufen war der allgemeinen Kritik geschuldet, dass sie insbesondere den Bedürfnissen Pflegebedürftiger mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie Demenz- und psychisch Kranke nicht ausreichend gerecht wurde. Dies wurde durch die Pflegestufen-Reform 2017 geändert.
Psychische und physische Faktoren der Pflegebedürftigkeit wurden damit gleichgesetzt. Im alten System der Pflegestufen wurde dagegen hauptsächlich die körperliche Komponente betrachtet, wenn es um die Einteilung in eine Pflegestufe ging.
Vorteile der Pflegereform
Die Pflegereform brachte, um es kurz zu machen, zwei wesentliche Vorteile: Nämlich im Durchschnitt höhere Leistungen durch die Pflegekasse sowie eine stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Demenz- und psychisch Kranken.
Bestandsschutz: Umwandlung der damaligen Pflegestufen in Pflegegrade
Es bestand Bestandsschutz für alle Pflegebedürftigen, die bereits 2016 eine anerkannte Pflegestufe hatten. Für diese wurde also kein neues Gutachten erstellt, sondern es erfolgte eine automatische Umwandlung der Pflegestufen in die neuen Pflegegrade gemäß folgender Tabelle:
Definition der Pflegegrade seit 2017
Pflegestufe... | ...wurde zu Pflegegrad |
---|---|
Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 5 |
Dadurch wurde gewährleistet, dass bis 2017 Pflegebedürftige durch die Pflegereform keine finanziellen Nachteile erfahren, denn die Leistungen der Pflegekasse erhöhten sich mit dem Wechsel in die Pflegegrade auch in aller Regel. Lediglich für die bisherigen Pflegestufen 1 und 2 (jeweils ohne eingeschränkte Alltagskompetenz) verminderte sich die Leistung für vollstationäre Pflege im Zuge der Pflegereform, wie aus unten stehender Tabelle hervorgeht. Allerdings galt auch in diesen Fällen, dass die betroffenen Personen einen Bestandsschutz ihrer monatlich wiederkehrenden Leistungen in Höhe des Durchschnitts der vor dem 31.12.2016 bezogenen Leistungen erhielten.
Leistungen 2017 bis 2022
Im folgenden erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Geldleistungen der Pflegekasse vor und bis 2022. Detailliertere Informationen erhalten Sie auch in unserer Themenwelt Pflegegeld und durch unseren Pflegegeld-Rechner
Pflegegeld für häusliche Pflege bis 2022
Pflegestufe | 2016 | Pflegegrad | 2017-2022 |
---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | 0 € | ||
Pflegestufe 0 mit e. A. | 123 € | Pflegegrad 2 | 316 € |
Pflegestufe 1 | 244 € | Pflegegrad 2 | 316 € |
Pflegestufe 1 mit e. A. | 316 € | Pflegegrad 3 | 545 € |
Pflegestufe 2 | 458 € | Pflegegrad 3 | 545 € |
Pflegestufe 2 mit e. A. | 545 € | Pflegegrad 4 | 728 € |
Pflegestufe 3 | 728 € | Pflegegrad 4 | 728 € |
Pflegestufe 3 mit e. A. | 728 € | Pflegegrad 5 | 901 € |
Kostenübernahme für ambulante Pflege bis 2022
Pflegestufe | 2016 | Pflegegrad | 2017-2021 | 2022 |
---|---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | 125 € | ||
Pflegestufe 0 mit e. A. | 231 € | Pflegegrad 2 | 689 € | 724 € |
Pflegestufe 1 | 468 € | Pflegegrad 2 | 689 € | 724 € |
Pflegestufe 1 mit e. A. | 689 € | Pflegegrad 3 | 1.298 € | 1.363 € |
Pflegestufe 2 | 1.144 € | Pflegegrad 3 | 1.298 € | 1.363 € |
Pflegestufe 2 mit e. A. | 1.298 € | Pflegegrad 4 | 1.612 € | 1.693 € |
Pflegestufe 3 | 1.612 € | Pflegegrad 4 | 1.612 € | 1.693 € |
Pflegestufe 3 mit e. A. | 1.612 € | Pflegegrad 5 | 1.995 € | 2.095 € |
Kostenübernahme für teilstationäre Pflege bis 2022
Pflegestufe | 2016 | Pflegegrad | 2017-2022 |
---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | 0 € | ||
Pflegestufe 0 mit e. A. | 231 € | Pflegegrad 2 | 689 € |
Pflegestufe 1 | 468 € | Pflegegrad 2 | 689 € |
Pflegestufe 1 mit e. A | 689 € | Pflegegrad 3 | 1.298 € |
Pflegestufe 2 | 1.144 € | Pflegegrad 3 | 1.298 € |
Pflegestufe 2 mit e. A | 1.298 € | Pflegegrad 4 | 1.612 € |
Pflegestufe 3 | 1.612 € | Pflegegrad 4 | 1.612 € |
Pflegestufe 3 mit e. A | 1.612 € | Pflegegrad 5 | 1.995 € |
Kostenübernahme für vollstationäre Pflege (Pflegeheim) bis 2022
Pflegestufe | 2016 | Pflegegrad | 2017-2022 *) |
---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | 0 € | ||
Pflegestufe 0 mit e. A. | 0 € | Pflegegrad 2 | 770 € |
Pflegestufe 1 | 1.064 € | Pflegegrad 2 | 770 € |
Pflegestufe 1 mit e. A | 1.064 € | Pflegegrad 3 | 1.262 € |
Pflegestufe 2 | 1.330 € | Pflegegrad 3 | 1.262 € |
Pflegestufe 2 mit e. A | 1.330 € | Pflegegrad 4 | 1.775 € |
Pflegestufe 3 | 1.612 € | Pflegegrad 4 | 1.775 € |
Pflegestufe 3 mit e. A | 1.612 € | Pflegegrad 5 | 2.005 € |
*) Ab 2022 bei Grad 2 bis 5 erfolgt ein Leistungszuschlag für die zu zahlenden Eigenanteile an den rein pflegebedingten Aufwendungen (Unterkunfts-, Verpflegungs- und Investitionskosten werden nicht berücksichtigt). Dieser prozentuale Zuschlag beträgt im ersten Jahr der Pflegebedürftigkeit 5 Prozent, ab dem zweiten Jahr 25 Prozent, ab dem dritten Jahr 45 Prozent und ab dem vierten Jahr 70 Prozent des Eigenanteils.
Das Verfahren zur Feststellung der Pflegegrade
Nach wie vor wird bewertet, inwieweit die Pflegebedürftigen ihren Alltag selbst gestalten können bzw. wie stark sie auf pflegerische Hilfe anderer angewiesen sind. Dabei wird mit der Pflegereform seit 2017 neben der körperlichen Verfassung auch die geistige Verfassung stärker als Kriterium für die Einstufung in eine der fünf Pflegegrade herangezogen. Neu ist seit dem auch die Bewertungsmethode: Während zur damaligen Einstufung in die Pflegestufen eine minutengenaue Zeitmessung für die einzelnen notwendigen pflegerischen Verrichtungen erfolgte, spielt diese Zeitmessung im jetzigen Begutachtungsverfahren nur noch eine untergeordnete Rolle. Stattdessen werden die Pflegebedürftigen mit Hilfe einer Punkteskala ganzheitlich im Bezug auf ihre Selbstständigkeit bewertet. Die Einteilung in die fünf Pflegegrade erfolgt dann auf Basis der vergebenen Punkte.
Das aktuelle Begutachtungsverfahren erfasst also nicht nur die "klassischen" Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Neu ist, dass
- die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten,
- das soziale Verhalten und die psychischen Problemlagen,
- die Gestaltung von Alltagsleben und sozialen Kontakten
- sowie Maßnahmen der "Behandlungspflege"
umfänglich einbezogen werden.
Unterteilung in Module und deren Gewichtung
Das aktuelle Begutachtungsverfahren ist unterteilt in folgende Module, für deren Einzelpositionen jeweils Punkte ermittelt werden, die wiederum je nach Modul gewichtet werden, um so eine Gesamtpunktzahl mit maximal 100 Punkten zu erhalten.
Modul | Gewichtung |
---|---|
1. Mobilität | 10 |
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 |
3. Verhaltensweisen und deren Problemlagen | 15 |
4. Selbstversorgung | 40 |
5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen | 20 |
6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte | 15 |
Einordnung in Pflegegrade
Anhand des Ergebnisses der modularen Punktevergabe werden folgende Pflegegrad-Einordnungen festgelegt:
Pflegegrad | Kurzbeschreibung | Punkte |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten | ab 12,5 bis unter 27 Punkte |
Pflegegrad 2 | erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten | ab 27 bis unter 47,5 Punkte |
Pflegegrad 3 | schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten | ab 47,5 bis unter 70 Punkte |
Pflegegrad 4 | schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten | ab 70 bis unter 90 Punkte |
Pflegegrad 5 | schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | ab 90 bis 100 Punkte |
Typische Bedarfskonstellation
Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit wurde empirisch untersucht, welche typischen Bedarfskonstellationen sich anhand der Einordnung der Pflegegrade ergibt. Die folgende Tabelle beschreibt daher charakteristische Versorgungskonstellationen in den einzelnen Pflegegraden, wobei innerhalb der Pflegegrade noch einmal zwischen Personen mit und ohne eingeschränkte Alltagskompetenz (e. A.) unterschieden wird. Zu beachten ist bei diesen Angaben, dass nicht jede Besonderheit des Einzelfalls in die Aufstellung aufgenommen werden konnte. Außerdem sind verschiedene Angaben als grobe Schätzungen zu verstehen.
Tägliche Hilfe bei Pflegegrad |
Grundpflege | Psychosoziale Unterstützung |
Nächtliche Hilfen | Präsenz tagsüber |
---|---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | 27-60 Min. | 0-1 mal | nein | nein |
Pflegegrad 2 | 30-127 Min. | 0-1 mal | 0-1 mal | nein |
Pflegegrad 2 mit e. A. | 8-58 Min. | 2-12 mal | nein | unter 6 Stunden |
Pflegegrad 3 | 131-278 Min. | 2-6 mal | 0-2 mal | unter 6 Stunden |
Pflegegrad 3 mit e. A. | 8-74 Min. | 6 mal bis ständig | 0-2 mal | 6-12 Stunden |
Pflegegrad 4 | 184-300 Min. | 2-6 mal | 2-3 mal | 6-12 Stunden |
Pflegegrad 4 mit e. A. | 128-250 Min. | 7 mal bis ständig | 1-6 mal | rund um die Uhr |
Pflegegrad 5 | 245-279 Min. | mind. 12 mal | mind. 3 mal | rund um die Uhr |
Quelle: Abschlussbericht Analysen für die Entwicklung von Empfehlungen zur leistungsrechtlichen Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Weiterführende Informationen zu Pflegegrade
Weitere Online-Rechner
Pflegestufe berechnen, Pflegegeldrechner 2022, Pflegelücken-Rechner, Zucker/Diabetes-Rechner
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pflegegrade" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Pflegebedürftigkeit und Pflegebegutachtung (MDS - Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen)
Letzte Aktualisierung am 13.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Pflegegrade" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 20.07.2021
- 20.07.2021: Überarbeitung des Pflegegradrechners sowie der Texte in der Themenwelt Pflegegrade an die mit Beschluss vom 22.03.2021 geänderten und konkretisiertern Inhalte der Begutachtungsrichtlinien für die Pflegebdürftigkeit.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt