Pflegestufe berechnen

Pflegestufen

Thema Pflegestufen ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

In unserem Ratgeber zum Thema Pflegestufen beantworten wir Ihnen gerne die wichtigsten zehn Fragen. Nutzen Sie auch unseren Pflegestufen-Rechner , um sofort online zu ermitteln, welche Pflegestufe in einem konkreten Fall ermittelt würde.

Achtung: Ab 2017 wurden die Pflegestufen im Zuge der Pflegereform durch Pflegegrade abgelöst. In der neuen Themenwelt "Pflegegrade" erfahren Sie alles Wissenswerte dazu. Auch ein Pflegegrad-Rechner steht Ihnen hier zu Verfügung.

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Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Pflegestufen

  • 01.

    Wozu gibt es Pflegestufen?

    Da jeder Pflegebedürftige individuell unterschiedliche Hilfeleistungen benötigt, hat der Gesetzgeber zur Ermittlung des Pflegegeldes drei Pflegestufen geschaffen. Eine Zuordnung in eine dieser Pflegestufen ist ausschlaggebend dafür, wie schwer die Erkrankung oder Behinderung eingeschätzt wird und wie viel Hilfe bei der Pflegeumgebung erbracht werden muss.

  • 02.

    Wie wird die Pflegestufe ermittelt?

    Die Pflegestufe wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ermittelt, welcher nach erfolgter Feststellung der Pflegebedürftigkeit eine für die Krankenkasse maßgebliche Empfehlung ausspricht. Üblicherweise geben die Pflegekassen dem MDK den Auftrag, die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Dies erfolgt in Form eines Hausbesuches durch den MDK bei dem/der betreffenden Pflegebedürftigen. Bei dem Hausbesuch finden eine körperliche Untersuchung statt; außerdem werden mögliche ärztliche und pflegerische Befunde eingesehen. Gleichzeitig wird der individuelle Hilfebedarf festgestellt. Die Pflegestufe richtet sich nach dem durchschnittlichen täglichen Zeitaufwand für die Pflege. Hierbei wird der gesetzlich definierte Hilfebedarf bei der Grundpflege ermittelt, zu der Körperpflege, Ausscheidung, Mobilität und Ernährung gehören. Allerdings werden bei der Feststellung der Pflegestufe weder Behandlungspflege (z. B. Verabreichen von Medikamenten oder Verbandwechsel) noch die soziale Betreuung berücksichtigt. Regelmäßiger Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung muss zudem bestehen. (z. B. Kochen, Wäschewaschen oder Putzen)

  • 03.

    Ab wann ist man offiziell pflegebedürftig?

    Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird im Sozialgesetzbuch (Elftes Buch, 2. Kapitel, § 14) definiert. Demnach gelten offiziell Personen als pflegebedürftig, die auf Grund einer Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße Hilfe benötigen. Diese Hilfeleistungen beziehen sich auf alltägliche, regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen und müssen für mindestens 6 Monate benötigt werden.

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  • 04.

    Wie unterscheiden sich die einzelnen Pflegestufen voneinander?

    Man unterscheidet 3 Pflegestufen. Als "erheblich pflegebedürftig" (Pflegestufe I) gilt eine Person, die pro Tag mindestens 90 Minuten lang Hilfe benötigt. Davon müssen mehr als 45 Minuten für 2 Verrichtungen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) aufgewendet werden. Außerdem muss mehrfach wöchentlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötig sein. Pflegestufe II bedeutet Schwerpflegebedürftigkeit, die täglich Hilfsleistungen innerhalb eines Zeitaufwandes von mindestens 3 Stunden erforderlich macht. Insgesamt mindestens 2 Stunden davon müssen für die dreimal täglich erfolgende Grundpflege verwendet werden. Außerdem muss auch hier mehrfach wöchentlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich sein. Mit Pflegestufe III wird Schwerstpflegebedürftigkeit definiert, die Hilfe im Rahmen eines Zeitaufwandes von täglich mindestens 5 Stunden erfordert. Insgesamt müssen hier täglich mindestens 4 Stunden an grundpflegerischer Hilfe sowohl tagsüber als auch nachts benötigt werden. Gefordert wird auch, dass wöchentlich mehrmals Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich ist. Mit "Pflegestufe 0" wird in der Umgangssprache ein Zustand erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz bezeichnet, bei dem Pflegegeld oder Pflegesach­leistungen beantragt werden können. Dies gilt für Personen, die z. B. unter Demenz oder einer psychischen Erkrankung leiden, jedoch noch keine tägliche Versorgung von 45 Minuten Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung benötigen.

  • 05.

    Wie verläuft eine Pflegebegutachtung?

    Um Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) zu erhalten, muss die versicherte Person bei der Pflegekasse der zuständigen Krankenversicherung einen schriftlichen Antrag auf Pflegegeld stellen. Daraufhin erfolgt eine Pflegebegutachtung durch Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Diese erfolgt in Form eines angekündigten Hausbesuches, entweder im Haus oder in der stationären Pflegeeinrichtung der betreffenden Person. Dabei wird der Hilfs- und Betreuungsbedarf ermittelt. Im Anschluss daran wird von einem Gutachter das Pflegegutachten erstellt, das dann an die Pflegekassen weitergeleitet wird.

  • 06.

    Wer trifft die endgültige Entscheidung?

    Unter Berücksichtigung des Pflegegutachtens trifft die Pflegekasse eine abschließende rechtsmittelfähige Entscheidung, ob eine Leistungsberechtigung vorliegt und wie viel Pflegegeld zusteht.

  • 07.

    Was versteht man unter Pflegegeld?

    Pflegegeld erhält eine gemäß der Sozialen Pflegeversicherung (SV) als pflegebedürftig eingestufte Person, nachdem der Antrag auf Pflegegeld von der Pflegekasse bewilligt wurde. Der Betrag richtet sich nach der ermittelten Pflegestufe sowie danach, durch wen (Angehörige oder professionelle Hilfe) und auf welche Art die Pflege erfolgt. Das Pflegegeld wird dem Betroffenen direkt ausbezahlt oder aber in Form von "Sachleistungen" an professionelle Pflegedienste oder Pflegeheime gezahlt. Der Versicherte kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei entscheiden, es ist also nicht zweckgebunden.

  • 08.

    Wie erfahre ich, wie viel Pflegegeld mir zusteht?

    Die Höhe des gewährten Pflegegeldes richtet sich nach der ermittelten Pflegestufe, also dem Grad der Einschränkung. Außerdem wird unterschieden, ob die Pflegeleistung in Form von häuslicher Pflege durch Angehörige oder aber durch einen professionellen Pflegedienst erfolgt.

  • 09.

    Was sieht die Pflegeversicherung vor?

    Die Leistungen von Pflegegeld und Pflegehilfsmitteln unterscheiden sich je nachdem, ob man bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse pflegeversichert ist oder ob man zudem eine Pflege­zusatz­versicherung abgeschlossen hat. Nicht sämtliche, sondern nur bestimmte in § 14 Abs. 4 SGB XI dargelegte alltägliche Verrichtungen werden beim Pflegegeld berücksichtigt, weil die Pflegeversicherung das Pflegerisiko nur teilweise und nicht vollständig absichert. Pflegende Angehörige erhalten ein der ermittelten Pflegestufe entsprechendes Pflegegeld. Auch das Erstatten von technischen Pflegehilfsmitteln sowie eine Beteiligung an Kosten für Umbaumaßnahmen im Wohnbereich, falls für die häusliche Pflege benötigt, sind vorgesehen.

  • 10.

    Welche Pflegezuschüsse gibt es?

    Die monatlichen Leistungen der Pflegekassen bestehen aus dem Pflegegeld und den Pflegesach­leistungen, also der Inanspruch­nahme eines Pflegedienstes.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pflegestufen" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 13.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Pflegestufen" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 20.10.2018

  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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