Pflegegrad berechnen

Pflegegrad 3

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Rechner zum Thema

Pflegegradrechner

Der Pflegegradrechner gibt Auskunft über den Pflegegrad, in den Sie anhand Ihrer Eingaben vorraussichtlich einzuordnen sind. Grafische Charts und zahlreiche informative Hilfetexte begleiten Sie bei der Berechnung.

Der Pflegegrad 3 ist einer der seit 2017 fünf definierten Pflegegrade. Diese ersetzten aufgrund des Zweiten Pflege­stärkungsgesetz (PSG II) die bis Ende 2016 geltenden Pflegestufen. Pflegegrad 3 erhalten Pflegebedürftige, die bis einschließlich 2016 entweder in Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder in Pflegestufe 2 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz eingeordnet waren. Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die damals unter die erste Pflegestufe gezählt wurden, erhielten durch die Pflegereform und der Einführung der Pflegegrade höhere Pflegeleistungen.

Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrad 3

Im Rahmen des Bestandsschutzes für Pflegebedürftige, die bereits vor 2017 eine anerkannte Pflegestufe hatten, wurde ohne neues Gutachten eine automatische Umwandlung in einen Pflegegrad vorgenommen, der die Pflegebedürftigen mindestens besser stellt.

Pflegestufen aus 2016, die automatisch in Pflegegrad 3 umgewandelt werden
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegestufe 2

Berechnung des Pflegegelds zu Pflegegrad 3

Mit dem Pflegegeldrechner können Sie Ihren Anspruch auf monatliches Pflegegeld bei Pflegegrad 3 berechnen. Vergleichen Sie die Leistungen der anderen Pflegegrade, indem Sie einen anderen Grad im Rechner wählen.

Weiterführende Informationen zu Pflegegrade

Die 10 wichtigsten Tipps
Beratung durch Experten

Leistungen im Überblick bei Pflegegrad 3

Folgende Leistungen stehen Ihnen bei Pflegegrad 3 durch die zuständige Pflegekasse zu.

Beschreibung Betrag
Pflegegeld für häusliche Pflege 545 €
Kostenübernahme für ambulante Pflege 1.363 € ab 2022, vorher 1.298 €
Kostenübernahme für teilstationäre Pflege 1.298 €
Kostenübernahme für vollstationäre Pflege (Pflegeheim) 1.262 € *)

*) Ab 2022 Zuschüsse bei vollstationärer Pflege

Ab Januar 2022 wird zusätzlich ein Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten gewährt und damit der Eigenanteil an diesen Kosten schrittweise verringert. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden nach wie vor nicht bezuschusst. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem Zeitraum, in dem Leistungen der vollstationären Pflege bezogen werden. Heimbewohner mit Pflegegrad 2-5 erhalten

  • 5 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres
  • 25 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 45 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 70 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben.

Feststellung von Pflegegrad 3

Anhand des Feststellungsverfahrens für die Pflegebedürftigkeit werden die Pflegebedürftigen mit Hilfe einer Punkteskala ganzheitlich im Bezug auf ihre Selbstständigkeit bewertet. Die Einteilung in die fünf Pflegegrade und damit auch in Pflegegrad 3 erfolgt dann auf Basis der von 0-100 vergebenen Punkte.

PflegegradKurzbeschreibungPunkte
Pflegegrad 3schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeitab 47,5 bis unter 70 Punkte

Typische Bedarfskonstellation

Im Auftrag des Bundes­minis­teriums für Gesund­heit wurde empirisch unter­sucht, welche typi­schen Bedarfs­konstel­lationen sich anhand der Einord­nung der Pflege­grade ergibt. Die folgende Tabelle beschreibt anhand dieser Studie die charakteristische Versorgungskonstellation für Pflegegrad 3 (Quelle: Abschluss­bericht Ana­lysen für die Ent­wick­lung von Em­pfeh­lungen zur leis­tungs­recht­lichen Aus­ge­stal­tung des neuen Pflege­be­dürf­tig­keits­begriffs)

Tägliche Hilfe bei
Pflegegrad
Grundpflege Psycho­soziale
Unters­tützung
Nächtliche Hilfen Präsenz tagsüber
Pflegegrad 3 131-278 Min. 2-6 mal 0-2 mal unter 6 Stunden
Pflegegrad 3 mit e. A. 8-74 Min. 6 mal bis ständig 0-2 mal 6-12 Stunden

Übersicht über alle fünf Pflegegrade

Detaillierte Informationen und einen Vergleich zwischen allen fünf Pflegegraden erhalten Sie auf der allgemeinen Ratgeberseite zum Thema Pflegegrade.

Weiterführende Informationen zu Pflegegrade

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Beratung durch Experten

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pflegegrade" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 13.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Pflegegrade" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 20.07.2021

  • 20.07.2021: Überarbeitung des Pflegegradrechners sowie der Texte in der Themenwelt Pflegegrade an die mit Beschluss vom 22.03.2021 geänderten und konkretisiertern Inhalte der Begutachtungs­richtlinien für die Pflegebdürftigkeit.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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