Steuern und Abgaben für Putzfrau

Haushaltshilfen-Rechner bzw. Haushaltsscheck-Rechner

Thema Haushaltsscheck ﹣ Rechner

Sie möchten eine Putzhilfe oder Haushaltshilfe auf 450-Euro-Basis beschäftigen? Während Ihre Putzhilfe meist "Netto für Brutto" arbeitet, kommen auf Sie Steuern und Abgaben zu. Was die meisten nicht wissen: Sie können die Kosten als Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.

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Wichtige Tipps rund um die Haushaltshilfe

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Kann man mit der Haushaltshilfe mehr Steuerersparnis als Kosten haben?

Unterm Strich machen sie meist mehr Steuern gut, als Sie für Ihre Haushaltshilfe an zusätzlichen Abgaben tragen. Scheuen Sie also nicht die Kosten für Steuern und Sozialversicherung. Das brauchen Sie nicht! Tragen Sie einfach das monatliche Arbeitsentgelt Ihrer Putzhilfe in den Rechner ein und der Haushaltshilfen-Rechner zeigt Ihnen alle Steuern, Abgaben und Steuerermäßigungen im Detail.

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Monatliche Schwankungen des Arbeitsentgelts

Haushaltshilfe Entgelt Falls das Arbeitsentgelt monatlich schwankt oder gesonderte Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld gezahlt werden, geben Sie bitte den durchschnittlichen Monatsverdienst an. Die Berechnung erfolgt bis zu einem Monatslohn von 450 Euro. Dies ist die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze, bis zu der ein Beschäftigungs­verhältnis als geringfügige Beschäftigung bzw. Minijob gilt.

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Welche Abgaben fallen bei der Haushaltshilfe an?

Ein Beispiel: Bei einem Arbeitsentgelt von 160 Euro je Monat müsste eine Haushaltshilfe einen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von 24,55 Euro (Stand 2022) ihres Lohns über den Arbeitgeber abführen lassen, sofern sie sich nicht von der Beitragspflicht befreien lässt. Denn die Beschäftigung als Haushaltshilfe in einem Privathaushalt ist bis zu einem Entgelt von 450 Euro für die Haushaltshilfe nur dann vollkommen steuer- und abgabenfrei, sofern sie sich über den Arbeitgeber von ihrer einzigen Zahlpflicht, nämlich der Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung befreien lässt.

Bleibt sie, z.B. zum Sammeln weiterer Rentenpunkte, bei der Beitragspflicht würde sie nicht "Netto wie Brutto" erhalten, sondern müsste bei einem Entgelt von 160 Euro eben 24,55 Euro selber tragen. Sie müsste nämlich den vom Arbeitgeber in jedem Fall zu tragenden Anteil zur Rentenversicherung in Höhe von 5 Prozent des monatlichen Arbeitsentgelts bis zum erforderlichen Betrag von 32,55 Euro aufstocken. Denn es ist eine Mindesbeitrags-Bemessungs­grundlage von 175 Euro festgelegt. Der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung beträgt demanch 18,6 Prozent von 175 Euro, also 32,55 Euro. Dies führt bei niedrigen Einkommen bis zu rund 30 Euro zu einem negativen Nettoeinkommen, so dass die Putzhilfe dies dem Arbeitgeber sogar zu erstatten hat.

Wird die Mindesbeitrags-Bemessungs­grundlage von 175 Euro überschritten, so muss der Beschäftigte den 5 Prozent-Anteil des Arbeitgebers mit einem eigenen Anteil von 13,6 Prozent auf 18,6 Prozent aufstocken.

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Welche Abgaben fallen beim Arbeitgeber an?

Alle Abgaben des Arbeitgebers, bestehend aus Beiträgen zur Sozialversicherung, Steuern sowie Umlagen, betragen in der Summe 14,79 Prozent vom monatlichen Entgelt. Die Beiträge zur Sozialversicherung setzen sich zusammen aus 5 Prozent für die gesetzliche Rentenversicherung (auch, wenn sich die Haushaltshilfe von ihrer Beitragspflicht befreien lässt), 5 Prozent für die gesetzliche Krankenversicherung und dem festgelegten Einheitsbeitrag von 1,6 Prozent für die Unfallversicherung. Sollte die Haushaltshilfe privat krankenversichert sein, fällt für den Arbeitgeber sogar der 5 Prozentige Beitrag zur Krankenversicherung weg. Der Pauschalsteuer-Satz für Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer beträgt 2 Prozent. Schließlich sind noch die Umlagen zu tragen mit 0,9 Prozent Umlage U1 als Aufwendungsersatz für Entgeltfortzahlung bei Krankheit und 0,29 Prozent Umlage U2 (seit Januar 2022) als Aufwendungsersatz bei Mutterschaft und Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft.

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Steuerermäßigung am Beispiel

Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt in Höhe von 160 Euro kommen mit 14,79 Prozent noch 23,66 Euro als Abgaben hinzu. 20 Prozent der Summe von 183,66 Euro, also 36,73 Euro können Sie als Arbeitgeber einer Haushaltshilfe als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen und von der Einkommensteuer abziehen lassen. Damit erhalten Sie einen echten Steuerbonus, denn diese 20 Prozent verringern direkt die Steuerschuld. Dies ist günstiger, als bei den meisten anderen absetzbaren Kosten, welche nur mindernd auf das zu versteuernde Einkommen wirken und somit auch eine geringere steuermindernde Wirkung haben.

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Die Putzfrau ist legal günstiger als "schwarz" angestellt

Ein Beispiel: Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt in Höhe von 160 Euro ist der monatliche Aufwand nach Steuerermäßigung um 13,07 Euro geringer als das Entgelt an Ihre Haushaltshilfe. Obwohl Sie Steuer- und Sozialabgaben zahlen mussten, haben Sie unterm Strich weniger ausgegeben, als wenn die Entlohnung Ihrer Haushaltshilfe an der Steuer "vorbei" bezahlt worden wäre. Dann hätten Sie 160 Euro ausgegeben. Sie sparen also dank Ihrer Steuerehrlichkeit monatlich 13,07 Euro.

Aufgrund Ihrer Abgaben handeln sie vor allem legal und verhindern unter anderem, dass ein möglicher Arbeitsunfall Ihrer Haushaltshilfe Sie selbst in finanzielle Probleme bringt. Jedoch sind Sie z.B. zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet. Ihre Haushalts- bzw. Putzhilfe profitiert auch: Sie genießt einen umfangreichen Sozialversicherungsschutz und erhält bei Verzicht auf ihre Rentenversicherungs­pflicht ihr gesamtes Entgelt ohne Abzüge.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Haushaltsscheck" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 15.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Haushaltsscheck" wurden zuletzt am 15.03.2022 redaktionell überprüft durch . Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 26.01.2022

  • 26.01.2022: Anpassung der für 2022 neuen Umlagesätze U1 von 1,0 auf 0,9 Prozent und U2 von 0,39 auf 0,29 Prozent im Haushaltshilfen-Rechner sowie in den Texten und Beispielen der Themenwelt Haushaltsscheck.
  • 05.11.2020: Anpassen des Berechnungsvorschriften im Haushaltshilfen-Rechner für 2022
  • 01.10.2020: Berücksichtigung der neuen Umlagesätze bei Minijobs ab Oktober 2020 im Haushaltshilfen-Rechner: Erhöhung der Umlage U1 auf 1,0 Prozent und Erhöhung der Umlage U2 auf 0,39 Prozent.
  • 11.03.2020: Erweitern der Themenwelt um den Ratgeberartikel Putzfrau steuerlich absetzen
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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