Überlegen Sie einen Minijob anzutreten? Beschäftigen Sie eine Putzhilfe auf 450 Euro-Basis?
Wollen Sie geringfügig Beschäftigte in Ihrem Betrieb einstellen? Sie alle möchten wissen, ob hierfür
Sozialversicherungsleistungen, Steuern und sonstige Abgaben anfallen. Mit dem Minijob-Rechner erfahren Arbeitgeber
und Arbeinehmer im Handumdrehen, welche finanziellen Auswirkungen die Beschäftigung auf 450-Euro-Basis hat.
Zahlreiche Informationen verbergen sich auch hinter den Info-Buttons im Ergebnis des Minijob-Rechners.
So werden zum Beispiel bei Ausübung im Privathaushalt interessante Steuertipps beim Info-Button
Gesamtaufwand eingeblendet.
Für Arbeitgeber: Im Minijob-Rechner sind die seit Januar 2022 geltenden, Umlagensätze U1 (0,90 Prozent) und U2 (0,29 Prozent) hinterlegt,
welche zuvor bei 1,00 bzw. 0,39 Prozent lagen. Auch die Insolvenzgeldumlage U3 ist seit dem 1. Januar 2022 von zuvor 0,12 Prozent auf
0,09 Prozent gesenkt worden.
Ja. Minijob bzw. 450-Euro-Job sind gebräuchliche Begriffe für den unter
§ 8 SGB IV geregelten Begriff
der "Geringfügigen Beschäftigung".
Oft fällt auch noch der Begriff 400-Euro-Job. Dies liegt daran, dass die
Geringfügigkeitsgrenze bis zum 31.12.2012 noch 400 Euro betragen hat. Seit dem 01.01.2013 beträgt die Arbeitsentgeltgrenze
450 Euro. Das heißt, bis zu einem monatlichen Lohn in Höhe dieser Grenze gilt eine Beschäftigung als
geringfügige Beschäftigung.
Für den Minijobber ist die Beschäftigung bis auf einen Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung sozialversicherungs- und
steuerfrei. Von der Beitragspflicht zur Rentenversicherung kann er sich jedoch ohne weiteres befreien lassen. Dann erhält
er netto genauso viel wie brutto. Die Anstellung einer Putzfrau bzw. Haushaltshilfe
ist für den Arbeitgeber u.a. aufgrund der besonders niedrigen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern sehr lukrativ.
(Stand 2022) * Bei gewerblichen Minijobs wird ein individueller, vom jeweiligen Gewerbe und
Gefahrenklasse abhängiger Satz erhoben. Im Mittel sind dies 1,3 Prozent gemäß Angaben der Deutschen gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV) ** Festgelegter Einheitsbeitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung *** 31,48 Prozent zzgl. 1,3 Prozent als mittleren Satz für die gesetzliche Unfallversicherung
gemäß Angaben der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Worin unterscheiden sich Minijobs im Privathaushalt und Minijobs im Betrieb?
Unterschieden wird, ob der Minijob als Haushaltshilfe bzw. Putzfrau im
Privathaushalt oder anderweitig in einem Betrieb durchgeführt wird. Abhängig davon ist, wie viele und welche Steuer- und Sozialabgaben gemacht
werden müssen. Grundsätzlich fallen für die Ausübung eines Minijobs in Form haushaltsnaher
Dienstleistungen geringere Abgaben an, als bei einer gewerblichen Beschäftigung. Eine haushaltsnahe Dienstleistung ist im Einkommensteuergesetz
definiert. Es geht dabei um Arbeiten in privaten Haushalten, die sonst gewöhnlich durch Mitglieder dieses Haushalts erledigt werden. Dazu zählen
z.B. Putzen, Fenster putzen, Waschen, Bügeln, Kochen, Nähen, Einkaufen, Backen und auch Gartenarbeiten.
Minijobber können sich nach
§ 6 Abs. 1b SGB VI
durch schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung
befreien lassen. Falls der Minijob bereits vor 2013 bestand und die alte 400 Euro-Grenze nach wie vor nicht überschritten ist,
besteht ohnehin keine Versicherungspflicht. Seit Anfang 2013 unterliegen neu angetretene Minijobs der Rentenversicherung, so
dass der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent bzw. 5 Prozent (Minijob in Privathaushalt) trägt.
Der Minijobber muss den Beitrag auf die Höhe des allgemeinen Satzes der gesetzlichen Rentenversicherung von 18,6 Prozentpunkten
(Stand 2022) aufstocken, so dass er einen Anteil von 3,6 Prozent bzw. 13,6 Prozent (Minijob in Privathaushalt) hat.
Wie erwähnt, können sich Minijobber von dieser Pflicht befreien lassen, der Arbeitgeber muss jedoch in jedem Fall den oben
angegebenen Pauschalbetrag in Höhe von 15 Prozent bzw. 5 Prozent beisteuern.
Achtung: Rentenversicherung kann relativ teuer werden
Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer, sofern sie sich nicht von der Beitragspflicht befreien lassen haben, den vom Arbeitgeber
getragenen anteiligen Rentenbeitrag aufstocken. Und zwar, wie oben beschrieben auf die Höhe des allgemeinen Satzes der
gesetzlichen Rentenversicherung von 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens (Stand 2022).
Der Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung wird jedoch immer von mindestens 175 Euro, der sogenannten Mindestbeitragbemessungsgrenze
berechnet. Demnach betragen die Rentenbeiträge mindestens 18,6 Prozentpunkte von 175 Euro, also 32,55 Euro.
Wenn das Monatsbrutto unterhalb dieser 175 Euro liegt, müssen die Zahlungen des Arbeitgebers nicht nur bis zum allgemeinen
Prozensatz der gesetzlichen Rentenversicherung aufgestockt werden, sondern bis zum Mindestbeitrag in Höhe von 32,55 Euro.
Denn die Leistungen des Arbeitgebers bleiben von dieser Regelung unberührt.
Dies führt bei niedrigen Einkommen bis zu rund 30 Euro zu einem negativen Nettoeinkommen, so dass der Minijobber dies dem
Arbeitgeber sogar zu erstatten hat. Dafür sammelt er aber weiter Rentenpunkte.
Der Minijob-Rechner berücksichtigt diesen Sachverhalt und gibt Ihnen anhand der zahlreichen Info-Button im Ergebnis viele Detailinfos
zu Ihren Eingaben.
Für den Fall, dass der Minijobber privatversichert ist, muss der Arbeitgeber keine Abgaben für die Krankenversicherung leisten.
Falls er gesetzlich versichert ist - auch über den Partner -, muss der Arbeitgeber pauschal 13 Prozent bzw. 5 Prozent (bei einem Minijob
im Privathaushalt) des Lohns an die Minijob-Zentrale abführen.
Der Minijob-Rechner kann noch mehr: Sofern die Ausübung des Minijobs durch eine Putzfrau oder Haushaltshilfe in Ihrem Privathaushalt erfolgt,
ermittelt der Minijob-Rechner Ihre mögliche Steuerersparnis. Denn haushaltsnahe
Dienstleistungen können Sie zu einem Anteil von
20 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von Ihrer Einkommensteuer abziehen lassen.
Beispielrechnung: Sie beschäftigen eine Putzhilfe, die neben den üblichen Putzarbeiten auch Ihre gesamte Wäsche macht.
Dafür erhält sie wöchentlich 40 Euro, also monatlich 160 Euro. Der Minijob-Rechner ermittelt für Sie einen monatlichen Gesamtaufwand
inkl. aller Abgaben und Steuern von 183,66 Euro. 20 Prozent dieses Gesamtaufwands von 183,66 Euro, also rund 37 Euro können Sie als
haushaltsnahe Dienstleistung von Ihrer Einkommensteuer abziehen lassen. Damit erhalten Sie
einen echten Steuerbonus. Ihr Gesamtaufwand nach Steuern beträgt also nur noch rund 147 Euro. Obwohl sie Steuer- und Sozialabgaben
zahlen mussten, haben Sie unterm Strich weniger ausgegeben, als hätten Sie Ihrer Putzhilfe die Entlohnung an der Steuer
"vorbei" bezahlt. Denn dann wären 160 Euro angefallen. Sie sparen also dank Ihrer Steuerehrlichkeit rund
13 Euro monatlich. Auch Ihre Haushaltshilfe profitiert: Sie ist z.B. im Falle eines Unfalls besser abgesichert, erhält aber bei Verzicht
auf ihre Rentenversicherungpflicht trotzdem den gleichen Nettolohn.
Mit unserem speziellen Haushaltshilfen-Rechner wird dies übrigens noch besser veranschaulicht.
Wie läuft Abrechnung von Haushaltshilfen korrekt ab?
Unser Nutzer gr....x.de hatte am 25.06.2019 folgende Frage: Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage zur Abrechnung von Haushaltshilfe.
Habe ich das richtig verstanden. Wenn meine Hilfe sich nicht von der Rentenversicherung befreit, zahle ich die Beträge zunächst und ziehe diese dann vom Lohn ab. Bei 160 Euro monatlich wären dies dann 24,55 Euro.
Danke für eine kurze Rückmeldung
Grüße
Stefanie G
Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 25.06.2019: Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wie mit dem Minijob-Rechner unter https://www.smart-rechner.de/minijob/rechner.php berechenbar, ist es so, dass 24,55 Euro zusätzlich an die Rentenversicherung gehen. So, wie von Ihnen angenommen, würden wir auch verfahren: Sie leisten die Beiträge und ziehen diese 24,55 vom Lohn ab. Um aber auf Nummer sicher zu gehen, was die Abrechnungsformalitäten angeht, könnten Sie hierzu kurz die Minijobzentrale kontaktieren (https://www.minijob-zentrale.de/DE/05_multifunktionsleiste/03_service/05_tools_rechner/02_Minijob_Rechner/node.html).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit herzlichen Grüßen
Kann ich PDF Datei mit Ergebnis drucken?
Unser Nutzer uk....b.de hatte am 03.01.2019 folgende Frage: Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gern einen Ausdruck (am liebsten eine .pdf-Datei ausdrucken)
und an eine Bewerberin versenden um ihr zu zeigen, dass es unsinnig ist
unter 175 Euro im Monat zu verdienen. Ihr Minijob-Rechner ist ein ideales tool
um dies zu zeigen, weil man ganz schnell und übersichtlich verschiedene Monatslöhne
eingeben kann und vorführen kann, welcher Netto-Lohn am Ende herauskommt.
(Hier mit Rentenzahlung; ich übernehme für meine Minijobber immer den vollen Rentenanteil).
Aber gibt es irgendwo auf der Seite die Möglichkeit, eine pdf-Datei zu drucken bzw. überhaupt auszudrucken???
Mit freundlichen Grüßen
Uwe K:
Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 04.01.2019: Hallo Herr K.,
Im aufklappenden Ergebnisfenster des Rechners ist oben links ein kleines Drucker-Symbol. Nach Klick erschein ein Druckfenster, welches nur den Minijob-Rechner enthalten sollte, so dass sie diesen ohne das ganze Drumherum drucken können. Ansonsten können sie auch die allgemeine Druckfunktion Ihres Browsers nutzen, um die ganze Seite inkl. Minijob-Rechner zu drucken. Ihr Betriebssystem bietet vermutlich an, dass Sie, statt mit dem Drucker zu drucken, den gewünschten Ausdruck auch in ein PDF sichern können. Das müssten zur Not noch einmal googeln.
Viel Erfolg und beste Grüße
Haben Sie auch eine Frage zum Thema Minijob?
Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen können.
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Minijob" verwendet:
Minijob-Zentrale (Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See)
Letzte Aktualisierung am 15.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Minijob" wurden zuletzt am 15.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 26.01.2022
26.01.2022: Anpassung der für 2022 neuen Umlagesätze U1 von 1,0 auf 0,9 Prozent und U2 von 0,39 auf 0,29 Prozent im Minijobrechner sowie in den Texten der Themenwelt Minijob.
04.01.2022: Berücksichtigung der von 0,12 auf 0,09 Prozent herabgesetzten Insolvenzgeldumlage U3 im Minijobrechner für 2022.
08.11.2021: Anpassen von Berechnungsvorschriften im Minijob-Rechner für 2022
18.11.2020: Anpassen von Berechnungsvorschriften im Minijob-Rechner für 2021
01.10.2020: Berücksichtigung der neuen Umlagesätze bei Minijobs ab Oktober 2020 im Minijob-Rechner: Erhöhung der Umlage U1 auf 1,0 Prozent und Erhöhung der Umlage U2 auf 0,39 Prozent.
Wie läuft Abrechnung von Haushaltshilfen korrekt ab?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage zur Abrechnung von Haushaltshilfe.
Habe ich das richtig verstanden. Wenn meine Hilfe sich nicht von der Rentenversicherung befreit, zahle ich die Beträge zunächst und ziehe diese dann vom Lohn ab. Bei 160 Euro monatlich wären dies dann 24,55 Euro.
Danke für eine kurze Rückmeldung
Grüße
Stefanie G
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wie mit dem Minijob-Rechner unter https://www.smart-rechner.de/minijob/rechner.php berechenbar, ist es so, dass 24,55 Euro zusätzlich an die Rentenversicherung gehen. So, wie von Ihnen angenommen, würden wir auch verfahren: Sie leisten die Beiträge und ziehen diese 24,55 vom Lohn ab. Um aber auf Nummer sicher zu gehen, was die Abrechnungsformalitäten angeht, könnten Sie hierzu kurz die Minijobzentrale kontaktieren (https://www.minijob-zentrale.de/DE/05_multifunktionsleiste/03_service/05_tools_rechner/02_Minijob_Rechner/node.html).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit herzlichen Grüßen
Kann ich PDF Datei mit Ergebnis drucken?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gern einen Ausdruck (am liebsten eine .pdf-Datei ausdrucken)
und an eine Bewerberin versenden um ihr zu zeigen, dass es unsinnig ist
unter 175 Euro im Monat zu verdienen. Ihr Minijob-Rechner ist ein ideales tool
um dies zu zeigen, weil man ganz schnell und übersichtlich verschiedene Monatslöhne
eingeben kann und vorführen kann, welcher Netto-Lohn am Ende herauskommt.
(Hier mit Rentenzahlung; ich übernehme für meine Minijobber immer den vollen Rentenanteil).
Aber gibt es irgendwo auf der Seite die Möglichkeit, eine pdf-Datei zu drucken bzw. überhaupt auszudrucken???
Mit freundlichen Grüßen
Uwe K:
Hallo Herr K.,
Im aufklappenden Ergebnisfenster des Rechners ist oben links ein kleines Drucker-Symbol. Nach Klick erschein ein Druckfenster, welches nur den Minijob-Rechner enthalten sollte, so dass sie diesen ohne das ganze Drumherum drucken können. Ansonsten können sie auch die allgemeine Druckfunktion Ihres Browsers nutzen, um die ganze Seite inkl. Minijob-Rechner zu drucken. Ihr Betriebssystem bietet vermutlich an, dass Sie, statt mit dem Drucker zu drucken, den gewünschten Ausdruck auch in ein PDF sichern können. Das müssten zur Not noch einmal googeln.
Viel Erfolg und beste Grüße
Haben Sie auch eine Frage zum Thema Minijob?