Das Bundeskabinett hat am 23. Februar 2022 die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro ab dem 1. Oktober 2022 beschlossen.
Somit liegt der Mindestlohn im ersten Halbjahr 2022 bei 9,82 Euro, steigt ab dem 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro, bis er
schließlich ab dem 1. Oktober 2022 auf 12 Euro steigt.
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Zum 1. Januar 2015 wurde der erste gesetzliche Mindestlohn durch die Bundesregierung beschlossen. Seitdem müssen Arbeitgeber mindestens diesen Lohn je Stunde zahlen.
"Gesetzlich" bedeutet u.a., dass auch ein freiwilliger Lohnverzicht des Arbeitnehmers nicht erlaubt ist.
Der Mindestlohn wird alle zwei Jahre durch eine Kommission geprüft und ggf. angepasst.
Dadurch soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer trotz Vollzeitbeschäftigung nicht in der Lage sind, ihre Lebenshaltungskosten zu decken.
Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland |
2015 | 8,50 € |
2016 | 8,50 € |
2017 | 8,84 € |
2018 | 8,84 € |
2019 | 9,19 € |
2020 | 9,35 € |
1. Halbjahr 2021 | 9,50 € |
2. Halbjahr 2021 | 9,60 € |
1. Halbjahr 2022 | 9,82 € |
3. Quartal 2022 (Juli-Sep.) | 10,45 € |
4. Quartal 2022 (Okt.-Dez.) | 12,00 € |
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Die einzelnen Monate haben bekanntermaßen unterschiedlich viele Werktage. Um einen gleichmäßigen Monatslohn anhand des Mindestlohnes - der ja als
Stundenlohn definiert ist - zu gewährleisten, kann offiziell das sogenannte verstetigte Monatsgehalt herangezogen werden. Dieses beruht auf einer
monatlichen durchschnittlichen Arbeitstundenzahl.
Bei dem im Mindestlohnrechner berechneten Brutto-Monatsgehalt bzw. bei der Angabe Ihres Brutto-Monatsgehalts handelt sich um ein verstetigtes Monatsgehalt.
Dies ist ein jeden Monat gleichbleibendes Gehalt auf Basis einer fest angenommenen durchschnittlichen Stundenzahl.
Weil nämlich die Anzahl der Arbeitstage und damit die geleisteten Arbeitsstunden von Monat zu Monat variieren, wird ein Durchschnitt für die monatliche
Stundenzahl berechnet und für das verstetigte Monatsgehalt zugrunde gelegt.
Die Rentenversicherung des Bundes akzeptiert als Basis zur Berechnung der mittleren monatlichen Stundenzahl die Formel
Wöchentliche Arbeitszeit × 13 / 12 × 4
Bei einer 40-Stunden-Woche ergeben sich somit 173,33 Stunden/Monat.
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Ab dem 1. Januar 2022 steht grundsätzlich allen abhängig Beschäftigten ein Anspruch auf eine Vergütung von wenigstens
9,82 Euro brutto je Arbeitsstunde zu. Im zweiten Halbjahr 2022 wird dieser Betrag auf 10,45 Euro erhöht.
Dies ist der gesetzlich festgelegte Mindestlohn.
Nach Ansicht des Bundesministeriums für Arbeit uns Soziales ist es zulässig, die Arbeitnehmer in gleichen Monatsraten zu vergüten,
wenn dabei der Stundenlohn - auf das ganze Jahr gerechnet - dem Mindestlohn entspricht. Ein verstetigtes Monatsgehalt wird also
akzeptiert.
Bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich ergibt sich im ersten Halbjahr 2022 ein verstetigtes monatliches
Mindest-Gehalt in Höhe von 1.702,10 € (9,82 € × 173,33 Stunden/Monat) bzw. im zweiten Halbjahr 2022
von 1.811,30 Euro (10,45 € × 173,33 Stunden/Monat).
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Bei einem Brutto-Stundenlohn von 10 Euro und einer 40stündigen Arbeitswoche ergibt sich ein Monatsgehalt von
1.733 Euro. Gemäß obiger Formel beinhaltet ein durchschnittlicher Monat 173,33 Arbeitsstunden
(40 Stunden * 13/12 * 4 Wochen) und somit 10 Euro mal 173,33 Stunden = 1.733 Euro.
Dieses Monatsgehalt liegt 31,20 Euro oberhalb des Mindestlohns für das 1. Halbjahr 2022 (1.702,13 Euro bei 40 Wochenstunden)
und noch 78,33 Euro unterhalb des Mindestlohns für das zweite Halbjahr 2022 (1.811,33 Euro bei 40 Wochenstunden).
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Umgekehrt erhält man nach Eingabe eines monatlichen Bruttoeinkommens in Höhe von beispielsweise 2.000 Euro einen Stundenlohn von
11,54 €. Auch dies wurde gemäß obiger Formel berechnet, nach der ein Monat durchschnittlich 173,33 Arbeitsstunden beinhaltet
(2.000 Euro geteilt durch 173,33 Stunden = 11,54 €).
Dieser Stundenlohn liegt 1,72 Euro oberhalb des Mindestlohns (9,82 Euro),
der zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 30. Juni 2022 gilt. Er liegt 1,09 Euro oberhalb des Mindestlohns von 10,45 Euro,
welcher im zweiten Halbjahr 2022 maßgebend ist.
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Viele Unternehmer vereinbaren mit ihren Arbeitnehmern eine feste Vergütung, ein Gehalt also. Zusätzlich wird dann festgehalten,
wie viele Arbeitsstunden dafür zu leisten sind. Üblich sind also Regelungen wie "Bruttogehalt 2.000 Euro bei 40 Arbeitsstunden je Woche". Auch hier muss
überprüft werden, ob damit der Mindestlohn verdient wird. Ausgangspunkt können die durchschnittlichen 173,33 Arbeitsstunden des Monats sein, es ergibt sich
dann ein Entgelt von 11,54 Euro je Stunde (2.000 Euro / 173,33 Stunden). Der Mindestlohn wird also hier gezahlt.
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Arbeiten in Teilzeit, also mit weniger Wochenstunden als 40 Stunden, bietet vor allem Eltern eine gute Möglichkeit,
Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Für sie gelten Rechte und Pflichten wie für Arbeitnehmer in Vollzeit, das betrifft auch den Mindestlohn. Bei einer
Gehaltsvereinbarung muss das Entgelt dann auf die Arbeitsstunden angepasst werden:
173,33 durchschnittliche Arbeitsstunden Vollzeit × 50 Prozent (20 Wochenstunden) × 9,82 € (Mindestlohn 1. Halbjahr 2022) =
Mindestgehalt 851,05 € je Monat.
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Im Dienstleistungssektor und im Handel sind Minijobs beliebt – diese geringfügigen Beschäftigungen sind auf ein Entgelt von
450 Euro begrenzt. Doch Arbeitgeber dürfen keinesfalls eine zeitlich unbegrenzte Arbeitsleistung fordern! Denn neben der Vergütungsgrenze ist auch der
Mindestlohn zu beachten. Umgekehrt heißt das: Wenn der Mindestlohn jetzt schrittweise angehoben wird, die Verdienstmöglichkeit im Minijob jedoch nicht, dann
müssen die Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit verkürzen!
Maximale Stundenzahl von Minijobbern aufgrund des Mindestlohns
Jahr | Mindestlohn | Arbeitszeit im Monat |
2020 | 9,35 € je Stunde | 48,13 Stunden
|
2021 1. Halbjahr | 9,50 € je Stunde | 47,36 Stunden
|
2021 2. Halbjahr | 9,60 € je Stunde | 46,87 Stunden
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2022 1. Halbjahr | 9,82 € je Stunde | 45,82 Stunden
|
2022 3. Quartal | 10,45 € je Stunde | 43,06 Stunden
|
2022 4. Quartal | 12,00 € je Stunde | 43,33 Stunden *)
|
*) Erhöhung der Minijob-Entgeltgrenze von 450 auf 520 Euro ab 4. Quartal 2022, also ab 1. ,Oktober 2022
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Der Mindestlohn in Deutschland gilt für alle Arbeitnehmer über 18 Jahren. Mittlerweise sind auch alle Übergangsfristen, mit denen einzelne Tarifverträge
noch Ausnahmen von der Mindestentgeltzahlung gestattet waren, ausgelaufen. Auch Praktikanten haben Anspruch auf die Mindestvergütung, allerdings nur dann, wenn
das Praktikum länger als drei Monate dauert. Außerdem gibt es weitere Ausnahmen:
- Für Arbeitsverträge mit Jugendlichen unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss gibt es keinen Mindestlohn. Damit soll die Ausbildungsbereitschaft gefördert werden.
Schulabgänger sollen nicht aus Verdienstgründen einen Job annehmen und die Ausbildung vernachlässigen.
- Mindestlohn muss auch für Ausbildungsverhältnisse nicht gezahlt werden. Damit wird honoriert, dass die Jugendlichen noch sehr viel Unterstützung benötigen und dafür
auch bei Arbeitgebern Kosten entstehen. Aber es gibt die Mindestausbildungsvergütung, an die sich die Unternehmer halten müssen.
- Langzeitarbeitslose haben in den ersten sechs Monaten noch keinen Anspruch auf Mindestlohn. Unternehmen sollen so ermutigt werden, auch Langzeitarbeitslose
einzustellen und ihnen eine Eingewöhnungszeit zuzugestehen.
Auch Ehrenamtler erhalten keinen Mindestlohn. Auch dann nicht, wenn sie eine 450-Euro-Vereinbarung unterzeichnet haben. Sie dürfen damit auch mehr als die oben schon
genannten Stunden im Monat tätig sein.
Hat ein Monat bei einer 40-Stunden-Woche 173,2 oder 173,33 Stunden?
Guten Tag,
es geht bei uns um die Frage, auf welcher tatsächlichen Basis der Mindestlohn berechnet wird. Bisher sind wir bei einer 40 h Woche von 173,2 h pro Monat ausgegangen, so wie uns das unser Steuerberater erklärt hatte.
(40 x 4,33 = 173,2 h).
In Ihrer Kalkulation über den Smart Rechner wird jedoch von 173,33 Stunden ausgegangen, mit der Formel (Wochenarbeitszeit x 13/12 x 4)… Nun sind wir verwirrt, da wir seit 15 Jahren von einer hiervon abweichenden Grundlage ausgegangen sind. Können Sie uns die GESETZLICHE GRUNDLAGE für die Berechnung der Stundenanzahl beim Mindestlohn mitteilen? Warum weicht diese von den 173,2 h ab? Wir wären Ihnen sehr verbunden wenn Sie uns hier helfen…
Freundliche Grüße, Holger B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Allen Berechnungen liegt das sogenannte verstetigte Monatsgehalt zugrunde. Die einzelnen Monate haben bekanntermaßen unterschiedlich viele Werktage. Um daher einen gleichmäßigen Monatslohn anhand des Mindestlohnes - der ja als Stundenlohn definiert ist - zu gewährleisten, kann offiziell das sogenannte verstetigte Monatsgehalt herangezogen werden. Dieses basiert auf der Formel
"Wöchentliche Arbeitszeit × 13 / 12 × 4“ oder gekürzt auch
"Wöchentliche Arbeitszeit × 13 / 3“ bzw.
"Wöchentliche Arbeitszeit × 4,33333333…"
Der Mindestlohn-Rechner unter https://www.smart-rechner.de/mindestlohn/rechner.php verwendet die Formel und rundet den so ermittelten Monatslohn schließlich auf ganze Cent ab.
Der Mindestlohn-Rechner des Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Mindestlohnrechner/mindestlohnrechner.html rechnet offenbar mit 4,333 statt mit 4,333333333….
Der Rat Ihres Steuerberaters basiert auf 4,33 (statt 4,333 bzw. 4,333333333….)
Auf zahlreichen anderen namhaften Webseiten, wie z.B. von Haufe wird ebenfalls 4,33333333… in den Beispielen verwendet.
Eine gesetzliche Grundlage existiert meines Wissens nicht. Es ist daher von einer gängigen Praxis auszugehen, nach der die Finanzämter ein verstetigtes Monatsgehalt anerkennen. Im Zweifel werden sowohl die Berechnung mittels 4,33 als auch 4,333 oder 4,33333333… durch die Finanzämter anerkannt. Dies müsste Ihr Steuerberater aus der Praxis heraus am besten wissen und Ihnen mitteilen können. Ich würde mich über ein Feedback freuen.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Mindestlohn brutto oder netto?
Hallo ich bin ein Gastronom und ich arbeite jeden Tag 8 Stunden. Das sind 48 Stunden die Woche Aber ich möchte gerne wissen, ob der aktuelle Mindestlohn derzeit 9,35 Euro brutto oder netto zu verstehen sind. Viele dank
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Mindestlohn in Höhe von derzeit 9,35 Euro ist der Bruttolohn.
Viele Grüße
Was passiert, wenn ich 130 Euro über den Mindestlohn bin?
Guten Tag,
ich bin ca. 130 Euro über den Mindestlohn pro Monat, aber das heißt nicht, dass mir nur dieser Betrag abgezogen wird oder?
Ich verdiene monatlich zwischen 1700-1800 Euro, 11 Euro Stundenlohn. Ich müsste Steuerklasse 1 sein, da ich ledig bin und ich wohne übrigens alleine. Kirchensteuer zahle ich nicht ein.
Mit freundlichen Grüßen
Sümeyye S.
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wieviel Steuern Sie zahlen müssen, hängt nicht direkt damit zusammen, wieviel Sie über dem Mindestlohn verdienen. Nutzen Sie am besten den Gehaltsrechner unter https://www.smart-rechner.de/gehalt/rechner.php.
Mit besten Grüßen
Stefan Banse
Haben Sie auch eine Frage zum Thema Mindestlohn?