Berechnen Sie den pfändbaren Anteil Ihres Nettoeinkommens mit dem Pfändungsrechner. Der Lohnpfändungsrechner berechnet abhängig von der Anzahl der Unterhaltspflichten und des Nettolohns den pfändbaren Lohn bzw. das pfändbare Gehalt im Falle einer Lohnpfändung. Die Berechnung der Lohnpfändung erfolgt dabei gemäß der gesetzlichen Regelungen aus § 850c ZPO. Der Chart im Ergebnis des Lohnpfändungsrechners veranschaulicht dabei das Verhältnis zwischen pfändbarem und unpfändbarem Lohn.
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Kann der gesamte Lohn gepfändet werden?
Im Falle einer Lohnpfändung ist der Arbeitgeber verpflichtet, den pfändbaren Teil des Lohns für den Gläubiger zurück zu behalten. Der Arbeitnehmer als Schuldner erhält dann nur den unpfändbaren Anteil seines Lohns bzw. Gehalts. Welche Beträge nicht pfändbar sind, regelt das Gesetz in § 850c der ZPO. Dieser Pfändungsschutz stellt sicher, dass der Schuldner trotz Pfändung sein Existenzminimum sicherstellen kann und für unterhaltspflichtige Personen aufkommen kann. Die Pfändungsfreigrenze steigt dabei mit der Anzahl der Unterhaltsberechtigten.
Wie wird die Pfändungsfreigrenze berechnet?
Die Pfändungsfreigrenze setzt sich zusammen aus den Pfändungsfreibeträgen und den Höchstbeträgen, bis zu denen bestimmte Prozentsätze des über den Freibetrag hinaus gehenden Arbeitseinkommens unpfändbar bleiben. Diese Pfändungsfreigrenze werden regelmäßig neu festgelegt. Denn die unpfändbaren Beträge ändern sich jeweils zum 1. Juli jedes Jahres (bis 2021 jedes zweiten Jahres) entsprechend der im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum sich ergebenden prozentualen Entwicklung des Grundfreibetrages nach § 32a des Einkommensteuergesetzes.
Anhand der aktuellen Pfändungstabellen kann man herausfinden, wieviel vom eigenen Lohn pfändbar ist. Einfacher geht es mit unserem Pfändungsrechner.
Eingabehilfe zum Pfändungsrechner
Für den Pfändungsrechner können die folgenden Eingaben gemacht werden, um das pfändbare Einkommen zu berechnen.
Lohnzahlung
Wählen Sie bitte zur Berechnung der Lohnpfändung im Pfändungsrechner aus, innerhalb welchen Zeitraums die zu pfändende Lohnauszahlung erfolgt. Der Pfändungsrechner ermittelt den pfändbaren Anteil gemäß der jeweils geltenden Pfändungstabelle. Die Pfändungsfreigrenzen werden seit dem 1. Juli 2021 jedes Jahr (zuvor alle zwei Jahre zum 1. Juli eines ungeraden Kalenderjahres) neu festgelegt. Demnach ist ab 1. Juli 2022 wieder mit neuen Pfändungsfreigrenzen zu rechnen. Die Festlegung erfolgt jeweils anhand der prozentualen Änderung des Grundfreibetrags nach § 32a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die Auswahlmöglichkeit früherer Zeiträume im Pfändungsrechner dient zudem der Information.
Nettolohn
Wählen Sie bitte auf der linken Seite des Pfändungsrechners aus, in welchem Intervall, also monatlich, wöchentlich oder täglich der Nettolohn ausgezahlt wird. Geben Sie dann bitte den um unten stehende Bezüge bereinigten Nettolohn zur Berechnung des pfändbaren Anteils ein. Ziehen Sie also bitte vorab den Nettoanteil folgender Bezüge ab:
- 50 Prozent des Arbeitseinkommens aus Überstunden
- Weihnachtsgeld bis 50 Prozent des Monatslohns, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro
- Urlaubsgeld, also den über die Lohnfortzahlung im Urlaub hinausgehenden Betrag
- Zulagen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
- Schmutz- und Gefahrenzulagen
- Vermögenswirksame Leistungen einschließlich des Arbeitnehmer-Sparanteils
- Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treuegelder (z.B. Jubiläumszuwendungen)
- Aufwandsentschädigungen für auswärtige Beschäftigungen (z.B. Reisekosten, Umzugskosten)
- Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge
- Geburtsbeihilfen sowie Beihilfen aus Anlass der Eingehung einer Ehe
- Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen
- Blindenzulagen
Denn all diese Bezüge sind entweder nach § 850a ZPO unpfändbar bzw. gelten - im Falle der vermögenswirksamen Leistungen - nicht als direktes Arbeitseinkommen.
Besonderheit Kindergeld: Wird auch Kindergeld gepfändet?
Nein. Zur Berechnung des pfändbaren Nettoeinkommens können Sie Kindergeldzahlungen vorab abziehen. Da Kindergeld nämlich nicht vom Arbeitgeber, sondern von der Kinderkasse überwiesen wird, gehört es nicht zum Arbeitseinkommen. Es wird also nicht vom Arbeitgeber überwiesen und ist daher für die Berechnung der Lohnpfändung, also für die Berechnung des vom Arbeitgeber einzubehaltenen Pfändungsbetrags naturgemäß nicht zu berücksichtigen.
Im öffentlichen Dienst wird Kindergeld jedoch vom Arbeitgeber ausgezahlt. Aber auch in diesem Fall können Sie es für das Berechnen der Pfändungsfreigrenzen in Abzug bringen, da Kindergeld grundsätzlich nur vom unterhaltsberechtigten Kind pfändbar ist.
Besonderheit Abfindung: Werden Abfindungen gepfändet?
Ja. Lassen Sie zur Berechnung des pfändbaren Anteils bitte auch Abfindungsszahlungen beim Arbeitseinkommen außen vor, denn diese sind entweder komplett pfändbar oder nur auf Antrag eingeschränkt pfändbar. Grundsätzlich ist eine Abfindung uneingeschränkt pfändbar. Da es sich bei einer Abfindung noch nicht einmal um ein Arbeitseinkommen für einen fest umrissenen Zeitraum handelt, gelten nämlich selbst die Pfändungsfreigrenzen, die der Pfändungsrechner ja ansonsten berechnet, nicht. Der Arbeitgeber darf also im Fall der Pfändung nicht ohne weiteres die Abfindung an den Arbeitnehmer auszahlen. Macht er dies trotzdem, dann macht er sich schadenersatzpflichtig. Da es sich bei der Abfindung aber um eine einmalige, nicht wiederkehrende Leistung handelt, kann der Arbeitnehmer die volle Pfändbarkeit der Abfindung abwenden, indem er einen Antrag nach § 850i ZPO an das zuständige Vollstreckungsgericht stellt. Stellt er keinen Antrag, wird die Abfindung in vollem Umfang gepfändet.
Besonderheit Wohngeld: Wird Wohngeld gepfändet?
Nein. Da das Wohngeld nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Sozialamt überwiesen wird, gehört es nicht zum Arbeitseinkommen. Es wird also nicht vom Arbeitgeber überwiesen und ist daher für die Berechnung der Lohnpfändung, also für die Berechnung des vom Arbeitgeber einzubehaltenen Pfändungsbetrags naturgemäß nicht zu berücksichtigen.
Ausnahme
Obwohl Wohngeld zu den zweckbestimmten Sozialleistungen gehört, die eigentlich nicht pfändbar sind, gibt es Ausnahmen, bei denen das Wohngeld doch gepfändet werden kann. Denn Wohngeld darf dann bei einer Pfändung herangezogen werden, wenn Rückstände aus Miete oder dem Kredit für eine Wohnimmobilie der Grund für die Pfändung sind.
Unterhaltspflichten
Geben Sie bitte im Pfändungsrechner die Anzahl der Personen an, denen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt geleistet wird. Berücksichtigen Sie bitte daher alle Personen, denen der Schuldner, also der Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Verpflichtung tatsächlich Unterhalt leistet, ob in Geld oder durch Versorgung bzw. Unterkunft (Naturalunterhalt).
Dazu zählen
- Verwandte in gerader Linie (z.B. Kinder, Eltern)
- Ehepartner
- Lebenspartner
- geschiedener oder getrennt lebender Ehepartner
- frühere oder getrennt lebende Lebenspartner
- Mutter bzw. Vater eines gemeinsamen Kindes bei unverheirateten Eltern
Dazu zählen nicht
- Lebensgefährten
- Stiefkinder
- Geschwister
- Schwiegereltern
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4.1 Wie wird der pfändbare Lohn unterhalb des Pfändungsfreibetrags berechnet?
Der Lohnanteil unterhalb des hier geltenden Pfändungsfreibetrags von 1.986,73 Euro ist nicht pfändbar.
Daher sind 0 Euro dieses Lohnanteils pfändbar.
4.2 Wie wird der pfändbare Lohn zwischen Freibetrag und Höchstbetrag berechnet?
Grundsätzlich ist in § 850c verankert, dass für diesen Lohnateil ein bestimmter, von der Anzahl der Unterhaltpflichten abhängiger Prozentsatz unpfändbar ist.
Prozentsatz des unpfändbaren Lohns zwischen Freigrenze und Höchstbetrag (§ 850c Abs. 2) bei ... | |
---|---|
0 Unterhaltspflichten | 30 Prozent |
1 Unterhaltspflicht | 50 Prozent |
2 Unterhaltspflichten | 60 Prozent |
3 Unterhaltspflichten | 70 Prozent |
4 Unterhaltspflichten | 80 Prozent |
5 oder mehr Unterhaltspflichten | 90 Prozent |
Der Anteil des Nettolohns oberhalb des Pfändungsfreibetrags von 1.986,73 Euro und unterhalb des Höchstbetrags von 3.840,08 Euro ist demnach laut Gesetz für Herrn Schwarz mit zwei Unterhaltspflichtigen zu 60 Prozent unpfändbar. Somit sind 40 Prozent der Differenz zwischen dem Höchstbetrag in Höhe von 3.840,08 Euro (aufgrund der monatlichen Auszahlung ggf. abgerundet auf den nächstkleineren glatten Zehnerbetrag) und des Pfändungsfreibetrags pfändbar:
Anteilig pfändbarer Lohn von Herrn Schwarz | |
---|---|
Höchstbetrag | 3.840,00 Euro |
− Freigrenze | − 1.986,73 Euro |
= Differenz | = 1.853,27 Euro |
davon | 40 Prozent |
= Pfändbar | = 741,31 Euro |
Dieser pfändbare Lohn, also der die Pfändungsfreigrenze übersteigende Betrag, ist übrigens auch den vom Gesetzgeber veröffentlichten Pfändungstabellen zu entnehmen, welche die Pfändungsgrenzen für das Arbeitseinkommen festlegen.
4.3 Wie wird der pfändbare Lohn oberhalb vom Höchstbetrag berechnet?
Der Anteil des Nettolohns, der über den gesetzlichen Höchstbetrag von 3.840,08 Euro hinausgeht, ist voll pfändbar.
Voll pfändbarer Anteil für Herrn Schwarz | |
---|---|
Nettolohn | 4.000,00 Euro |
− Höchstbetrag | − 3.840,08 Euro |
= Voll pfändbar | = 159,92 Euro |
Dies ist der voll pfändbare Anteil des Nettolohns.
4.4 Addition des anteilig sowie des voll pfändbaren Lohns
Addition der anteilig und voll pfändbaren Beträge von Herrn Schwarz | |
---|---|
Anteilig pfändbar | 741,31 Euro |
+ Voll pfändbar | + 159,92 Euro |
= Gesamt pfändbar | = 901,23 Euro |
6. Ergebnis
Herrn Schwarz bleiben also letztlich 3.098,77 Euro nach der Lohnpfändung übrig.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pfändung" verwendet:
- Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2021 (Bundesministrium für Justiz)
- § 850c ZPO - Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Pfändung bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung am 19.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Pfändung" wurden zuletzt am 19.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 15.06.2021
- 15.06.2021: Hinterlegen der neuen Pfändungstabellen 2021/2022 gültig ab 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 gemäß Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2021
- 13.11.2018: Erweitern der Themenwelt "Pfändung" um einen Ratgeber zur Pfändungsfreigrenze und zum Pfändungsfreibetrag
- 01.11.2018: Veröffentlichung des Pfändungsrechners
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt