Die Berechnung von Dauer und Zeitraum der Entgeltfortzahlung bzw. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist nicht trivial. Der Entgeltfortzahlungsrechner berücksichtigt zur Berechnung des exakten Zeitraums unter anderem aneinander anschließende Vorerkrankungen, die Wartezeit nach Beginn des Arbeitsverhältnisses, sowie die 6-Monats-Frist und die 12-Monats-Frist bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit. Auch über das Entgeltfortzahlungsgesetz hinausgehende Regelungen zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung können berechnet werden.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mit Beispiel-Berechnung
Inhalt
Beginn Arbeitsverhältnis
Geben Sie bitte den Beginn des derzeitigen Arbeitsverhältnisses an. Mitunter davon abhängig ist zum einen der Beginn der Entgeltfortzahlung: Denn ein neu eingestellter Arbeitnehmer hat während der ersten vier Wochen keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber. Stattdessen besteht während dieser Zeit ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Krankengeld durch die Krankenkasse. Sofern die Arbeitsunfähigkeit über das Ende der vierten Beschäftigungswoche hinausbesteht, muss der Arbeitgeber vom Beginn der fünften Woche an das Entgelt für bis zu sechs Wochen fortzahlen. Diese sechs Wochen können z.B. tarif- oder arbeitsvertraglich verlängert werden. Der Fortzahlungsanspruch im Krankheitsfall wird also durch die Wartezeit dieser ersten vier Wochen nicht verkürzt. Zum anderen dürfen die Zeiträume der anrechenbaren Vorerkrankungen nicht vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses liegen.
Beginn Arbeitsunfähigkeit
Geben Sie bitte den Tag an, an dem die Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit begonnen hat. Arbeitnehmer haben gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz gegenüber ihrem Arbeitgeber im Krankheitsfall einen Anspruch auf Fortzahlung ihres Lohns für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Diese sechs Wochen können z.B. tarif- oder arbeitsvertraglich verlängert werden. Dies gilt auch für Minijobber, also für Arbeitnehmer, die im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung arbeitsunfähig erkranken. Ebenso gilt dies für befristete Beschäftigungen, allerdings endet die Entgeltfortzahlung mit dem letzten Tag der Beschäftigung.
Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit
Geben Sie bitte an, ob die Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Arbeitsaufnahme oder während der Arbeit eintrat. Die Frist für die Entgeltfortzahlung beginnt grundsätzlich mit dem Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Wenn diese allerdings an einem Arbeitstag vor Beginn der Arbeitsaufnahme eintritt, zählt dieser Tag bereits mit.
Anspruch Entgeltfortzahlung
Geben Sie bitte Ihren grundsätzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung an. Dies sind gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sechs Wochen bzw. 42 Tage. Tarif- oder arbeitsvertraglich können aber auch mehr Tage für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung vereinbart sein.
Anzurechnende VorerkrankungenGeben Sie bitte die vorherigen Arbeitsunfähigkeiten aufgrund derselben Erkrankung ein, welche auch zu der aktuellen Arbeitsunfähigkeit geführt hat. Lassen Sie also bitte Arbeitsunfähigkeiten aufgrund anderer Erkrankungen aus. Dabei liegt dieselbe Krankheit vor, wenn die Arbeitunfähigkeiten auf dasselbe Grundleiden zurückzuführen sind. Wird man kurzfristig hintereinander wegen verschiedener Krankheiten arbeitsunfähig, besteht für die jeweils andere Krankheit ein erneuter Anspruch auf die gesamten Entgeltfortzahlungstage. Wenn jedoch dieselbe Krankheit innerhalb von 12 Monaten zu Arbeitsunfähigkeit führt (12-Monats-Frist), werden die bisherigen Entgeltfortzahlungstage auf den Gesamtanspruch angerechnet. Mit der 6-Monats-Frist gibt es eine Ausnahme: Liegen zwischen zwei Arbeitsunfähigkeiten mindestens sechs Monate, so entsteht dann schon ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Entgeltfortzahlung" verwendet:
- Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall - EntgFG (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (Wikipedia)
Letzte Aktualisierung am 18.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Entgeltfortzahlung" wurden zuletzt am 18.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 15.07.2018
- Veröffentlichung des Entgeltfortzahlungsrechners
- Erstellen der Texte für die dazugehörgen Seiten
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt