Gleitzone

Midijob - Geringere Beiträge zur Sozialversicherung in der Gleitzone zwischen 450 und 1.300 Euro

Thema Midijob ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Unser Midijob-Rechner hilft Ihnen bei der Berechnung der Sozialversicherung bei Midijobs. Vorab können Sie mit unseren 10 wichtigsten Tipps alles Rund um das Thema Midijobs erfahren.

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Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Midijob

  • 01.

    Was ist ein Midijob?

    Unter einem Midijob versteht man ein Arbeits­verhältnis im Niedriglohnbereich, bei dem der Arbeitnehmer zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro im Monat verdient und der Verdienst monatlich 1.300 Euro nicht regelmäßig überschreitet. Bestehen mehrere Arbeits­verhältnisse, ist die Summe der Arbeitsentgelte maßgeblich. Das Beschäftigungs­verhältnis liegt bezüglich der Höhe der Sozial­versicherungs­pflicht zwischen einem versicherungs­freien Minijob und einer versicherungs­pflichtigen Arbeit.

  • 02.

    Was sind die Vorteile eines Midijobs?

    Im Vergleich zu Minijobbern sind Midijobber vollständig über die Sozialversicherungen abgesichert. Somit ist ein Beschäftigter durch einen Midijob krankenversichert, es entstehen Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung, der Pflegeversicherung und ebenfalls gegenüber der Arbeitslosen­versicherung. Im Krankheitsfall bedeutet dies beispielsweise Anspruch auf Lohnfortzahlung oder bei Schwangerschaft Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Für Freiberufler oder Selbstständige ergibt sich mit der zusätzlichen Tätigkeit der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. Im Vergleich zu einer vollversicherungs­pflichtigen Arbeit sind die Beiträge der Sozialversicherungen innerhalb der Gleitzone reduziert. Für den Arbeitgeber bestehen im Vergleich zum Minijob bei betrieblich beschäftigten Minijobern ebenfalls Vorteile, da die zu entrichtenden Sozialabgaben niedriger ausfallen.

  • 03.

    Was versteht man unter der Gleitzone?

    Den Begriff Gleitzone - inzwischen heißt er offiziell Übergangsbereich - verwendet man in Deutschland in Bezug auf die Sozial­versicherungs­pflicht im Niedriglohn­bereich. Liegt ein monatliches Einkommen zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro im Monat und übersteigt der Verdienst monatlich nicht regelmäßig 1.300 Euro, sind die Sozial­versicherungs­beiträge reduziert. Besteht ein Beschäftigungs­verhältnis, bei dem sich das Arbeitsentgelt innerhalb dieser Spanne - der Gleitzone bzw. dem Übergangsbereich - befindet, spricht man von einem Midijob.

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  • 04.

    Warum wurde der Midijob in Deutschland eingeführt?

    Den Midijob führte die Bundesregierung im Jahr 2003 als Bestandteil des Hartz-Konzeptes ein, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer benachteiligt werden, die nur geringfügig mehr als in einem versicherungsfreien Minijob verdienen. Ohne eine Gleitzone bzw. einen Übergangsbereich könnte der Nettobetrag des Arbeitsentgeltes aufgrund der Abgaben­belastung niedriger ausfallen als der Verdienst im Minijob. Ziel der Einführung war somit, Arbeitnehmern zukünftig einen Anreiz zu schaffen, aus einem Minijob in ein versicherungspflichtiges Arbeits­verhältnis zu wechseln oder Arbeitslosen wieder einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Des Weiteren wollte man mehr Arbeitnehmer als bisher auch sozial abzusichern. Gleichzeitig sollten durch die zusätzlichen Beitrags­quellen auch die Sozialversicherungen profitieren, da diese zur Stabilisierung beitragen.

  • 05.

    Welche Gesetze regeln den Midijob?

    Die Definition für den Midijob beziehungsweise für die Gleitzone ist im Sozialgesetzbuch geregelt (SGB IV). Nebenbei sind die jeweiligen Berechnungsvorschriften der Sozialversicherungen bei dem jeweiligen Versicherungssystem hinterlegt.

    • Rentenversicherung (SGB VI),
    • Krankenversicherung (SGB V),
    • Arbeitslosenversicherung (SGB III) und
    • Pflegeversicherung (SGB XI).

  • 06.

    Gibt es beim Midijob auch Nachteile im Vergleich zum Minijob?

    Im Vergleich zu einem Minijob sind die Einkünfte aus dem Beschäftigungs­verhältnis nicht steuervergünstigt. Die Einkünfte werden mit den weiteren Einkünften verrechnet und sind entsprechend dem persönlichen Steuersatz vollständig zu versteuern. Bei Ehepaaren wird ebenfalls das Gesamteinkommen berücksichtigt. Zudem sind die reduzierten Sozialabgaben zu entrichten. Für Arbeitnehmer, die bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, besteht nicht die Möglichkeit, zusätzlich einen Midijob zu nutzen.

  • 07.

    Was zählt bei der Gleitzonenregelung zum Bruttolohn dazu?

    Zum einen berücksichtigt man das regelmäßige monatliche Einkommen, aber auch Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, auf die der Beschäftigte einen Rechtsanspruch hat. Kommt es dabei vor, dass die Höhe des Lohns von Monat zu Monat schwankt, muss eine Schätzung oder eine Durchschnittsberechnung erfolgen. Bei einer dauerhaften Veränderung muss der Arbeitgeber ebenfalls prüfen, ob auch zukünftig ein Midijob vorliegt. Bestehen mehrere versicherungs­pflichtige Tätigkeiten, muss der addierte Bruttolohn innerhalb der Gleitzone bzw. dem Übergangsbereich liegen, um die Gleitzonenregelung anwenden zu können. Ein erster weiterer Minijob und Beamtenbezüge bleiben dagegen unberücksichtigt.

  • 08.

    Welche Beschäftigungen gelten nicht als Midijob?

    Beschäftigungen, die der Berufsausbildung dienen, fallen nicht unter die Gleitzonenregelung. Somit sind Auszubildende, Praktikanten, Personen, die eine Umschulung absolvieren aber auch Teilnehmer eines sozialen oder ökologischen Jahres von der Regelung ausgenommen. Auch bei Kurzarbeit oder bei Beschäftigten in Altersteilzeit findet das Gesetz keine Anwendung. Studenten hingegen können während des Studiums einen Midijob ausüben und müssen bezüglich der Sozialversicherungen auch nur einen Rentenbeitrag leisten. Die anderen Sozial­versicherungs­zweige sind für sie frei.

  • 09.

    Wie erfolgt die Berechnung der reduzierten Sozialversicherungs­beiträge?

    Innerhalb der Gleitzone bzw. Übergangsbereich steigen die Sozialversicherungs­beiträge für den Arbeitnehmer je nach Verdienst progressiv von 11 Prozent auf rund 21 Prozent an. Dabei erfolgt die Berechnung der Sätze für jede einzelne Versicherung getrennt und ergibt nach einer speziellen Formel einen Gesamtbeitragssatz. Den in der Formel enthaltenen Faktor F ermitteln das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der Arbeitgeber erhält trotz Gleitzone keine Beitragsminderung. Sein Anteil berechnet sich bei einem Midijob aus den normalen Beitragssätzen und dem tatsächlichen Arbeitsentgelt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können ihren individuellen Gesamtbeitrag mithilfe unseres Midijob-Rechners ermitteln.

  • 10.

    Kann man einen Midijob und gleichzeitig einen Minijob ausüben?

    Ja, das ist durchaus möglich. Denn für den Arbeitnehmer gilt der Midijob als seine versicherungs­pflichtige Tätigkeit und der Minijob als versicherungs­freie Nebenbeschäftigung. Somit kann man beide Beschäftigungs­verhältnisse parallel ausüben. Werden allerdings mehrere Minijobs ausgeführt, so kann nur der zeitlich zuerst angetretene Minijob ohne weiteres parallel ausgeübt werden. Das Entgelt jedes weiteren Minijobs wird zum Entgelt des Midijobs hinzugerechnet und ist somit dann auch versicherungs­pflichtig.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Midijob" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 20.03.2022

Die letzten Änderungen in der Themenwelt "Midijob" wurden am 20.03.2022 umgesetzt durch Stefan Banse. Hauptsächlich wurde folgendes aktualisiert:

  • 20.03.2022: Erweitern des Midijob-Rechners um eine Option zur Auswahl des ermäßigten Beitragssatzes zur Krankenversicherung.
  • 11.11.2021: Anpassungen des Midijob-Rechners an den neuen Gleitzonenfaktor 2022 und die Erhöhung des Pflegeversicherungssatzes für Kinderlose ab 2022.
  • 13.11.2020: Anpassungen des Midijob-Rechners an den neuen Gleitzonenfaktor 2021
  • 28.06.2019: Anhebung der Obergrenze für Midijobs von bisher 850 Euro auf 1.300 Euro ab 1. Juli 2019 gemäß RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz im Midijob-Rechner
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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