Elternzeit

Ratgeber rund um die Elternzeit

Thema Elternzeit ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Nach der Geburt des Kindes haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Elternzeit, also auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit.

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Die wichtigsten 10 Fragen zur Elternzeit

  • 01.

    Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

    In Deutschland hat jede Mutter und jeder Vater Anspruch auf Elternzeit, wenn sie bzw. er mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Während dieser Auszeit vom Job sollen sich die Eltern intensiv mit ihrem Nachwuchs beschäftigen und ihm so einen guten Start ins Leben ermöglichen. Elternzeit gibt es auch für Großeltern, wenn sie ihren Enkel erziehen, weil die Mutter noch minderjährig oder in Ausbildung ist. Auch Pflege- oder Adoptiveltern können in Elternzeit gehen. Die aktuellen Regelungen gelten bereits seit dem Jahr 2015 und sind im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit verankert.

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  • 02.

    Welche Regelungen gelten während dieser Zeit?

    Eltern können in den ersten acht Lebensjahren ihres Kindes insgesamt jeweils eine Elternzeit von 36 Monaten beanspruchen. Die Elternzeit beginnt mit der Geburt des Sohnes oder der Tochter. Die Zeit des Mutterschutzes wird der Mutter auf die Elternzeit angerechnet. Väter und Mütter können frei entscheiden, wie sie diese Zeit nehmen. Elternzeit kann gemeinsam oder abwechselnd mit dem Partner, aber auch allein genommen werden.

  • 03.

    Kann die Elternzeit auch unterbrochen werden?

    Eltern dürfen die Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren des Kindes beanspruchen. Diese berufliche Auszeit für die Erziehung kann seit der Regelungen aus dem Jahr 2015 auch auf drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers sind auch weitere Phasen möglich. 24 Monate der Elternzeit dürfen auch zwischen dem dritten und achten Lebensjahr genommen werden. Liegen jedoch triftige Gründe vor, dann kann der Vorgesetzte in diesem Zeitraum die Elternzeit auch ablehnen. Wechselt der Angestellte seinen Arbeitgeber, so kann er seinen noch nicht verbrauchten Anspruch auf Elternzeit zu seinem neuen Unternehmen mitnehmen.

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  • 04.

    Welches Geld beziehe ich während der Elternzeit?

    Die Regelungen der Elternzeit sind in unserem Land auch deshalb so beliebt, weil die finanziellen Risiken in dieser Zeit gut abgefedert werden. Junge Mütter und Väter können während der Familienauszeit Elterngeld bei staatlichen Stellen beantragen. Eine Checkliste hilft dabei. Das Basiselterngeld beträgt etwa 65 Prozent des letzten Nettoeinkommens, allerdings nur bis zu einem Verdienst von 1.800 Euro. Das Elterngeld wird für bis zu 14 Monate bezahlt. Diese Zeit wird durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz seit dem 1. September 2021 bei einer Frühgeburt um bis zu vier Monate verlängert. Während der Elternzeit besteht die Krankenversicherung weiter.

  • 05.

    Gibt es Elternzeit auch für Selbstständige oder für Studenten?

    Das Gesetz für die Elternzeit gilt für alle jungen Väter und Mütter in Deutschland, auch für Selbstständige und Beamte, für Studenten und Auszubildende sowie für Arbeitslose. Dieser Personenkreis kann auch Elterngeld beantragen. Für Selbstständige ist das allerdings etwas komplizierter als bei Arbeitnehmern, denn hier ist der letzte vorliegende Einkommenssteuerbescheid Grundlage der Berechnung. Studenten und Auszubildende in Elternzeit erhalten den Mindestbetrag an Elterngeld, der im Moment bei 300 Euro liegt.

  • 06.

    Wie lange vorher muss ich Elternzeit beantragen?

    Damit dem Arbeitgeber noch genug Zeit bleibt, sich um Ersatz zu bemühen, muss der Antrag auf Elternzeit sieben Wochen vor deren Beginn eingereicht werden. Dabei ist die Zustimmung des Chefs eigentlich gar nicht notwendig, denn auf die Elternzeit besteht gesetzlicher Anspruch. Er kann die Auszeit aus dringenden betrieblichen Gründen allerdings ablehnen, wenn sie in der Zeit nach dem dritten Geburtstag des Kindes liegt. Bei der Verschiebung der Elternzeit in diese Lebensphase ist auch eine Anzeigefrist von 13 Wochen zu beachten! Der Antrag auf Elternzeit sollte stets schriftlich eingereicht werden. An die Aufteilung der Elternzeit innerhalb der ersten 36 Monate ist man gebunden, wenn der Arbeitgeber einer Änderung nicht zustimmt. Möchten Sie bei Ihrem Arbeitgeber in Teilzeit weiter tätig sein, informieren Sie ihn am besten bereits, wenn der Antrag gestellt wird.

  • 07.

    Kann der Antrag auf Elternzeit später verändert werden?

    Nur wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Einigung erzielen, kann die Elternzeit noch einmal geändert werden. Die häufigsten Gründe für ein vorzeitiges Ende der Auszeit sind eine drohende Arbeitslosigkeit des Partners oder seine plötzliche Erkrankung. Lenkt der eigene Chef nicht ein, so bleibt die Möglichkeit einer Teilzeittätigkeit bei einem anderen Unternehmen.

  • 08.

    Kann mich mein Arbeitgeber in der Elternzeit kündigen?

    Für die Elternzeit gelten besondere Regelungen im Arbeits­verhältnis. Dazu gehört auch ein erhöhter Kündigungsschutz für die jungen Eltern. Dieser beginnt bereits mit dem Antrag auf Elternzeit, frühestens aber acht Wochen vorher. Holen Sie sich schnell anwaltlichen Rat, wenn Sie während der Elternzeit Ihre Kündigung erhalten! Beachten Sie aber, dass Sie zwar ein Recht auf die Weiterbeschäftigung im Unternehmen haben, der Arbeitgeber aber nicht verpflichtet ist, ihren alten Job für Sie „freizuhalten“.

  • 09.

    Ich möchte trotzdem in Teilzeit arbeiten - geht das?

    Während der Elternzeit ist die berufliche Tätigkeit auf 15 bis 30 Wochenstunden beschränkt. Ein Rechtsanspruch auf Teilzeit bei seinem Arbeitgeber besteht allerdings erst, wenn er mehr als 15 Angestellte beschäftigt. Arbeiten Eltern teilweise weiter, können sie ElterngeldPlus beantragen. Hier wird das erzielte Einkommen zwar auf die staatliche Hilfe angerechnet, der Anspruchszeitraum allerdings auch verdoppelt. Eltergeld Plus ersetzt den wegfallenden Verdienst. Vater oder Mutter erhalten davon 65 Prozent ihres letzten Nettos – und das maximal für 28 Monate. Zusammen mit dem Einkommen aus der Teilzeitarbeit lohnt sich das dann für die junge Familie.

  • 10.

    Schwanger in der Elternzeit - was nun?

    Die Förderung junger Familien ist ein Hauptanliegen der Elternzeitregelungen. Wird die junge Mutter während der Elternzeit erneut schwanger, so kann sie die Elternzeit beenden und nahtlos in den Mutterschutz gehen. Mit der Geburt des zweiten Kindes entsteht dann ein neuer Anspruch auf Elternzeit.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elternzeit" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 17.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Elternzeit" wurden zuletzt am 17.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 25.08.2021

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